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Nr 55 Zweites Blatt» Sonntag den 6. März
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Amtlicher? Th eil.
Bekanntmachung,
vetreffend die nicht fabrikmäßige H-.rsteüuvg von Acetylen.
Die nachstehende Verordnung bringen wir zur allgemeinen Keuntniß.
Gießen, den 3. März 1898.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
Verordnung, die nicht fabrikmäßige Herstellung und die Verwendung von Acetylen betreffend.
Auf Grund des Art. 290 des PoltzetstrafgefetzeS, sowie des § 2 der Verordnung vom 30. October 1851, die Anlage und den Betrieb von Gasfabriken und die Anlage von Gasometern betreffend, wird Folgende» bestimmt:
§ 1.
Wer außer im fabrikmäßigen Umfange Acetylen herstellen oder verwenden will, hat dies spätestens bet der ersten Inbetriebsetzung der GaSrntwicklungS-Apparate der OrtS- Polizeibehörde anzuzeigen.
§ 2.
Die Entwickelung und Aufbewahrung von Aceiy^en darf nicht in oder unter bewohnten Räumen und nicht in Kellern erfolgen. Die Räume, tn denen die GaSentwickelung statt« findet, müffrn durch eine Brandmauer oder einen ifolirenden Luftraum von Wohmäumea getrennt sein. Die GaSentwickler dürfen nur unter leichter Bedachung aufgestellt werden.
§ 3.
Diese Räume müssen hell, geräumig und gut gelüftet sein, dürfen nur durch Dampf- oder Wafferheizung erwärmt und nicht mit Licht betreten werden. Die Thüren müssen nach außen ausschlagen. Die EntlüftungSrvhre der Räume und der GaSentwickler dürfen nicht tn Schornsteine münden, die EatlüftungSrohre der GaSentwickler find bis über da» Dach zu führen.
§ 4.
Die Apparate zur Entwicklung und Aufbewahrung von AcethleugaS müssen so eingerichtet sein, daß tn ihnen kein höherer als ein Ueberdrnck von einer Atmosphäre fich bilden kann.
§ 6.
An den EntwickelungS-Apparaten, Gasbehältern und Gasleitungen dürfen keine aus Kupfer bestehende Thetle angebracht fein.
§ 6.
Calctumcarbid und andere Carbide dürfen in Mengen von mehr al» 10 Kgr. nur in wasserdicht verschlossenen Gesäßen und in trockenen, Hellen, gut gelüfteten Räumen aufbewahrt werden. Die Lagerung tn Kellern ist untersagt. Die Gefäße müssen die Aufschrift tragen: „Carbid, gefährlich, wenn nicht trocken gehalten."
§ 7-
Die zur Aufnahme flüsfigeu Acetylens bestimmten Flaschen müssen durch etven weißen Anstrich und die Aufschrift: „Flüssiges Acetylen, feuergefährlich^ gekennzeichnet, mit Angabe der Tara und des FaffungSravmeS in Litern versehen und auf 250 Atmosphären geprüft sein.
§ 8.
Bei der Füllung der Flaschen darf daS Berhältviß von 1 Kgr/ Acetylen auf 3 Liter Rauminhalt nicht überschritten werden.
§ 9-
Die Flaschen für verdichtetes AcethlengaS müssen durch die Aufschrift: ^AcethlengaS, feuergefährlich" gekennzeichnet und mit der Angabe deS höchsten zulässigen Druckes versehen sein. Vie müssen mit dem doppelten deS zulässigen Druckes geprüft sein.
§ 10.
Die mit flüssigem oder verdichtetem Acetylen gefüllten Flaschen find gegen die Einwirkung von Sonnenstrahlen und Ofeuwärme zu schützen.
§ 11.
* Flüssiges und verdichtetes Acetylen dürfen nur in Gefäße gefüllt werden, an denen kein Theil aus Kupfer oder Kupfer- legirungeu besteht.
§ 12.
Die Bestimmungen in den §§ 1, 2 und 3 finden keine Anwendung auf tragbare und solche AcethlengaSlampev, bei denen der Brtnuer mit dem Entwickelungsapparat unmittelbar und fest verbunden ist.
Denjenigen, welche beim Erscheinen dieser Verordnung mit Genehmigung oder mit Borwissen der Ort-Polizeibehörde AceihlenentwickelungS-Apparate bereit» in Betrieb genommen haben, kann von der OrtSpolizeibehörde zur Erfüllung der Vorschriften tn § 2 und im ersten Satze de» § 3 eine Frist von 12 Monaten vom Tage de» Inkrafttretens dieser Verordnung ab bewilligt werden.
Die vorsteh-nden Bestimmungen finden keine Anwendung: a, auf fabrikmäßig betriebene und daher nach § 16 der Gewerbeordnung besonderer Genehmigung bedürftige Anlagen zur Herstellung von Acetylen,-
b. auf die staatlichen wissenschaftlichen Institute, soweit
sie Acetylen zu Lehr- und Stadtenzwrcken herstelle« und verwenden.
§ 13.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, sofern dadurch nicht nach den bestehenden Gesetzen eine schwerere Strafe verwirkt ist, nach Art. 290 bei PolizetstrafgesetzeS bestraft.
§ 14.
Vorstehende Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Darmstadt, den 22. Februar 1898. Großherzogliche» Ministerium de» Innern, gez. Finger.
gez. Dr. Kratz.
Bekanntmachung,
betr.: Die Abhaltung der Vtehmärkte.
Wir bringen hierdurch zur Kenutuiß der Betheiligte», daß der Auftrieb zu den Biehmärkten am 8. und 9. l. MtS. erst von 7 Uhr Vormittag» ab stattfinden kann, bi» zu dieser Zeit ist da» Aufstellen des Vieh» auf den Zufuhrstraßen zu« Marktplatz verboten.
Gießen, am 3. März 1898.
Großherzogltche» Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.
Kaiserliche Reden.
Während der erste Kaiser des neuen deutschen Reiche« nur selten in der Oeffenllichkeit hervortrat und es besonder» vermied, seine Ansichten und Pläne öffentlich zum Ausdruck zu bringen, liebt es Kaiser Wilhelm bekanntlich, bei sich darbietenden Gelegenheiten der Welt Kenntniß zu geben von dem, was sein Inneres erfüllt. Wir sind es nachgerade gewohnt geworden, den Kaiser bei besonders feierlichen Anlässen sprechen zu hören. Eine Reihe solcher kaiserlicher Reden haben wir bereits zum Gegenstand der Erörterung an dieser Stelle gemacht und stets betont, daß der Inhalt derselben um so bedeutungsvoller ist, als er meist einer plötzlichen Eingebung, dem Drange des Kaisers entspricht, denn, was sein Herz bewegt, Luft zu machen. Wer erinnert sich nicht noch der Rede des Kaisers auf dem Paradediner in Görlitz, als der Zar seinen Besuch gemacht hatte und nach Kiel abgefahren war. Der Trinkspruch des russischen Selbstherrschers hatte bekanntlich eine verschiedenartige Deutung erfahren, die sogar zu dem Prozesse Leckert-Lützow Beran« lassung gab. Die Beunruh gung war allgemein vorherrschend, daß unsere Beziehungen zu Rußland vielleicht doch nicht so
Feuilleton.
Die Drmsskirung.
Humoreske von S. Halm.
(Nachdruck verboten.)
K. 0. Prinz Carutval schwang in den Ballsälen und Tanzsalou» sein Narreuseepter. Von den höheren Töchtern bi» herab zur kleinen Modistin, Alle» rüstet sich zum Fast« nachttdien»tag.
Zuweilen aber gibt e» auch hartherzige Väter, die fich hartnäckig der Einsicht verschließen, daß zu den Vergnügungen, die da» Töchterchen mitmachen muß, auch unumgänglich ein Costüm« oder Maskenball gehört. So erging eß auch de« Oderlehrer de» städtischen Gymnasium», Herrn Ewald Pierfchke. Dem biederen Lehrkundigrn kam die Zumuihuug seiner Gattin und Tochter, mit ihnen auf daS diesjährige Maskenfest de» Vereins „Fidelita»" zu gehen, geradezu himmelschreiend vor. Rund heraus sprach Herr Pietschke sein Nein und schmollend zogen fich die Frauen von dem Barbaren zurück. Die Frau Oderlehrerin spielte leider wirkungslos die gekränkte Unschuld/ Fräulein vephi, wie Josepha der österreichischen Mutter zu Ehren genannt wurde, zerfloß volle drei Tage lang fast in Thräueu.
„JefleS, Ewald, wie Du dös Elend nut mitanschaun magst!" grollte die Mutter. Doch selbst dieser Appell an die Menschlichkeit deS Gatten war vergeben».
„'S druckt mir daS Herz ab! Aber.wart Du nur, oalter Brummbär, wann'» die Sephi erst oamal a aalte Nocken ist, bann sollst von mir hören, wer daran schuld ist, doß döS arme Hascheri fitzen g'blieben ist!" — Mit dieser fürchterlichen Drohung Überließ die erboste Gattin den „Tyrannen" fich selbst. -
Fräulein SephiS ThräueuauSbrüche währten aber zur Verwunderung der Mutter nur, wie schon gesagt, drei Tage. In dem hübschen Köpfchen der jungen Dame hatte nämlich ein bestimmter Plan Gestaltung gewonnen. Al» am Abend deS dritten Tages Vetter Heinz im Hause des Oheims erschien, nahm ihn das allerliebste Väschen sofort bet Veite.
„Heinz--!"
„Was willst Du denn schon wieder, Sepperl?"
Da» Fräulein seufzte elegisch und that einen Madonnen- augeuaufschlag.
„Ach Heinz!"
„I der Tausend, so red doch, Mädel! Bist doch sonst nicht wie auf den Mund geschlagen."
„Ich möchte Dich um etwa» bitten, lieber Heinz!"
Der Student zwirbelte sein Bärtchen»
„Hm — hm!"
„Aber Du mußt gleich ja sagen — — bitte, lieber, guter Heinz!"
„Hm--hm!"
„Bitte, bitte!"
„Ja — wenn Da lieber, süßer Heinz sagen wolltest." „Ach, Alle», wa» Du willst, süßer Heinz, nur sage ja!" „Topp, es gilt — ich sage ja — wenn Du Alle» thust, wa» ich verlange."
„Aber — — Heinz!"
„Keine Ausflüchte. Ja oder nein. Für wa» ist wa». Also--*
„Ja doch I*
„vor Allem also Vorschuß. — Du weißt, ein Student ist immer aufs Pumpen angewiesen, selbst wenn er einen reichen Vater hat. Ich verspreche Dir auch prompte Rückzahlung. Also — gib mir einen Kuß, Cousine!"
Wa» nützte Sephi die Entrüstung? Sie mußte dem
I Vetter wohl oder Übel die erste Rate der AbschlagSzahlrmg verabfolgen, und prompt folgte die Quittung.
Dunkelroth entwand sie fich endlich seinen Armen. — „Nun aber höre, Heinz!" Und Arm in Arm gingen sie in» regenfeuchte Gärtchen hinab.
Frau Pietschke sah den Beiden vom Fenster auS nach und allerlei Luftschlösser tauchten vor ihr ans. Heinz war eine gute Partie. — Und dann waren die Briden noch sa jung,- sie konnten schon warten.
Drunten stand Heinz eben still, kraute fich hinter de« Ohren und schnitt eine Grimasse.
„Du hast e» mir versprochen!" schmollte da» BLSchen«
Heinz schielte nach dem Fenster deS Oheim».
„Sephi," meinte er nachdenklich, „da» könnte un» beide« schlecht bekommen "
„Nun, den Kopf wird e» uns ja nicht kosten," »einte sie schnippisch.
„Und meine Schwester sollte Dich quasi einladen?"
„Lolo thut es gerne. — Die ist nicht so ein Frosch wie Du!"
„Na, — meinetwegen denn! Aber ein» sage ich Dir: Geht Alles gut ab, so bekomme ich eine Extra Gratffication von Dir, Sepperl!"
„Und die wäre?"
„Da» sage ich Dir am Aschermittwoch."
Lolo war nicht nur kein Frosch, sondern einfach Feuer und Flamme für der Cousine genialen Einfall, hinter de« Rücken de» gestrengen PapaS einen Maskenball mitzumachen. Sie wollte Sephi sogar ihr Costüm leihen. Man war nämlich übereingekommen, daß die Wagemuthigen al» Pierrot nnb Pierrette auf teten sollten. Heinz ging zwar in diesen Tagen gedankenvoll umher. Lolo neckte ihn weidlich und


