Nr. 124
Viertes Blatt.
Somit«« de« 29. Mai
1898
Gießener Anzeiger
Henerat-Nnzeiger
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Adreffe für Depeschen: Anzeiger Kietze«.
Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Unser AmtStag Dienstag den 31. Mat fällt aus. — An seine Stelle wird Mittwoch, den 1. Juni d. I., gesetzt.
Stehen, den 28. Mai 1898.
Grohh. Steuer-Tommissariat Gießen.
___________________Bähr.___________________
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntuiß, daß die Kirchstrahe zwischen Kirchenplatz und Burggraben für Fuhrwerke noch bis auf Weiteres gesperrt ist.
Gtehen, den 28. Mai 1898.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
__________________I. V.: Roth. ___________
Gefunden: 1 goldener Ring, 1 Ohrring, 1 Visitenkarten Tasche, 1 Borsteckoadel, 1 Messer und 1 HalSriemen mit Kette.
Gießen, den 28. Mai 1898
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ___________________I. V.: Roth.___________________
Aus de« Verhandlungen der Zweite« Kammer der hefstfche« Stürrde.
nn. Darmstadt, 27. Mat 1898.
Dte Berathuugeu des Beamteu-BesoldungSgesetze» werden heute um 9 Uhr fortgesetzt. Am Mtutstertisch das zesammte StaatSmiutstertum. Dte Tribünen find auch heute wieder dicht besetzt.
Bor Eintritt in die Debatte erstattet der Abg. Zins er Bericht über den Antrag der Abg. Er am er und Geuoffen auf Aufhebung der Feierabendstunde auf dem Lande während der Reichstagswahlbewegung. Die Regierung stimmt im Princip dem Antrag zu, verweist jedoch bezüglich der Anweisung der Großh. Kreisämter In derselben Angelegenheit auf die reichsgesetzlichen Bestimmungen. Dte Besprechung de» Antrags findet später statt.
Zum Beamtengesetz ergreift Berichterstatter Jöckel das Wort. In längeren Ausführungen beleuchtet er das Zustandekommen des Gesetzes und dte Art, wie der Finanz« ausschuß bezüglich der Festsetzung der Gehaltsseala für die Beamten vorgegaugeu sei. In erster Linie sei man darauf bedacht gewesen, dte kleinen Beamten aufzubefferu. Aber auch den Befferbesoldeten durste man aus GerechttgkeitS« gründen eine Erhöhung nicht versagen.
Hierauf erfolgt die Berathuug des Gesetzentwurfs, betreffend Besoldungs-Ordnung der Staatsbeamten.
Dte Artikel 1, 2, 3 und 4 werden ohne Debatte ange- nommeo. Bei Art. 5 und 6, die Anstellung im Amt mit aufstetgeudem Gehalt, Dienstsührung, AufrückungSfristen und BesoldungSzulagen, hat der Ausschuß beantragt, dte beiden Artikel in einen zu vereinigen. — Abg v. Brentano be- antragt, diesem Artikel zuzufügen, daß den nicht-richterliche« Beamten bet einem gegen fie etogrlriteten Discipltnar« verfahren daS Recht zuftehen soll, Rrcurs an den DtScipltnar- gerichtshof zu ergreifen. In eingehender Weise begründet er leinen Antrag und weist darauf hin, daß in Preußen wie im Reiche für die nicht«rtchterlichen Beamten Gesetze», bestimmuugeo bereit» durchgeführt seien. — Staatsminister Kinger erklärt, daß, wenn die Kammer den Antrag Brentano annehme, er da- Gesetz nicht vollziehen werde. Der Antrag sei ganz unreif und paffe gar nicht in die jetzige TkaatSorganisation. Wenn der Abgeordnete sich darauf beschränkt hätte, eine Resolution zu stellen, so wäre da» richtiger gewesen. Diesen Antrag in da» Gesetz einzufügen, müsse er entschieden ablehnen. Ein Unterschied zwischen richterlichen md nicht-richterlichen Beamten müsse bestehen, weil das Gesetz solche» bestimmt. Jeder Beamte müsse der Regierung Gehorsam leisten, sofern Ordnung im Staat und unter den Be« amten aufrecht erhalten werden soll. In keinem deutschen (Staate sei ein ähnliches Gesetz vorhanden, daS solche Be- fitMmungen enthalte. — Abg. Osann hält den An- irtng des Abg. v. Brentano nicht für so gefährlich, wie ihm der Staatsminister soeben geschildert habe. Er sei vielleicht noch nicht genügend durchgearbeitet, habe aber Vieles sü« sich. Er passe aber augenblicklich nicht in den Rahmen ua serer gegenwärtigen Gesetzgebung. — Abg. David be- vie-kkt, der Grundgedanke des Antrags Brentano fei schon In Ausschuß definirt worden. Er entspreche auch der An
schauung der Majorität des Hauses. Eine bemerkenswerthe Erscheinung sei darin zu Tage getreten, daß dieser Antrag von dem Herrn Staatsminister mit einer ganz unerklärlichen Schärfe bekämpft werde. — Abg. Friedrich erklärt, er habe den Antrag Brentano mit unterschrieben und schäme sich nicht, trotz deS Widerspruchs der Regierung dafür einzutreten, da er fich einig wisse mit vielen Hunderten von Beamten. — Abg. v. Brentano betont, er werde nur im Interesse des Zustandekommens de» Gesetzes seinen Antrag znrückziehen, stellt aber das Ersuchen an Großh. Regierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Beamten da» Recht etnräumt, bet Entziehung der Zulagen dte Einleitung eines DiSciplinar- verfahrens zu verlangen. — Staatsminister Finger erklärt, die Regierung habe gegen diese Resolution nicht» etnzuwenden. Dte Zurückziehung deS Antrages beweise, daß derselbe zu früh gekommen sei. Der Antragsteller habe nicht beachtet, daß ein solcher Antrag überhaupt nicht in unsere Gesetzgebung passe. Die Regierung werde den Antrag prüfen und fich darüber schlüssig machen. — Abg. Schmitt hat eine solche Erklärung von Seite des Staat-Ministers nicht erwartet. Denn fie enthalte eigentlich gar nichts. Er hätte doch wenigsten» eine entgegenkommende Antwort erhofft. — Abg. Bähr als Mitantragsteller greift den Antrag v. Brentano wieder auf. Die Art. 5 u. 6 werden hierauf gegen 7 Stimmen nach dem Ausschußantrag angenommen.
Nach einer kurzen Pause tritt die Kammer in die Be- rathung deS Antrag» David, Haa», Kramer und Genossen wegen der Feierabendstunde bei den Reichstagswahlen. Staatsminister Finger erklärt, die Regierung nehme keinen Anstand, dem Antrag zuzustimmen und fie habe bereit» die Localpolizeibehörden mit den uöthigen Weisungen versehen. Wa» den Wunsch der Erlasses einer besonderen Instruction an die KretSrärhe betreffe, so könne die Regierung nicht darauf eingehen. Da» Gesetz vom 28. Mai 1869 gebe denselben die uöthigen Anleitungen, und wenn Verstöße gegen diese Vorschriften vorkommen sollten, so empfehle er, sich nur an die Kreisräthe zu wenden, denn diese feien ausdrücklich auf diese Bestimmungen aufmerksam gemacht worden. — Der Antrag deS AusschuffeS wird hierauf einstimmig angenommen.
Die Art. 8—19 finden saft ohne Debatte Annahme. Zu Art. 20, der die Beitragspflicht der Beamten zur Wittwen- und Waisenkasse aufhebt, haben die Abgeordneten Metz und Genoffen den Antrag gestellt, diesen Artikel zu streichen. — Abg. Köhler erklärt, daß er ebenfalls gegen diesen Art. 20 stimmen werde. — Abg. Ulrich bedauert, daß man den Pensionären durch die Ablehnung deS Artikel» den wohlver- dienten Zuschuß entziehen will. Er hoffe, das HauS werde den Artikel annehmen. — Staatsminister Finger und Finauzminister Weber treten ebenfalls für Beibehaltung desselben ein.
Hier wird dte Sitzung um V/t Uhr abgebrochen.
Die Berathungen beginnen um 3 Uhr Nachmittags. Dte Tribünen find dicht besetzt. Am Ministertisch da» ge- summte Staat-Ministerium.
Abg. Köhler erstattet mündlichen Bericht über die Erwerbung eines Bauplatze» im Betrage von 26 000 Mk. für dte Erbauung eine» neuen Krei»amt»gebäudeS zu Bingen. Die Kammer stimmt dem AuSfchußantrag auf Bewilligung dieser Summe zu.
Die Debatte wird mit Art. 20 des Gesetzes fortgesetzt. Bezüglich der finanziellen Bedeutung des Antrages der Abg. Metz und Genoffen zum Beamtengesetz sei hervorgehoben, daß durch die Annahme deS Antrag« auf Strich des Art. 20 jährlich 240000 Mk. erspart würden. — Abg. Wernher bemerkt, man habe noch gar nicht erwähnt, welche Gegen- sätze zwischen den Erwerb-Verhältnissen der ländlichen Arbeiter gegenüber denen der Beamten herrschten. Diese Arbeiter müßten für ihre Berficherung eintreten, und da fei es doch nur recht und billig, daß dies auch bei den Beamten geschehe. Man müsse doch auch an die Steuerkraft des Landes denken, und ins- besondere, wenn es fich um eine Erfparniß von 240000 Mk. handele. — Abg. Hechler weist darauf hin, daß in fast allen deutschen Staaten die Institute der Wittwen- und Waisenkassen aufgehoben worden seien. Was die Besoldung«, frage betreffe, so fei eS sicher, daß die heffifchen Beamten am schlechtesten gestellt seien gegenüber den anderen Staaten. — Abg. v. Brentano erklärt, e« könne nicht bezweifelt werden, daß die Juristen und Richter am schlechtesten bei dem Gesetz weggrkommen seien. Trotzdem stehe er nicht an, ür die Aushebung der Wittwenkaffe^Beiträge zu stimmen, weil Preußen, Bayern und Württemberg diese Beiträge nicht haben. — Abg. Weidner ist nock nicht überzeugt, daß eS
: unbedingt nöihig sei, diesem Art. 20 zuzusttmmen. Der Ab- i geordnete habe seinen Standpunkt auch tem Volke gegenüber zu wahren. Da« Volk befinde fich in viel dürftigeren Der- hältniffen, wie die Beamten. Er habe mit verschiedenen Beamten Rücksprache genommen und diese seien gerne bereit, die Wittwen- und Waisengelder zu zahlen. Er ist für eine radicale Beseitigung dieser Beiträge, aber erst bann, wenn auch die Lehrer von den Beiträgen befreit werden. — Abg. Pitt Han weist daraus hin, daß man doch auch die Jntereffen deS Landes berücksichtigen rnüffe. Er frage, was würde der Landwirth, der Handwerker jagen, wenn der Art. 20 angenommen werde. Er werde gegen denselben stimmen. — Abg. Möllinger und Abg. Dr. Schroeder werden ebenfalls für Streichung des Art. 20 stimmen. Abg. Schroeder kann fich nicht davon überzeugen, daß es unbedingt nöthig sei, die Beitragspflicht der Beamten auszuheben. Im Jntereffe der Steuerzahler könne er diesem Antrag nicht zustimmen. — Staatsminister Finger weist daraus hin, daß von einem Nothstand gesprochen worden sei. Bei dem Nothftand der Landwirthschaft vor 5 Jahren hat die Regierung größere Summen bewilligt als die, um die es fich hier handelte. Der Beamte könne mit seinem heutigen Gehalt nicht auskommen, und die Regierung habe aus diesem Grunde es auch für recht gehalten, die Beamten auch noch von der Beitragspflicht zur Wfitwenkasse zu befreien. — Abg. Joutz wird gegen den Art. 20 stimmen, ttbtnfo der Abg. Bähr. — Abg. Ulrich kann nicht begreifen, daß die Antisemiten, welche doch sonst immer von Wohlwollen für die Beamten übe, flössen, heute gegen eine Besserstellung ihrer Freunde stimmen wollten, obwohl nachgewiesen fei, daß eine ganze Anzahl der Beamten, trotz gewährter Aufbesserungen, wahre Hnngerlöhne beziehen. Pflicht deS Staates fei eS, geradeso wie jeder Unternehmer, feine Beamten und Arbeiter zu versichern. Seine Partei werde einstimmig für den Artikel eintreten. — Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. In namentlicher Abstimmung wird der Art. 20 mit 28 gegen 19 Stimmen angenommen. — Ohne Debatte werden sodann die Art. 21—30 angenommen. Der Art. 31, welcher den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. April 1897 festsetzt, wird in namentlicher Abstimmung mit 21 gegen 13 Stimmen unter dem Beifall der auf den Tribünen zahlreich anwesenden Beamten angenommen.
Damit ist da« Gesetz endlich unter Dach. DaS HauS tritt nunmehr in dieBerathuug der Besoldungsordnung.
Bon Seiten der Abg. Joutz und Genossen ist ein Antrag gestellt, weil die Besoldungsordnung nicht allen berechtigten Wünsche entspreche. Denen der unteren Beamten sei in keiner Welse entsprochen. Gegen den Antrag sind die Abgg. Schmitt und Schmeel, während Abg. Köhler, Joutz und Brunner für Zurückverweisung eintreten. Der Antrag wird gegen drei Stimmen abgelehnt. — Abg. Schmitt beantragt die gesammte Besoldungsordnung en bloc anzunehmen. Diesem Antrag schließt fich Abg. Osann an. Adg. Metz-Gießen erklärt, daß er seine gestellten Anträge zur BrsoldungSordnung zurückziehe unb fich dem Antrag Schmitt anschlteße. Der Antrag de» Abg. Schmitt wird gegen 4 Stimmen angenommen. Die BesoldungSordnunp wird hierauf gegen 3 Stimmen angenommen, unb bamlt werben alle bieSbezüglichen Eingaben für erlebigt erklärt. Die Kammer vertagt fich hierauf auf unbestimmte Zeit.
Cocalts m«ö prwitt$i<aes,
Ober-Mockstadt, 26. Mat. Im Besitz be» hiesigen Gast wirth» Harth befindet fich eine eigenthümliche Seltenheit, nämlich ein logen. Kreuz erweck au» dem Theuerungß- fahre 1847. Derselbe ist recht gut erhalten unb wiegr 25 Gramm. Auf dem Umschlagpapier befindet fich die Notiz, daß damals daS Malter Weizen 22 Gulden gekostet hat. — Hier wurden für gesammelte Maikäfer heute 132 Mark au-bezahlt (pro Liter 6 Pfg.). Manche Kinder hatten bis zu 150 bi» 180 Liter gesammelt.
Vermischtes.
* von einer sträflichen Leichtfertigkeit wird au« Stendal berichtet: Als am Mittwoch Nachmittag der Milchkutfcher des Rittergutes Jarchau von dem Hausknecht eines Restaurant- einen BchnopS verlangte, gab ihm dieser absichtlich Carbol, mit dem Bemerken, er wolle doch einmal sehen, wa- dersüc ein Gesicht machen werde. Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe verstarb der Milchkutfcher nach kurzer Zeit. Der fchuldige Hausknecht wurde verhaftet.


