Nr. 2
Erstes Blatt
Dienstag den 3 Januar
1S99
ießener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
vorm. 10 Uhr.
««d Anzeigeblatt für de« Tkveis Gietzen
Gralisdeilagni: Mw änÄnHMta, Der WW^SirTT
Klätter für hessische Volkskunde.
Deutsches Keich.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schukftraße Ar. 7.
«-. «nz.igen.«erEm,,,stellen M g«. unb H„slanl)rt, *" <nW f“r Gießener Anjeiger en,gegen.
! —Verlängerung des Privilegiums der Reichsbank. Eine größere Anzahl von Handelskammern hat zu dem Gesetzentwurf, die Verlängerung des Privilegiums der Reichsbank betreffend, den Antrag vorbereitet, eine Bestimmung zu treffen, wonach die Reichsbank gehalten sein soll, die Noten der Frankfurter Bank, der Bayerischen Notenbank, der Sächsischen Bank, der Württembergischen Notenbank und der Bank für Süddeutschland zum vollen Nennwert cinzulösen.
Flensburg, 1. Januar. In Hadersleben wurden gestern etwa 30 dänische Arbeiter ausgewiesen. Die Ausgewiesenen hatten am 29. Dezember an einer Versammlung des dänischen Kommunal-Vereins, in welcher Abgeordneter Hansen die früheren Apenrader Ausweisungen scharf kritisirte, teilgenommen.
Mejugrpreis vierteljährlich
2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mir Bringerlohn.
Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
Ausland.
Wien, 31. Dezember. Druckschriften, welchen das Postdebit entzogen ist, dürfen laut einer Verordnung
Hrfchcint täglich mir Ausnahme des Montags.
Die Gieftener A«mikienvtätter Werden dem Anzeiger Wöchentlich viermal beigelegt.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche ist in drei Gehöften zu Altenburg (Kreis Alsfeld) festgestellt und Gehöfts- und Ge- ^/unllssperre angeordnet worden. In Hergersdorf (Kreis Alsfeld) ist bie Seuche erloschen und die Gehöftsperre auf- gehoben worden.
^'.eßen, den 31. Dezember 1898.
1 Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
treffe für Depeschen: Anzeiger Hieße«.
Fernsprecher Nr. 51.
"U" aber das Verfahren gegen Delbrück im Jn- ttreffe der staatlichen Autorität in der That geboten? Daß
Ne b'° Zweckmäßigkeit, sondern auch über
bie sittliche Berechtigung der Ausweisungen verschiedener
Meinung fein kann, wurde in diesem Blatte bereits hervvr-
gehoben. Professor Delbrück verneint diese Berechtigung
nur daran« V'" $Drtourf gewacht worden, sondern
nur baiaug daß er seine Ansicht in maßlos scharfe und
aetteidet"bat^°Der^^^^^°^ beleidigende Ausdrücke
95.e!i!ert hat. Der ideale Standpunkt freilich ist der daß nicht 6108 die Gedanken frei sei» sollen, sondern auch jegliche Nr !u Un9rerbt na^bem Prinzip, daß Demjeniglu
bc,r, iu ^'recht angegriffen wird, diese Angriffe nicht schaden ^A"nd Deriemge, der sie verdient, kein Recht hat, sich T? **,e 81t beklagen. Indessen ist dieses Prinzip bei uns
"Ai zur Anerkennung gelangt, wie auch Professor ?nfettidE9?Srnhm«6‘e'- "nb eS l,ätte daher dem Geiste TT ^tslebens, wie es auch in den geltenden Strafgesetzen zum Ausdruck kommt, entsprocheii, daß er sich als Staatsaewa?! ” Clnm?1 gegenüber den Akten der tLrXf C,nct wchlichen Kritik begnügt hätte. Hiernach aber erscheint es auch begreiflich, daß die Staats- Saibriditof"-^* Ti ®eife grgen die Art dieser die Sachlichkeit überschreitenden Kritik reagierte.
3L Dezember. Der „Reichsanzeiger" veröffent- I “4)1 oie Ernennung des bisherigen Landrats des Kreises Darnowitz, v. Falken Hayn, zum vortragenden Rat im I -lltlnlsterlum des Innern und Geheimen Regierunqsrat • I ferner diejenige des Staatsministers Grafen von Zedlitz I mrr Drützschler zum Oberpräsidenten der Provinz Hessen- I Nassau und die des Oberregierungsrates v. Dewitz zu I B^slau zum Präsidenten der Regierung in Erfurt. Weiter I wird amtlich publiziert die Verleihung des Characters als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Rang der
I Näte erster Klasse an den bisherigen Regierungspräsidenten v. Brauchitsch in Erfurt.
Berlin, 31. Dezember. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe ist gestern Abend nach Berlin zurückgekehrt.
Berlin, 31. Dezember. Die Trauer feier für den | verstorbenen Oberstlieutenant v. Egidy hat heute Nach- I mittag in Potsdam unter sehr zahlreicher Beteiligung von Cwu- und Militürpersonen stattgefunden.
Berlin, 1. Januar. Aus dem Vortrag über die Palästinareise, den Frhr. v. Mirbach, der Ober- Hofmeister der Kaiserin, in Potsdam gehalten hat, ist von I einigem Interesse die Aeußerung, der Kaiser habe in Jaffa I ernste politische Nachrichten erhalten, die ihn zur Abkürzung I der Reise bewogen hätten. Bisher ist dies immer bestritten und die Einschränkung der anfänglich in Aussicht genommenen Reisedauer auf die unerwartet große Hitze zurückqeführt worden. Die ernsten politischen Nachrichten können sich wohl I nur auf die bedrohliche Zuspitzung der zwischen Frankreich und England entstandenen Schwierigkeiten bezogen haben. I
Berlin, 1. Januar. Der Großherzog und die I Großherzogin von Baden werden auf Einladuna des Kalserpaares im Laufe des Monats Januar zu einem |
Annahme von Anzeigen zu der nachmittag- f*r den
-folgenden tag erscheinenden Nummer bi-
längeren Besuche in Berlin eintreffen. Das Großherzoas- wahrend seines Aufenthalts in Berlin im niederländischen Palais Wohnung nehmen.
hnm Berlin, 1. Januar. Geheimerat Adolf Menzel wurde vom Kaiser der Schwarze Adlerorden verliehen, welchen v. Plessen dem berühmten Künstler über- ^Rit dieser höchsten preußischen Ordens-Auszeichnung Hebung des damit Dekorirten in den erblichen
Adelsstand verbunden. J
Berlin, 31. Dezember. Die Verhandlungen gegen den * Gustav Landauer und den Redakteur des „Sozialist , Nubert, wegen Beleidigung des Polizei- Eowmlffars Gottschalk, welcher von Landauer und Rudert beschuldigt wurde, in Sachen Ziethen einen Meineid qe- ^Cl ^oben, findet am 11. Januar vor dem Land-
-1 hwrselbst statt. Der Strafantrag ist vom Regierungspräsidenten in Posen und von Gottschalk gestellt. Als St?* 00m Staatsanwalt der Polizeikommissar Gottschalk geladen.
r .Berlin. 31. Dezember. Die in Rom stattgehabten Ver- ^"sl'.dlnarchisten-Konferenz haben I Abschluß erreicht. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ist, wie die „Post" anders lautenden Meldungen gegenüber mttteilen kann, nicht in Aussicht genommen w s % 31 • Dezember. In Betreff der angeblichen Maßregelung des Dr. Kuntze m Leipzig kann die ,,Post aus das Bestimmteste mttteilen, daß eine Einwirkung hiesiger amtlicher Stellen aus die Leitung der Vereinigten staatswiffenschaftlichen Seminare der Universität Leipzig in feiner Weise stattgefunden hat. Zwischen hiesigen amtliche» Stellen und dem genannten Institut in Leipzig bestehe» über- ! Haupt keinerlei Beziehungen.
— Postvorlage. Die dem Bundesrath zugeganqene $lenberu"9en beS Reichspostgesetzes vom ^dooer 1873 sowie der Ergänzungsgesetze vom Mai 1873 unt) November 1874 ist, wie sie vom Reichspostamt ausqe- arbelM worden ist, die Konsequenz der vor einiger Zeit in München abgehaltenen Konferenzen und der Verhandlungen mit der bayerischen und württembergischen Staatsreqieruna und erw^st sich als eine Erweiterung und Ergänzung der dem Reichstage m voriger Tagung unterbreiteten, aber im Plenum unerledigt gebliebenen Vorlage, betreffend Aende- rungen des Posttaxgesetzes. Es werden also, wie damals die Erhöhung des Höchstgewichts der einfachen Briefe iuner- halb eines Orts befürwortet. Der Weltpostverein hatte schon früher auf Antrag der deutschen Negierung dasHöchst- gewicht für einfache Briefe, die 20 Pfg. kosten, von 15 Gramm auf 20 Gramm erhöht. Bezüglich des zweiten Punkts hatte die Frage der Entschädigung der Privatpostanstalten Schimerigkelten bereitet. Diese Schwierigkeiten sind durch das Entgegenkommen des Reichspostamts gehoben worden und die Entschadlgungsfrage hat eine alle Teile befriedigende Losung erhalten. Neu hinzugetreten in der Vorlage ist die Reform des Zeitungstarifs. Sie beruht darauf, daß der bisherige alleinige Grundsatz, die der Post für die Beförderung von Zeitungen zustehenden Gebühren nach Prozentsätzen der Abonnementsbeträge zu berechnen, fallen gelassen worden ist. Neben dieser Bemessung sollen auch das Gewicht und die Häufigkeit des Erscheinens der Zeitungen in Betracht gezogen werden. Um einen Ueberschlag nach allen Richtungen bezüglich der finanziellen Wirkung der geplanten Reform zu geben, sind verschiedene Eventual-Kostenanschläae beigegeben worden.
Delbrück und von Tausch.
- ®°n Einem höheren Derwalkungsbeamken wird der „Deutschen Warte" geschrieben -
« ''!?^chiede»tlich die Art des Vorgehens gegen Professor Delbrück im Disziplinarwege gerügt und gletch- L'i'9 bemerkt worben, daß man besser bie strafrechtliche Verfolgung Delbrücks Wegen SBeleibigung gewählt hätte
fd""e" b=m mcht beipflichten. Es ist richtig, baß bie $rLtlt 'S .b°n..Picußischen Jahrbüchern" keine Ärntshanbümg Ist, allem bie amtliche Disziplin erstreckt sich Beam^n n Privatlebenund bie Privathanblu^ge» des ?mtlT*e Sein b b“-AICfe hier gegen eine anbere
am«!^ Stelle gerichtet ist, so ist es nur korrekt, baß bie bÄ! Angelegenheit als ein Internum ihrer r k^tCt ,ft fcrner der Begriff der straf- rechtlichen Beleibigung em so unbestimmter, baß es bei» Kultusminister zweifelhaft erschiene» sein mag, ob sich ber I?“ TT inbsum,eren lägt. Und enblich schließe» sich Strafverfahren unb Disziplinarverfahren keineswegs aus nur baß dem ersteren bie Priorität vor bem letzteren ae- Mrt ist. Wenn also überhaupt ein Vorgehen gegen Del- -r".'f° u°ch Lage ber Sache bie gewählte Srt des Vorgehens im Wege der Disziplin die allein an- beTartfnen ES führen, Wenn sich Beamte aus
ietongen women1! ff“n9e" 9e9enfciti9 toe9en B-leibignng
fich “r‘ä fur nusreicheub erachtet, wenn
La bTlt ^gnugt hätte, dem Professor Delbrück
Nichtangemessene ferner Ausdrucksweise bemerklich zu m?iäCniirOb»^ •r’ie eVm Dksziplinargesetz heißt, eiuen Ver- I "'/ls zu erteilen. Denn daß das eingeleitete Disziplinar- I Dienstentlassung enden wird, möchten wir
b !^b?weifeln mag auch das Staatsministerium, das I d^oh die Einleitung des Verfahrens gebilligt hat in letzter Instanz zu entleiben haben. * * * * * * * * 9 * * * 9 ' St“
l,c9‘ Ti 9erabe i°dt ein anbereS Disziplinar- »fÄe\b <JrOeben fe,nen Abschluß gesunben, zu Ver- I ä f, °ber Folgerungen heranzuziehen: wir meinen bas I »f9iA ^rr"»ti«n Tausch. Wir wolle» bas traurige Bilb ®a(I tausch von unsere» Verhältnisse» geliefert I « »on neuem aufrollen, sondern nur bie markante» ißiintte des Disziplinarverfahrens heroorheben. Nachdem §E,.r don Tausch vom Strafrichter sreigesproche» wa^ er» 0. 7 J” ?,cI “n8 erinnerlich, Urlaub. Nach geraumer T Tbc, b^ Disziplinarverfahren eröffnet, unb toieber I -^ouaten erkannte die Disziplinarkammer des Polizei- I Präsidiums auf „Versetzung" des Herrn von Tausch in eine andere Stelle Er blieb also in Amt und Würden, erhielt I ^^alt und hätte müssen bei einer anderen Be-
I W ? Clc p^eußlscher Staatsbeamter, der die staatliche I t ll.torit^t un? ^b.ürde der misera plebs gegenüber zu Vertreten hat, erngefuhrt werden.
bc8 Innern hat im vorigen Jahre im Abgeorbnetenhause von einem Lanbrath gefügt, daß [eine I I verwaltungsrechtlichen Anschauungen noch keine geklärten waren. Es scheint uns, baß auch die Mehrheit jener Disziplinarkammer noch sehr ungeklärte Ansichten über bie er- forberliche moralische Qualifikation eines preußischen Poli- zeikommiffarius besitzt, unb es wäre unsres Erachtens bringenb erwu»^! gewesen, hier für bie nötige Klärung zu folgen, inzwischen mit Herr» von Tausch geschehen, st uns Ä „ ST T TTc ct >°b°nsalls weiter bezogen GrfiV ^"derthalb Jahren — denn das gerlcht-
t S 1 S"9' soviel wir wissen, Ende Mai oder An- ~ ^at Ochste Disziplinar-Jnstanz, das I Staatsministeriuni, entgilttge Entscheidung getroffen, aller- I auf Entlassung, aber mit u/la der gesetzlichen Pension. Wir wollen uns an dieser Stelle weiterer Betrachtilngen über die fast unbegreifliche Milde dieses Urteils eitthalttn. Aber wenn wir die Thaten des Herrn von Tausch mit denen des Professors Delbrück vergleichen und an dem Urteil -Ä"sch abmessen wollen, wie etwa das Urteil gegen Delbrück lauten könnte, so würde ein dem Prefeffor Delbrück auch in der mildesten Form erteilter Verweis noch immer als ein harter Spruch zu betrachten sein.
. Gießen, den 1. Januar 1899.
Das Gr. Kreisgesundheitsamt Gießen au bie Großh. Bürgermeistereien des Land- bezirkes Gieße«.
Gelegentlich der Einsendung der Zahlkarten und Todes- zeugmffe vom November und Dezember 1898, welche Wir möglichst bald zu erhalten wünschen, bitten wir auf einem beigelegten Zettel anzugeben, '
wie viel Stück Großvieh und
h „ „ Kleinvieh
ünbDÄftfeneT.9a^C in R"" ©meinben gefallen unh der Wasenmeisterei überwiesen worden sind.
Unter Kleinvieh verstehen wir außer Schweinen, Ziegen, Schafen, Hunden re. Rinder und Fohlen bis zu 1 Jahr
W der verscharrten Tierleichen auch von früheren Jahren angegeben werden, so ist dies wünschens- Dr. Haberkorn.


