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8.2.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 32 Zweites Blatt. DicnSta« dm 8. Februar

1898

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Die neue Coneursordnnug.

Mit der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 sollen bekanntlich auch eine Reihe von Spezialgesetzen, welche die Gerichtsverfassung, die Stvilproceß- und ConcurSordnung betreffen, in Kraft treten. Außerdem müssen die Bestimmungen über die Grundbuchorduung, die Zwangsversteigerung und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuche angepaßt werden. Alle diese Gesetze waren dem Reichstage bereits zugegangen und auch theilweise schon berathen, nur die Novelle zur ConcurSordnung stand noch au-, welche jetzt a!S die letzte im Bunde dem Reichsparlament vorgelegt worden ist.

ES ist selbstverständlich, daß die Grundlagen unsere» ConcurSverfahrenS durch die Novelle in keiner Weise berührt werden, letztere beschränkt sich einfach darauf, die concnrS- rechtlichen Bestimmungen wieder in Einklang zu bringen mit den Veränderungen de» materiellen Rechts, welche das neue Bürgerliche Gesetzbuch bringt. Deshalb find die Bestimm­ungen, welche dir Novelle enthält, eigentlich selbstverständlich, sodaß fie an und für fich kaum einem Widerstande begegnen können- höchsten» könnte eine Verschärfung der Vorlage im Reichstage beliebt werden etwa in der Weise, wie fie von dem Abgeordneten Rinteln vorgeschlagen worden war. Aende- rungev der ConcurSordnung waren z. B. nöthig bet allen Paragraphen, die fich auf daS Ehe« und Erbrecht, auf das MiethS', Pacht- und Gruudbuchrecht bezogen. So wollen wir zur Jllustrtrung dieser Nothweudtgkeit nur einen Fall au- führen:

Durch die Civilproceßordnung find die Rechte, welche dem Ehemann am Vermögen seiner Frau oder der Eltern am Vermögen der Studer -ustehen, der Pfändung tm Wege der Zwangsvollstreckung entzogen- daraus ergibt fich natur, gemäß, daß bet einem Coneurfe des Ehemanns oder der Eltern diese Rechte nicht mehr zur ConcurSmaffe gehören, wie das bisher der Fall war. Au» diesem Grunde ist der Absatz 2 im § 1 de. bisherigen ConcurSordnung aufgehoben worden, welcher bestimmt, daß, falls beim Güterstande der allgemeinen Gütergemeinschaft, der ErrungeuschaftSgewein- schäft oder der Fahrnißgemetvfchaft da» LoncurSverfahren über da» Vermögen des Ehemannes eröffnet wird, da» Grfammtgut zur ConcurSmaffe gehört und ewe Auseinander­setzung wegen de» Gesawmtguis zwischen dem Ehegatten nicht stattfindet. Durch das Concursverfahren über daS Vermögen der Ehefrau wird da« Gesammtgut nicht berührt. Diese neue Regelung war erforderlich durch die Stellung, welche dem Manne durch daS Bürgerliche Gesetzbuch bei der Ver­waltung de» GesammtvermögenS nach außen hin eingeräumt wird.

Was nun die weiteren Bestimmungen der neuen ConcurS- ordnung betrifft, so können wir an dieser Stelle natürlich atcht auf alle einzelnen Veränderungen gegen den früheren Zustand etngehev. Bemerken wollen wir noch, daß die gesetzlichen Untrrhaltuvgöansprüche der Ehefrau gegen den Ehe- wann, der Kinder gegen die Eltern ufto. in dem Concurse d-S Schuldner» künftig nicht mehr gelteod gemacht werden können, da sonst die übrigen Gläubiger allzusehr benachtheiligt sein würden.

Auch in dem Concursverfahren treten einige wichtige neue Bestimmungen in Kraft. Nach dem letzten Ab­satz des § 1 der Novelle gehören zur ConcurSmaffe auch die BeschäftS-Bücher des Schuldners- dieselben dürfen aber nur nit dem Geschäft im Ganzen und nur insoweit veräußert verden, als fie zur Fortführung des Geschäftsbetriebes uv- entbehrlich find. Im Weiteren kann auch beim Nichtvorhanden- sein einer den Kosten des Verfahren- entsprechenden Masse da» Concursverfahren eröffnet resp. fortgesetzt werden, wenn ein zur Deckung der Maffekosten ausreichender Geldbetrag aorgeschoffen wird. BemerkenSwerth find noch einzelne Neuerungen, die gleichsam zum Schutz der Gläubiger dienen Hollen. Danach hat da» Gericht ein Berzeichniß solcher Per- jonen anzulegen, bezüglich deren der Antrag auf ConcurS- Eröffnung wegen Nicht! rhandensein» einer genügenden Maffe zarückgewtesen worden ist. Jedermann soll daS Recht zu- fiehen, diese Liste eivzusehen, aus welcher die betr. Naweu erst nach Ablauf von fünf Jahren gestrichen werden.

Da- Strafmoximum für einfachen Bankerutt ist auf finf Jahre Gefängniß und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte erhöht worden, trotzdem die Zahl der eröffneten Aoneurse in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen ist.

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Deutsches Aeich

Kiel, 5. Februar. Bet dem gemeldeten UnglückSfal! find im Ganzen elf Matrosen und ein Werftarbeiter ertrunken, während drei Matrosen und zwei Werftarbeiter gerettet wurden. Unter den Ertrunkenen befinden fich die Matrosen Tolkemit, Lepkoyet, Otto, Schurke, Becker, Proese, MuthS, Brodhag und der Werftarbeiter Wolfgramm. Die meisten Leichen find gefunden. Der Unglücksfall, von welchem dem Kaiser sofort Mittheilung gemacht wurde, ereignete fich 50 Meter von Tonne A entfernt bei der Wasser-Allee.

Kiel, 6. Februar. Bisher find 11 Leichen ge­funden. Die Lage der gesunkenen Dampfpinaffe ist durch eine Boje gekennzeichnet. Die Ursache, daß so viele Mann von der Pinaffe verunglückt find, ist darin zu erblicken, daß die Matrosen, welche während der Nacht Posten gestanden hatten, Mantel, Tornister und Gewehr trugen. Trotzdem dieselben gute Schwimmer waren, sanken fie infolge der Last doch bald unter. Der zur Zeit in Kiel anwesende Chef de» Geschwaders, Biceadmiral Thomsen, zog persönlich Erkundig­ungen bei denjenigen Personen ein, welche zur Zeit de- Unglücks fich im Hafen befanden und die Werftpiuaffe ge­sehen haben. Die kriegsgerichtliche Untersuchung ist bereit­eingeleitet.

Araukfnrt a. M., 6. Februar. Sudermann«Johannes" wurde am SamStag Abend unter großem Beifall aufgeführt, wobei allerdings nicht zu unterscheiden war, ob e- da» geistige Interesse an der Behandlung eines wichtigen Stoffes war oder ein wirklich erfolgreiches Bewältigen des vom Dichter gesteckten Ziele-. Jedenfalls haben verschiedene Scenen zu großem Applaus Veranlassung gegeben. Bon den Mit« spielenden ragte Herr Barthel in der Figur des Täufer- fiegreich hervor, indessen gelangen auch ihm die schwärmerischen Momente weitaus besser al» die eigentlich dramatischen.

Ausland.

Wien, 5. Februar. Der Hochschulstreik ist infolge de» starken Poltzei-AufgebotS heute ziemlich ruhig verlaufen. Nur bei der Technik versammelten fich die Tschechen, um die deutschen Studenten anzugreifen, wurden jedoch von der Polizei zerstreut und einige davon verhaftet. Die Zugänge zur Thier.Arzuei-Schule werden von heute ab von einer Compagnie Infanterie bewacht.

Wie», 6. Februar. Wie dieNeue Freie Presse* meldet, ist die U n i v e r s i t ä t s f r a g e in ein ernstes Stadium getreten. Man erklärt in Regierung-kreisen, daß nach den jüngsten Vorgängen vom Standpunkte der Wahrung der Autorität aas jetzt die Aufhebung des Verbot- des Farben- tragens nicht zuläsfig sei. Fall- die Studenten nach Ablauf der Frist, bis zu welcher die Vorlesungen fistirr find, auf i der Verhinderung der Vorlesungen beharren, so werde die Regierung mit Schließung der deutschen Hochschulen vorgehen.

Rom, 5. Februar. Hier findet demnächst ein königlicher Familienabend statt, in welchem der König die Verlobung de» Grafen von Turin mit einer österreichischen Prinzesfiu offictell bekannt geben wird.

Pari», 5. Februar. ,@d)o de Paris" schreibt über den Drehfu-'Proeeß, die Debatte würde jetzt darauf be­schränkt, daß erklärt wird, daß das Kriegsgericht wissentlich einen Unschuldigen verurtheilt hätte. Zola würde volle Frei­heit gelassen werden, um zu beweisen, daß die Offiziere ihrer Ehre zuwider gehandelt hätten. Der Krieg-Minister habe genaue Kenntniß erhalten von dem Tage, an welchem ein fremder Militär-AttachL Drehfu» die erschwerenden Schrift« stücke zugesandt habe.Jntranfigeant" schreibt, wir haben schon früher gemeldet, daß wichtige Documente von den Freunden Drehfu«' jetzt zum Vorschein kommen. Diese Docu­mente find in dem Proceß Esterhazy nicht mit vorgelegt worden. Wir erklären, daß jene- Acteumaterial von Anfang bi» zu Ende gefälscht ist. Die Freunde Drehfu»' hoffen, damit einen gewaltigen Eindruck zu machen.

Pari», 3. Februar. Im Alter von 90 Jahren starb hier der General Ladmirault, 1870 Befehlshaber des vierten Armeecorps bei und in Metz, nach dem Kriege Gou- verueur von Paris.

Pari», 6. Februar. Der Brief an die Geschworenen, den Zola nach Schluß de- Beweisverfahrens verlesen wird, übertrifft, so versichern Eingeweihte, an Kraft und Klarheit alle- vr-n Zola in dieser Angelegenheit publizirte. Zola wird N'tch Borbringung deS Thatsächlichen dieser Theil wird erst in letzter Stunde fertig gestellt seine Auffassung über Patriotismus rechtfertigen und darthun, daß Vater­lands' und Wahrheitsliebe einander nicht nothwendig au».

schließen. Sämmtliche Minister drö CabtuelS Dupuy werde» zwar erscheinen, doch jede irgendwie deutuugsfähige Auskunft verweigern.

Vermischtes.

Berlin, 5. Februar. Für die Thatsoche, daß nicht selten militärische Strasthaten von Soldaten auf Geisteskrank­heit zurückzusühren find, lieferte eine vor dem diesigen Landgericht geführte Verhandlung einen Beleg. E n 28jägriger Kaufmann Albert Katz au« Pforzheim war wegen Einbruch»- diebstahlS tm Hohevzollern-Museum angeklagt und auch ge­ständig- eS hat fich aber durch längere Beobachtung im Irren- Hause heranSgestellt, daß Katz geisteskrank ist. Er entwickelte vor Gericht den Plan, durch diesen Einbruch sich die Mittel zu verschaffen, um den Kriegsschatz aus dem JuliuSthurm z» rauben. Da» von Katz bekämpfte ärztliche Urtheil erklärt ihn für einen gemeingefährlichen Geisteskranken, und darauf erfolgte seine Freisprechung. Katz ist al- Soldat unzählige Male bestraft worden und hatte schließlich wegen Desertion eine lange Strafe zu verbüßen. Auf Grund der jetzige» Gerichtsverhandlung sprach sein Bertheidiger die Ueberzeugung aus, daß er schon bei seinem Eintritt in- Militär geistes­krank gewesen sei und die vielen Strafen zu Unrecht er­litten habe.

Sin Musterbild bewunderunglwertheu Unternehmungs­geistes bietet die französische Actien-Gesellichait der Distillen« de la Liqneur B&iedictine de lAbbaye de Fdcamp. A» ihr kann man so recht die Erfolge sehen, welche gezeitigt werden, wenn geschickte Reclamev mit einem Artikel allererster Ordnung Hand in Hand gehen. In keinem Hausstande sollte dr-halb die echte Bän-dictine fehle». Damen könne» ihn ohne Scheu trinken und welche Rolle dieser Llqueur bei Jagden, Fußtouren, Seereisen spielt, darüber erkundige ma» fich einmal in guter Herrengesellschaft. Endlich bei feinen Diners ist die echte Bönödictine geradezu unentbehrlich ge­worden. Sie stärkt nicht nur, sondern erzeugt nach de» Genüsse ein ungemein behagliche«, wohlthuende- Gefühl. Darum gedenke ich ihrer stets wie eines guten, zuverlässige« Freunde» und erzeige mich erkenntlich, indem ich allen de» abscheulichen Nachahmungen den Krieg erkläre. Ich bin für- echte.

200 Kilogramm Kohle» in der becunde verbrenne» die Dampfer der Linie HamburgNew-Uork durch­schnittlich auf jeder ihrer Reisen, daS macht 240 Centuer in jeder Minute und bi- zu 6000 Gentner täglich. E ne ganze Reise verschlingt 35 000 bi- 40 000 Centner Kohle. Diese Dampfer müssen also ungchrure Mengen von Brern- stoss mit sich führen, um so mehr, als fie gezwungen find, für alle Fälle den doppelten Borrath an Brennstoff an Bord zu führen. Jährlich verbrauchen die Dampfer von Hamburg nach New Uork 10 Millionen Centner Kohle tm Werthe von etwa 8 Mill. Mk.

(He fiebrigjähriger PredigtamtScavdidat ist dieser Tage mit fieben jungen Candidatrn durch den Generalsuperinttn- deuten D. Faber tm JnteriumSdom zu Berlin feierlich ordinirt worden. ES war die» der Rector Christian Tutly», ein bewahrter Pädagoge, der z. Zt. an der Spitze der Schul­verwaltung in Niemegk steht und von jetzt ab neben seinem Schulamt auch noch in der sehr auSgebrriteten Niemegker Parochte seelsorgerisch wirken will, insbesondere al» Hilf-« prediget in den Töchtergemeinden LühnSdorf re.

An jede junge Mntter

tritt bei der Geburt eines Kindes, das sie nicht selbst stillen kann, die schwierige Frage heran:9Bte ernähre ich meinen Liebling richtig und gut?" Die Antwort darauf kann nur lauten: Mit einer guten Kuhmilch und einem Zusatz von Hafermehl. Aber nicht jede Milch ist gut und nicht jedes der mit Reclame aller Art angepriesenen Hafermehle ist empsehlenSwerth; deshalb heißt eS, eine genaue Aus­lese halten und dafür zu sorgen, eine Milch zu bekommen, die von Kühen stammt, welche womöglich unter thierärztlicher Aufsicht stehen. Das Hafermehl aber, welches der Kuhmilch zugesetzt wird, muß präparttt (thetlwetse oorverdaut) fein, damit eS der Magen de» Säuglings, welcher unpräpartrtes Mehl nicht verdaut, auch wirklich bei sich behalten und verdauen kann. Außerdem muß es reich an Eiweiß (dem zur Älutbildung nöthtgsten Bestandtheil) sein. Diesen Anforderungen nun enffprtcht das auS dem schwersten Hafer der Hohenlohe'schen Hochebene nach streng hygienischen Grundsätzen her­gestellte Hohenlohe'sche Hafermehl aus der HoyeMohe'scheir Prüserven-Fabrtk, Gerabronn in Württemberg vollauf, wie auch aus derAllgemeinen Deutschen Hebammen-Zeitung", de« maßgebenden Organ der Hebammen Deutschlands hervorgeht. Die­selbe schreibt u. A. über daS Hohenlohe'sche Hafermehl wie folgt: Unter den Hafermehlen nimmt das Hohenlohe'fche die erste Stelle ein; eS bekommt den Kindern als Zusatz zur Kuhmilch vorzüglich. Kinder, die ohne Hasmehl-Zusatz erbrachen, gesundeten bald von dieser Verdauungsstörung und tranken die Milch mit einem Zusatz von Haferschleim ebenso gern, als sie dieselbe auch gut verdauten.