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Grattsbeilagen: Gießener FamiliendMer, Der heWche Landwirt, ________________Kälter für hessische Volkskunde.
Gießener »e*rtCU*IC6fter »erden dem Anzeiger »tchoMch viermal keigeiegt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amtlicher Ml.
Gießen, den 1. Mai 1899.
Bett.: Den Entwurf eines Gesetzes, die Ergänzung der Bestimmungen über die Pensionierung der Volksschullehrer betreffend.
Die
Großh. Kreis-Schulcommissiou Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Diejenigen, welche unserer Auflage vom 26. v. Mts., Gießener Anzeiger Nr. 99, noch nicht entsprochen haben, werden an deren sofortige Erledigung erinnert.
________________v. Bechtold.___________________
Gießen, den 1. Mai 1899.
Seit.: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen.
Die
Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen
an die Schnlvorstände des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 6. v. Mts. — Gießener Anzeiger Nr. 83 — noch nicht rittsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert. __v. Bechtold._________________
Bekanntmachung,
betreffend: Die Vertrauensmänner der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenosfenschaft für das GroßherzogtumHessen.
In dem ersten der hierunter folgenden Verzeichnisse sind die von dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenosienschaft gebildeten Bezirke ihrer Vertrauens- aränner mit den Nummern der Bezirke, und sodann dahinter erster Stelle die Namen der Vertrauensmänner, und Johann diejenigen der Stellvertreter angegeben.
In der zweiten Uebersicht ist bei dem Namen jeder Gewohnten Gemarkung des Kreises die Nummer des im ersten Verzeichnis erwähnten Bezirks genannt, bei welcher dann im ersten Verzeichnisse die Namen der Vertrauens- nailner und Stellvertreter gefunden werden können.
Zu der von den Ortspolizeibehörden vorzunehmenden vilfalluntersuchung ist der zuständige Vertrauensmann von krr Ortspolizeibehörde einzuladen (siehe Reichsgesetz vom 5. Mai 1886 im Reichsgesetzblatt Seite 132, Paragraph Zs und 58; Großherzogliches Gesetz vom 4. April 1888 rri Regierungsblatt Seite 41, Artikel 12; Genossenschafts- Slatut Paragraph 30).
Gießen, den 29. Avril 1899.
Großherzogliches Kreis amt Gießen.
v. Bechtold.
l-Die Bezirke der Bertranensmäuner nnb der Letzteren Namen:
» Bezirk 60: Leun, Bürgermeister, Großen-Liudeu; Brückel, Bürgermeister, Lang-Göns.
t. „ 61: Demper, Johs., Großen-Buseck; Otto, Bürgermeister, Beuern.
c ,, 62: Geißler, Bürgermeister, Lollar; Lang,
Gemeinderechner, Wies eck.
d. „ 74: Kretzmüller, Gilbert, Gambach;
Bopp, Bürgermeister, Bellersheim.
T. „ 79: Schmidt, Bürgermeister, Queckborn;
Faulstich, Bürgermeister, Weitershain.
5 „ 82: Brauer, Heinrich, Ober-Ofleiden;
Nicklas II., Bürgermeister, Gontershausen.
g. „ 84: Falk, Friedrich, Hungen; Seibert,
Jakob Karl, Hungen.
b „ 85: Wolf, Johannes, Villingen;
Koch VI., Konrad, Gemeinderechner, Villingen.
- „ 86: Schäfer, Bürgermeister, Rodheim v. d. H.;
Klingelhöfer, Gutspächter, Hof Graß.
t. „ 87: Fülberth, vr. A. jr., Utphe; Henkel,
Otto Karl Martin, Inheiden.
L „ 88: Nafziger, Christian, Henrietten Hof (Ruppertsburg); Bayer, Eduard, Freienseen.
n „ 91: Jhring, Hermann Philipp, Lich;
Köhler, Konrad, Langsdorf.
L „ 92: Braun II., Wilhelm, Nidda;
Schneider, Amand, Unter-Schmitten.
II. Die Gemarkungen mit den Bezirksnnmmern:
Albach
62
Holzheim
74
Rabertshausen mit
Allendorfa.d.Lahn
60
Hungen
84
Ringelshausen
92
Allendorfa.d.Lda.
62
Inheiden
87
ReinhardShain
79
Allertshausen
62
Kisselbach
79
Reiskirchen
61
Alten-Busrck
61
Klein-Linden
60
Rodheim mit Hof
Annerod
61
Langd
86
Graß
86
BellerSbeiw
74
Lang-GönS
60
Rödgen
61
Beltershain
79
LangSdorf
91
RöthgeS
88
BerSrod
61
Lauter
79
RüddingShausen
82
Bettenhausen
91
Leihgestern
60
Ruttershausen mit
Beuern
61
Lich mit Hof Albach,
Kirchberg
62
Birklar
91
Colnhaufen und
Saasen mit Bolln-
Burkhardsfelden
61
Mühlsachsen
91
bach, Veitsberg
Climbach
61
Lindenstruth
79
und Wirberg
79
Daubrtngen
62
Lollar
62
Stangenrod
79
Dorf-Gill
91
Londorf
79
Staufenberg mit
Eberstadt mit
Lumda
79
Frtedelhausen
62
ArnSburg
91
Mainzlar
62
Steinbach
62
Ettingshausen
88
Münster
88
Stetnheim
86
Garbenteich
62
Muschenheim mit
Stockhausen
79
Geilshausen
79
Hof-Güll
91
Trais-Horloff
87
Gießen
62
Nieder-Besstngen
91
Treis a. d. Lda.
62
Göbelnrod
79
Nonnenroth
85
Trohe
61
Großen-Buseck
61
Obbornhofen
74
Utphe
87
Großeu-Linden
60
Ober-Besstngen
91
Villingen
85
Grünberg
79
Ober-Hörgern
74
Watzenborn mit
Grüntngen
91
Odenhausen mit
Steinberg
60
Harbach
79
Appenborn
79
Weickartshain
79
Hattenrod
91
Oppmrod
61
Weitershain
79
Hausen
62
Queckborn
79
Wieseck
62
Heuchelheim
60
Winnerod
61
Gießen, den 29. April 1899.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an das Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Auf vorstehende Bekanntmachung und insbesondere den letzten Absatz derselben weisen wir Sie noch besonders hin. v. Bechtold.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 1. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog werden am Mittwoch, 3. Mai, weder Audienzen erteilen, noch Meldungen entgegennehmen. Die Entgegennahme von Vorträgen findet am genannten Tage im Neuen Palais statt.
Darmstadt, 1. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogi n empfingen gestern mittag Seine Exzellenz den Staatsminister Grafen v. Zedlitz und Trützschler, Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau, in Audienz. Seine Königliche Hoheit der Großherzog waren durch Unwohlsein verhindert, denselben zu empfangen. Die Vertretung Allerhöchstdesselben bei der hierauf zu Ehren des Herrn Oberpräsidenten im Großh. Residenzschloß stattfindenden Hoftafel übernahmen Seine Großherzogliche Hoheit Prinz Wilhelm. An der Tafel, die 17 Gedecke zählte, nahmen die Spitzen der Militär- und Civilbehördeu, sowie die Großh. Hofstaaten teil.
Berlin, 1. Mai. Das deutsch-englische Abkommen. Die „Köln. Bolksztg." läßt fich aus Berlin Folgendes schreiben: Unsere Beziehungen zu England haben sich in der letzten Zeit so merkwürdig „geklärt", daß man gespannt darauf sein kann, was nun aus dem deutschenglischen Abkommen werden soll. Dies Abkommen ist seinem Inhalt nach noch nicht bekannt, jedoch soll es nach allgemeiner Annahme Deutschland Zugeständnisse in Afrika einräumen, für die von englischer Seite nur verlangt werde, daß wir unsere schützende Hand von Transvaal zurückziehen sollen. Das Letztere ist inzwischen bekanntlich schon geschehen, ohne daß das Abkommen in Kraft getreten wäre, ja es hat den Anschein, als ob aus diesem Abkommen überhaupt nie etwas werden wird. Inzwischen verlauten allerhand erbauliche Dinge über die Vorgeschichte der portugiesischenglischen Verhandlungen. Einer der Geldmänner der portugiesischen Regierung, Bernays mit Namen, habe einen entscheidenden Einfluß auf den König von Portugal und bestärke ihn in der Vorstellung, daß er seinen Thron vor den Republikanern nur retten könne, wenn er Anlehnung an England suche und zu diesem Behuf auf den afrikanischen Kolonialbesitz verzichte. So wird hier in ersten politischen Kreisen erzählt. Im Bunde mit diesem Geldmann operiere ein Engländer von nicht minder bedeutender künstlerischer Veranlagung, Namens Wite, und Cecil Rhodes, der Napoleon Südafrikas. Dies Konsortium habe es sogar verstanden, eines schönen Tages auch einen ebenso englandfreundlichen, wie transvaalfeindliche» Artikel in ein deutsches, von der Regierung viel benutztes Blatt zu lancieren. Zu gleicher
Zeit habe auch ein Berliner Bankier dem Kaiser bei einem gelegentlichen Zusammentreffen lebhaft geklagt über die Chikanen, die die Transvaalregierung dem deutschen Handel bereite, und von diesem Augenblicke an habe der Umschwung der Anschauungen über Transvaal begonnen. Auf diese Weise sei der Boden bereitet worden, um zu jener Verständigung mit England zu gelangen. Die deutsche Politik hat mit diesen Machenschaften selbstverständlich nichts zu thun. An uns trat nur die Frage heran, ob wir uns, da wir mit England wegen der Delagoa-Bai keinen Krieg führen können, mit England verständigen können, ohne unsere eignen Interessen preiszugeben — die ja mit denen Transvaals nicht durchweg zusammenfallen. Wenn aber an diese» Machenschaften etwas wahres ist, so wäre es gewiß angebracht, in eine Nachprüfung des deutsch-englischen Abkommens einzutreten, was wir ja nach den neuesten Erfahrungen mit aller Unbefangenheit thun können.
— Vom Kaiser Wilhelm-Kanal. Wie die „Tägl. Rundsch." hört, hat der königliche Oberfischmeister Hinkelmann anläßlich seiner letzten, Mitte April unternommenen Kanalfahrt behufs Versuchsfischerei auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal auf der Strecke zwischen Bosau und Rendsburg zahlreiche Häringseier an den Steinen und Pflanzen des Kanal-Ufers entdeckt, wodurch die von ihm längst gehegte Vermutung, der Kanal sei ein Laichplatz für Häringe geworden, seine Bestätigung gefunden hat. Welchen Nutzen diese Thatsache für unsere Küstenfischerei haben wird, liegt auf der Hand, um so mehr, als der Kanal nicht befischt werden darf, sodaß die Fische in ihrem Laichgeschäft, nicht gestört werden.
— lieber den Betrieb von Getreidemühlen ist durch Beschluß des Bundesrats bestimmt worden: 1) In Getreidemühlen ist den Gehilfen und Lehrlingen innerhalb der auf den Beginn ihrer Arbeit folgenden 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 8 Stunden zu gewähren. Werden die Getreidemühlen ausschließlich oder vorwiegend mit Dampfkraft betrieben, so hat die ununterbrochene Ruhezeit mindestens 10 Stunden zu betragen. Bei Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann die Ruhezeit an Sonntagen, an denen Ausnahmen von den getroffenen Bestimmungen zugelassen sind, insoweit beschränkt werden, als die Durchführung des wöchentlichen Schichtwechsels es erforderlich macht. Auf Getreidemühlen, in deren Betrieb man ausschließlich mit durch unregelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeitet und die nicht mehr als einen Gehilfen beschäftigen, können durch die untere Verwaltungsbehörde Ausnahmen von der vorgeschriebenen Ruhezeit an höchstens 15 Tagen im Jahre zugelassen werden. 2) Lehrlinge unter 16 Jahren dürfe» in Getreidemühlen aller Art nicht in der Nachtzeit vo» 8V2 Uhr abends bis 5>/z Uhr morgens beschäftigt werden. Als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gelten solche Personen, welche bei der Bedienung der Mahlgänge beschäftigt werden. Dabei gelten Personen unter 16 Jahren, welche die Ausbildung zum Gehilfen nicht erreicht haben, auch dann als Lehrlinge, wenn ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen ist. — Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1899 in Kraft.
Anstand.
Wien, 1. Mai. Mit Sicherheit war es vorauszusehen, daß die Kundgebungen in Eger gegen die tschechische Herausforderung im böhmischen Landtag von den Jungtschechen zu einer großen tschechischen Haupt- und Staatssache würde aufgebauscht werden. Das ist denn in der Thal auch erfolgt und zwar mittels einer Interpellation. Was ist denn nun aber in Eger eigentlich geschehen?! Zwei tschechische Advokaten aus Prag, die Herren Tieftrunk und Miricka, haben auf gemeinsame Verabredung die praktische Anwendung der Sprachenverordnungen in dem rein deutschen Eger erzwingen wollen. Beide Herren sprechen vorzüglich Deutsch, und obwohl die Angeklagten, welche sie wegen Ehrenbeleidigung belangten, Deutsche waren, obwohl die Gerichtssprache in Eger zweifellos die deutsche ist, verlangte Herr Tieftrunk, daß er seine Aussagen tschechisch abgeben, Herr Dr. Miricka, daß er fein Plaidoyer tschechisch halten dürfe. Die ganze Verhandlung erwies, daß es den beiden weniger um Erlangung des Rechtes, als darum zu thun war, eine Probe der tschechischen Errungenschaften auf reindeutschem Boden abzulegen. Auch der Unbefangenste wird zugeben müssen, daß die beiden Tschechen ein ungewöhnliches Maß von Halsstarrigkeit und herausforderndem Trotze entfaltet haben, um in Eger eine Art tschechischen GeßlerhuteS auf-


