Ausgabe 
2.6.1899 Erstes Blatt
 
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das wirksamste und gerechteste Ausgleichsmittel anerkannt. Die Mächte verpflichten sich, sich an das Schiedsgericht zu wenden, sofern die strittigen Fragen nicht die Lebensintereffen oder die nationale Ehre der streitenden Parteien berühren. Das Schiedsgericht ist dagegen pflichtweise vorgeschrieben, wenn sich die Zwistigkeiten auf Geld-Entschädigungen be­ziehen oder falls die Meinungsverschiedenheiten auf die Auslegung der in den russischen Vorschlägen einzeln auf­geführten Verträge und Abkommen Bezug haben. Die Zahl der angeführten Verträge wird noch durch Ueberein- kommen der Signatar-Mächte erhöht werden können. Jede einzelne Macht wird außerdem noch mit einer anderen Macht ein besonderes Abkommen treffen können, um das Schieds­gericht pflichtweise zu machen. Für alle übrigen nicht er­wähnten Fälle ist das Schiedsgericht rein wahlweise. Ein internationaler Untersuchungsausschuß wird die Umstände feststellen, welche das betreffende Zerwürfnis herbeigeführt haben, und über die Ursachen Aufschluß geben durch eine unparteiische Prüfung der Thatsachen. Jede der beiden be­teiligten Regierungen ernennt zwei Mitglieder, und diese vier wählen einen fünften, welcher zugleich Präsident der Kommission ist und einen Bericht zu erstatten hat, der in keiner Weise einen Schiedsspruch bedeutet, sondern die Mög­lichkeit gewährt, ein Abkommen zu schließen oder sich an das Schiedsgericht zu wenden." Den Vorschlägen ist ein vollständiger Kodex für das Schiedsgericht beigefügt. Nach einer Meldung desStandard" aus dem Haag sind die Vertreter Englands, Amerikas und Rußlands zu einer Ver­ständigung über die Schiedsgerichtsfrage gelangt, wonach der russische Vermittelungsplan, der britische Plan über die Einsetzung eines ständigenSchiedsgerichts und die amerikanischen Schiedsgerichtsvorschläge verschmolzen werden sollen.

Rußland. Endlich bringt ein russisches Blatt, und zwar dieSt. Petersburger Ztg.", nähere Mitteilungen über die Arbeiterunrühen in Riga. Danach richteten sich bis zum 20. Mai die Angriffe des Volkes nur gegen öffentliche Häuser und Kneipen niedrigster Art in der Moskauer und der Petersburger Vorstadt, wo 15 derartige Häuser ver­wüstet und zum Teil angezündet wurden. Vom 22. ab begannen die Arbeiter auch die Fabriken anzuzünden und zu zerstören. Das Feld der Thätigkeit wurde nun auf die Mitauer Vor­stadt, auf dem linken Dünaufer verlegt, wo viele Fabriken stehen und militärische Hilfe schwer zu erlangen ist. Dort haben die Fabriken seit dem 22. d. M. Tag für Tag unter der Zerstörungswut der Arbeiter und ihrer Anstifter zu leiden gehabt, wobei es zu einer kleinen Schlacht kam. Die Kosaken sollen energisch vorgegangen sein. Die Hauptwaffe der Angreifenden waren Pflastersteine, die in der Mitauer Vorstadt im Gang befindlicher Pflasterungen halber jetzt be­quem zu haben sind. Man lebt in Riga augenblicklich in einem Zustand der Anarchie. Das ständige Militär ist vor einigen Tagen ins Lager ausgerückt und die vorhandenen paar hundert Mann Kosaken können die weit ausgedehnte Stadt unmöglich überall vor heimtückischen Angriffen und Brandstiftungen schützen. Auch die tüchtige Berufs- und freiwillige Feuerwehr kann nicht leisten, was sie sonst könnte, weil sie bei ihrer Löschthätigkeit durch kleine Jungen ge­hindert wird, welche, wie das in diesen Tagen vorkam, den Spritzenschlauch zerschneiden und dann spurlos unter der sie schützenden Menge verschwinden. Allem Anschein nach, so wird jenem Blatt weiter geschrieben, handelt es sich in Riga um sozialistische und anarchistische Anstiftungen. In Arbeiter­kleidern steckende Personen beteiligen sich an den Unruhen. Die Leiter der Bewegung, die mit rein anarchistischem Charakter zu tage tritt, sind bisher nicht ermittelt. Wahr­scheinlich kamen sie aus anderen Städten des Reiches, von woher bekannte Wühler nach Riga ausgesandt wurden; vor einigen Tagen wurde ein mit Arbeitern stark besetzter Zug (es sollen einige hundert Mann gewesen sein) angehalten, so daß diese Leute Riga nicht erreichen konnten. Es scheint, daß der Plan der ganzen Bewegung darauf hinausläuft, Unzufriedenheit unter den Arbeitern zu erregen und sie zur Verwüstung von Fabriken anzustacheln.

Konstantinopel, 31. Mai. Das Gerücht von einem Einfall bulgarischer Banden in Macedonien wird amtlich dementiert.

Kairo, 31. Mai. Bei dem ins Spital überführten

für alle Zweige der Naturwissenschaften, zoologische und botanische Gärten schlossen sich an, eine schier unübersehbare Litteratur widmete allen Einzelgebieten und Einzelfragen die eingehendste Erörterung oder stellte sich die dankenswerte Aufgabe der Popularisierung der naturwissenschaftlichen Errungenschaften. Eine Wissenschaft ergänzte dabei die andere, befruchtete die andere, aus einer unendlichen Menge kleiner Bausteine entstand das gigantische Gebäude, das wir am Schluffe des Jahrhunderts bewundern. Und gerade jetzt, fin de siöcle, künden eine Anzahl neuer erstaunlicher Erfindungen und Entdeckungen, daß die Aera der natur- wiffenschaftlichen Wunder noch nicht zu Ende ist. Wir er­innern nur an die Röntgenstrahlen und die Erfindung des Fernsehers.

Wenn von manchen Pessimisten daher die Behauptung aufgestellt worden ist, daß wir nunmehr der Natur so ziem­lich alles abgelauscht haben, was sie an für unsere Erkennt­nis lösbaren Geheimnissen besitzt, so dürften die letzt­erwähnten Erfolge das Gegenteil beweisen. Wer kann z. B. sagen, was alles die Entdeckung der Röntgenstrahlen noch im Gefolge haben wird? Möglich, daß das Tempo ein langsameres wird, möglich aber auch, daß wir nach der alten Wahrheit, daß eine Erfindung stets zehn neue gebiert, noch rascher vorwärts schreiten! Jedenfalls giebt es keinen Stillstand auch im 20. Jahrhundert werden die Natur- wiffenschaften ihren stolzen Rang behaupten. Läßt doch unser Jahrhundert schon Fragen genug zurück, deren Be­antwortung dem nächsten Säkulum zum herrlichsten Triumph gereichen würde!

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer der Stände.

nn. Darmstadt, 31. Mai 1899.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 15 Min.

Am Ministertisch: Geh. Staatsrat Krug von Nidda, Ministerialrat Deißler, Geh. Obersteuerrat Bittel, Regierungs­rat Rohde, Oberfinanzassessor Becker.

Abg. David hat ein Ersuchen an die Regierung ge­richtet, das Gutachten des Direktors Schiller in Gießen in der Affaire Dettweiler-Ahlheim im Druck den Mitgliedern des Hauses zu unterbreiten.

Abg. Häusel u. Gen. ersuchen die Regierung, den Direktoren und Lehrern an den höheren Schulen das Halten von Pensionären und Erteilen von Privatunterricht gegen Entgelt zu verbieten, sofern die Pensionäre bezw. Privat­schüler die Schule besuchen, an der die inbetracht kommenden Lehrer unterrichten. (Bereits in vor. Nummer mitgeteilt. Red.)

In der Beratung des Einkommensteuergesetzes wird fortgefahren. Art. 13, der die Einkommenskalen enthält, wird von der Beratung abgesetzt. Bei Art. 15 verweist Oberfinanzaffeffor Becker auf Schwierigkeiten, die sich er­geben, nachdem gestern der Antrag Osann zu Art. la (Be­steuerung von Konsumvereinen rc.) angenommen wurde. Es wird nachgewiesen, daß darnach u. a. Turnvereine, Gesang­vereine u. s. f. die Mitgliederbeiträge, die von den einzelnen Mitgliedern schon besteuert sind, nochmals zu versteuern haben, weil dieselben das einzige Vermögen jener Vereine bilden. Abg. v. Köth ist gleicher Ansicht und bedauert, daß man auch das Einkommen frommer Stiftungen u. dgl. besteuere. Der Ausschußantrag zu Art. 15 wird angenommen.

Zu Art. 25, der die Bestimmungen über die Selbst­deklaration enthält, rügt Abg. Molthau die Praxis der Steuerbehörden, wonach von vornherein jeder Deklarant mit Mißtrauen angesehen werde; einzelner Fälle von Hinter­ziehung wegen solle man nicht die Allgemeinheit leiden lassen; die jungen Assessoren schienen wohl allzu eifrig vor­zugehen. Geh. Staatsrat Krug v. Nidda verweist darauf, daß haarsträubende Fälle vorgekommen seien; u. a. habe jemand, der früher mit 6000 Mk. Einkommen besteuert gewesen, bei der Selbstdeklaration sein Einkommen mit Null angegeben, heute versteuere er 8000 Mk. Redner schützt wiederholt die Steuerbeamten gegen Angriffe, worauf Abg. Joutz meint, man solle diesen doch etwas mehr auf die Finger sehen. Abg. Graf Orio la erklärt nochmals, daß er weit entfernt sei, einem besonderen Beamten ein Vorwurf zu machen; er nenne auch prinzipiell keinen Namen. Es sei ihm lediglich darum zu thun gewesen, Mißstände, die er auf Grund thatsächlichen Materials erkannt habe, hier in der Kammer objektiv zu rügen. Bei der Abstimmung finden die Ausschußanträge bei Artikel 25 fg. im wesentlichen Annahme.

Zu Artikel 49, der Bestimmungen über die Steuer der 2. Abteilung (Niedere Einkommen) enthält, beantragt Abg. Reinhart in Kl. 1 (500 bis 600 Mk. Einkommen) nicht 4 Mk. sondern 3 Mk., in Klasse 2 (600 bis 750) statt 6,50 Mk. 5,50 Mk., in der 3. Klasse (750 bis 900 Mk.) statt 9 Mk. 8,50 Mk., erhoben werden. Diese Ermäßig­ungen betragen ca. 128,000 Mk., die man durch die Pro­gression nach dem Antrag Schmitt und Genossen ein­holen könne.

Zu Artikel 43 hatte Abg. Jöckel beantragt, daß die Verpflichtung zur Nachzahlung der defraudierten Steuern in ihrem doppelten Betrag auf die Erben des Defraudanten übergehen, einerlei, ob die Verkürzung vor oder nach dem Tode des Pflichtigen entdeckt worden ist. Dieser Antrag, der nach einer Pause zur Abstimmung gelangt, findet ein­stimmig Annahme. Im übrigen findet der Entwurf den Ausschußanträgen entsprechend, die sich mit der Regierungs­vorlage im wesentlichen decken, einstimmige Annahme.

Es folgt die Beratung des Vermögenssteuer­gesetzentwurfs. Zu Art. 3 beantragt Abg. David, auch die juristischen Personen zu besteuern. Man solle das Vermögen nach Abzug des ^1-I>sri-Wertes belasten. Geh. Staatsrat Krug v. Nidda giebt zu, daß die Re­gierung zu Beginn des Reformwerks an die Besteuerung der juristischen Personen gedacht habe; allein, mit Rücksicht darauf, daß Preußen diese Besteuerung nicht habe, und daß bei einer Heranziehung der juristischen Personen zur Ver­mögenssteuer diese aus Hessen Weggehen, habe man den Gedanken fallen lassen. Abg. Ulrich spricht für den Antrag David; es sei nicht zu verantworten, wenn man reiche juristische Personen zur Vermögenssteuer nicht heran­ziehe. Abg. v. Köth könnte sich für den Antrag David schon erwärmen, wenn nicht diefrommen Stiftungen" auch davon betroffen würden. Abg. Köhler (Darmstadt) bittet, den Antrag David abzulehnen; die berührten Gesell­schaften rechneten sehr mit der Steuerfrage und würden sich in Hessen nicht mehr niederlassen, bezw. von da Weg­gehen, wenn sie hier in anderer Art und stärker als in den Nachbarstaaten herangezogen würden. Abg. ckel spricht sehr energisch gegen den Antrag David; die Ge­sellschaften würden weniger der Steuer als der Vermeidung der Deklarierung ihres Vermögens wegen sich von Hessen fern halten. Abg. v. Brentano findet einen richtigen Kern in dem Antrag David, meint aber, er schieße über das Ziel hinaus, und erklärt fich gegen ihn. Abg. Weidner stimmt, wenn nicht anders möglich, für den Antrag David, sieht aber primär lieber, wenn man Schulen, Kirchen und milde Stiftungen ausschließe. Der Antrag David-Ulrich nimmt übrigens nach seiner schriftlichen Fassung staatliche und kommunale juristische Personen von der Ver­mögenssteuer aus. Abg. v. Brentano beantragt Zu­

Kranken wurde die Pest konstatiert. Die Regierung wies behufs energischer Bekämpfung der Pest 500000 Francs an. Die beiden Doktoren Bitter und Roger find zu den Pestkranken nach Mexandrien abgereist.

rückverweisung des Art. 3 mit dem Antrag David-Ulrick Abg. David meint, sein Vorredner könne eii Amendement stellen, wonach auch die frommen Stiftunae» ausgenommen sind. Er selbst könne seines prinzipiellen Standpunktes wegen diesen Weg nicht gehen. £,t Antrag von Brentano auf Zurückverweisung wird indes abgelehnt. Abg. Reinhart ist gegen den Antrag David weil die größeren Gesellschaften mit juristischer Persönlichkett von Hessen abgelenkt würden. Oberfinanzaffeffor Becker wendet sich in sehr ausführlicher Weise gegen den Antrag David. Von den Aktiengesellschaften könne man höchstens den Reservefonds mit Vermögenssteuer belegen; die Kasinos u. dgl. würden in Zukunft als Konsumvereine schon mit Einkommensteuer belegt. Abg. Frenay erklärte sich im Prinzip für den Antrag David, hält ihn aber für zu weitgehend und ist deshalb Gegner desselben. M Friedrich hält es für konsequent, daß man die juristischen Personen wie zur Einkommen- so auch zur Vermögenssteuer heranziehe; auf den Zuruf, daß das Haus gestern der Antrag Osann auf Einkommensteuer der juristischen Personen lediglich aus Irrtum zugestimmt habe, erwidert er, dah r heute noch auf seinem gestrigen Standpunkte stehe, daß aber daraus, daß man anderer Ansicht gemäß die Einkommen, steuer der juristischen Personen verwerfe, noch lange nicht zu schließen sei, daß man sie auch vermögenssteuerfrei be. lasse. Mit dem Jöckel'schen Gesichtspunkt, daß bei be: Vermögensbesteuerung der juristischen Personen nichts heraus springe, dürfe man nicht rechnen; er sei geradeso von be: Ertragsfähigkeit dieser Steuer überzeugt, als der Abg. Jöckel das Gegenteil für unwiderleglich halte. Abg. David empfiehlt wiederholt seinen Antrag. Geh. Stame rat Krug v. Nidda setzt die Gründe auseinander, dieben Ausschuß von der Vermögensbesteuerung der juristischen Personen abhielten, und resümiert diese kurz dahin: 1) Man solle die erwerbthätige Bevölkerung Hessens nicht schlechter stellen als anderwärts, und 2) man solle die Grundsteuer nicht durch eine Hinterthür wieder einlaffen, was man lhue, wenn man Vereine mit Häusern besteuere. Schluß br Sitzung P/4 Uhr.

Nächste Sitzung: Freitag, vormittags 9 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht: Fortsetzung der Steuer- beratung.

Lokales und UrovinMes.

Gießen, 1. Juni 1899.

* * Kirchliche Dieustnachrichten Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 23. Mai dem Pfarrer Gustav Naumann zu Heidelbach, derzeit Pfarrverwalter zu Gelnhaar, die evangelische Pfarrstelle zu Gelnhaar mit Bergheim, Dekanat Büdingen, zu über« tragen.

* Ordensverleihung. Se. Majestät der Kaiser habe« Allergnädigst geruht, dem Rechtsanwalt und Notar a. D., Justizrat Fenner zu Darmstadt, bisher in Dortmund, de« Roten Adlerorden 4. Klaffe zu verleihen.

* Der erste Vortrag von Frl. Dr. E. Mensch über Ibsen und seine Weltanschauung" hatte am Mitt­woch in der Aula des Gymnasiums einen außergewöhnlich zahlreichen Hörerkreis versammelt, der mit großem Interesse den Gesichtspunkten des Vortrages folgte. Auf diesen selbst kommen wir noch zurück.

* * Schützenfest. Der Festzug, der sich am ersten Tag des großen Schützenfestes, am'2. Juli, durch die Haupt­straßen Gießens bewegen wird, verspricht eine Glanznummer im Programm des Festes zu werden. Zahlreiche hiesige Vereine haben schon in dankenswerter, liebenswürdiger Weise ihre Unterstützung zugesagt und werden durch kunst­reich ausgebaute Prunkwagen den Zug verschönen helfen. Mit Freuden zu begrüßen wäre es, wenn auch Gewerbe und Industrie Gießens (etwa Eisen- oder Tabaksindustrie) sich mit Festwagen am Zuge beteiligen würden. ES würde dadurch nicht nur auf die hohe Bedeutung von Industrie und Gewerbe in unserer Vaterstadt hingewiesen, sondern diese Wagen würden auch dem Ganzen einen frischen, be­lebenden Charakter, ein wahrhaft originelles Gepräge ver leihen. Hoffen wir also, daß die Bemühungen des Zug- und Ordnungsausschusses nach dieser Seite hin von Erfolg gekrönt sind, eines Ausschusses, der mit dem nötigen Ma­terial versehen, schon Zug und Ordnung in die Sache bringen wird.

Radfahrerinnen und Radfahrer seien darauf auf­merksam gemacht, daß sie beim Gebrauche ihrer Fahrräder die von Großh. Polizeiamt ausgestellte Radfahrkartc stets bei sich zu führen und auf Verlangen den Polizei- beamten vorzuzeigen haben. Wer daher seine Radfahrkarte verlegt oder verloren hat, thut gut, sich eine neue Karte ausstellen zu laffen, um sich vor einer Polizeistrase schützen.

Seit Erlaß der Gemeindeordnungen von 1874 haben sich die Gemeinden bedeutend entwickelt. Die Bewohner haben sich auch gewöhnt, eine größere Bequemlichkeit in vielen Dingen zu erlangen. Die Frage der Beleuchtung, Kanalisation, des Straßenbaues, der Wasserversorgung uno dergleichen ist in vielen Gemeinden mit teilweise bedeutenden Kosten zur allgemeinen Befriedigung gelöst worden. manchen Orten würde man sich gerne zur Einführung von solchen Verbesserungen entschließen, wenn man genauer über Größe der Kosten, Art der Anlage und Rentabilität der­selben Bescheid wüßte. Um hierin, was die Frage der Wasserversorgung betrifft, Aufklärung zu schänd läßt der Landwirtschaftliche Bezirksverein Gießen einen. Vortrag durch einen Sachverständigen, Herrn Regierung - baumeister Schmick, am nächsten Samstag, vormittag 11 Uhr, im Lenz'schen Felsenkeller halten, zu dem jedermann freien Zutritt hat. Wir wollen nicht verfehlen, hieraus ve sonders aufmerksam zu machen.

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