wiese, zumal erst vor kurzem Se. Hochsürstliche Durchlaucht bestimmt habe, daß sie durch einen der jüngeren Cavaliers in die Ritterstube zu vociren, und daß ihnen Sitze bereit zu stellen, oder von Prälaten und Rittern die Verhandlungen gleichfalls stehend zu führen seien. Vergebens machte der Erbmarschall von Riedesel Gegenvorstellungen, vergebens bot er dem Gießener Syndicus Dr. Gerst als „einer graduirten Person" einen Stuhl bei den Berathungen an, die Städter blieben fest. Der Ausgang des Streites ist uns in seinen Einzelheiten nicht bekannt, da das Protocoll hier leider abbricht, doch deutet das Wort „endlich", das als Anfang des nächsten Satzes noch hingeschrieben ist, auf ein erlösendes Entgegenkommen der beiden anderen Stände. Heute wird manch einer über den Ceremonienstreit unserer Vorfahren lächeln, mit Unrecht, und zwar so lange mit Unrecht, als es Leute gibt, bei denen der Mensch noch nicht einmal beim Graduirten, sondern erst beim Reservelieutenant ansängt.
Die oben skizzirte landständische Verfasiung hatte bis zum Jahre 1806 bestanden, als sie von Großherzog Ludwig I. aufgehoben wurde. Bis 1820 regierte dieser treffliche Fürst absolutistisch, dann gab er als einer der ersten in Deutschland seinem Volk jene am Eingang erwähnte moderne Verfassung, unter deren Schutz sich das Hessenland zu dem blühenden Staatswesen entwickelt hat, dessen Segnungen wir heute mit Stolz genießen.
ihnen von Prälaten und Ritterschaft widerfahrene Behandlung auflehnten. Auf jenem Landtag, bei dem der Landgraf nicht anwesend war, hatte man sich Vormittags im Collegienhaus auf dem Brand, im auditorio philosophico versammelt und darauf in der Consistorien-Stube die Proposition des Kanzlers entgegengenommen. Das gemeinschaftliche Mittagsmahl der Stände hatte im „Wilden Mann" stattgefunden, und dann war man nach dem Rathhause gepilgert, um Berathungen zu pflegen. Als die Abgeordneten der Städte hier die „vordere Stube"*) betraten, fanden sie die Tafel von Prälaten und Rittern bereits besetzt und für sich keine Stühle mehr vor. Natürlich zogen sie sich sofort wieder zurück und zwar in die obere, die sogenannte ,,Sechszehner"-Stube**), und sandten von hier aus eine Beschwerde dem in der Hinteren Raths-Stube***) sich aufhaltenden landgräflichen Commissär. Während mit diesem verhandelt wurde, erfuhren die Städte eine neue schwere Kränkung: Prälaten und Ritter ließen sie durch den Universitäts-Pedellen Valentin — dem durch diesen Act eine gewisse Unsterblichkeit gesichert ward — zu sich entbieten. Das war zuviel. Als „Aufwärter und Hintersassen" ließen sie sich nicht „tractiren". Sie erklärten, Obstruction zu machen, sofern man ihnen nicht die gebührende Ehre er-
*) Das über der Eingangshalle liegende Zimmer.
** ) Jetzt ein Museumsraum des Oberhessischen Geschichtsvereins. ***) Jetzt Bauernstube des Oberhessischcn Geschichtsvereins.
willigung neuer Steuern erzielt werden. Auch eine Militärvarlage war darunter. Die Ritterschaft war zwar bewilligungslustig, wollte aber selber nicht versteuern. Die Städte widersetzten sich energisch und erreichten denn auch die Verwilligung der Contribution auf nur em Jahr und die Mitbelastung der beiden auderen Stande. Nach mehrtägigen Verhandlungen waren diese Beschlüsse zu Stande gekommen, und der Landtagsabschied konnte entworfen, mundirt und unterzeichnet werden. Die Abgeordneten machten noch bei Hofe ihre Aufwartung, folgten einer Einladung der Stadt Darmstadt zum Imbiß in den „Ochsen" und reisten ab. Die Gießener nahmen wie auf der Hm- reife in Frankfurt und Friedberg Nachtquartier und kamen nach vierzehntägiger Abwesenheit wohlbehalten in der Heimath an. , , , „ n z
Genau dasselbe Zeremoniell wurde bei allen Landtagen beobachtet, bei denen der Landesherr anwesend war, auch wenn der Landtag nicht in der Residenz stattfand.
facher war es natürlich, sobald nur der Geheime Rath nut den Vollmachten des Fürsten ausgestattet den Landtag abhielt. Doch achteten auch bei diesen Zusammenkünften die einzelnen Glieder der Stände ängstlich darauf, daß ihnen das gebührende Maaß von Ehre zu Theil ward. Wie die Grünberger den Gießenern den Vorrang streitig machen wollten, sahen wir oben. Ein andermal — zu Gießen 1706 — waren es die Städte insgesammt, die sich gegen die
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