5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, Jetzt jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos.
6) Die Großheyoglichen Birrgerweiflereie» Laben fämmtliche ihrer Gemeinde angehörige« «der in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit- zugegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich au-wärt- aufhalteu, iur Musterung nicht geladen werden dürfen, »a folche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig sind.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn ec sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet
Samstag den 5. März im Rathhaus zu Lich, Freitag den 11. März in der Restauration „Zum Lonys Bterkeller, Schanzenstraße 18, zu Gießen,
Dienstag den IS. März im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg,
die Classifleirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Grfatz-Referve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz. Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 12. Februar 1898.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Wallau.
Bekanntmachung.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und Köaig vou Preußen haben die Gnade gehabt, die zum Andenken an den hochseltgen Kaiser und König Wilhelm I. gestiftete Metaille allen recbtwäßigen Inhabern der preußischen KrtegSdenkmliuze für 1864, deS preußischen SrtnnerungSkreuzeS für 1866 oder der KrtegSdrnkmünze von 1870/71 ohne Rücksicht auf ihr vowbattanten' oder Nichtcombattantenverhältniß zu verleihen.
AuSgefchloffen von der Verleihung sollen nach Allerhöchster Bestimmung bleiben diejenigen, welche
». sich nicht im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden,
b. wegen einer mit Ehrenstrafen bedrohten ^strafbaren
drinnen heraus erschallt fröhliches Gelächter. Meine Phantasie zeigt mir da oben einen prunkvollen Harem. Auf niedrigem Divan sitzt in grellfarbigem Seidencostüm und mit langen, halb aufgelösten schwarzen Flechten eine schlanke Sdaliske, die ihrem vor ihr hockenden Herrn und Gebieter von ihrer fernen Heimath erzählt — etwa vom märchenhaften Bagdad, von breiten Strömen und unendlichen Wüsten — und die sanften Wölkchen ihrer Cigarette vermischen sich mit dem träg aufwirbelnden Rauchgewölk seiner gurgelnden Wasserpfeife. »
In den Kaffeehäusern sind jetzt all' die dicht zusammen- gedrängten, kleinen Strohsessel besitzt bis tief in die Nacht hinein. Unbewegliche Gesichter, langsam dicke Cigaretten oder Nargileh rauche nd, starren nach der gegenüberstehenden weißgetünchten Wand, wie in die lichtvollste Landschaft, und hie und da zaubern lange Schlingel von orientalischen Märchenerzählern in das Tabaksgewölk wahre Teufelsgeschichten von den Herzenssachen einer schönen Zuleika oder einer schwarzäugigen Fatime oder einer gazellenartigen Mirjam. —
Noch kurze Zeit, bann erstirbt die Fröhlichkeit, verlöschen die Lichter, verläuft sich die Menge im Dunkel der Straßen; es geht schlafen. Aber auch dabei sollen während des Radamans die Muhamedaner Allah's gedenk n......In
tiefer Nacht tritt hoch oben über dem Feuerkranz langsam »erlöschmder Lampen, der unterhalb der Kuppel des Minaretts erstrahlt, ein Gebetrufer, ein „Muezzin", auf die Gallerte. „Allah ist groß! Betet, betet zu Allah! Es ist nur ein Golt! Kommt, kommt zum Heil!" wimmert seine tremo- lirende Stimme monoton über das schlafende Jerusalem. . . Ein anderer Mahner zum Gebet huscht inzwischen durch die dicke Finsterniß entlegener Gäßchen und bewegt die schweren tzisenklopfer an den Hausthüren. Wer jetzt drinnen vom Schlaf, dem süß erquickenden, aufschreckt, vernimmt, wie es draußen von der Thür feierlich klagend hereinruft: „Betet zu Allah! Es ist nur ein Gott! Allah ist groß! Muhamed ist Allah's Prophet!" . . Dann wieder tiefes Schlafen, bis am Morgen bei Sonnenaufgang der Kanonenschuß abermals den Anfang des Fastens verkündet.
Handlung mit Freiheitsstrafe oder wegen verbrechen bezw. vergehen mit mehr als 6 Wochen Gefängniß bestraft find,
c. mir Freiheitsstrafe bcstraft worden find, insofern fie durch die der Bestrafung zu Grunde liegende Handlung eine unehrenhafte Gefinnuog bethätigt haben. Behufs Ausführung dieses Allerhöchsten Erlasses fordern wir alle in keinem actlven militärischen Berhältniß stehenden Personen, welche die hessische Staatszugehörigkeit besitzen und Anspruch auf die Medaille zu haben glauben, auf, sich unter Vorlegung der zum Nachweis ihres Anrechts erforderlichen Beweisstücke zu melden
1. sofern sie in Hessen ihren Wohnsitz haben:
a. Oifiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Militärbeamte bei demjenigen BezirkScommando, zu welchem ihr jetziger Wohnort gehört,
b. Unterbeamte und Militärperfouen vom Feldwebel abwärts, sowie alle sonstigen Personen bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes,
2. sofern sie außerhalb Hessens aber in Deutschland ihren Wohnsitz haben:
a, Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Militärbeamte bei demjenigen BezirkScommando, zu welchem ihr letzter Wohnsitz in Hessen gehört,
b. Unterbeamte und Militärpersonen vom Feldwebel abwärts, sowie alle sonstigen Personen bei der Bürgermeisterei ihres letzten Wohnsitzes in Hessin.
Bor Empfang des BesitzzeugniffeS, welches gleichzeitig mit der Medaille verabfolgt werden wird, ist Niemand befugt, die — etwa anderweit beschaffte — Medaille anzulegeu.
Darmstadt, den 31. Januar 1898.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Finger.
Gießen, den 10. Februar 1898.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises.
vorstehende Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zur Veröffentlichung zu bringen.
Da die Ansprüche auf Verleihung der Medaille vou sämmtlichen in keinem activen militärischen Berhältniß stehenden Antragstellern, mit Ausnahme der Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen und mittleren Militärdeamten (die sich an das zuständige Bezirks Commando zu wenden haben), bei den Bürgermeistereien auzumeldeu find, werden Sie in Folgendem auf die Bedingungen der Verleihung der Medaille nochmals aufmerksam gemacht.
Die Verleihung der Medaille ist davon abhängig, daß der Antragsteller:
1. im Besitz der hessischen Staatsangehörigkeit ist. ES wird nicht gefordert, daß er in Hessen wohnt (wohl aber in Deutschland!). Der in Hessen wohnende Bewerber hat seinen Anspruch bei der Bürgermeisterei seines Wohnortes, der außerhalb Hessens wohnende bei derjenigen seines letzten hessischen Wohnortes anzumelden,
2. rechtmäßiger Inhaber der preußischen KriegSdenk- münze für 1864, oder des preußischen ErinnerungS- kreuzeS für 1866, oderderKriegSdevkmünzevonl870/71 ist, ohne Rücksicht auf sein Eombattanten- oder Ntcht- eombattanten-verhältniß,
3. sich im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet,
4. wegen einer mit Ehrenstrafen bedrohten strafbaren Handlung mit Freiheitsstrafe oder wegen Verbrechen
Am folgenden Tage gilt mein Besuch dem Jerusalemer muhamedonischen Heiligthum — der wundersamen Omar- Moschee. Ein mit Krummsäbel und Reitpeitsche ausgerüsteter Kawaß vom deutschen Consulat begleitet mich, weil ohne solche Bedeckung jeder Christ zurückgewiesen wird. In diesem Jerusalem jagen die Türken die Christen von der Omar- Moschee, wie die Christen die Juden von der GrabeSkirche. O du große Duldsamkeit der Religionen, die doch alle drei zum gleichen Gott beten! . . .
• * *
Feierlich gestimmt betrete ich die weißen, sonnenbe- schienenen Steinplatten des ganz vereinsamten Tempelplatzes. Weihevolle, von Traurigkeit überhauchte Oede, tiefste Stille ringsum. Nur einige, in stolzer Melancholie hoch aufragende Cypressen, welche der Ostwind wiegt und biegt, bringen etwas Leben in diese Vereinsamung. . . . Drüben aber erhebt sich in magischem, tiefblauem Marmor, ganz bedeckt mit Koransprüchen in großen goldenen Buchstaben und gekrönt mit Kuppel und Halbmond, gleich einem märchenhaften Zauber- schloß, die achteckige Moschee — ein Juwel irdischer Baukunst, ein orientalisches Gebet in Marmor, ein architektonisches Wunder.
Im Nu erinnere ich mich all' der glänzenden Bauwerke, die ich beim weiten Herumschlendern auf dieser Welt gesehen; ich weiß, das Gedenken der Omar-Moschee wird eine der glänzendsten Erinnerungen bleiben, trotzdem seit Errichtung dieses Zauberpalastes fast anderthalbtausend Jahre an seiner Pracht herumnagten. Wie aber erst mochte diese Moschee aufglänzen, als sie, ganz neu, zum ersten Male unter dem tiefblauen Hmmel Jerusalems erstrahlte!
Beim Eintritt in dies muhamedanische Heiligthum eröffnet sich eine geradezu feenhafte Herrlichkeit. Kühnaufstrebende, grüne und rothe Porphyrsäulen mit schwervergoldeten Kapi- tälern, glänzende Brocatstickereie'n, wundersame Mosaikbilder, geniale Marmorwölbungen, mattfarbene persische Teppiche — da» Alles wirkt zusammen in süßer Harmonie und glitzert in geheimnißvollem Halbdunkel, weil zaubervolle Edelsteinreflexe, welche smaragdgrün, gelb, leuchtendblau, rosa, grell-
oder vergehen mit sechs Wochen Gefängniß nicht bestraft ist,
5. wenn er mit Freiheitsstrafe bestraft worden ist, bei der feiner Bestrafung zu Grunde liegenden Haudluog eine unehrenhafte Gefivuung nicht bethätigt hat.
Sie werden bei Vorprüfung der Gesuche, bei Feststellung etwaiger Vorstrafen der Antragsteller, mit der größten Sorgfalt verfahren. Wo dies die Persönlichkeit des Antrag- stellerS für geboten erscheinen läßt, wollen Sie sich au die Bürgermeisterei des Geburtsortes zwecks Erlangung eines Strafregisterauszuges wenden.
Die bei Ihnen eingehenden Meldungen find mit eine» Bericht darüber, ob der Antragsteller die hessische Staatsangehörigkeit besitzt und die sub 3 bis 5 aufgeführten Ans- fchließungSgründe nicht vorliegeu unter Beischluß drS Besitz- z-ugnisses eines sub 2 genannten Erinnerungszeichens, sowie etwaiger anderer Beweisstücke alsbald bei uns eivzufeuden.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
DaS EomilL für die Abhaltung des Alzeyer ViehrnarklS beabsichtigt, mit dem am 11. Mai l. IS. zu Alzey statt- findenden Zucht- und Fettviehmarkt eine Verloolung von Zuchtthieren, landwirthschaftlichen Gerätheu uud Gebrauchsgegenständen zu verbinden.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubntß zur Veranstaltung dieser Berloosung ertheitt.
Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum. gestattet worden.
Gießen, den 11. Februar 1898.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Bei der unterzeichneten Behörde find vorn 1. April l. I». an drei Schutzmauusftelleu neu zu besetzen.
Bewerber (Unteroffiziere oder Soldaten) wollen sich unter Vorlage selbstgeschriebener Gesuche, denen die erforderlichen Papiere, Militärpapiere, kreisärztliche Bescheinigung über körperliche Gewandtheit und völlige Gesundheit, Zeugniß über seitherige Führung, sowie Angabe der Körpergröße des Betreffenden beizufügen find, bei uns bis zum 1. k. Mts» melden.
Der Anfangsgehalt beträgt 1200 Mk., der jährlich um 20 Mk. bis zu 1500 Mk. steigt.
Gießen, am 9. Februar 1898.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
Landrvirthschaftttches.
— Werth organischer Stickstoffdünger. Die „Deutsche Landwirthsch.-Ztg." schreibt in ihrer Nummer vom 6. März 1897: „lieber den Werth organischer Stickstoffdünger sind von Profeffor M. Maercker sehr interessante Versuche ausgesührt, über welche tm ,Jahrb. der agric.-chem. Versuchsstation Halle" berichtet ist. Bei Versuchen in geschlossenen Gesäßen, in denen ein Verlust an Sal- peter-Stickftoff durch Versickern drS Salpeter» in den Untergrab nicht stattfinden konnte, war die Wirkung des Stickstoffes in Form von Chiltsalpeter — 100, diejenige deS KuhharnS — 94,6. Bekanntlich ist dies Berhältniß in der Praxis viel günstiger für den Kuhharn und die daraus entstandene Jauche; sie übertrifft die Wirkung des Salpeters nicht unerheblich, weil der letztere die Eigenschaft hat, in den Untergrund zu wandern und auS dem Bereiche der Wurzeln zu verschwinden. Alle Stoffe, welche in ähnlicher Weise wie der Kuhharn den Stickstoff in organischen Verbindungen enthalten, die im Boden allmählich löslich werden, sind für die Düngung em Werthoollften. Unter den Handelsdüngern nimmt in dieser Hinsicht der Peru Guano, und insbesondere der von den ChinchaS-Jnsel« importirte Peru-Guano die erste Stelle ein. Dieser zeichnet fich durch einen hohen Gehalt an Harnsäure vorthellhaft au8.fl
roth aus bunten Fenstern fallen, wahre Farbenwunder er zeugen.
O, ein Prediger des Jrlarns muß sich in diesem poesievollen Gedämmer zu gedankentiefsten Predigten begeiftert fühlen! Trotzdem soll es Vorkommen, daß manchen die er Herrschaften inmitten solcher Pracht merkwürdigerweise zu- weilen nichts einfällt.
Ich passire die rohe, sich inmitten der Moschee erhebende Felsspitze des Berges Morija, gleich geheiligt für Christen, Juden und Muhamedaner. Alljährlich wird der Fels einmal vom Staub gesäubert, und dann drängen sich die frommen Türken, herbei, um von diesem geweihten Staub eine Kleinigkeit zu erobern, weil er, mit Jordanwasser genossen, jede Krankheit heilen soll. Ich passire weiter eine mächtige, eisenbeschlagene, als Tempelkasse dienende Truhe, von der mein Begleiter behauptet, daß sie sicher vollständig leer sei, passire eine Masse Muhamedaner, die in tiefster Andacht, unbeweglich, auf den bunten Teppichen liegen.
Während ich auf meinem Rundqang schwelge in all' der Herrlichkeit, bombarbirt mich beständig ein dicker türkischer Saknstan um „Bachschisch", da er immer „Zucker! Zucker!" essen müsse, und beim Aussprechen des Wortes „Zucker" erstrahlt auf feinem breiten Gesicht ein süßliches Schmunzeln, als habe er soeben von der schönsten Odaliske des Erdballs einen Kuß erhalten. Schließlich zeigt er mir eine grünt Jaspisplatte und forderte mich auf, einen Franc darauf zu legen; denn Jeder, der hier einen Franc opfere, gehe ein in das Paradies. Ich jedoch verzichte auf dies Paradies und behalte den Franc in der Tasche; ich denke, daß man für einen Franc nur ein minderwerthiges Paradies erhält. Ds fühle ich, wie ich plötzlich hundert Procent in der Hochachtung des braven Türken herabsinke, jener buckelkrümmenden Hochachtung, welche den Werth eines Menschen nach dem Bachschisch taxirt.
Eine halbe Stunde später habe ich die einsam thronende blaue Moschee hinter mir und steige wieder herum im LärN der Jerusalemer Straßen.


