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1.10.1899 Erstes Blatt
 
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Nr. 231

Erstes Blatt.

Sonntag den 1. Octobr»

Gießener Anze

General-Anzeiger

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Bebtfiten, f$frebttien und Druckerei: Gratisbeilage«: Gießemr FmiMeMSNer, Der hessische Landwirt, Kch.lßr.»- Vr. 7. Klätter für hessische Volkskunde.

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»reffe für Depeschen: **td<et fUteu Fernsprecher Nr. 51.

AmtttcherTeil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche.

Nachdem in Langsdorf in zahlreichen Gehöften die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt ist, haben wir Sperre der verseuchten Gehöfte und der Gemarkung Langsdorf «ngeordnet.

Gießen, den 30. September 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Langsdorf größeren Umfang angenommen hat, ordnen wir hiermit die Sperre des OrtS Langsdorf und dessen Feld- gemarknug an. Danach unterliegt der Verkehr mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Be­schränkungen: Das Durchtreiben derselben von außerhalb durch Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung gestattet. Die Ausfuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Ab­schlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Langsdorf auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreis­veterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, « also zunächst die Untersuchung durch den Großh. Kreis­veterinärarzt veranlassen und wenn danach der Ausfuhr lein Hindernis im Wege steht, einen Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine dreitägige Gültigkeit hat, mit sich führen und die vorgeschriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) des EmpfangSorts Nachricht geben.

Auf Antrag der Bürgermeisterei wird von uns im Bedürfnisfalle angeordnet, daß der Großh. Kreisveterinär- »rzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinigungen an einem bestimmten Tag wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet.

Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungs- grenze hinaus.

Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Ge­markung besitzt, muß dieselben entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Ge­markung besorgen.

Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen; ausgenommen, wenn die Abgabe an eine Molkerei erfolgt, welcher das Verbot der Abgabe ungekochter Milch zugegangen ist.

Ausfuhr von Dünger, Rauhfutter und Stroh aus dem Sperrgebiet ist verboten.

Gießen, den 30. September 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Nachdem zur Ausführung einer Entwässerung von Grundstücken in den Fluren XI und XIV der Gemarkung Großen-Linden Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wasser­genoffenschaft gestellt worden ist, die Großherzogliche Obere landwirtschaftliche Behörde als fachliche Zentralbehörde das beabsichtigte Unternehmen als zweckmäßig und zulässig er­achtet und die Einleitung des Verfahrens zur Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat, wird hier­mit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Vorarbeiten hierzu vom 9. bis zum 23. Oktober l. Js. auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Großen-Linden zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offenliegen.

Gleichzeitig werden diese Grundeigentümer zur Ver­handlung und Beschlußfassung, sowie zur Wahl ihrer Ver­treter für das weitere Verfahren auf

Mittwoch, den LS. Oktober l. Js., nachmittags 3 Uhr,

in daS Gemeindehaus zu Großen-Linden vorgeladen, unter Androhung des RechtsnachteilS, daß die Nichterscheinenden, sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unter­nehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einver­standen angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.

Diejenigen Grundeigentümer und Wasserbenutzungs­berechtigten, die an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, werden hiermit aufgefordert, etwaige Einsprachen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprachen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt würden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden könnten.

Gießen, den 27. September 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Zur Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche wird der Handel mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Umherzieheu für das Gebiet des Kreises Wetzlar für die Zeit vom 2V. September bis zum 15. Ok­tober d. Js. einschließlich hierdurch untersagt.

Handel im Umherziehen (Hausierhandel) liegt vor, wenn der Handel außerhalb des Gemeindebezirks des Wohnorts stattfindet, ohne daß der Betreffende an dem Orte, wo er Geschäfte machen will, eine gewerbliche Niederlassung besitzt.

In dem vorstehenden Verbot des Hausierhandels ist das Verbot des Betretens der Gehöfte, der Stallungen und der Weiden seitens der Händler, Metzger u. s. w. und ihrer Beauftragten mitenthalten.

Die ein stehendes Gewerbe treibenden Metzger dürfen jedoch außerhalb des Gemeindebezirks ihrer gewerblichen Niederlaffung Vieh zum Zwecke der alsbaldigen Abschlachtung aus nicht gesperrten Gehöften aufkaufen.

Zuwiderhandlungen werden nach § 148 Ziffer 7a der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.

Wetzlar, den 28. September 1899.

Der Königliche Landrat.

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach.

In der Zeit vom 4. Oktober d. Js. bis einschließlich 10. Oktober d. Js. liegen auf dem Amtszimmer der Groß­herzoglichen Bürgermeisterei Steinbach folgende Akten, nämlich:

1. die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben rubr. Feldbereinigung nebst Urkunden hierzu,

2. der Nachtrag zu dieser Rechnung nebst Urkunden,

3. der Ausschlag der ungedeckten Bereinigungskosten,

4. der Beschluß der Vollzugskommission vom 26. Oktober 1898 und des Gemeinderats vom 23. September 1899 über die Erhebung dieses Ausschlags, zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schlusses innerhalb obenangegebener Frist bei Großherzogl. Bürgermeisterei Steinbach schriftlich einzureichen.

Bemerkt wird noch, daß die Erhebung des Ausschlags durch die Gemeinde-Einnehmerei Steinbach erfolgt.

Friedberg, den 28. September 1899.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

betreffend: Beginn der landwirtschaftlichen Winterschule zu Büdingen.

An der landwirtschaftlichen Winterschule zu Büdingen beginnt der Lehrgang 1899/1900 am 6. November, vor­mittags 10/4 Uhr.

Die Anmeldungen haben rechtzeitig schriftlich oder mündlich bei dem Vorsteher der Schule, Großh. Landwirt­schaftslehrer Andrae in Büdingen, zu erfolgen, von welchem der Unterrichtsplan und Jahresbericht unentgeltlich bezogen und jede gewünschte Auskunft eingeholt werden kann.

Büdingen, den 14. September 1899.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der landw. Winterschule Güdingen.

Jrle, Großh. Kreisrat.

Gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Ring, 1 Uhranhängsel, 1 Armband mit Damenuhr, 1 silberne Brosche, 1 Taschenmesser, 1 Rasiermesser, 1 Kinderschuh, 1 Kindermütze, 1 Halstuch, 1 Ranzen, 1 Pferdeteppich, 1 Peitsche und 1 Schere.

Zugeflogeu: 1 Kanarienvogel.

Gießen, den 30. September 1899.

Großherzogliches Polizeiamt. Muhl.

Deutsches Keich.

Berlin, 29. September. Der Kaiser erlegte bei der heutigen Pürsche drei starke Hirsche, darunter einen Zwanzig- ender. Gestern hatte der Kaiser einen Achtzehn-, Vierzehn- und Zwölfender zur Strecke gebracht. Der stärkste der drei Kapitalhirsche wurde von der Kaiserin mehrfach photogra­phiert und wird von Profeffor Friese, der ihn skizzierte, ge­malt werden. Die Kaiserin unternahm in Begleitung der Hofdame Gräfin Stolberg eine Spazierfahrt, während der Kaiser Vorträge entgegennahm. Nach der heurigen Früh- pürsche unternahm das Kaiserpaar einen Rundgang durch das Dorf, wobei es sich mit vielen Bewohnern leutselig unterhielt. Hiernach besichtigte es das Kinderheim und hielt sich ungefähr 1*/? Stunden darin auf. Für den diesjährigen Aufenthalt des Kaiserpaares in Rominten ist zwischen diesem Orte und Berlin ein regelmäßiger Kourierdienst eingerichtet, der durch zwei ständige Kouriere versehen wird. Der eine verläßt vom Bahnhof Friedrichstraße aus um 11 Uhr 20 Min. mit dem Nachtschnellzuge Berlin und trifft über Trakehnen gegen 3 Uhr nachmittags des anderen TageS in Rominten ein. Der zweite Kourier geht von Rominten um 1 Uhr 30 Min. mittags ab und erreicht mit dem Nachtschnellzuge über Königsberg und Dirschau am andern Morgen die Reichshauptstadt. Die Kouriere befördern in einer ver­schlossenen Mappe die Postsachen und Schriftstücke, welche in Erledigung der Regierungsgeschäfte zwischen dem Kaiser und den einzelnen Kabinetten auch während der Abwesen­heit des Monarchen von Berlin ausgetauscht werden müssen.

Berlin, 29. September. In einem Leitartikel mit der Ueberschrift: Ein politisches Jntriguenspiel bespricht die Kreuzzeitung" die letzttägigen Krisengerüchte und vertritt dabei die Ansicht, daß im Augenblick eine von langer Hand angelegte Jntrigue in das Stadium der Krise zu treten im Begriffe stehe. Dies sei so klar zu Tage ge­treten, daß eine Täuschung darüber nicht mehr möglich sei. Die Hälfte des Centrums etwa wünsche keineswegs die Ab­setzung des Finanzministers noch auch eine Politik, die mit der Linken gegen die Konservativen gehe. Dr. v. Miquel habe alles gethan, um das natürliche Verhältnis festen Zu­sammenwirkens zwischen den Konservativen und der Staats- Regierung wieder anzubahnen, weil er darin eine politische Notwendigkeit für Preußen erblickt. Wir sind derselben Meinung, so sagt das Blatt und jedem Ausgleich ge­neigt, der für die konservative Partei ehren­voll und billig ist. Unsere Partei ist sich sehr wohl bewußt, wo sie als königstreue Partei chr Haupt zu finden hat und hat dies unter Verhältnissen bewiesen, die allen anderen eine zu schwere Probe stellten.

Berlin, 29. September. Zu der Meldung eines Braun­schweiger Blattes, daß Finanzminister von Miquel den Wunsch zu erkennen gegeben hat, von der Bürde seines Amtes befreit zu werden, schreibt diePost": Auf Grund zuverlässiger Informationen können wir versichern, daß an der Nachricht kein wahres Wort ist.

München, 29. September. Die Kaiserin Friedrich hat für die Hochwasser-Geschädigten 3000 Mk. gespendet.

Ausland.

Olmütz, 29. September. Der Fürst-Erzbischof Dr. Kohn ist an Nieren-Entzündung schwer erkrankt.

Rom, 29. September. Der Generalstab fordert vom Kriegsminister 300 Millionen Lire für die Vervoll­ständigung der Festungswerke.

Belgrad, 29. September. Infolge königlichen Dekrets verbleiben die zu 20 Jahren Kerker Verurteilten bis auf weiteres in Polizei-Gewahrsam. Man schließt daraus, daß sie begnadigt werden sollen.

Madrid, 29. September. Es ist unmöglich, jetzt die Abwickelung der Krisis vorauözusehen. Die verbreitetste Meinung ist die, daß Silvela mit der Neu­bildung des Kabinetts betraut und blos das Kriegsministerium