Ausgabe 
1.10.1899 Viertes Blatt
 
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Sonntag den 1. Oktober

1899

Rr. 231

Viertes BlM.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

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Polnische Wochenschau.

* Gießen, den 30. September 1899.

Die Widerrufmaschine arbeitet mit Hochdruck! Da war von einem rheinischen Blatte behauptet worden, zwischen dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe und dem Vizepräsidenten des preußischen Staatsministe­riums Dr. Miquel beständen ernste Differenzen, die besonders in der Behandlung der Kanalfrage zum Ausdruck gekommen waren. Meinungsverschiedenheiten innerhalb des preußischen Staatsministeriums? Das ist ja gar nicht möglich, und deshalb darf man sich nicht wundern, wenn es bald nach der kühnen Behauptung Widerrufe regnete. Zu­nächst trat damit ein Berliner Lokalblatt hervor, das bei jeder Gelegenheit das Gras wachsen hört oder vielmehr ausdurchaus zuverlässiger" Quelle schöpft. Doch es sollte nicht lange allein mit seinem Wisien prunken, denn nach und nach wußten dieKreuzztg.", dieDtsch. Tagesztg.", dieNordd. Allg. Ztg." aus mindestens ebenso guter Quelle dasselbe zu berichten, und die ministerielleBerl. Korresp." drückte schließlich wie wir gestern meldeten, das Siegel auf alle diese Widerrufe, indem sie feierlichst erklärte,irgend welche Uneinigkeit bestehe innerhalb des Staatsministeriums in keiner Weise." Friede und Einigkeit innerhalb der Re­gierung! Hört jenes rheinische Blatt diese Worte wohl, oder fehlt ihm immer noch der Glaube? Hat sich nicht Reichskanzler Fürst Hohenlohe am Mittwoch Abend in das Kastanienwäldchen begeben und dem Minister Dr. v. Miquel einen längeren Besuch abgestattet? Und wohnte nicht der preußische Finanzmininister dem Diner bei, welches der deutsche Reichskanzler den Mitgliedern des Geographen­kongresses am Donnerstag gab? Wer darf da noch von einem Zwiespalt zwischen den beiden Männern reden? Unsere Leser wissen ja, was wir von den offiziellen Widerrufen halten, und auch in diesem Falle glauben wir, daß irgend etwas in der Luft geschwebt hat, daß ein Riß zu sehen war, der nun hoffentlich nicht nur notdürftig ver­kleistert worden ist. Viele oft als einsichtig Erprobte wollen ja wissen, daß die Veränderungen im preußischen Staatsministerium mit dem Ausscheiden der Minister Bosse und v. d. Recke noch lange nicht erledigt sind, daß vielmehr eine gründliche Neugestaltung er st noch bevor steht. Warten wir's ab!

Daß demVorwärts" viele Dinge zugetragen werden, welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind, ist eine bekannte Sache. Im Laufe der letzten Woche vermochte er dem preußischen Seehandlungspräsidenten Freiherrn v. Zedlitz auf Heller und Pfennig nachzurechnen, welche Be­träge er seit Jahren bis in die allerjüngste Zeit für die Mitarbeiterschaft an der freikonservativenPost" erhalten hatte. Die Summe, obgleich sie stattlich genug ist, interessierte weniger, erheblicher war der Umstand, daß diePost" in den Reihen der Kanalgegner zu finden war und daß auch die von dem hohen preußischen Beamten Frhr. v. Zedlitz zur Kanalfrage geschriebenen Artikel im Widerspruch standen zu der vom König in Dortmund ausgegebenen Parole und zu der von der preußischen Regierungeinhellig" be­schlossenen Haltung. Noch auffälliger wird die Sache, wenn man erwägt, daß Freiherr v. Zedlitz ein Intimus des Ministers v. Miquel ist, und diejenigen, welche dem letzteren eine zweifelhafte Stellung in der Kanalfrage zuschrieben, suchen vielleicht eine Brücke von dieser Haltung zu den Zedlitz'schen Artikeln. Doch derartige Anschauungen werden ja hoffentlich auch noch entkräftet werden!

Der Rücktritt des österreichischen Kabinetts Thun hat nicht sehr überrascht, nicht eine Thräne wird diesem Ministerium nachgeweint. Die Nachfolgerfrage macht natürlich wieder viele Kopfschmerzen, aber es scheint, als ob eine endliche Lösung der innerpolitischen Situation noch nicht beliebt wird, da man von einem Beamten­ministerium, einem Kabinett Gautsch in zweiter Auflage, spricht. Dasselbe würde zweifelsohne kein hohes Lebens­alter erreichen. Nach den neuesten Nachrichten scheint aber <rine endgiltige Regelung gefunden zu sein.

Eine Ministerkrisis ist auch in Spanien aus­gebrochen. Bei den jämmerlichen finanziellen Verhältniffen in diesem Lande muß eine weise Regierung ihr Haupt­augenmerk auf Ersparnisse im Staatshaushalte richten. Aber dieser oder jener Minister hat zahlreiche Anhänger, Lenen bei solchen Sparsamkeitssystem reiche Pfründen ver­loren gehen würden, und deshalb muß er allen Abstrichen im Budget gegenüber fest bleiben. Darüber ist es nun zu einer Krise gekommen, und das Kabinett Silvela hat seine

Entlastung gegeben. Armes Land, in dem die Vettern­wirtschaft nicht auszurotten ist!

Die Begnadigung Dreyfus' zeitigt noch fort­gesetzt Disziplinwidrigkeiten unter den französischen Offi­zieren, aber Minister Gallifet ist nicht der Mann, welcher mit sich scherzen läßt. Frankreich bedarf absoluter Ruhe, um innerlich zu gesunden, und es steht deshalb zu erwarten, daß die Regierung ihre ganze Macht aufbieten wird, um alle Unruhestifter zum Schweigen zu bringen.

Ungetrübte Freude hat die vergangene Woche allein dem Fürsten Ferdinand von Bulgarien gebracht, dem, wie wir bereits des längeren besprochen haben, wieder die Sonne österreichischer Kaisergunst scheint. Hoffent­lich erfüllen sich die jedenfalls an diese Gunst geknüpften Voraussetzungen. (Weitere Pol. s. Bl. 1 u. 2.)

Lokales uni) ProomMes.

Gießen, 30. September 1899.

** Geschicht-kalender. Vor 73 Jahren, am 1. Oktober 1826, wurde zu München der vortreffliche Historienmaler Karl von Ptloty geboren. Er wandte sich in Antwerpen und Paris ganz dem koloristischen Realismus zu. Gleich sein erstes Genrefiück Die Amme"' glebt eine glänzende Probe von dieser Kunstrichtung. Seine späteren Schöpfungen, von denen wir nurSent vor der Leiche Wallensteins" erwähnen, bekunden vollends seine Meisterschaft. P. ftaib als Direktor der Münchener Malerakademte am 21. Juli 1886 in München.

** Die große Uhr des Jahres schlägt heute um Mitter­nacht drei Viertel und dann ist der 1. Oktober da! Mit dem Eintritt dieses Termins wird es auch dem Zögerndsten, der so gern am Bestehenden hängt, zumal wenn dieses Be­stehende der grüne, leuchtende Sommer ist, klar werden, daß es bald ans Abschiednehmen geht von der Schönheit des Waldes und Feldes, und daß an die Stelle des üppig treibenden Lebens in nicht ferner Zeit die kalte Ruhe des Todes treten wird. Das ist keine erfreuliche Wahrnehmung, um so weniger, als der Wandel von Bestehen und Vergehen in der Natur dem denkenden Menschen den Vergleich mit den Erscheinungen des eigenen Daseins aufdrängt, und mancher Blick in seine Umgebung, in die Kreise seiner Lieben und Freunde ihn belehrt, wie auch hier dem Bestehen das Vergehen folgt, oft mit jäher Hast, unvermittelt und lieblos. Dann rechnet er auch wohl an der Summe feiner eigenen Tage herum, und es beschleicht ihn das Gefühl der Bangigkeit und Unsicherheit. Und doch ist es thöricht, diesen nieder­drückenden Empfindungen allzusehr sich hinzugeben, mögen auch die Blätter der Bäume sich entfärben und in Menge zu Boden sinken, mag so mancher Freund und Genosse plötzlich aus der süßen, freundlichen Gewohnheit des Lebens und Wirkens abberufen werden:Bereit sein das ist alles", im übrigen aber heißt es, das Banner der Hoffnung und des Vertrauens flattern lassen, und nicht vergessen, daß auf Herbst und Winter der Frühling, auf Ungemach und Leid Freude und Zufriedenheit folgt. Und auch in der rauhesten Jahreszeit, wenn der eisige Wind durch kahle Baumäfte streicht, wenn draußen in der Natur kein leben­kündender Laut ertönt, ist es doch den meisten Menschen vergönnt, sich im Innern des Hauses eine wohlige Stätte zu bereiten. Gewöhnlich zieht im Oktober der Himmel das mit Recht so wenig beliebteGrau in Grau" dem herr­lichen Blau vor und beschert uns meist viel griesgrämige Regentage. Und doch rechnen alle Völker auf einen sogen. Nachsommer, der uns die Trauben reifen läßt: Hoffen wir, daß der Oktober uns noch viele sonnige, klare Tage be­scheren möge!

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v Zur Beachtung! Nur noch' wenige Monate trennen uns von der ungeheuren Gesetzesumwälzung, welche die jetzt lebende Generation durchzumachen hat. Am 1. Januar 1900 tritt nicht nur ein fast das gesamte bürgerliche Recht umfassendes Bürgerliches Gesetzbuch in Kraft, neben dem aber zahlreiche Reichsgesetze privatrechtlichen Inhalts weiter be­stehen, sondern außerdem ein neues Handels-Gesetz­buch, ein Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, eine Grundbuchordnung, ein Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Civilprozeßordnung und der Konkursordnung. Dazu kommen in jedem der 26 Bundesstaaten Landesausführungsgesetze zu diesen Reichs­gesetzen. Ist es da schon für den Juristen schwer, sich in das neue Recht hineinzuarbeiten, so steht der Laie, der nicht die Zeit und die Vorbildung hat, um selbständig sich in diesem Gesetzes-Labyrinth zurechtzufinden, den Neuer­ungen rat- und hilflos gegenüber. Der Gesetzestext allein

reicht für ihn absolut nicht aus. Das Leben ist zu mannig­faltig, als daß unmittelbar im Gesetze selbst für jede» einzelnen vorkommenden Fall an ein und derselben Stelle des Gesetzbuches die Entscheidung gegeben werden konnte. Vielmehr stehen die einzelnen in Betracht kommenden Vor­schriften, in den verschiedensten, oft weit von einander ent­fernten Paragraphen, häufig genug kommen auch noch andere Gesetze in Frage, und nur einer umfassenden Kennt­nis des gesamten Rechtsstoffes gelingt es, sich im einzelnen zurechtzufinden. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist seiner Form nach keineswegs ein^ leicht verständliches Volksbuch und be­absichtigt auch gar nicht ein solches zu sein. So gefällig seine Sprache und auch durchaus nicht stets sei» mag, so birgt sie selbst für den Kundigen außerordentliche Schwierigkeiten. Jedes Wort ist genau überlegt und von großer Tragweite. Man kann sich demgegenüber nicht dabei beruhigen; wir haben ja einen Anwaltstand. Ganz abgesehen von der Kostenfrage, die beim Zurateziehen des Anwalts doch auch eine Nolle spielt, ist gar nicht jeder und zu jeder Zeit in der Lage, einen Anwalt aufzusuchen. Und doch bedarf es für die Frage, ob man einen Wechsel erwerben ober acceptieren, einen Mietvertrag abschließen, eine Forderung zur Vermeidung drohender Verjährung ein­klagen, ein Testament in der ober jener Fassung errichten soll, oft einer schnellen Entschließung, bie ohne Kenntnis ber einschlägigen Rechtsverhältnisse mit einem Sprung in« Dunkle zu vergleichen ist. Nun begreift aber bas neue Recht alle Gebiete bes mobernen Privatrechtsverkehrs. Miete unb Pacht, Dienstvertrag unb Werkvertrag, Ge- sellschaftsvertrag, bie Folgen aus unerlaubten Hanblungen, ber gesamte Grunbbuchverkehr, bie Stellung ber Frau im Recht, Eheschließung unb Scheidung, bas eheliche Güter­recht, bie Rechtsverhältnisse zwischen Eltern unb Kindern, die elterliche Gewalt, insbesondere die der Mutter, die Vor­mundschaft, das gesetzliche Erbrecht und das Testament das sind einige von den unendlich vielen neuen Rechtsge­staltungen, die im täglichen Leben für jeden von großem Interesse sind und deren Kennt, is, in den Grundzügen wenigstens, für jeden unerläßlich ist. Um unsere Leser in den Stand zu setzen, sich alle diese Kenntnisse in mühe- und kostenloser Weise anzueignen, werden wir von heute ab regelmäßig in angemessenen Zwischenräumen gemein­verständlich geschriebene, anregende Artikel über die ver­schiedensten Themata des Rechtslebens aus der Feder namhafter Juristen, welche in enger Fühlung mit dem praktischen Leben stehen, veröffentlichen und beginnen in vorliegender Nummer mit dem hochinteressanten Aussätze über: Das Mietverhältuis an Wohnungen nach dem Bürger­lichen Gesetzbuche. (Siehe Blatt 3.)

* Ans dem Großh. Ministerium. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 27. September den Rat bei der Provinzialdirektion Starken­burg, Regierungsrat Wilhelm Best, zum vortragenden Rat in dem Ministerium des Innern, Abteilung für Schul­angelegenheiten, mit dem AmtstitelOberregierungsrat" zu ernennen.

Oberrechnnngskammer. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 27. Sep­tember den Ober-Rechnungsprobator bei der 2. Justifikatur- Abteilung der Ober-Rechnungskammer, Friedrich Sch ar - mann, behufs Uebertritts in den Hofdienst, mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. ab, aus dem Staatsdienste zu ent­lasten unb ben Revisionsgehilfen Johann Völker aus Michelstabt zum Ober-Rechnungsprobator bei ber zweiten Justifikatur - Abteilung ber Ober - Rechnungskammer mit Wirkung vom 1. Oktober b. I. ab zu ernennen.

Dieustnachrichten. Seine Königliche Hoheit ber Großherzog haben Allergnäbigst geruht, am 27. Sep­tember den Kreisamtsgehilfen Adam Bernauer zu Darm­stadt zum Bureauvorsteher bei dem Großherzogl. Kreisamte Darmstadt und der Provinzialdirektion Starkenburg zu ernennen.

* * Charaktererteilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 27. Sep­tember den Gehilfen bei der Ersatzbehörde 3. Instanz, Kreisamtsgehilfen Heinrich Greinert zu Darmstadt, den Charakter alsAktuar" zu verleihen.

* * Auszeichnung. Seine Königliche Hoheit der Groß- hrr zog haben Allergnädigst geruht, durch Allerhöchste Ent­schließung vom 16. September dem Forstwart der Forst- roarteiUnteres Königstädter Forsthaus", Forster Abraham Schwerer zu Unteres Königstädter Forsthaus, aus Anlaß seines am 29. September stattfindenden 50jährigen Dienst-