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Keilage;um Gießener Anzeiger (General-Anzeiger).
Gießen, den 81. Januar 1899.
Betreffend: Die Regulierung der Gewerbesteuer.
Das Hroßherzogkiche Kreisamt Hießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Art. 27 des Gesetzes vom 8. Juli 1884, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betreffend, geschieht die Regulierung der Ge- werbeftener durch eine Kommission, welche aus dem Steuerkommiffär als Bo-fitzenden und drei von der Stadtverordnetenversammlung, beziehungs- weise dem Gemeinderat einer jeden Gemeinde auf drei Jahre gewählten Mitgliedern best ht.
Für den Fall, daß gewählte Mitglieder mit Tod abgehen oder nicht «ehr die Bedingungen der Wählbarkeit besitzen, oder sonst dauernd außer Stande find, ihr Mandat zu erfüllen, werden in jeder Gemeinde weiter zwei Ersatzmänner gewählt, die in solchen Fällen an die Stelle von ursprünglich Gewählten zu treten haben.
Zu Mitgliedern der Kommission und zu Ersatzmännern können nur solche gewählt werden, welche zur Zett der Wahl volle 30 Jahre alt find HtiD welche die passive Wahlfähigkeit als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise als Gemeinderatsmitglied besitzen.
Sie wollen durch die Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise den Gemrinderat, die Wahl der drei Mitglieder und zwei Ersatzmänner alsbald vornehmen lassen und uns das Ergebnis derselben binnen acht Tagen mitteilen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Die Rechnung der Stadt Gießen pro 1897/98 nebst Verwaltungs- Bericht, sowie die R chnung des städtischen Gaß- unv Wasserwerkes und die Rechnung des Stadterweiterungsfonds pro 1897/98 liegen in Gemäßheit des Art. 87 der Städteordnung während 8 Tagen auf dem Bürger meisterei-Büreau — Zimmer No. 15 — zu jedermann- Einsicht offen. Bemerkungen zu denselben können in der angegebenen Frist daselbst erhoben werden.
Gießen, den 31. Januar 1899.
Großherzogtiche Bürgermeisterei Gießen.
1043 Gn auth.
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Mailiche Aufforderung.
Heinrich Daniel Panl von Mingen und dessen Ehefrau, Sultane geb. Reuter, haben in dem Testament vom 20. Januar 1876 ihre Kinder Elisabethe, Adam Grafs Vhefrau, Marie, Georg Diehls V. Ehefrau, und Juliane, Heinrich Jungs Ehefrau, sämmtlich zu Villingen, und Margarete, Henry Stephans Ehefrau, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, zu Erben eingesetzt. Margarete, Henry Stephans Ehefrau, ist auf dlN Pfl chkteil beschränkt, welcher auf 900 Mk. festgesetzt ist und in Geld ausbezahlt werden muß, während der übrige Nachlaß ihren Mtterben zufällt.
Auf Antrag der in Villingen anwesenden Erben wird die Margarethe Paul, verehelichte Henry Stepbon, und im Falle ihres Tod.s ihre Abkömmlinge aufgefordert, das Testament ihrer Eltern bezw. Großeltern bis ium 20. Mai 1899 anzufechten und die Anfechtung dem unterzeich- neleu Gericht nachzuweisen, and.rn falls Anerkennung des Testaments nlerstellt, und es vollzogen werden wirb. 1057
Laubach, den 30. Januar 1899.
Grobherzogliches Amtsgericht. _____Zimm ermann.
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Aestmeter, welche sich zu Sparren,
Leiterbäumen, Baumstützen usw. eignen.
Zusammenkunft am Langsdorf — Nonnenrötherweg. 1056
Hungen, 1. Februar 1899.
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