Werkes.
*J8ä
: lüt di-
m
UI,b Bekannten:
^ebenen ien. ^ri-dshag«^ ledenad.
let
löendkarte.
ment billiger.
S588 'Wohr ^vrrtzckrn. r Herr, mchr mMiiU *n einfinben zu wollen. ! Eiuberufer.
INI t hier w O Mrl abgegeben.
ILuhe. , zilet.Handschuhe
oaldö Garten. W
näitt
B» r. jjtfSS Erfurt. )*«*■
Nr. 179 Zweites Blatt Mittwoch den 2. August
1899
Gießener Anzeiger
General-Un^eiger
Alle Anzeigen-BermittlunzSstellen kl In- unk ÄullanH nehmen Anreizen für den Siebener Anzeiger
Annahme Anzeigen ju der nachmittags für ke Uzende» Laz erscheinenden Stummer dis vor». 16 Uhr.
Ve> Postbezug 9 Mark 50 P«z vierteljährlich
NezuzspreiO vierteljährlich
2 Ma-k 2n monatlich 75 P'»
mit Bringerlohn
fr^etat U,rich mit Ausnahme des Mantazs.
Di« Gießener yeiHfUw Mittel »erden km Anzeiger »öchentlich viermal beigetegt.
Aints- und Zlnzeigeblutt fiw den Ureis Gieren.
Reheftien, Lxprktion und Druckerei: Nr. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hrsiische Landwirt, Kälter für hessische UolKsKunde.
T*—________'J!1 O
Adreffe für Depeschen: Anzeiger chietzen..
Fernsprecher Nr. 51.
Nachklänge von der Friedenskonferenz.
Verschiedenen Blättern war dieser Tage eine aus Paris datierte wunderbare Nachricht zugegangen. Danach sollte der Zar auf England einen gewaltigen Groll haben, weil dieses an dem Scheitern der Konferenz im Haag die Schuld trage. Bei der voraussichtlich stattfindenden Zusammenkunft des deutschen Kaisers mit dem Zaren sollte eine Allianz der kontinentalen Mächte gegen England geschmiedet werden. Daß dieser Unsinn irgendwo Glauben gefunden hat, können wir nicht annehmen, aber man ersieht aus derartigen in die Welt gesandten Meldungen, daß man sogar aus der Friedenskonferenz einen Anlaß nehmen möchte, Hader und Zwietracht zu säen. Das Streben des Zaren, wie es in dem am 24. August v. Js. in dem Rundschreiben des Grafen Mu- rawjew an die auswärtigen Vertreter in Petersburg dargelegt wird, geht dahin, allen Völkern die Wohlthaten wahren und dauernden Friedens zu sichern. Meint er es aufrichtig, dann kann er nicht andere Mächte zu bewegen suchen, gemeinsam mit ihm gegen England Stellung zu nehmen. Zu leugnen ist ja nicht, daß die Haltung der britischen Regierung in den letzten Dezennien nicht dazu beigetragen hat, die Eintracht unter den Mächten zu fördern; insbesondere bei den Wirren im Orient brachte England regelmäßig ein Dissonanz im europäischen Konzert hervor, indem es seine Sonderinteressen verfolgte und auf die allgemeinen Interessen wenig oder gar keine Rücksicht nahm. Auch auf der Friedenskonferenz hat es gegen manche Vorschläge opponiert und dieselben zu Fall gebracht, aber das ist immer noch kein Grund zu einer so schwerwiegenden Maßnahme, daß die Kontinentalmächte sich gegen England vereinigen. Jedenfalls läge für Deutschland kein Grund vor, einer solchen Vereinigung beizutreten, denn unsere Regierung wird am allerwenigsten geneigt sein, eine andere Macht in ihren freien Entschließungen beschränken zu wollen, mögen diese auch nicht immer korrekt sein und den allgemeinen Anschauungen widersprechen. Haben wir es doch schweigend geduldet, daß in England die Verdächtigung, Deutschland sei das Haupthindernis für ein erfolgreiches Wirken der Friedenskonferenz, geradezu handwerksmäßig verbreitet wurde.
Aus dem ganzen Verlauf der Verhandlungen im Haag geht hervor, daß Deutschland dabei eine hervorragende und
Feuiüetsn.
5>te Erfindung des Luftballons.
Zur Eriuueruug au Jacques Etienne Moutgolfier. (Gestorben 2. August 1799.)
Bon Alexander Bauer.
(NiLdruck verboten.)
Wohl schon im Menschen der Urzeit, der kein anderes Mittel der Fortbewegung kannte und besaß, als die ihm von der Natur verliehenen Beine, mag der Wunsch entstanden sein, es dem schnell durch die Lüfte dahinsegelnden Vogel oder Falter gleichthun zu können. Mit Sehnsucht und Neid verfolgte er den stolzen Flug des mächtigen Adlers oder der pfeilschnellen Schwalbe — nicht allein um des idealen Genusses willen, welchen die rasche, rhytmische Bewegung durch den blauen Aether ihm bereitet haben würde, sondern auch in Berücksichtigung der ungeheuren Vorteile, die ihm eine solche Fertigkeit für den Erwerb seiner Nahrung und zur Erhaltung seines Lebens in Augenblicken der Gefahr darbot. Wie überall, so war auch hier der sehnsüchtige Wunsch der Vater des Gedankens. Die alten Sagen wissen von Menschen oder Heroen zu berichten, die sich mit Hilfe künstlicher Flügel durch die Luft bewegten, von Bellerophon, der sich auf dem geflügelten Pferde Pegasus zum Olymp emporschwingen wollte, von Abaris, der, auf einem Goldpfeil sitzend, durch die Lüfte flog, von der fliegenden künstlichen Taube des Archytas von Tarent. Bereits in jenen Zeiten mögen wohl mancherlei verunglückte Versuche angestellt worden sein, auch im Mittelalter wiederholten sich dieselben; so wird aus dem 11. Jahrhundert von einem Engländer erzählt, der mittelst an seinen Armen befestigter Flügel von einem Turme herabzufliegen versuchte, aber dabei rlend zu Grunde ging.
Man konnte sich lange Zeit die Möglichkeit, sich in die Luft zu erheben und in ihr fortzubewegen, nicht anders denken, als daß man das Beispiel der Vögel nachahme, und sich ähnlicher Flügel bediene, wie sie dieselben besitzen. Erst in einer Zeit, in welcher die Kenntnis der Naturwissen
vielfach entscheidende Rolle gespielt hat. Wir erinnern nur an die Beschlüsse bezüglich der Schiedsgerichtsfrage. Man hatte zuerst geplant, obligatorische Schiedsgerichte einzuführen, die Mächte also zu zwingen, unter allen Umständen eine Vermittelung anzurufen, bevor die Entscheidung hervorgetretener Differenzen mit den Waffen ausgefochten würde. Die deutschen Delegierten sprachen sich hiergegen ganz entschieden aus, weil damit den Staatsoberhäuptern eines ihrer vornehmsten Rechte, über Krieg oder Frieden zu bestimmen, genommen werden würde. Andererseits aber können auch ganz besondere Umstände die Anrufung des Schiedsgerichts durchaus unmöglich machen, wenn z. B. durch eine Ver- zögerung des Angriffs eine dringende Gefahr für den einen oder den anderen Staat entsteht. Die von den deutschen Vertretern dargelegten Gründe fanden schließlich die Billigung der Konferenz, wenn sie auch eine Hetze der englischen Presse gegen uns heraufbeschworeu, und man entschied sich für fakultative Schiedsgerichte, die angerufen werden sollen, falls „die Umstände es gestatten". Deutschland hat sich überhaupt im Verlaufe der Konferenz, von der richtigen Erwägung ausgehend, daß eine ideale und schwärmerische Auffassung der gestellten Aufgabe zu keinem Ziele führen würde, auf einen rein materiellen Standpunkt gestellt und kalt berechnend nur das wirklich Erreichbare ins Auge gefaßt. Was die ideale Auffassung der Friedensbeftrebungen für einen Wert hat, das haben ja die Mißerfolge aller bisher zu diesem Zwecke gebildeten Vereinigungen deutlich gezeigt.
Wir haben uns bereits des Näheren über die Beschlüsse der Haager Friedenskonferenz ausgesprochen. Wer da erwartet hatte, daß mit einigen Federstrichen der Krieg aus der Welt geschafft werden würde, daß nun eine allgemeine Abrüstung eintreten könnte, der ist natürlich stark enttäuscht über den Ausgang der Konferenz. Wenn man aber nüchtern und kühl erwägend den Arbeiten der Delegierten entgegengesehen hat, dann vermag man in den Beschlüssen doch ein beachtenswertes Resultat zu erblicken. Schon allein die Thatsache, daß die Staaten offiziell der Verwirklichung des Friedensgedankens näher getreten sind-, muß als ein ganz gewaltiger kultureller Fortschritt betrachtet werden. Jedenfalls ist der gemachte Anfang keineswegs entmutigend, sondern vielversprechend; sodaß größere Errungenschaften auf diesem Gebiete nicht ausgeschlossen sind, vielmehr mit Bestimmtheit
schäften der aus dem Winterschlafe des Mittelalters allmählich erwachenden Menschheit wieder aufzugehen begann, gerieten einzelne ingeniöse Köpfe auf die Idee, die Erhebung in den Luftraum auf anderem Wege zu bewerkstelligen. So entwarf im Jahre 1670 der Jesuitenpater Franzisko Lana das Projekt zu der Konstruktion eines Bootes, das sich mittelst vier hohler, luftleerer Kugeln in die Luft erheben sollte. Diesem Plane lag bereits das richtige Prinzip zu Grunde, auf dem alle Luftschiffahrt beruht, wonach nämlich ein Körper dann in die Luft aufsteigen muß, wenn sein Gesamtgewicht geringer ist als das Gewicht eines gleichen Volumens atmosphärischer Luft. Füllt man nun irgend eine Hülle mit einem Stoffe, der leichter ist als die Luft, also einem Gase, so erhält man einen solchen Körper, einen Luftballon. Der gute Pater Lana übersah aber bei seinem Projekt, daß die luftleeren Kugeln unter der Einwirkung des Luftdrucks hätten zerbersten müssen, auch kannte er kein Mittel, die Kugeln wirklich luftleer zu machen. Praktischer erscheint schon die Idee des Dominikaners Joseph Galien, welcher in seinem 1735 erschienenen Buche: „Die Kunst der Luftschiffahrt" die Benutzung verdünnter Luft empfahl, auch er giebt jedoch nicht an, wie solche herzustellen oder zu beschaffen sei.
Auf das Mittel, die Luft des Ballons durch Erhitzung zu verdünnen, soll zuerst der Brasilianer Bartolomeo Louren-o de Guzman gekommen sein. Thatsache ist, daß der Genannte am 8. August 1709 auf dem Hose des indischen Hauses in Lissabon einen Ballon steigen (oder nach einer anderen Quelle sich von ihm 200 Fuß hoch emportragen) ließ, der mit erwärmter Luft gefüllt gewesen sein muß, da er nach dem Berichte eines Zeitgenossen „von gewissen brennenden Materialien emporgehoben wurde, welche der Erfinder selbst angezündet hatte." Letzteres Experiment geriet aber wieder in Vergessenheit, war auch wohl nicht hinreichend bezüglich der benutzten Materialien aufgeklärt, auch dürfte der betreffende Ballon kaum den gestellten Anforderungen entsprochen haben, da sonst sein Verfertiger seine Experimente schwerlich aufgegeben haben würde. Man
im Laufe der Zeit erwartet werden dürfen. Zum Schluß wollen wir nochmals betonen, daß auch die Konferenz im Haag wieder gezeigt hat, welches Ansehen und welchen Einfluß sich das deutsche Reich im Rate der Völker zu erwerben gewußt hat durch sein korrektes Verhalten in allen internationalen Angelegenheiten und durch den maßvollen, nie verletzenden Gebrauch seiner Machtfülle. Auch daß ist ein Erfolg, den wir Deutsche allein von der nunmehr geschlossenen Konferenz erzielt haben. (xx)
Der Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zu denjenigen für das praktische Leben besonders bedeutsamen Rechtsmaterien, welche durch das am 1. Januar 1900 in Kraft tretende Bürgerliche Gesetzbuch wesentlichen Aenderungen unterworfen werden, gehört in erster Reihe der Dienst- und Arbeitsvertrag, den das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 611—630 behandelt. Der sozialpolitische Zug, welcher durch das neue bürgerliche Recht geht, hat sich bei der Behandlung des Dienstvertrags, welche Bezeichnung auch den Arbeitsvertrag mit umfaßt, ganz besonders geltend gemacht. Dies tritt schon äußerlich darin hervor, daß das neue Recht nicht zwischen den „freien" und „unfreien" Diensten und nicht zwischen geistiger und körperlicher Arbeit unterscheidet, sondern gleichsam die sittliche Gleichbewertung aller ehrlichen Arbeit durch den Satz dokumentiert: Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
Diese sozialpolitische Anschauung hat sich aber bei der Behandlung des Dienstvertrags nicht nur theoretisch in der Anerkennung jedweder Arbeit, sondern auch praktisch in einem verstärkten Schutz der Arbeitnehmer geltend gemacht. So bestimmt § 616, daß der zur Dienstleistung Verpflichtete den Anspruch auf seinen Lohn oder sein Gehalt nicht verliert, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Die praktische Nutzanwendung aus diesem notwendigerweise sehr allgemein gehaltenen Paragraphen wird freilich erst die Rechtsprechung ziehen können. Den Maßstab dafür, ob „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" vorliegt, bietet die Kündigungsfrist. Bei einem Dienstvertrag mit vierzehn
betrachtet daher nicht ihn als den eigentlichen Erfinder des Luftballons, sondern die Gebrüder Montgolfier, welchen es nach langen Versuchen im Jahre 1783 gelang, einen birnenförmigen Ballon aus Leinwand von 11 Meter Durchmesser und 220 Kilogramm Gewicht anzufertigen. Zur Hebung desselben brachten die Erfinder ebenfalls erwärmte Luft in Anwendung, und genossen den Triumph, als sie am 4. Juni 1783 ihren Ballon in Annonay steigen ließen, denselben sich in der That innerhalb 10 Minuten bis zu einer Höhe von 300 (nach anderem Berichte 500) Meter erheben zu sehen, trotzdem der Apparat noch mit einem Gewicht von 400 Pfund belastet war. Der Ballon fiel 4000 Meter vom Aufstiegsorte wieder zur Erde nieder. Eine ungeheure Menschenmenge wohnte dem Schauspiele bei, deren lauter Jubel sich in Beifallsrufen Luft machte. Natürlich waren die Brüder Montgolfier plötzlich zu den Helden des Tages geworden — und ihr Name blieb seitdem unzertrennlich mit der Erfindung des Luftballons verknüpft.
Der jüngere der beiden Brüder, Jacques Etienne Montgolfier, ist es, dessen wir heute in dankbarer Anerkennung seiner Verdienste uns erinnern. Geboren am 7. Januar 1745 zu Vidalon-lss-Annonay im Departement Ardäche unseres französischen Nachbarstaates, studierte Etienne, dem sein Vater, Besitzer einer Papierfabrik, eine sorgfältige Erziehung geben ließ, mit Eifer Physik, Mechanik und Mathematik. Sein älterer Bruder, Joseph Michael Montgolfier (1740 geboren) besaß die gleichen Neigungen, sodaß die beiden Brüder fast immer gemeinsam arbeiteten, ja selbst ihre Schriften (von denen die hauptsächlichsten 1783 und 1784 erschienen, wie „Discours sur l’aörostat“ und „Memoires sur la machino aerostatique“ die Erfindung des Luftballons behandelten) gemeinsam verfaßten und Herausgaben. Etienne ergriff anfänglich den Beruf eines Architekten, später übernahm er mit dem Bruder zusammen die Papierfabrik des Vaters. Durch das Studium einer Schrift über die Luftarten gerieten sie zuerst auf die Idee ihrer Erfindung, und überzeugten sich durch eigene Beobachtungen von der Thatsache, daß alle Gase, die von geringerem


