Sonntag den 2. April
1899
Erstes Blatt.
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Fernsprecher Nr. 51.
Stampfe.
G ießen, am 1. April 1899.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Muhl.
Mezng.prei- vicrleltährlich
2 Star! 20 Pf«- monatlich 75 Psg. mit Vnngeriohn.
Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
Ostern.
De Minder will sei Renommee Sich doch net nemme lasse Ann halt zum Abschied drum noch Schnee Gestreut uff Feld unn Gaste;
De Frihlingswind hatt sich noch nie Go unverschämt bedrage? — Er piff e garschdig Mellodie Dorch Hawlok uns unn Krage.
Statt Bliedheschnee unn Knospe gut Aff Au unn Flur ze streue. Da dhat de Frihling uff de Hut Ans erschdens dichdig schneie, Unn zweitens, statt mit Blummepracht Err kam in's Land gefloge, Halt err die Fenster iwer Nacht Mit Eis schee iwerzoge.
Zwar hielt de Schnee de Sonn' net stand, — Dann's regt sich aller Orte Unn ringserum im weide Land Js langsam Frihling worde; — Die Vögel zwitschern's laut unn hell, Die Blimmcher dhun erblihe! — Etz muß de Minder uff de Stell Ann gleich von banne ziehe.
Bekanntmachung.
8ttr.: Erlaß einer Polizeiverordnung über das Ve- fahren der Kaplansgaste zu Gießen.
ric nachstehende Polizeiverordnung für bic Stadt OHM bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
H-eßen, den 27. März 1899.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
U|04 m»ilv»aahme do» Jlentagl.
fit •iefenet Mstiictenßtktter Beeile txm Anzeiger WEchilltrch viermal iti gelegt.
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Gstern.
Nach Leben verlangt jedermann und zwar nach einem I tief gegründeten und darum in sich gesicherten Leben. Und diese Allgemeinheit der Sehnsucht nach Leben zeigt | uns, daß sie in unserer innersten Natur begründet sein I muß. Wir Menschen haben ein angeborenes Recht zum Leben. Im schneidendsten Gegensatz dazu steht aber, was I wir alle Tage vor Augen sehen. Der Tod umlauert uns I von allen Seiten. Und dies empfindet nicht nur der, welcher vorwiegend an sich und seine nächste Umgebung denkt, sondern in erhöhtem Maße derjenige, welcher zugleich seinen Blick auf das Allgemeine richtet. Viele Leser dieses Blattes werden sich noch des tiefgehenden Eindruckes erinnern, den die Nachricht von dem Tode des greifen Kaisers Wilhelm I. machte. Wohl sagte sich jeder: Es mußte so kommen, er hatte sein Leben voll ausgelebt. Aber zugleich ging doch der Gedanke durchs Herz: Ach, warum mußte uns auch dieser genommen werden! Der Tod macht I feinen Unterschied, er wirft den Edelsten ebenso erbarmungslos in das Grab wie den ärgsten Bösewicht. Alles Irdische zerbricht er mit kalter Faust. Daher sind denn auch ganze Völker, mochte ihre Macht und der Glanz ihrer Lebenshaltung noch so groß sein, jedesmal zu Grunde gegangen, wenn sie die Nahrung für ihr Leben nur aus dieser Welt schöpften. Auch die großartigsten und schönsten Schöpfungen des Menschengeistes in Kunst und Wissenschaft konnten sie vor dem Verderben nicht retten.
Daher ist das der beste Freund für die Einzelnen wie für ganze Völker, der ihnen eine unerschöpfliche Quelle des Lebens bietet. Ostern verkündet uns den Fürsten des Lebens. Aus wessen Munde wären je verheißungsvollere und größere Worte gekommen, als aus dem Munde dessen, welcher spricht: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Ich bin gekommen, daß sie das Leben und volle Genüge haben sollen!" Das bedeutet für uns nicht nur, daß wir in Jesu Christo die sichere Hoffnung eines himmlischen Lebens haben dürfen, sondern, indem hier einer mit den Lebensschätzen einer andern Welt an uns herantritt, tragen wir die Last des irdischen Daseins dem drohenden Tode zum Trotz mit frohem Lebensmut und lasten uns schon auf Erden durchwirken von unsterblichen Lebenskräften. Es wird von Luther erzählt, daß er einst, als trübe Gedanken schwer auf ihm lasteten, ein Stück Kreide ergriff und auf Tische, Stühle und Bänke seines Zimmers geschrieben habe: Vivit! Vivit! Er lebt! Er lebt! Wohlan, so mögen an diesem Feste auch alle trüben Todesgedanken aus unserm Herzen verscheucht werden durch die Worte unseres Heilandes: „Ich lebe und ihr sollt auch leben!"
Don Kinner wimmelts iwerall;
Js daß e Lust, e Lewe!
Dehaam ze bleiwe — uff kaa« Fall! —
In's Freie geht ehr Strewe.
Doch net allaa is Frihlingsscherz Blos bei dem klaa Gezäppel, Dann aach de Ahle geht deß Herz Etz uff als wäi e Kreppel.
Unn wo e Herz mit Hoffe heiß Dem Frihling schlug engege. Da dhut sich wie beim grienend Reis Aach neues Lewe rege.
Unn wer in langer Winderschpein Krank in de Stubb geseste, Der dhut beim Frihlingssonueschem Sei Leide ganz vergesse.
Unn wo des Wintersch diese Nacht Die Lieb' zerickgehalte. Da dhut sich jetz in aller Pracht Die Knospe voll enfaltc. — Nor Sonneschei, nor Bliedhebraxm Unn Luft uff alle Wege, — Daß is im ganze Erderaum De scheenste Oftersege!
Karl Geißler.
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JO. v«n «-»eigen ,u der nachmittag» für den
erscheinenden Nummer bi« vorm. 10 Uhr. ;nb w
Siefjen, den 27. März 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
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G efunden . 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Geldstück, 1 0 laschenmesser, 2 Paar Militärhandschuhe und 1 Paar
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Dampf- und Heißluftbäder, | sowie Massagen j -usamen . .
Brausebäder, zusammen 866 (der höchste seitherige Stand). Die Personenwage wurde von 80 Personen benutzt, das Bad von 35 Personen besichtigt.
♦* Omuibilsverkehr—Schiffeubergerwald. Um geäußerten Wünschen zu entsprechen, werden die Sommerwagen der Omnibusgesellschaft an den drei Osterfeiertagen, günstige Witterung vorausgesetzt, die Fahrten von und nach dem Wald wieder aufnehmen. Die Wagen fahren ab Markt- platz 23<>, 2*5, 300 Uhr nachmittags und zurück ab Wald 60», 615, 630 Uhr abends. Die Stadtfahrten werben gegebenenfalls eingeschränkt, unb fallen bie Fahrten nach bewt Bahnhofe 3", 4«, 61* Uhr unb zurück, aus.
Lokales und Provinzielles.
Gießen, ben 1. April 1899.
•• Ordensverleihung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Großherzoglichen Hauptmamr L la suite Zernin das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu verleihen geruht.
•• Aus dem Gerichtsdienst. Seine Königliche Hoheit der G r 0 ß h e r z 0 g haben Allergnädigst geruht, am 28. Mär» den Oberlandesgerichtsrat Ernst Rohde, auf fern Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen, treuen und ersprießlichen Dienste, mit Wirkung vorn 1. April 1899 m den Ruhestand zu versetzen, und den Landgerichtsrat bet dem Landgericht der Provinz Rheinhesten, Dr. Philipp Hangen, zum Oberlandesgerichtsrat bei dem OberlandeS- aericht mit Wirkung vom 1. April 1899 zu ernennen. Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz vom 29. März l. Js. wurde der mit Wirkung vo» 1. April zum Oberlandesgerichtsrat ernannte Landgerichtsrat Dr. Hangen mit weiterer Aushilfeleistung bei dem Ministerium der Justiz, der Gerichtsassessor Rau zu Mainz mit Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines dienstaufsichtführenden Amtsrichters bei dem Amtsgericht Nieder-Olm beauftragt.
•• Aus dem Finauzdienst. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 28. März den Hauptsteueramtsafsistenten bei dem Hauptsteueramt Offenbach, Martin Jung, auf sein Nachsuchen, unter Ax- ertennung seiner treu geleisteten Dienste, mit Wirkung vo« 1. April d. I. ab in ben Ruhestanb zu versetzen.
*• Aus dem Gerichtssdienst. Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz würben beauftragt : 1) mit Wahrnehmung ber Dienstverrichtungen eines Amtsrichters : a. bei bem Amtsgericht Beerfelben ber Gerichts- I affeffor Wachtel in Groß-Umstabt vom 5. April ax, I b. bei dem Amtsgericht Michelstadt der Gerichtsassessvr Noack in Darmstadt vom 1. April an, c. bei dem Amtsgericht Alsfeld der Gerichtsassefsor Schnitzspahn daselbst vom 2. April an, d. bei dem Amtsgericht Gießen der Gerichtsassessor Klietsch daselbst vom 4. April an; — 2) mit Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines Amts- anwalts: a. bei den Amtsgerichten Groß-Umstadt, Höchst, Michelstadt und Reinheim der Gerichtsassessor Dr. Jäger in Darmstadt vom 5. April an, b. bei den Amtsgerichte« Fürth, Beerfelden, Hirschhorn und Wald-Michelbach der I Gerichtsassessor Hamburger in Offenbach vom 4. April an, c. bei den Amtsgerichten Alsfeld, Grünberg, Homberg und Laubach ber Gerichtsassessor Dr. Maurer in Dar«- stabt vom 2. April an, d. bei ben Amtsgerichten Büdingex, Altenstabt, Nibba, Ortenberg unb Schotten der GerichtS- I affeffor Mahr in Darmstadt vom 4. April au; — 3) mit I Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines Hilfsgerichts. I schreibers: a. bei dem Landgericht der Provinz Starkexburg die Gerichtsassefsoren Dr. Heyer in Darmstadt uib Hof in Groß-Umstadt vom 1.. bezw. 4. April an, b. bei I dem Landgericht ber Provinz Oberhefsen ber Gerichtsassefsor I Jost in Schotten vom 4. April an, c. bei bem Lanbgericht I bet Provinz Rheinhessen bie Gerichtsassessoren Mann in I Alzey unb Hausman in Mainz vom 6., bezw. 5. April an.
** Gießener Bolksbab. Ungeachtet des unerwartetex i Nachwinters hat der Besuch des Bades im abgelaufenex I Monat März doch wieder etwas zugenommen: es wurden I insgesamt abgegeben 6414 Bäder gegen 5838 im Februar, I oder — die Sonntage nur halb gerechnet — 229 gegen I 225 Bäder pro Badetag. Der Besuch im einzelnen hat I sich verteilt wie folgt:
Schwimmbad: 3745 Männer, darunter 730 j ,
605 Frauen, 209 \ *u 10 Wfl-
I Wannenbäder 1. Klasse: 178 Männer, 2. Klasse 561 Männer, 55 Frauen 265 Frauen,
Amts- unb Anzeigeblutt für den Areis Gietzen I -------
'enninghch, hechtend
Pfeifier
toller
§ 3.
। n kkifiui Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen huellvvdbch 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzes mit
„ Estrase bis zu 60 Rtark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tto|.n ibeftvaft.
In blefem« |h. 11 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 27. d. Mts.,
eniHli:
Ach- Nr. 2560. Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke öe»a deutschen Heeres. Vom 25. März 1899.
M Ät. 2561. Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs- , ^MÄiläccjesetzes vom 2. Mai 1874. Vom 25. März 1899.
—---L Nr. 2562. Bekanntmachung, betreffend die dem inter-
I nafionakn Übereinkommen über den Eifenbahnfrachtverkehr laillpieii.yfüflMe Liste. Vom 15. März 1899.
■Willi ' Hießen, den 31. März 1899.
ik Großh°rz°gUch^ @ieBen.
-- —------- e befonbers ein
Muhl.
Btitr.: wie oben.
Polizei-Verordnung.
Itff Grund des Art. 56 der Städteordnung wird nach X lutoruiiig der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung ^«arzoglichen Ministeriums des Innern vom 16. März jx Wr. M. d. I. 7375 für die Provinztalhauptstadt
Iss.M verordnet wie folgt:
§ 1.
Düs Befahren der Kaplansgasse mit Fuhrwerken ist hierin ber Richtung von der Bahnhofstraße nach dem Kreuz W geltet. 2
IQe durch Die Kaplansgasse gehenden Fuhrwerke dürfen


