Kundgebung des Königs gegen das klerikale Ministerium, mit welchem der König den amtlichen Verkehr in der letzten Zeit bis auf das äußerste beschränkte.
Berlin, 2. Januar. Zu dem Zwischenfall mit Oesterreich wegen der Ausweisungen österreichischer Unter» thanen aus Preußen und der Schädigung der deutschen Handelsinteressen in Dänemark infolge der dortigen Ausweisungen scheinen auch noch Auseinandersetzungen mit Rußland wegen Ausweisung russischer Staatsangehöriger bevorzustehen. Das „Berliner Tageblatt" meldet nämlich aus Petersburg, daß man russischerseits angesichts der dieser Tage verfügten Ausweisung von ca. 30 russischen Arbeiterinnen aus einer Berliner Cigarrenfabrik bei der preußischen Regierung Vorstellungen erheben und um Aufklärung bitten werde.
Breslau, 2. Januar. Der Ausschuß der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt für Schlesien beschloß, zur Förderung des Baues von Arbeiterwohnungen jährlich 50,000 Mk. auszusetzen, die als Darlehen zu einem ermäßigten Zinsfüße zwecks Errichtung von Arbeiter-Wohnhäusern hergegeben werden sollen.
Stuttgart, 2. Januar. In der Sylvesternacht geriet eine Schutzmannspatrouille mit Zuhältern in ein Handgemenge. Hierbei wurde ein Polizist von einem 17jährigen Burschen durch einen Stich in die Lunge lebensgefährlich und ein weiterer Schutzmann ebenfalls nicht unbedeutend verletzt.
Budapest, 2. Januar. Minister - Präsident Baron Banffy empfing gestern die Mitglieder der liberalen Partei. Auf eine Ansprache des Grafen Stephan
Tisza, welcher die schwere politische Lage betonte, erwiderte Banffy, er sei entschlossen, bis zum äußersten auszuharren, und er werde seinen Posten nur niederlegen, wenn dies ohne Schädigung der Staatsinteresien möglich sei.
Nizza, 2. Januar. Die Kaiserin Friedrich trifft im Februar bestimmt hier ein und hat bereits Wohnung für sich reservieren lassen.
Paris, 2. Januar. Infolge der Auflösung des Kolonialheeres bleiben 8000 Offiziere stellungslos, was der Regierung große Verlegenheiten bereitet.
Paris, 2. Januar. Die Neujahrs-Artikel der Blätter lassen vielfach die Absicht und den Wunsch durchblicken, durch einen äußeren Kampf mit England die inneren Verwickelungen zu beenden. Vielfach wird auch der offene Wunsch nach dem befreienden Säbel geäußert.
Brüffel, 2 Januar. Die „Jndependance beige" meldet aus Paris, daß die Untersuchung der Spionage- Affaire Decrion weitere Beweise für die Verräterei Henrys zu Tage förderte. Henry benutzte Decrion als Mittelsperson.
Petersburg, 2. Januar. Bei dem Festmahl der militärärztlichen Akademie erhob sich der Kriegsminister und verlas ein an den Zaren gerichtetes Schreiben des deutschen Kaisers, worin derselbe zur Hundert-Jahr- Feier der Akademie seine Glückwünsche übermittelt und dem Zaren seine unwandelbare Freundschaft ausdrückt. Hierauf brachte der Minister als Ausdruck des Dankes ein Hoch auf den deutschen Kaiser aus.
Kanea, 2. Januar. Präsident Sph akisanakis ist hier eingetroffen und übernimmt die Leitung des National
rates. Die angesehensten Begs der Inseln wurden vonr Prinzen Georg in Einzel-Audienz empfangen. Der Prinz sicherte denselben besonderen Schutz und Gleichberechtigung der muselmanischen Bevölkerung zu.
Für die Erbauung einer evangelischen Kirche in Dar-es-Talaam (Deutsch-Ostafrika)
gingen weiter bei dem Unterzeichneten ein: Von Frl. E. Müller 1 X, Frl. Gö'tz 3^, Fiau RegierungSraib Dr. H-sse 2 X, Herr Göbel 4X, Herr E. Sauffmann 3 x Herr N. N. 3^t, FamiUe L 3 X, Ungenannt 10 JL, Herr D. Heil 3 X, Hrr Komme zicnrat Heyligenstaedt 10 JL, Frau Am'scichter Schudt 3**, Herr Proflssor Gundermann 2 X Herr Geheimerat Professor Dr. Onck.n b X, Herr Dr. K. 3 JL, Frau E. Hensel 5 X, Frau Steuerrat Dr. Schuster 3 X, Herr Professor Kasfky 5 X, Herr Bauunternehmer Wtnn 5 X, Herr E. Wasserschleben 5 X Herr Ingenieur Georg Koch 5 X, Herr Professor Dr. Stüger 5x, Herr Professor Dr. A. Schmidt 5 X, Herr Professor Günther 2 X, Herr N. N 2 X, Herr Land- gerichtsrat Dornsetff 5 X, Frau Kommerzierrat M Gail 3 X Herr Dr. Clemm 3 X. Herren A. Schuster & Ko. 2 X. Herr A. Kretzschmar 2 X, Herr H. K. 3 X Herr Fabrikant Schuchard 10X Herr Geilfus 1.50 X. Herr Adolf Möbl 3^L, Frau Philippine Haas II. 2 X, Frau Justizrat Dornseiff 3 X, Herr R. Stuhl 1 X, Herr A. L G Wallenfels 3 X, Herr W. Wirsig 2 X, Herr Georg Harz in Butzbach 2 X
Allen Gebern herzlichsten Dank.
I. A.: Bickel, Kaiser!. GouoernementS-SecreiLr
THEE-MESSMER
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60 und 80 Pfg. Nur in feineren Geschäften käuflich 229
Bekanntmachung,
betr.: Ve Erstattung von Beiträgen gemäß 30 und 31 des Jnvaliditäts- und Alterversicherungsgesetzes.
■ Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung wird hiermtt wiederholt Mgemeinen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 28. Dezember 1898.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Wolff. 229
zur
Bekanntmachung.
Indem wir nachstehend wiederholt die Bestimmungen der §§ 80 und 31 des Invalidität-- und Altersversicherungsgefetzes zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir zugleich darauf aufmerksam, daß zur Begründung der Erstattungsansprüche folgendes nachzuweisen ist:
I. Bei Anträgen von weiblichen Personen, die versichert gewesen find und eine Ehe eingegangen haben:
1. daß und wann die Ehe geschloffen wurde, und
2. für wieviel Beitragsjahre, beziehungsweise Beitragswochen Bei- träge geleistet sind.
II. Bei Anträgen von Witwen und hinterlaffenen ehelichen Kindern Mnter 15 Jahren (beziehungsweise deren Vormund) einer versichert ge- ^befenen, verstorbenen männlichen Person:
1. wann dieselbe verstorben ist,
2. für wieviel Beitragsjahre, beziehungsweise Beitragswochen Bei- träge geleistet sind,
3. daß der Verstorbene eine Witwe, beziehungsweise eheliche Kinder unter l 5 Jahren hinterlassen hat, wie die Witwe bezw. die Kinder heißen und wann letztere geboren find,
4. erforderlichenfalls wer der Vormund dieser Kinder ist, und
5. daß den Hinterbliebenen aus Anlaß des Todes des Versicherten auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes eine Rente nicht gewährt wird, beziehungsweise daß der Tod nicht die Folge eines Betriebsunfalles gewesen ist.
III. Bei Anträgen von hinterlassenen vaterlosen Kindern unter 15 Jahren einer versichert gewesenen verstorbenen weiblichen Person:
1. und 2. wie zu II.,
3. daß und welche Kinder unter 15 Jahren hinterlassen wurden und wann diese geboren sind,
4. wer Vormund dieser Kinder ist, und
5. wie zu II.
Die Nachweise zu I. 1, II 1, und III. 1, find durch Bescheinigungen der zuständigen Standesbeamten, der Nachweis zu I. 2, II. 2, und III. 2, »urch Vorlage der letzten Quittungskarte, sowie der Aufrechnungsbescheinig- ungen über die vorhergehenden Quittungskarten, die Nachweise zu II 3 bis 5 und III. 3 bis 5 durch Bescheinigungen der betreffenden Bürgermeistereien (Abschriften der amtsgerichtlichen Tutorien) zu erbringen. Alle amtlichen Bescheinigungen rc., die auf Grund des Gesetzes zur Legitimation oder zur Führung von Nachweisen erforderlich sind, geschehen gemäß § 140 des Gesetzes gebühren, und stempelfrei.
Die Erstattungsanträge können sowohl unmittelbar bei dem Vorstande der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt, als auch bei den Bürgermeistereien des Wohnorts des Antragstellers gestellt werden. Die Einsendung der Anträge an die Anstalt hat stets portofrei zu Lasten der An- fprecher zu erfolgen.
Wir weisen hierbei noch besonders darauf hin, daß die Ansprüche weiblicher Personen, die eine Ehe eingehen, binnen drei Monaten nach der Verheiratung geltend gemacht werden müssen und daß mit der Erstattung die durch das frühere Versicherungsverhältnis begründete Anwartschaft erlischt.
Gießen, den 7. Dezember 1898.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
gez.: v. Bechtold.
§ 30.
Weiblichen Personen, welche eine Ehe eingehen, bevor sie in den Genuß einer Mente gelangt sind, steht ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für sie geleisteteten Beiträge zu, wenn die letzteren für mindestens fünf Beitragsjahre entrichtet worden sind. Dieser Anspruch muß binnen drei Monaten nach der Verheiratung geltend gemacht werden. Mit der Erstattung erlischt die durch das frühere VerficherungSverhältnts be« -gründete Anwartschaft.
§ 31
Wenn eine männliche Person, für welche für mindestens fünf 23 i# traqsjahre Beiträge entrichtet worden sind, verstirbt, bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt ist, so steht der hinterlassenen Witwe, oder, falls eine solche nicht vorhanden, den hinterlaffenen ehelichen Kindern unter 15 Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Verstorbenen entrichteten Beiträge zu.
Wenn eine weibliche Person, für welche mindestens für fünf Bei tragsjahre Beiträge entrichtet worden sind, verstirbt, bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt ist, so steht den hinterlaffenen vaterlosen Kindern unter 15 Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für die Ver- storbene entrichteten Beiträge zu.
Vorstehende Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern den Hinterbliebenen aus Anlaß des Todes des Versicherten auf Grund des Unfalloerstcherungsgesetzes eine Rente gewährt wird.
Bekanntmachung,
Versteigerung von Dünger betreffend.
Freitag den 6. Januar d. I., vormittags 11 Uhr, soll in dem hiesigen Schlachthof der Dünger aus den Gruben öffentlich meist bietend versteigert werden.
Gießen, am 2. Januar 1899.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
249 Gn a uth.
287
0
Deutsche Bekleidungs-Akademie
208
0
D
0
Stellenzuweisung. Pension. Ausbildung für Familien-Bedarf. Kurse von 40 Mk. an. Mode-Journale, Prospekte kostenfrei.
Inserat erscheint Dienstag und Freitag. Vertreter für Journale überall gesucht".
Friedberg, den 31. Dezember 1898.
Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde, ^'ibor Stern.
Bekanntmachung.
In der heutigen Vorstandsfitzung wurden die 3y2% Obligationen Lit A Nr. 2 mit Mk. 400.—
n B H 12 „ „ 200.— zur Rückzahlung gezogen.
Die Inhaber dieser Obligationen werden ersucht, bis zum 1. April k. I. bei unserem Gemeinderechner deren Betrag zu erheben, da von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört.
0 Frankfurt a. M. M. G. Marten*. Zuschneide-Lehranstalt Ö
Neuester Ernte S ® Mk. 2,50, 3,—, 3 pr.’ V2’"kHo~ I , _ , _ . , > , — । vorzüglichster @
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Zu haben in Giessen bei J. M. Schulhof, Marktstrasse, B. Schlabach Kehl., Ludwigsplatz, und K. Bender, Wallthorstr. 14. 8
Betanmmachung.
Wilhelm Ziegler von Gieß n und Lina Kliugelhöffer von Alsfeld (nunmehr Wilhelm Ziegler Eheleute) haben unterm 12. November 1898 vereinbart, daß sie in voll- ständiger Gütertrennnng leben wollen
Gießen, den 28. Dezember 1898.
Großh. Amtsgericht. Neuenbagen. 232
lln'tle-igmmlU'il,
nachmittags 2 Uhr, werden im Bieker'schen Saale versteigert: Sofas, Kommoden, Kleiderschränke, 1 Regulator, 3 Nähmaschinen, 1 eich. Buffet, 1 eich. Eßtisch mit 6 Stühlen, 1 vollst. Bett, 1 Mahagonisekretär, 3 Ladenschränke, 1 Pferd, 1 Kuh, ein« Partie Schubwaren u. Filzhüte.
253 Geißler, Gerichtsvollzieher.
Holz-Versteigerung
tm Gießener Stadtwald.
Montag, den 9. Januar ■899, vormittags 9-/, Uhr beginnend, sollen im Gießener Ltadtwald, Distr. Neuhege, versteigert werden:
181 Kiefernflämme mit 81 ftn
106 rm Nadel Scheitholz,
139 „ Nadel-Knüppelholz, 2450 Wellen Nadel-Reisig,
55 rm Nadelstöcke.
Die Zusammenkunft ist an der Grünbergerstraße, 1. Schneise.
Gießen, den 2. Januar 1899.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth. 248
Dienstag den 17. und Mittwoch den 18. Januar 1899, jedesmal mittags 2 Uhr, sollen im Pfandlocale zu Gießen, Seltersweg 11, gegen Barzahlung versteigert werden:
Sofa, Kommode, Kleiderschränke, Schreibsekrelär, Nähmaschine, Sattlerwaren und andere Hausgeräte, sowie 2 Wagen, 20 Zentner Heu, drei Säcke gute Speisekartoffeln und leere Säcke, sowie eichene Bohlen.
Die Versteigerung der Kartoffeln findet bestimmt am 17. Januar statt.
240 Kemmer, Pfandmeister.
stMpMlUNM
Stöbt. Schlachthaus.
Freibank. 252
Heute und morgen: ZchMinMch 54 Pfg.
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