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3.3.1899 Zweites Blatt
 
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Freitag den 3. März

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Gießener Anzeiger

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Fernsprecher Nr. 51.

Ueber Finland und Rußland

schreiben dieM. N. N.":

Es liegt ein gutes Stück weltgeschichtlicher Satire in der Thachache, daß der Vertreter des uneingeschränkten Ab­solutismus, der russische Zar, seit nunmehr 90 Jahren zu­gleich konstitutioneller Monarch gewesen ist. Das Groß- ftrstentum Finland, seiner Ausdehnung nach das Königreich Preußen bei weitem übertreffend und in allen seinen Ein­richtungen ein Land vorgeschrittenster moderner Kultur, ist der Träger der konstitutionellen Staatsidee in dem auf der Selbstherrschaft begründeten russischen Reich. Die Art und Weise, wie sich die russischen Zaren mit ihrer Rolle als Großfürsten von Finland abgefunden haben, ist gewiß bezeichnend für die Persönlichkeit der Herrscher; noch schärfer aber spiegelt sich darin die Wandlung im absolu­tistischen Staatsgedanken selbst. Als am 17. März 1809 Kaiser Alexander I. nach dem siegreichen Kriege mit Schweden auf dem Landtag zu Borga die Verfassung des Landes beschwor, und gelobte, die Religion und Grundgesetze, sowie die Privilegien und Gerechtsame jedes Standes der Konstitution gemäß fest und unverrückt zu erhalten, da hatte nieder der Kaiser noch sonst jemand in Rußland das Gefühl, daß die Angliederung eines verfassungsmäßig zu regierenden Landes an' das absolutistische Zarenreich für letztere eine Gefahr bedeute. Heute sucht man in Rußland die letzten Neste der liberalen Aera der sechziger Jahre auszurotten mit) alles, was an Selbstverwaltung im engeren oder weiteren Kreise bestanden hat, zu beseitigen. Es ist ohne Zweifel, daß der Absolutismus heute weniger ertragen zu können glaubt, als vor einem Jahrhundert. Da darf es auch nicht wunder nehmen, daß ein selbständiger, lediglich durch Per­sonalunion mit Rußland verknüpfter und nach beschworenen Landesgesetzen verfassungsmäßig zu regierender Landesteil heute als eine ungeheuere Anomalie empfunden wird, die «das alternde Selbstherrschertum mit Furcht erfüllt, während Alexander I. den Erwerb des sinländischen Kulturgebietes als einen geistigen und moralischen Gewinn rückhaltlos begrüßte.

Mit dem Erlaß Nikolaus II. vom 3./15. Februar ds. Js. ist der finländische Verfassungsstaat in seinem wich­tigsten Rechte, dem der Gesetzgebung, erschüttert worden. Nach der bis jetzt bestehenden Verfassung war die Gesetz­

gebung an die Mitwirkung des Landtags gebunden; die neuestenGrundbestimmungen über die Formulierung, Prüfung und Veröffentlichung von Gesetzen, die für das Reich mit Einschluß des Großfürstentums Finland erlassen werden", gestehen dem Landtag nur eine gutachtliche Meinungsäußerung zu, während die eigentliche Legislative in die Hände des Generalgouverneurs von Finland, des Minister-Staatssekretärs für Finland und des russischen Neichsrates gelegt ist. Wie die Formen der lokalen Selbstverwaltung im eigentlichen Rußland auch heute noch überall aufrecht erhalten, aber ihres Inhalts zugunsten der Administrativgewalten gänzlich beraubt sind, so berührt auch der jüngste Erlaß gegen Fin­land nicht den äußeren Apparat einer konstitutionellen Re­gierung. Der Landtag mit seinen vier Kurien bleibt be­stehen; man wird vielleicht gewissenhafter als früher die dreijährigen Legislaturperioden einhalten, vielleicht auch außerordentliche Tagungen anberaumen, aber der Landtag wird in den vitalsten Fragen des Landes nicht mehr zu beschließen, sondern in Petersburg fertig gestellte Gesetze zu sanktionieren haben.

Was der erste russische Großfürst auf dem Huldigungs­landtage dem sinländischen Volke verheißen hatte, es solle plac6 dSaormaia au rang des nationa zum Rang der Nationen erhoben werden, das lautet in der Sprache des Erlasses vom 3./15. Februar: herab auf das Niveau eines russischen Gouvernements. Was das bedeuten will, kann nur der voll bemessen, der die trostlosen Zustände einer russischen Provinz aus eigener Anschauung kennt und da­neben das glänzende Kulturbild hält, das eine kerngesunde Bevölkerung in rastloser Arbeit auf dem Felsenboden Fin- lands hat entstehen lassen. Die staatsrechtliche Frage der Verknüpfung mit Rußland wird das finländische Volk allein auszukämpfen haben; aber die moralischen Sympathien ganz Europas stehen auf Seiten des vergewaltigten Kultur­volkes. Wenn Rußlands Vorgehen in Polen durch die fortwährenden Revolten dieses Landes eine mildere Beur­teilung beanspruchen kann, so legt sich seine erdrückende Hand in Finland auf ein Volk, das in unentwegter Treue und Hingebung an die Person seines Großfürsten nichts anderes verlangt, als in Ruhe seiner Arbeit leben und seine verfassungsmäßigen Rechte genießen zu können. Wenn die Treue gegen die Person des Herrschers nicht gleichbedeutend ist mit der Liebe zum russischen Volk und seinen Institutionen,

so kann man das den Finländern gewiß nicht verübeln Denn daß das, was sie von einer Eingliederung in die große russische Familie" zu erwarten haben, in jeder Hinsicht nur ein Niedergang ihrer Kultur sein kann, darüber können sie, wenn die bisherigen Erfahrungen am eigenen Leibe nicht laut genug sprächen, nur die benachbarten Ostseeprovinzen befragen. Dieselbe Hand, die die einst blühende Pflanz­stätte deutscher Wis^enschaft, die altehrwürdige Universität Dorpat in die russische Ruine Jurjeff ver- wandelte, würde auch die Universität Helsingfors auf die Stufe eines russischen Seminars hinabdrücken und mit allen Errungenschaften einer jahrzehntelangen Arbeit im Dienste wahren Fortschrittes in schnellster Frist aufräumen. Als Peter der Große und Alexander I. die westlichen Grenz­länder erwarben, da wollten sieFenster nach Europa" ausbrechen. Heute gilt es, die Kulturoasen am Rande der russischen Wüste zu verschütten.

Zur hessischen Steuerreform

schreibt die offizielleDarmstädter Zeitung":

In den vorbereitenden Stadien der Steuerreform sind bekanntlich auch die Vermögenswerte des ganzen Landes und seiner einzelnen Gemeinden ermittelt worden, um einen annähernden Ueberblick darüber zu gewinnen, welcher Er­trag etwa von einer Besteuerung des Vermögens zu er­warten sein wird. Nachdem nunmehr der Entwurf eines Gesetzes, die Vermögenssteuer betreffend, einen Steuersatz von 55 Pfg. für je 1000 Mk. Vermögen in Vorschlag ge­bracht hat, erscheint es nicht uninteressant, die seitherigen Realsteuern mit der von Grundbesitz und Gewerbebetrieb nach diesem Satz demnächst zu erhebenden Vermögenssteuer wenigstens für die größeren Gemeinden des Landes zu ver­gleichen und zu prüfen, inwiefern die letztere hinter den Realsteuern zurückbleibt und somit ihrer Aufgabe, eine Ent­lastung von Grundbesitz und Gewerbebetrieb zu bringen, gerecht wird. Die nachstehende Uebersicht enthält eine solche Gegenüberstellung für eine Reihe von Gemeinden der Pro­vinz Oberhessen, die nach der Größe des in ihnen in Grundbesitz und Gewerbebetrieb angelegten Vermögens und der Zuverlässigkeit des vorhandenen Materials aus der Zahl der übrigen Gemeinden entnommen sind.

Gerung.

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Feuilleton.

Hefkügelte" Worte.

Ornithologische Plauderei gelegentlich der 2. großen allgemeinen Geflügel- und Vogel-

Ausstellung am 3., 4. und 5. März 1899 in Gießen. Von Hermann Robolsky-Gotha.

(Fortsetzung.)

In einer Nummer derLeipziger Geflügel-Börse" krzählt ein Herr Steudel von den verwilderten Haustauben Dresdens, die sich in Mengen mit den ebenfalls dort hausenden Ringeltauben vermischt hätten. Demnach käme mein gegnerischer Sachverständiger doch wohl mit seinen Zweifeln sehr in die Brüche. Wäre es ja auch nicht das erstemal, daß die Praxis der Theorie gründlich einen Possen spielte! Im übrigen paaren sich bekanntlich die gewöhnlichen Feldflüchter leiht mit Edeltauben, da es sich hierbei nicht um verschiedene Arten im zoologischen Sinne, sondern um Nassen ein und derselben Stammart handelt. Ein ganz hübscher Vogel ist das Produkt einer Kreuzung von Feldflüchtern mit Pfauentauben. Ueberhaupt wird heutzutage in der Taubenzucht großes geleistet. Die Spielarten dieser Ziervögel zählen schon nach Dutzenden. Hochinteressant sind die Züchtungen von Brieftauben, die wahrscheinlich mal in späteren Kriegen eine hervorragende Rolle spielen werden. Hoffen wir, daß sie nicht so bald in ernsten Dienst treten! Abstammen wird unsere ge- wiühnliche Haustaube fraglos von der sogenannten Felstaube, die noch jetzt wild in den felsigen Küstengegenden ver- Medener europäischer Länder vorkommt. Wildtaubenarten guebt es in Deutschland drei: die mehrfach genannte Ringel- tluabe, die kleinere Hohltaube und die ganz kleine Turtel­taube. Eine merkwürdige Erscheinung sind, namentlich in ten Oststaaten Nordamerikas, die Wandertauben. Sie traten zu gewissen Zeilen nicht tausend-, nein, millionenweise Mf. Mit ihrem Fluge verfinsterten sie im wahren Sinne

des Wortes die Luft. Einer zahlreichen Menschenmenge, sowie deren Schweinen gewähren sie wochenlang Nahrung. In den letzten Decennien haben aber die schönen Vögel sehr abgenommen.

Nicht besonders schwer befreunden sich zahme und wilde Enten miteinander; von den Arten der letzteren wäre ab­sonderlich die Stock- oder Grasente zu nennen. Sie ist auch wahrscheinlich die Stammmutter unserer Hausente, denn sie ähnelt ihr vollständig. Hier ein Beispiel: In einer an- mutigen Niederung des in den Rhein fließenden Main liegt friedlich und idyllisch eine oberschlächtige Wassermühle, die einem Ackersmanne gehört. Die gewerbliche Anlage em­pfängt ihr Waffer namentlich auch aus dem dicht dabei gelegenen, gerade nicht kleinen, quelligen Teiche, der an mehreren Stellen von Erlen und Buchen bestanden ist. Auf diesem Weiher hielt sich Kersten so hieß der Eigentümer des Anwesens mehrere weiße Enten. Eines Tages nun wurde der Mann gewahr, daß sich seinen Hausvögeln ein wilder Erpel zugesellt hatte, der den zahmen Stammes- genossen eifrig die Kour schnitt. Der Schnatterjüngling strich allerdings abends davon, kam aber anderen Tages wieder. Schließlich wurde unser Erpel so zahm, daß er mit auf den Wirtschaftshof folgte. Gingen die Enten am Abend in den Stall, so stand der befiederte Don Juan wohl eine Weile an der offenen Thüre, als ob er sich die Sache überlegte. Zuletzt siegte aber doch der Freiheitstrieb, und er strich wieder dem Walde zu.

In den Elbniederungen bei dem Orte Schönhausen, aus dem der verstorbene Altreichskanzler Fürst Bismarck stammte, nisten alljährlich zahlreiche Wildenten. Da gehört es nicht zu den Seltenheiten, daß die Landleute der dortigen Gegend beim Grasmachen Nester des schmackhaften Schwimm­vogels finden. (Natürlich rede ich ausschließlich von der bekannten Stockente.) Unzählige Versuche sind schon im Laufe der Zeit gemacht worden, die gefundenen Gelege im Dienste der Hausentenzucht zu verwerten. Mau packte die Eier des Wildvogels zahmen brütenden Enten unter, die

dann auch wirklich das Brutgeschäft erfolgreich vollführten. Die Jungen fcynen aber immer als echte und rechte Wild­enten auf die Welt. Die kleinen Dinger blieben scheu, ver­krochen sich gern, und hatte man sie wirklich mit Mühe und Sorgfalt halb aufgezogen, so strichen sie doch eines Tages auf Nimmerwiedersehen davon. Ein Eisenbahnwärter der Strecke Stendal-Berlin fand vor Jahren bei seinem Kontroll­gange am Rande eines Grabens ein Wildentennest mit etwa zehn Eiern. Der Mann besaß gerade zu Hause eine brütende Ente, der er das Gelege unterpackte. Die Tiere kamen alle aus; aber aus den Küken ist nichts geworden. Sie nahmen das Futter nicht recht, und jeden Abend kam es wie ein Koller über die armen Dinger. Sie liefen und flatterten wie unklug im Stalle oder Hof umher, und waren nicht zu beruhigen. In tadelnswerter Aengstlichkeit hatte der Wärter den Schnattervögeln je einen Flügel zerbrochen, damit sie nicht davonfliegen konnten. Auf dem Geflügelhofe ver­säume man ja nicht, den Erpeln reichlich Enten beizugeben, denn die ungestümen Tiere vergehen sich nicht selten sogar an Hühnern und ruinieren diese. Es giebt übrigens in manchen Gegenden, z. B. bei Celle und Uelzen in der Pro­vinz Hannover, sogen. Wildentenfänge, in denen Hunderte der gar keinen Schaden bringenden Schwimmvögel gefangen werden. Diese Stätten kommen, gerade wie Jagden, zur Verpachtung. Die Tiere vermehren sich eben sehr stark, denn eine Ente legt bis zu 20 Eiern.

So bekannt und weitverbreitet das Haus Huhn ist, soweit zurück in nebelhafte Ferne reicht sein Ursprung. Ich war bisher der Ansicht, die auch in Waidmannskreisen ge­teilt wurde, daß das Haushuhn in seiner jetzigen Form nirgends mehr wild vorkomme. Dem wurde aber vom Direktor des zoologischen Gartens von Hannover wider­sprochen. Es hieß da in einer Auslassung:Das Haus­huhn stammt von einer oder jedenfalls einzigen, noch jetzt in Südostasien lebenden Art Wildhühnern ab, denen es im anatomischen Bau und in den äußeren Verhältnissen auf­fallend ähnlich ist. Natürlich darf man hier bei den Haus-