1898
Donnerstag den 21. April
Hießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amts- und Airzeigeblatt für den Kreis (ßiefeen
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einzelnen LandeStheile maßgebend sind.
So werden z. B. von den Reichs- und Staatskasse« innerhalb des Großherzogthuw» Hessen die Scheine der Bank für Süddeutschland als Zahlungsmittel anerkannt, wahrend Scheine der Sächsischen Bank zurückgewtesen werden. Umgekehrt werden im Königreich Sachsen die Scheine der Suchst« scheu Bank angenommen, die der Bank für Süddeutschland dagegen nicht. Giltig al- Zahlungsmittel im gesummte« Reichsgebiet find nur die ReichSbanknoten.
Außer den verschiedenen Banknoten giebt es nun de- kauntlich auch noch Scheine zu 5, 20 und 50 Mark. Die Ausfertigung dieser Scheine ist der ReichS-Schuldeoverwaltung übertragen. Diese hat für Rechnung des Reiches für be-
ZahluugSauSgleichuugen zu erleichtern und für Nutzbarmachung verfügbaren EapitalS zu sorgen. Sie hat ihren Hauplfitz i« Berlin, ist aber berechtigt, au allen Orten des Reichsgebiete« Zweiganstalten zu errichten, desgleichen kann der BuudeSrath die Errichtung solcher Zwetganstalten an bestimmten Plätzen anordven.
Die Reichsbank hat das Recht, zur Erleichterung bei GeldverkehrS nach Bedürfutß an Stelle der Münze Scheine, Noten auSzugeben. Diese Scheine zu 100 und 1000 tot führen, weil fie von der ReichSbank verausgabt werden, bnt Namen ReichSbanknoten. Ihre An- und Ausfertigung, Ein« ziehung und Vernichtung erfolgt unter Eontrole der Reichs« fchuldevcommtsfiov, die Verausgabung auf Grund des Bank- gefetzeS- nach demselben ist die ReichSbank verpflichtet, für den Betrag ihrer in Umlauf befindlichen Banknoten jederzeit mindestens ein Drittel in IcnrSfähigem deutschen Gelbe oder tu Gold io Barren, oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mk. gerechnet, und den Rest in dtSeouttrten Wechseln, für welche mindestens zwei, als zahlungsfähig bekannt, haften, in ihren «affe» als Deckung bereit zu halte». Auf Verlangen ist die ReichSbank verpflichtet, ihre Noten bei ihrer Hauptkaffe in Berlin sofort auf Präsentatiou und bet ihren Zwetganstalten, soweit es deren Baarbestände gestatte», gegen curSfähtgeS deutsches Geld etnzulöfev. Für beschädigte Noten hat fie Ersatz zu leisten, sofern der Inhaber etueu Theil der Note vorzeigt, der größer ist als die Hälfte oder den Nachweis führt, daß der Rest der Note, von der er nur die Hälfte oder einen geringeren Theil präsentirt, vernichtet sei. Für vernichtete oder verlorene Noten Ersatz zu leiste», ist die Bank nicht verpflichtet. Die Befuguiß zur Ausgabe von Banknoten kann nur durch RetchSgesetz erworben werde». Diese Befugniß befitzeu, neben der ReichSbank noch ver« schiedene Privatbanken, so die Bank für Süddeutschland, die Sächsische Bank, die Frankfurter Bank u. a. Eine Berpstich- tung zur Annahme von Banknoten bet Zahlungen, die gesetzlich ia Geld zu leisten find, besteht nicht. Judeffen werden dir Noten der ReichSbank von allen öffentlichen Staats- und Ge« meindekaflen jederzeit |tn Zahlung genommen, während bezüglich der Noten der Privatbanken besondere Bestimmungen für die
Mittlerweile marschtrte der Feind, d. h. der General v. Gagern, mit badischen und hessischen Truppen herbei und wandte sich rheinaufwärtS über Schliengen auf «ander». Statt non in Schopfheim zu bleiben und den Anmarsch der Sigel'scheu und WeiShaar'schen Solonoen abzuwarten, beschloß Hecker, allein auf Kandern zu marschtreo. Unterwegs sandte er wohl Eilboten an die Beiden, in Eilmärschen heravzukonnue», allein die Voten kamen nicht zur rechten Zeit au.
Am 19. April um 2 Uhr Nachmittags rückte die Schaar Heckers in der Stärke von höchstens 900 Manu über Steine* gegen Kaudern vor. Die Absicht diese« Marsches war, fich deu Thalweg nach Freiburg zu öffnen. Abends jedoch erhielt General v. Gagern davon Meldung und beschloß, am folge» den Morgen mit seinen Truppen, zusammen 2400 Mau», eine Angriffsbewegung auf Kaudern zu machen. Kaum war Hecker hier augelangt, al« ein KriegSrath gehalten wurde/ denn man hatte durch zwei gefangene Dragoner über de« Stand der Sachen Kunde erhalten. Während der Berathung
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AlS man am 15. April, Mittags, Eugen verließ und auf Donaueschingen zu marschirte, um fich mit den laut Aufruf dorthin beorderten Verstärkungen zu vereinigen, erfuhr man, daß dieser Ort bereits vou würtembergischen Truppen besetzt war. Nach kurzer Berathung entschied man sich dafür, den Feind zu umgehen und gelangte nach einem äußerst ermüdenden Nachtmarsch bei heftigem Schneegestöber nach Riedböhriugeo, wo die Schaar durch Desertion auf 800 Manu zusammengeschmolzeu war. Bet entsetzlichem Wetter ging eS Wetter nach Stühlingen und vou da über Bonndorf nach Lenzkirch. In Bonndorf verließ Struve die Schaar, zu welcher er bei Donaueschingen gestoßen war, und machte fich zur Eolonne WrtShaarS auf, um diese aus der Gegend von WaldShut und Säckiugen zur Bereinigung mir der Hecker'scheu herauzubringen. In der Nähe von Menzenschwand holte ein Bote auS Lenzkirch die Eolonne Heckers ein und meldete, es seien zwei Abgeordnete des in Frankfurt ragenden Fünfziger- AuSfchuffeS angelangt, welche mit Hecker zufammenzukommru verlangten. Die Zusammenkunft fand am Abend des 17. im Gasthause zu Bernau statt. Die Abgesandten forderten im Namen des Au-schuffe-, daß die Insurgenten von der Rebellion abstehen sollten und verhießen ihnen in diesem Falle für alles Geschehene volle Amnestie. Die Verhandlung verlief resultatloS und am folgenden Morgen, den 18., war- fchirte man auf steilen Pfaden hinab nach Schopfheim. Hier wurde Hecker von dem Fabrikanten Gottschalk inständig ermahnt, von einem Vorhaben abzusteheu, welches ihm, dem nüchternen GeschästSmann, auSfichtSloS erschien. Er hatte Recht, wurde aber vou Hecker auSgelachr.
Der bekannte Banknoten-Diebstahl in der Reichsdruckerei
hat naturgemäß zahlreiche mündliche und schriftliche Erörter- ungen zur Folge gehabt, die tudeß io ihrer Mehrheit erkenueu laffen, daß ein großer Theil der Bevölkerung fich nicht genügend klar ist über ReichSbank, Banknoten und Kaffenschetne. Die Einen verwechseln Kaffenschetne mit Banknoten, Andere halten Kaffenschetne und RetchSbauknoten für Schulden des Reiches und wieder Andere, die höchst .selten die persönliche Bekanntschaft der blauen Scheine machen, wissen weder wa« von Banknote noch von Kassenschein, fie kennen eben »nur Papiergeld und dieses wehr von Hörensagen.
Daß nun gar die deutsche Reichsbank kein eigentliches ReichSinstitut, wie dir Reichspostverwaltung, sondern eine Privatbank ist, daS leuchtet nur den iwentgsten ein. Und doch verhält eS fich so. Die ReichSbank ist ithatsächlich rin Privatinstitut, fie steht indeß unter Leitung und Aufsicht deS Reiches. Diese Leitung und Aussicht deS Reiches wird aus- geübt vom Reichskanzler und unter diesem vom ReichSbank- dtrectorium. Dieses ist die ausführende, verwaltende und die Bank nach außen vertretende Behörde, während der Reichskanzler dir Geschäftsordnung für daS Dtrectorium und die Dienstiustructton für die Beamten erläßt. DaS Dtrectorium besteht aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern, diefe sowie der Präsident werden auf Dor- schlag deS BundeSrathe« vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. Die Beamten der Bank haben die Rechte und Pflichten der ReichSbeamten, fie beziehen jedoch ihre Gehälter, Pensionen rc. nicht vom Reiche, sondern von der Reichsbank.
Antheilscheine der ReichSbank dürfen Reichsbankbeamte nicht besitzen. Den Inhabern der Antheilscheine (den Actio- väreu) kommt nämlich in erster Linie der Reingewinn der Bank zu gut, während da« Reich für Aufsicht, Leitung rc. eine bestimmte Provision bezieht. Die Rechnungen der Reichs« bank unterliegen der Revision durch den Rechnungshof de« Deutschen Reiches.
Die ReichSbank selbst wurde errichtet auf Grund deS Bankgefetze« vom 14. März 1875. Sie besitzt die Eigen- ! fchaft einer juristischen Person und hat die Aufgabe, deu | Geldumlauf im gesammten Reichsgebiete zu regeln, die
Uezngsprei» vlerteljährtich 2 Mark 20 Pfg monatlich 75 Psg. mit Bringcrlohn.
Bei Postbezug 2 Mark 50 Psg. vierteljährlich.
Wünsche, daß Hecker sofort umkehre und fich dort mit ih« vereinige.
Unglücklicherweise brach Hecker aber am 20. April erst nm 8 Uhr Morgens rückwärts nach Steinen zu auf. ES war die allerhöchste Zeit/ denn früh Morgens hatte Gagern seine Truppen gegen Kandern in Bewegung gesetzt und erreichte den Ort gerade, als die Fretschaar ihn am anderen Ende verließ. Den Soldaten vorauf eilte der badische
Nr. 92 Zweites Blatt
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Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Aamilleubtätter werden dem Anzeiger Wöchentlich viermal beigelegt.
traf eine Dtpefche von Sigel ein, daß er mit Weibhaar Mtd
Nähe fei und
Feuilleton.
Aüsitirte Ideale.
Zu« 50. Jahrestage der Gefechte bet Kandern und Freiburg in Baden.
Am 20. und 24. April 1848.
Von Dr. A. Born. .
(Nechdruck »erbot«.)
K. 0. Im sollen" Zehre find gar viele Ideale vor die Flinte grkowwen, um kurzer Hand füfilirt zu werden. Auch im schönen Großherzogthuw Baden hatten fie dasselbe traurige Schicksal.
„Mitbürger! Brüder und Freunde!
Der Augenblick der Entscheidung ist gekommen I Worte können unser Recht und unsere Freihett nicht erobern; darum fordern wir Euch, alle waffenfähigen Manner, auf, Freitag den 14. April, 12 Uhr Mittags, tu Donaueschingen auf dem Marktplatz mit Waffen und Munition, geordnet und mit Lebensmitteln auf sechs Tage versehen, zu erscheinen.
Gegeben zu Constauz, den 12. April 1848.
Hecker. Sigel. WeiShaar."
So lautete der Aufruf zum Kampfe für die Freiheit, und Heckers Schaar als Vorhut setzte fich am 13. April in Marsch. Allen voran schritt Hecker selbst mit lange« roth- blondem Bart, in blauer Blouse, Pistolen im Gurt, einen Schleppsäbel umgeschnallt, die Hahnenfeder auf dem grauen Schlapphut und lange Flößerstiefel au deu Beineu.
Gießen, den 18. April 1898. Betreffend: Die Vertilgung der Raupenuester. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießm a* die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung anferer Verfügung vom 18. Februar d. I. — Gießener Anzeiger Nr. 43 — im Rückstände find, werden hieran mit sFrtft von drei Tagen erinnert.
v. Gagern.
33. Znbeiden
34. Kisselbach
35. «lein-Linden
36. Langd
37. Lang-GönS
38. Langsdorf
39 Lauter
40. Leihgestern ___
Zu übertragen 376.84
Bekanntmachung.
betreffend die Einsendung der für die LandeSwatseuavstalt zu erhebenden Eollecten und Büchsengelder.
Im Kreise Gieße» sind in der Zeit vom jl. Februar 1897 biS dahin 1898 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die LandeSwatsenkaffe ein« gegangen.
Man bringt dies wit herzliche« Danke für die Geber hierdurch zur öffentlichen Kevntniß.
Gießen, den 19. April 1898.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen, v. Gagern.
verzeichnest
-er im «reife Gießen in der Zeit vom 1. Februar 1897 bis dahin 1898 eigrgangenen Waifevbüchsengelder.
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Uebertrag
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41. Lich
15.37
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42. Lindenstruth
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43. Lollar
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44. Londorf
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12 —
45. Lumda
125
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46. Mainzlar
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3.02
47. Münster
2.50
3.35
48. Muschenhrim
— 83
— 36
49. Rieder-Bessingen
—.46
2 51
50. Nounenroth
—.70
-.40
51. Obbornhofen
— 20
-.60
52. Oder-Bessingen
—.50
3.50
53. Ober-Hörgern
19.15
—.53
54. Odenhausen
—
1.65
55 Oppenrod
—
4 85
56. Queckborn
—.54
18 44
57. Rabertshausen
1.36
2.20
58. Reinhardshain
4.—
1.20
59. Reiskirchen
—.80
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60. Rodheim
1.24
61. Rödgen
—.51
9.54
62. Röthges
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4.80
63. Rüddingshausen
—.30
14.45
64. RutterShausm
1.35
1.24
65. Saasen
1.—
1.41
66. Stangenrod
1 10
—.60
67. Staufenberg
117
1.28
68. Steinbach
4 88
5.10
69 Steinhetm
8.—
1.20
70. Stockhausen
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11.10
71. Trais-Horloff
2.75
2.88
72 Treis a d. Lda.
2 —
1.68
73. Trohe
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8.69
74 Utphe
1.38
12.38
75. Villingen
1.81
4.40
76. Watzenborn m.Steinberg 9.öd
77. Weickartshain
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78. Weitertzhain
3«—
4.40
79. Wieseck
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