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R». 52 Drittes Blatt. Donnerstag den 2. März
1800
Gießener Anzeiger
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Deutsches Wich.
M P.C. Berlin, 28. Februar. Man schreibt uns aus St. Petersburg: Die Art und Weise, wie Döroulöde versucht hat, zu inszenieren um dann ein nicht minder gründliches Fiasko zu erleiden, wie der Herzog von Orleans mit seiner Reise, verfehlt nicht, hier großen Eindruck zu machen. Bei der Disposition eines Teils der Gemüter in den höheren Schichten der Gesellschaft ist das immerhin bedeutsam. Sehr einflußreiche Personen hier hielten bis jetzt von Dsroulöde sehr viel und setzten beträchtliche Hoffnungen auf ihn. Gab doch noch jüngst der „Svjet" folgende Charakteristik von dem genannten Helden der Patrioten: Derou- ILde gehört weder zu den Schreiern noch zu denen, welche den Skandal des Skandals wegen lieben, noch zu den rein politischen Agitatoren mit anrüchigem Ruf. Er ist der ehrlichste der ehrlichen, der aufrichtigste der aufrichtigen französischen Politikern. Einzig sich von seiner glühenden Vaterlandsliebe leiten lassend, ist er immer noch in seinem Leben wie in seiner politischen Thätigkeit der warmherzige Patriot und Dichter, der er in seinen „Soldatenliedern" ist. Von Düroulöde kann man jede Auswallung, jeden Enthusiasmus erwarten,'aber keine leichtsinnige Verleumdung, keinen Angriff auf einen Menschen oder gar den neu erwählten Präsidenten der Republik ohne ernste Veranlassung, blos aus persönlichen Rücksichten.
M.P.C. Au8 Straßburg wird uns geschrieben: Nirgends mehr als hier hat man sich über Korrespondenzen in nichtreichsländischen Blättern gewundert, die sich mit der Aussicht auf einen bevorstehenden Wechsel in der Person des Kaiserlichen Statthalters beschäftigten. In den, der hiesigen Regierung nahestehenden Kreisen weiß man nicht entfernt etwas davon, daß von einer solchen Möglichkeit bereits irgendwie die Rede gewesen sei, geschweige denn, daß mit ihr ernstlich gerechnet werden müsse. Wenn als präsumtiver Nachfolger des jetzigen Statthalters, der Prinz Adolf von Schaumburg bezeichnet wurde, so beruht das auf dem gleichen System, Kombinationspolitik zu treiben, mittelst dessen man den genannten bereits wiederholt für den Regentenposten in Braunschweig ausersehen sein ließ. Daß der Kaiser seinen Schwager gern leiden mag, ist allerdings ebenso richtig, wie daß er gewisse Eigenschaften bei ihm ooraussetzen zu können glaubt, die mit Regententugenden zusammenfallen. Einstweilen befindet sich aber der Fürst Hohenlohe-Langenburg noch im Vollbesitz seiner Kräfte und des Kaiserlichen Vertrauens. Es ist noch nicht lange Zeit her, wo er selbst den Besuch des Kaiserpaares im Reichslande auch für dieses Jahr in Aussicht zu stellen in der Lage war. In welcher Weise die anderweite Besetzung des Statthalterpostcns ihre Erledigung finden dürfte, wenn einmal über Jahr und Tag der jetzige Inhaber desselben sich in den Ruhestand zurückzuziehen vorziehen sollte, das entzieht sich zur Zeit noch jeder Erörterung. Sollte der Wunsch an Allerhöchster Stelle bestehen und von den verbündeten Regierungen geteilt werden, in Straßburg eine fürstliche dem Kaiserhause möglichst nahestehende Persönlichkeit residieren und regieren zu lassen, so dürfte das kaum überraschen. Der hochselige Vater des Kaisers sprach als Kronprinz öfters davon, daß wenn er selbst einmal zur Nachfolge seines Vaters berufen sein würde, er einen Teil des Jahres in L-traßburg zu verleben wünschen möchte.
Ausland.
— Eine entschiedene Verwahrung gegen tschechische Hetzereien veröffentlichen die Professoren der deutschen Universität in Prag. Zunächst wird darin gegenüber der Denkschrift, welche die jungtschechische Parteileitung gegen die Widmung des Grand Hotel zu einer Stiftung für die deutschen Studenten seitens der Böhmischen Sparkasse gerichtet hat, der letzteren der wärmste Dank für ihre Stiftung ausgesprochen mit der Begründung: „Wir erblicken in diesem Akt nicht ein Agitationsmittel, nicht eine Förderung von Parteizwecken, sondern die Bethätigung des warmen Interesses an dem Fortbestände und Gedeihen der deutschen Hochschule auf ihrem heimatlichen, seit Jahrhunderten behaupteten Boden. Dann heißt es im Besonderen weiter: Wir weisen mit aller Entschiedenheit und unter - öffentlicher Anerkennung der würdigen, ruhigen und besonnenen Haltung der Studenten die gegen dieselben in öffentlichen Blättern, Vertretungen und Kundgebungen er» hobenen Anwürfe, Verdächtigungen und Verleumdungen MÜck. Wir weisen insbesondere weit von uns die Anklagen uRib Verdächtigungen, die gegen die deutschen Studenten in
dem Memorandum des Vollzugsausschusses der tschechischen Nationalpartei erhoben werden, und überlassen das Urteil über sie mit voller Beruhigung allen, denen der Sinn für die Wahrheit nicht durch nationale Leidenschaften getrübt ist. — Wir beanspruchen für uns und die deutschen Studierenden nur das Recht auf ungestörte Erfüllung unserer geistigen und kulturellen Aufgaben und fordern und erwarten jenen Rechtsschutz, der jedem Staatsbürger gesetzlich gewährleistet ist. Die Urkunde ist mit den 74 Unterschriften sämtlicher Professoren der vier Fakultäten versehen und gewinnt durch diese Einhelligkeit umsomehr an Gewicht.
M.P.C. Aus Konstantinopel wird uns geschrieben : Nachdem der französische Botschafter Constans die Präsidentschaft des Senats angenommen hat, ist man hier einigermaßen gespannt, wer zu seinem Nachfolger werde ernannt werden. Das Entree des Herrn Constans hier bestand bekanntlich darin, daß er gegen die Erteilung der definitiven Ermächtigung an die Direktion der anatolischen Eisenbahngesellschaft zum Bau des Hafens in Haidar-Pascha protestieren zu können vermeinte. Nachdem er sich davon überzeugt hatte, daß der Abschluß des grundlegenden Vertrags so legitim zustande gekommen sei, daß an der definitiven Besiegelung desselben seitens des Sultans nichts mehr zu ändern sei, empfand er ein lebhaftes Bedürfnis, den ge- thanen Schritt als einen solchen angesehen zu wissen, den er lieber nicht gethan haben möchte; jedenfalls aber war seine Absicht klar geworden, am goldenen Horn den französischen Einfluß gegen den deutschen auszuspielen. Der Nachfolger des Herrn Constans am goldenen Horn wird hoffentlich nicht von vornherein geneigt sein, ähnliches Lehrgeld zu geben, wie der nunmehrige Senatspräsident, immerhin wird man damit rechnen müssen, daß er auch seinerseits versuchen werde, so stark gegen Deutschland zu intriguieren, als irgend möglich.
Hessischer Handelskammertag.
Mainz, 25. Februar 1899.
Heute tagte hier unter dem Vorsitz des Herrn Geheimrats Michel der hessische Handelskammertag, welcher von allen Handelskammern des Landes stark besucht war. Neu war Friedberg, welches freundlichst begrüßt wurde. Es handelte sich um Stellungnahme zur Tagesordnung des am 2. März stattfindenden Handelstages und zur hessischen Steuerreform.
Zunächst wurde die Frage der Wasserbauverwaltung in Preußen zur Verhandlung gebracht und beschlossen, der vom Ausschuß des deutschen Handelstages vorgeschlagenen Resolution zuzustimmen, nach welcher die Zuteilung der Wasserbauverwaltung zum Landwirtschaftsministerium als nicht erwünscht bezeichnet wird. Zur Frage der Schädigung des Handels durch Kornhausgenossenschaften und Landwirtschastskammern wurde folgende Erklärung beschlossen:
Die freie, aus eigener Kraft beruhende Entfaltung genoffen- fchaftlicher Thätigkeit ist ein Recht, dessen Ausübung den Beteiligten großen Nutzen gewähren kann unb vom Staat nicht behindert, sondern eher gesöcdert weiden sollte. Diese Förderung dars jedoch nicht so weit gehen, daß durch dir Geld- und Machtmittel beß Staates andere Eiwerbskreise im Wettbewerb mit den Genossenschaften geschädigt werden. Iss man in Preußen dazu gelangt, erhebliche Staatsmittel zur Errichtung von tandwirtschastlichen Getreidelagerhäufern zu bewilligen und diese Häuser landwirtschaftlichen Genossenschaften zu günstigeren Bedingungen zu überlassen, als zu denen Kaufleute sich solche Räume verschaffen können, so muß wenigstens verlangt werden, daß die so unterstützten Genossenschaften keine andere, den Handel beeinträchtigende Thätigkeit ausüben als diejenige, die bei Bewilligung der Staatsmittel ins Auge gefaßt wurde. Demnach ist solchen Genossenschaften, sofern sie sich nicht auf die Lagerung, die Bearbeitung und den Verkam deS von den Genossen erzeugten Getreides befchräoken, die Staatshilfe zu entziehen. ... . w
Ferner muß Verwahrung dagegen eingelegt werden, daß Land- wirtschaftskammern, die nach Art von Behörden mit staatlicher Autoiität ausgestattet sind, ein Best-uerungSrecht besitzen und Geldmittel vom Staat beziehen, durch den Betrieb kaufmännischer Geschäfte den Handel schädigen. Wenn auch die Begründung des vreußischen Gesetzes über die Landwirt^aftskammern für diese eine genossenschaftliche Thätigkeit In unbestimmtem Umfang vorsah so findet sich doch in den Bestimmungen des am 30. Juni 1894 erlassenen Gesetzes keine Rechtfertigung dafür, daß eine Kammer für die Landwirte ihres Bezirks EinkauftS- und Verkaussgefchäfte besorgt. Sin derartiger Betrieb ist daher den LandwirtschifiS- kammern zu untersagen. ,
Zum Bankgesetz wurde auf Antrag Offenbach beschloffen, ru erklären:
Der Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des Bankgesetzes vom 14 März 1875, ist von den Grobherzoglich Hessischen Handelskammern infofern mit lebhafter Befriedigung begrüßt worden, als darin die feitherige, einen glücklichen Ausgleich zwischen dem banfc und dem Staatsbanksystem darstellende Grundlage der Reichsbank beibehaUen wird und zugleich den gesteigerten Bedürfnissen
unserer nationalen Geldwirtschaft entsprechend eine Erhöhung deS steuerfreien Notenkontingents sowie eine entsprechende Verstärkung des Grundkapitals herbeigeführt werden soll.
Dagegen ist in Artikel 5 des Entwurfs, nach welchem die Prioatnotenbanken, wenn sie ihr Nottnrecht behalten wollen, vom 1. Januar 1901 ab verpflichtet fein sollen, nicht mehr unter dem jeweiligen Prozentsatz der Reichsbank zu diskontieren, eine Bestimmung vorgesehen, die daS Recht der Rottnausgabe für die Privatbanken geradezu illusorisch machen und dieselben zwingen wüidc, ihre seit Jahrzehnten zugunsten von Jndustite, Handel und Landwirtschaft geübte ersprießliche Thätigkeit üler kmz ober lang ein-ufteHen.
Eine Notwendigkeit für die Reichsbank, sich durch die in Rede stehende Vorschrift zu fchützen, liegt nachgewiesenermaßen nicht vor, auf alle Fälle aber würde es genügen, wenn die feit Jahren vereinbarte Bestimmung, daß die Prioatnotenbanken in Z- ttn der Geiahr btfonberer GeidauSsuhr nicht unter dem RttchSbanksatze diskontieren dürfen, gesetzlich festgelegt würde.
lieber den Gesetzentwurf über die privaten Versiche- rungsuntcinehmungen erstatteten die Handelskammern Mainz und Offenbach Bericht. Man einigte sich auf folgende Resolution:
Der Entwurf eines Gesetzes über die privaten Versicherungs- Unternehmungen will den Betrieb von VnsicherungSgeschäften von staatlicher Erlaubnis abhängig machen und staatlicher Beaufsichtigung unterwerfen. Ist eine derartige Sonderbehandlung der Versicherung, abgefehen vielleicht von her Lebensveificherung, weder durch die Natur dcs Geschäfts noch durch üble Erfahrungen gerechtfertigt, so soll doch jene Grundlage deS Gesetzentwurfs nicht angefochten werden, da sie für den größten Teil des deutschen Reichs dem geltenden Rechte sich anfchließt und die erstrebte Einheitlichkeit erhebliche Mißstände beseitigen würde.
Jndess-n gehen die für den Staat vorgesehenen Befugnisse über bas Matz deS Zulässigen hinaus. Die VersicherungSunter- nehmungen dü'fen nicht durch dehnbare Bestimmungen dem freien Ermessen der Behörden preisgegeben werden, unb es t# Sorge dafür zu tragen, daß nicht die Beauisichtigung. in die innerste Geschäftsführung eindringend und Auskunft über ste forbe nd zu schwerer Belästigung unb Schädigung oußarten kann. Auch ist e8 als unbillig zurückzuweisen, daß die Kosten der Beaufsichtigung, die nicht im Interesse der Versicherungsunternehmungen erfolgt, von diesen zum Teil aufgebracht werden sollen.
Die Geltung des Gesetzes ist auf die Lebens-, Unfall-, Haftpflicht, Feuer-, Hagel- unb Viehverficherung zu beschränken, da der Begriff der Versicherung im Allgemeinen unsicher ist und manche Arten der Versicherung nicht unter das Gesetz gestellt werden sollten.
Dagegen muß man die öffentlichen Versicherungsunternebrnunaen, so weit sie nicht a s Landesanstalten staatlich geleitet werden, dem Gesetze unterwerfen.
Der Entwurf bezweckt nur die öffentlich-rechtliche R'gelung des Versicherungswesens. Zugleich mit ihr ist aber die privat- rechtliche Regelung herbeizuführen. Und auf hm Gebiet deS öffentlichen Rechts sind zwei empfindliche Mängel deS Entwurfes zu betätigen, die darin bestehen, daß nicht versucht wird, der Biel- gestaltigkert der Besteuerung in den verschiedenen Teilen deS Deutschen Reichs ein Ende zu machen, und dsß gewisse landeS- gesetzliche Vorschriften (polizeiliche Überwachung des Abschlusses von Feuer Versicherungsverträgen, Verbot des unmittelbaren Abschlusses von F'u«Versicherungsverträgen mit im Ausland befindlichen Anstaltsverwaltungen) unberührt bleiben tollen.
D.e vorg^iragenen Bedenken, zu denen noch eine R-ihe anderer binzukomm', sind fo gewichtig, daß dringend zu wünfchen ist, der Entwurf möge in dem Sinne vorstehender Auffassung abgeändert werden.
Nach stattgehabter Frühstückspause wurde zur hessischen Steuerreform übergegangen unb zunächst in eine General- biskussion eingetreten, in welcher Offenbach vorschlug, sich mit dem Prinzip bet Reform (Aufhebung der Grund-, Gewerbe- und Kapitalrentensteuer als Staatssteuer und Ueber- weisung der beiden ersteren an die Gemeinden, Einführung einer Vermögenssteuer und einer Staatslotterie) einverstanden zu erklären, jedoch die angekündigte Erhöhung der Stempelabgaben, insoweit sie eine Belastung und Belästigung des Geschäftsverkehrs mit sich bringen würde, und die Weinsteuer abzulehnen und die hieraus entstehenden Ausfälle zum Teil durch stärkere Besteuerung der Vermögen und eine schärfere Erhöhung der hohen und höchsten Einkommen zu decken. Dem entsprechend wurde von Offenbach bei der Einkommensteuer eine stetig und zwar nach oben zunehmend mehr steigende Progression in der ersten Abteilung und bei der Vermögenssteuer eine stärkere Heranziehung der Vermögen befürwortet. Die Resolution der Handelskammer Offenbach fand keine Annahme. Dagegen wurde zur Vermögenssteuer auf Antrag Offenbach mit 4 gegen 3 Stimmen beschlossen, anheimzngeben, durch Erhöhung des Steuersatzes größere Erträgnisse herbeizuführen, falls dies zur Deckung von Ausfällen infolge Ablehnung anderer Steuern angezeigt erscheinen sollte. Atif Antrag Gießen wird noch beschlossen, zu erklären, daß über die Praxis in Preußen hinausgehende Bestimmungen über die Veranlagung durch Vorschrift einer Selbstdeklaration abgelehnt werden müffen. Im übrigen wurde die nachstehende Erklärung zu den Steuervorlagen zum Beschluß erhoben:


