Samstag den 1. Juli
Nr. 152
Zweites Blatt
1899
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Feuilleton
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der Deutschen, und es würde ein kühnes Unterfangen sein, wenn Hessen hier reformierend vorgehen wolle. Die Beamtenschaft auch noch hier hereinzuziehen, werde Unzuträglichkeiten zur Folge haben. Das deutsche Beamtentum wird ausgezeichnet für seine Arbeit und seine Last, und der Titel ist ein Teil dieser Auszeichnung. Diese Tradition zu schmälern, sei bedenklich und für die Beamten kränkend. Mit der Streichung des Hoheitsrechtes des Großherzogs werde sich die Regierung nicht einverstanden erklären. Der Regierungsentwurf treffe das richtige, und sei die Annahme zu empfehlen. — Abg. Weidner will gleiches Recht für alle hier eingeführt wissen. Die Beamten, auch die kleinen, möchten zum Stempel herangezogen werden. — Abg. Reichardt will die untere Klasse der Beamten vom Stempel befreit wissen. — Abg. Friedrich glaubt, daß im Hause die Absicht bestehe, die Beamten in verschiedener Weise zu behandeln. Dies werde aber böses Blut bei denselben machen. Er wünscht dem Staat charaktervolle Beamte, für gestempelte Beamte könne er nicht eintreten. Die Sache sei anders zu behandeln, als wenn man Fahrräder besteuere. Es müsse hier doch auch noch etwas Idealismus in Frage kommen, und der Dank des Staates für einen alten treuen Staatsdiener dürfe nicht noch mit einer Steuer belegt werden. — Abg. Frenay wird für Strich der ganzen Position stimmen. Werde dieser Antrag nicht angenommen, so möge man für jede Charakterteilung einen Stempel erheben. — Abg. Schröder betont, daß die ganze Sache so minimal sei, daß man ohne weiteres darüber hinweggehen könne. Was die Sache selbst betreffe, so habe die Regierung das richtige getroffen, und der Herr Justizminister habe mit Recht darauf hingewiesen, daß sie für ihre Thätigkeit etwas haben müsse. Die Titelsucht sei in Deutschland besonders eingerissen. Sehr oft müsse man sich, wenn man einen Beamten besuchen wolle, im Adreßbuch über seinen Titel informieren, damit man nicht ihn oder seine Frau vor den Kopf stoße. — Er bittet die Regierungsvorlage zu acceptieren. Abg. Mol- than stellt den Antrag, die ganze Pos. 44 abzulehnen. Bei der nun folgenden Abstimmung wird die Regierungsvorlage mit dem Satz 50—300 Mk. vorbehaltlich der Genehmigung des Antrages Zinser mit allen gegen 7 Stimmen angenommen. Absatz 1 und 2 der Position 44 Befreiung der im Staatsdienst angestellten Personen und Erlaß des Stempels an solche Personen, welche vom Großherzog hierzu bestimmt werden, wurde gegen 8 Stimmen abgelehnt. Pos. 45, Kauf- und Tauschverträge wird angenommen. Bei Pos. 46, Legitimationskarte soll für Handlungsreisende aus dem Neichsinland und den gleichgestellten Vertragsstaaten 5 Mk., für Handlungsreisende aus anderen reichsausländischen Staaten 25 Mk. Stempel erhoben werden. — Abg. Reinhardt will es überhaupt nicht gefallen, daß die einzelnen Staaten befugt sein sollen, eine besondere Steuer für Handlungsreisende zu nehmen. Etwas anderes sei es mit den Handlungsreisenden des Auslandes, und er verweist dabei auf Schweden und Rußland. Er ist der Ansicht, daß man im Deutschen Reiche solche Schranken nicht ziehen dürfe und aus persönlichen Gründen werde er gegen jede Steuer
Auffassung eine wunderbare Weichheit in der Wiedergabe des Fleisches.
Von Hugo v. Habermann gefielen mir sehr einige seiner flotten Studienköpfe, und herzlich lachen mußte ich über das humoristische Gemälde „Der Kirchgang im Spreewald" von Brandenburg, bei dem der Einfluß der Japaner unverkennbar ist.
Besser als in der großen Ausstellung ist in der Sezession die Plastik vertreten, besonders unter den kleinen Bronzen findet sich manches Reizvolle und Interessante. Aber die Notwendigkeit einer Trennung zwischen „Jungen" und „Alten" ist mir durch diese Sezession nicht klar geworden.
Es ist gewiß dankenswert, daß die Unternehmer keine Mühe gescheut haben, um trotz all der gleichzeitigen Ausstellungen in Dresden, München, Wien und Venedig auch hier eine Reihe trefflicher Kunstwerke zusammenzubringen; wäre aber die Notwendigkeit einer Sezession hier wirklich vorhanden, so würde doch wohl die Mehrzahl der ausstellenden Künstler Berliner sein.
Das Beste wäre schon, wenn der Künstler ohne alles Cliquenwesen in ernstem Ringen seinen eigenen Weg gehen und dann darauf zählen dürfte, für wirklich Großes volles Verständnis und die nötige Opferfreudigkeit beim Publikum zu finden.
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sprochene, wetteifert in seinem „Bachantenzug" mit Rubens an derber, brutaler Sinnenlust, erreicht ihn auch in seinem prächtigen, leuchtenden Kolorit.
Eine ebenso vorzügliche Technik nebst tollem Uebermut verrät sein „Faunenkampf".
Thoma, Trübner, Hans am Ende, Karl Vinnen, Volckmann, Leistikow sind mit poesievollen, feinsinnigen Landschaften vertreten. Individuelle Auffassung und tüchtiges Können sind allen diesen Künstlern eigen, aber so sehr man sich ihrer Werke erfreut, habe ich doch selbst von ihnen schon Großartigeres bei früheren Gelegenheiten gesehen.
Dem Altmeister Böcklin ist man durch die Auswahl seiner Gemälde wenig gerecht geworden. Seine „Nymphe" und eine herrliche Landschaft wirken freilich auch hier; „Nessus und Daianeira" hätte man aber lieber fortlassen sollen. Böcklins Ruhm steht ja zu hoch, als daß er unter einer solchen vereinzelten Verirrung leiden könnte; wer aber dem Meister etwa hier zum erstenmale begegnete, würde ein durchaus falsches, verschobenes Bild von ihm gewinnen.
Sehr frisch und ansprechend gemalt sind „Meine Töchter" von Fritz v. Uhde, ein Gemüsegarten von Orin Pick, und alle die prächtigen Skizzen, Studien, Bildnisie und Gemälde von Leibl. Letzterer vereint mit großer
in dieser Form stimmen. Die Pos. wird hierauf angenommen. Pos. 47 Legitimationsschein, 48 Erbliche und Land- siedeleien, 49 Musikwerke, 50 Namensänderungen, 51 Naturalisations-Urkunden, 52 Pässe, 53 Patente, 54 Personenstandsangelegenheiten und 55 Prüfung für den Staatsdienst im Medizinal- und Veterinärfach, sowie Pos. 56 a Antrag des Abg. Reinhardt und Oriola auf Einführung eines Stempels von 20 Mk. für Luxuswagen wird einstimmig angenommen. — Abg. Haas-Mainz hält es nicht für zweckmäßig, als ein Verkehrsmittel des Volkes zu besteuern. Die Fahrrad st euer solle für die Regierung Ersatz der in Wegfall gekommenen Gewerbesteuer dienen. Nicht nur der Staat, sondern auch die Gemeinden würden sich sehr bald dieser Steuer bemächtigen. Hessen nehme sich doch immer gern Preußen zum Vorbild. Dort denke man an eine Fahrradsteuer nicht, trotzdem Finanzminister Miquel in Steuerobjekten so findig sei. Das Radfahren der Frauen höher besteuern zu wollen, sei bedauerlich, denn gerade bei den Frauen sei mit dem Rad das Genießen frischer Luft verbunden. Auch den Landbewohnern bringe das Radfahren pekuniären Nutzen und Vorteil. Die Steuerreform habe überhaupt kleinliche Momente gezeitigt, und besonders beweise dies die Fahrradsteuer. Zum mindesten möge man die Steuer nicht jährlich erheben, sondern sich mit einer einmaligen Erhebung (Antrag David) begnügen. Im übrigen bittet er das Haus, den Antrag abzulehnen. — Abg. v. Brentano ist gegen jede Besteuerung des Fahrrades und kann den Ausführungen des Abg. Haas- Mainz nur zustimmen. Die Ansicht, daß das Fahrrad ein Luxusartikel sei, halte er nicht für richtig. Dasselbe sei nur dem Verkehr insbesondere aber der Gesundheit dienlich. Obwohl durch das Fahrrad der Eisenbahnverkehr entlastet und verringert werde, seien auch die Straßenbaumeister der Ansicht, daß der Fahrradverkehr außer den Staatsstraßen, denselben nur zum Vorteil gereiche. Den Verlust durch Fallenlassen der Fahrradsteuer könne man leicht durch eine Luxussteuer auf Pferde und Wagen u. s. w. wieder einbringen. Er beantragt eventuell nur einen Stempel von 2,50 Mk. pro Rad zu erheben. Im übrigen sei er aber für eine gänzliche Ablehnung eines Stempels. — Auch der Abg. Friedrich ist gegen eine Besteuerung der Fahrräder, weil der Ausfall der Weinsteuer noch auf andere Weise gedeckt werden könne. Die Hoffnung der Regierung, mit der Einführung einer Steuer auf Fahrräder, die Ausdehnung des Radsports zu verhindern, wie beispielsweise bei der Hundesteuer, sei jedenfalls illusorisch. Auch die höhere Besteuerung der Damenräder erscheine ihm unsympathisch, trotzdem er für diese Art des Radsports nichts übrig habe weil ihm die Damen nicht graziös genug auf dem Rad sitzen. (Allgemeine Heiterkeit.) Mit demselben Recht, wie man das Rad besteuere, könne man auch die Spazierstöcke, Schirme und vielleicht auch noch die Hüte insbesondere die Cylinderhüte mit einer Stempelsteuer belegen. Aus Gründen der Konsequenz bittet er, die Fahrradsteuer abzulehnen. — Geheimer Staatsrat Krug v. Nidda teilt dem Hause den Standpunkt des Finanzministers Küchler in
3te|nfl*preto vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfg. mit Bringerloh».
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Die Berliner Sezession.
lieber die Berliner Sezession ist viel geredet und geschrieben worden. „Sie übertreffe alles, was je die Münchener Sezession dem Beschauer geboten habe," hieß rs in einem Blatte. Voller Erwartung, mit einer gewissen Vorfreude, betrat ich daher den kleinen Kunsttempel neben dem Theater des Westens. Aber ich kann nicht sagen, daß sich meine Erwartungen erfüllten, und von einem Vergleich mit den herrlichen Ausstellungen der ersten Jahre in München kann schon garnicht die Rede sein. Gewiß berührt die Sezession viel einheitlicher, als die große Ausstellung am Lehrter Bahnhofe. Dies hat schon seinen Grund in der weit kleineren Anzahl der Gemälde und in der intimeren Ausstattung der Räume; im übrigen aber gilt von beiden Ausstellungen dasselbe: unter manchem Mittelmäßigem finden sich eine geringere Anzahl wirklich bedeutender Kunstwerke.
Viele unserer besten Namen glänzen auch hier durch ihre Abwesenheit, und das meiste, was sich als bedeutend hervorheben läßt, sah ich schon auf früheren Ausstellungen.
Franz Stuck, der in letzterer Zeit so viel be
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer der Stände.
nn. Darmstadt, 29. Juni 1899.
Die Sitzung wird um J/49 Uhr eröffnet. Am Ministertisch: Justizminister Dittmar, Geh. Staatsrat Krug, t)ie Ministerialräte Deißler,Breidert und Sittel, sowie die Regierungsräte Lorbacher, Rohde und Becker.
Vor Eintritt in die Tagesordnung richtet Präsident Haas angesichts des nahe bevorstehenden Schlusses des Landtages an die Kammer die Bitte, auf allzu lange Reden jetzt zu verzichten. Es sei sicher, daß nicht alle Gegenstände erledigt werden könnten. Man müsse sich daher nur auf die Erledigung der wichtigsten Gegenstände beschränken.
Die Beratungen werden hierauf mit Pos. 36 des Tarifs: Gesellschaftsverträge fortgesetzt. Ohne Debatte werden angenommen die Pos. 37. Gewerbescheine, 38. Grundbuch, 39. Grundschuld, 40. Hausierbetrieb, 41. Heimatscheine und Staatsangehörigkeitsausweis bei Dienstboten und Arbeitern, 42. Hypotheken und 43. Inventare, Vermögensverzeichnisse und Verzeichnisse über Vermögensbestandteile.
Abg. Weidner und Genossen beantragen als Zusatz zu Pos. 43. „Jagdpächter zahlen pro Jahr 1. für Jagden im Pachtwert bis 500 Mk. — 1 Proz. Stempel. 2. Von 500 bis 1000 Mk. — 2 Proz. Stempel und so fortlaufend von je 500 Mk. 1 Proz mehr. Die unter 43a normierten Stempelsätze gelten nur für Hessische Staatsangehörige; Nichthessen bezahlen den doppelten Betrag." Für den Antrag treten ein die Abg. David, Bähr, v. Köth, Brunner und Reinhardt. Eine ungleiche Besteuerung der Hessen und Nichthessen halten alle Redner für nicht opportun. — Abg. Weidner schildert in eingehender Weise das sehr oft rigorose Vorgehen der ausländischen Jagdpächter bei Steigerungen einheimischer Jagden. Hier liege es im Interesse der Gemeinde, daß ein doppelter Stempelsatz eingeführt werde. — Abg. Reinhardt hält den Antrag Weidner für annehmbar, da er geeignet fei, gewisse Ungleichheiten zu beseitigen. Früher sei er der Meinung gewesen, daß durch die Einführung des Wildschadengesetzes die Gemeinden in Vorteil gekommen seien. Jetzt habe er hierüber eine andere Ansicht erhalten. Er beantragt, daß Jagdpächter bei einem Pachtwert von 500 bis 1000 Mk. zahlen sollen, für jede 500 Mk. 2 Proz. mehr, jedoch nicht über eine Gesamtbesteuerung von 5 Proz. des Gesamtjagdwertes. Bei der Abstimmung wird der Antrag Weidner gegen 8 Stimmen angenommen, nachdem derselbe den Antrag, die Doppelbesteuerung für Nichthessen betr., zurückgezogen hatte. — Zur Position 44 Charaktererteilungen, stellen die Abg. Zinser und Genossen den Antrag, daß bei Charaktererteilungen niemand mehr durch Se. Königliche Hoheit den Großherzog vom Stempel befreit werden kann, und daß für jeden der Stempelsatz 5 bis 300 Mark betragen soll. — Justizminister Dittmar kann sich für diesen Antrag nicht erwärmen, da hiermit in die Rechte des Großherzogs eingegriffen werde. Das Titelwesen sei eine Eigentümlichkeit
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