Ausgabe 
15.2.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 38 Zweites Blatt. Dienstag den 15. Februar

1808

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General-Anzeiger

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Dabei hält der Ausschuß eine Aenderung der Organisation der Gendarmerie für erforderlich, um so mehr, all dieselbe neuerdings all Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft heran- gezogen werden. Die Aenderung der Organisation sei durch­führbar ohne Gefährdung deS Dienstes. ES wird dabei auf daS Königreich Sachsen verwiesen und sodann beantragt, die geforderte Summe mit der Einschränkung zu bewilligen, daß die unter Titel 1 geforderten 4205 Mk., 3000 Mk. und 1500 Mk. nur den jetzigen Inhabern gewährt werden. Der Ausschuß beantragt sodann noch, die Reorganisation der Gendarmerie unter Beseitigung ihre! militärischen EharacterS in die Wege -n leiten. Staatsminister Finger weist das Eingehen der Regierung auf letzteren Punkt mit Entschiedenheit zurück und verweist auf die Militär-Convention vom 14.J3unl 1871, wodurch die Gendarmerie in die Armee einbezogen worden sei. Bei Ausbruch eines Krieges finde ja auch ein Theil derselben im Frlddienst Verwendung. In einen conftitutionellen Staat gehöre auch eine gut orgauifirte Gendarmerie. Den Strich der zweiten Gendarmerie Com- wandeure könne die Regierung nicht gutheißen. Hierdurch werde eine Organisation, die fich gut bewährt habe, durch- brachen. Abg. Ulrich betont den Standpunkt des Aus­schusses tu dieser Frage. Derselbe habe alle Gründe für und wider geprüft und die Stellen der zweiten Commandeure für überflüssig gehalten. Abg. Köhler wünscht, daß nicht so viel Leute aus Ostpreußen im Gendarmerie-Corps Verwendung finden. Dieselben verständen die hefitschen Ber- hältniffe nicht und der Verkehr mit denselben sei wegen ihres schneidigen Lons ein äußerst unangenehmer. Abg. Bähr schließt fich dem Wunsche deS Abg. Köhler an und schildert eine Reihe von Fällen, in denen die Gendarmerie seiner Au- ficht nach zu stramm vorgegangen sei. Abg. Dr. Osann kann fich der Ansicht deS Abg. Köhler nicht anschließen, denn wir feien doch im Deutschen Reich. Richtig sei, daß im Gendarmerie-Lorp- übereifrige Elemente seien, die mit ihren Anzeigen und Ueberwachuugs-Jnteressm sehr oft Anstoß er­regten. Auch die jungen Amtsanwälte könne man in dieser Beziehung nicht von jeder Schuld freisprechen, indem sie nicht immer das richtige Maß gegenüber den Verfehlungen fänden. Für kleine Vergehen würden von den AmtsauwSlteu im Uebereifer Strafen angesetzt, die unerhört seien. Er gibt dem Hause Kenutniß einer Reihe von Fällen. Er vermisse e'ne richtige Instruction der Regierung bei diesen Beamten. Der Standpunkt des Abg. Köhler sei ja bekannt, und es scheine, als wolle er den Abg. Haußmann vom württem- bergischen Landtag copken; rednerisch habe er denselben schon übertroffen. Preußen sei eS gewesen, welche- uns das Deutsche Reich gebracht habe, und daher weise er auch die Verdäch­tigung einer Berpreußung mit Entschiedenheit zurück Hoffent­lich fänden die Aenßernngeu im Hause keinen Anklang. I Oberstaatsanwalt Schlippe und Ministerialrath Usinger stellen fest, daß der Dienst der Gendarmerie ein äußerst

beschwerlicher und verantwortungsvoller sei. Uebereifrige Beamte gäbe eS überall- die Regierung laffe es an der nöthigen Instruction nicht fehlen, um diesem Umstand vor­zubeugen. Abg. Ulrich verwahrt fich gegen die Annahme de- Abg. Osann, als sei der Hessische Landtag verpreußt. DaS fei nicht der Fall. Dal j-tzige Polizeishstem sei nicht geeignet, sich Beliebtheit zu erringen und gäbe zu vielen Reprtssalten Anlaß. Die Autorität des Gendarmerie»EorpS werde durch daS System nicht gestärkt. Abg. Osavn bespricht die geplante Vermehrung der G en dar werte. Er hätte gewünscht, daß etwa- mehr Material zur Kenutniß des Hauses über diesen Gegenstand gebracht worden wäre, all dies geschehen sei. Thatsache sei, daß mau der national» liberalen Partei Veiprenßung vorwerfe, um sie beim Volk zu diScreditiren. Derartige Beschuldigungen seien unwahr, aber gegen solche Anzapfungen könne mau sich nicht schützen. StaatSwinifter Finger erwidert, daß die Regierung gerne bereit sei, einen Gesetzentwurf über das Verwalt» uu gsstreitv erfahre u dem Hause vorzulegen. Er habe uur das Bedenken, daß, wenn von Polizei die Rede sei, mau eine Reactioa erwarte. Ein Schlußautrag wird gegen neun Stimmen angenommen. Nach einigen persönlichen Bemerk­ungen der Abgg. Köhler und Graf Oriola wird der Ausschußantrag, Bewilligung von 428,000 Mk, einstimmig genehmigt. Ebenso wird der Antrag auf Reorganisation der Gendarmerie gegen zwei Stimmen angenommen. Ein An­trag des Abg. Bähr auf Neueiutheilung der Gendarmerie* bezirke wird gegen 28 Stimmen abgelehot.

Die Eapitel 30 bis 32, Polizeikasse Oberheffeo, Rheinhessen und Starkenburg, sowie Eapitel 33 Arbeitshaus Dieburg und Eapitel 34, Laudarmenpflege, Eapitel 35, Arbeitercolouie und Eapitel 36, BesserungS-Anstalteu werden einstimmig angenommen. Zu Eapitel 37 bis 38, evangelische und katholische Kirche, werden für erstere 240,000 Mk., für die letztere 137,872 Mk. gefordert. Die Ausschuß-Mehrheit beantragt Bewilligung, während ein Mitglied des Ausschusses für religiöse Zwecke aus öffentlichen Mitteln nichts ver- willigen will. Abg. Dr. Schmitt bespricht die Unzu­länglichkeit des katholischen Ktrchenfonds und ersucht die Re­gierung, die Frage der Erhöhung der katholischen Kirchensteuer um 0,005 Pfg. pro Kopf tu Erwägung zu ziehen. Er be­leuchtet noch die Simvltanverhältniffe der katholischen Kirche und empfiehlt der Regierung Prüfung dieser Frage. Abg. Ulrich ist der Meinung, es sei Sache der betr. Religions­gesellschaften, ohne Inanspruchnahme des Staatssäckels, ihre kirchlichen Verhältnisse zu ordueu. Abg. Schröder ist für den Aulschußantrag.Die beiden Capttel werden gegen die Stimmen der Socialdemokraten bewilligt. Schluß 1 Uhr. Fortsetzung am Dienstag 9 Uhr.

2lmtlid?ev Lveit.

Bekanntmachung.

An die Abhaltung der auf den 16. Februar d. II. in Wetzlar und auf den 24. Februar d. Jl. in Leun an­stehenden Viehmärkte werden zur Verhütung von Seuchen- verschleppungen folgende Bedingungen geknüpft:

1. Der Auftrieb von Schweinen ist verboten.

2. Für den Auf- und Abtrieb von Rindvieh ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Auf- und Abtrieb, ebenso daS Handeln mit Vieh außerhalb del Marktplatzes ist verboten.

Der Auftrieb beginnt in Wetzlar um 8*/, Uhr Uhr und in Leun um 9 Uhr Vormittags.

8. Auf den Markt darf nur Rindvieh aus seuchefreien Orten, dessen Führer mit gültigen behördlichen Ursprungszeugnissen versehen find, aufgetrieben werden, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn in jenen Ursprungszeugnissen weiter bescheinigt ist, daß die Thiere sich die letzten sieben Tage in un­verseuchtem Zustand in seuchefreien Orten befunden haben.

Im Uebrigen gtft für die Einführung von Händlerrindvieh in den Kreil Wetzlar die in Nr. 109 deS Wetzlarer Anzeiger! vom 11. Mat 1897 veröffent­lichte polizeiliche Anordnung deS Herrn Regierungs- Präsidenten zu Coblenz vom 13. April 1897.

4. Aus dem Großherzogthum Hessen dürfen weder Schweine noch Rindvieh und Schafe aufgetrieben werden.

5. Bei dem Auftrieb der Thiere hat der Eigenthümer oder Führer dem anwesenden Polizeibeamten das unter Nr. 2 erwähnte UrsprungSzeuguiß vorzuzeigen.

Außer von der Controle der Ursprungszeugnisse ist der Auftrieb von der vorherigen Besichtigung und Nichtbeanstandung der Thiere durch den Kreil- thierarzt abhängig.

Wetzlar, den 7. Februar 1898.

Der Königliche Landrath.

Aus bett Verhandlungen der Zweite« Kammer der hessische« Stünde.

G. Darmstadt, 12. Februar 1898.

Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet und die Verhand­lungen mit der Weiterberathung des Budget» fort­gesetzt. DaS gestern wegen Beschlußunfähigkeit ausgesetzte Capttel 28, Polizeibehörden, wird heute einstimmig ge­nehmigt. FürGendarmerie" werden 428000 Mk. gefordert.

FeuMrtoir.

Gelüstetes Geheimniß.

Criminal-Novellette von Fr. Ferd. Tamborini.

(Schluß.)

Hatten Sie dabei das Licht in der Hand?"

Nein, es stand auf dem Tische."

Befindet sich die Thür des Schrankes, wenn sie ge­öffnet wird, gerade zwischen dem Tische, auf dem die beiden Lichter standen, und dem Fenster in der Mitte?"

Do» ist möglich."

Aber wie war eS doch, stand der Schrank rechts oder links vom Fenster?"

Links, der Stubenthür gerade gegenüber."

Hat fich der Schrank noch an derselben Stelle befunden, als Sie den Dienst Ihre! Herrn verließen?"

Fragend sah die Frau den Procurator an, so daß dieser fich genöthigt sah, He Frage zu wiederholen.

Die Frau schwieg wieder, während fich auf ihrem Ge­sicht ein Befremden ausdrückt-, welches zu sagen schien, daß sie fich die Frage nicht erklären könnte.

Antworten Sie doch," mahnte der Procurator,hat man den Schrank aus dem Zimmer entfernt?"

Aber," sagte nun die Frau,Sie sprechen von einem Schrank, den man überall hinstellen kann*

Gewiß I"

Ja, dieser Schrank läßt fich nicht fortbringen."

Mau horchte auf.

So?" fragte der Procurator.Wissen Sie daS auch genau ?"

Ganz genau !"

In diesem Moment sah die Frau den Angeklagten an, auf dessen Stirn dicke Schweißtropfen standen, während sein Gesicht todtenbleich war. feinem Anblick stieß die Frau einen Schrei aus, als hätte sie ein Gespenst gesehen, und sank in Ohnmacht.

Sie hatte die Verurthetlung des Dr. Henry aus­gesprochen. DaS Geheimniß war durch die einfachen Fragen gelüftet worden. Diese Aussage von einem Schranke, den man nicht fortbriugen könne, brachte die Angaben deS Zeugen Blois zur Geltung. DaS Lügengewebe eines ab­gefeimten Schurken war blosgelegt in dem Augenblick, wo er straffrei auSgehen sollte.

Die Verhandlung wurde vertagt auf einige Stunden und einige Beamte untersuchten daS Sterbezimmer des Herrn de Brat, um den Schrank zu entdecken.

Nachdem die Verhandlung wieder eröffnet war, be­gann der Staatsprocurator wieder dal verhör mit der Haushälterin.

Ich habe nur noch wenige Fragen zu stellen. Sagen Sie die Wahrheit, denn Ihr Leben hängt davon ab. All Sie in dem Zimmer Ihre! Herrn Feuer angemacht hatten und in dal Zimmer del Fremden traten, schien da Ihre An- kunst Ihren Herrn zu überraschen?"

Ja, ich bemerkte, daß ihm mein Kommen nnan- genehm war."

Wie lange hatte fich der Angeklagte in jenem Zimmer befunden ?"

Etwa eine Viertelstunde."

Aber weßhalb hatten Sie von diesen Umständen, und besonder» von dem Schranke, nichts bei Ihren früheren Ver­nehmungen erwähnt?"

Die Zeugin schwieg.

Ich ermahne Sie nochmal- zur Wahrheit, es liegt in Ihrem Interesse, mir nichts zu verschweigen."

Erst nach längerem Schweigen antwortete die Frau zögernd :

Herr Doctor Henry hatte es mir verboten und und mir dreihundert Franc» Belohnung gegeben."

Jetzt trat die zur Untersuchung de» Zimmers entsendete Commiifion wieder tn den Saal. Einer der Beamten trug einen Korb, in demselben lag eine mit Banknoten gefüllte Brieftasche, ferner Perlen, Uhren, darunter auch einige Flaschen mit Medlcin. Aus dem Etikette der einen Flasche standStrychnin". Alle diese Dinge waren in einem im Getäfel der Wand verborgenen Schranke in jenem Zimmer aufgefunden worden.

Beim Anblick dieser Beweisstücke brach Dr. Henry mit einem Schrei zusammen.

Bom Gelde fehlten nur einige Tausend Franc». Mit dem noch vorhandenen konnte der Hausmeister der Exkönigin nach Constanz zurückkehren.

So hatte fich ein Raubmörder selbst gerichtet.

Dr. Henry erlitt einige Wochen später die wohlverdiente Todesstrafe zur Sühne de» schlau durchgeführteu Verbrechens.