1898
Nr. 102 Zweites Blatt. Dienstag den 3. Mai
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AnrtUche- Lbeit.
Polizei-Verordnung,
Lte Entnahme von Wasser au» den Wasserleitungsbrunaen zu Staufenberg betreffend.
Mit Genehmigung Großh. Ministerium» de» Innern vom 19. April 1898 zu Nr. M. d. I. 8627 wird unter Zustimmung de» KreiSausschuffe» de» Kreise» Gießen und nach Vernehmung der Loealpolizeibehörde sowie der Gemeinde- Vertretung zu Staufenberg auf Grund der Art. 78 und 48 V 2 de» Gesetze» vom 12. Juni 1874: „die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen betreffend" nachstehende Polizei Verordnung erlaffen:
§ 1.
Die Entnahme von Waffer au» den Wafferleituvg»druuuen der Gemeinde Staufenberg durch Kinder unter 8 Jahren ist verboten.
Im Falle der Zuwiderhandlung machen sich dir Eltern strafbar, fall» fie es an der nöthigen Aufsicht haben fehlen laffen.
§ 2.
Das Entnehmen von Waffer au» den genannten Brunnen zu« Zwecke de» Begießen» von Gärten oder soastigen Läudereieu ist verboten.
§ 3.
Die Entnahme von Waffer au» den genannten Brunnen zu« Waschen von Gegenständen irgend welcher Art unmittelbar bet diesen Brunnen ist verboten.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden «it Geldstrafe von 1 bi» 5 Mark geahndet.
Gießen, den 29. April 1898.
GroßherzoglicheS KreiSawt Gießen.
__________________ v. Gagern. _______________
Die elterliche Gewalt im bürgerlichen Gesetzbuch.
Von dem Rechtsverhältniß zwischen Eltern und Lindern haben wir schon vor einiger Zeit gesprochen und dabei in Aussicht gestellt, daß wir noch weitere Abschnitte de» Bürgerlichen Gesetzbuches, welche die Allgemeinheit ioteresfiren, in den Kreis unserer Betrachtung ziehen würden. Wir wollen heute nochmals auf daS RrchtSoerhältmß zwischen Eltern und Kindern zurückkommen und von der elterlichen Gewalt 'prrchen, wie fie vom 1. Januar 1900 ab zu Recht besteht. Dabei find zwei neue G.sichtSpunkte besonder» zu beachten, die vor-
Feuilleton.
Der Mai im Harten!
Von I. C. Schmidt, Kunst- und HandelSgärtner in Erfurt.
(Nachdruck verboten.)
Der Wonnemonat ist da! Wird er halten, waS sein Name verspricht? Wir stad durch den Winter, der rin freundliche», und durch den Frühling, der bisher ein mürrisches Gesicht zeigte, so ost geuassührt worden, daß ein richtiges Vertrauen nicht einkehreu will. Aber wir wüffen bereit sein, im Garren deS Maien zu harren, um die Wonne, die er von Rechtswegen auSströmen sollte, unseren Pfleglingen za Gute kommen zu laffen.
Bor Allem merke man, zum MonatSanfang da» nach- zuhole«, was der griesgrämige April zu thun verhinderte.
Im Blumengarten pflanzt man Gladiolen, Georginen- knollea und Lilien, ebenso Astern, Levkoyen, Phlox, Skabiosen, Zinnien, Balsamiueu, Eentaurea, kurz, die ganze Schaar der krommer« und Herbstblumen, die man im Kasten vorgezogrn und biS dahin sorglich behütet hatte. ES sei dringend daran erinnert, die Pflanzlöcher bequem und weit zu machen, damit die Wurzeln gerade und ungekuickt hineinkommeu. ES wird in diesem Punkte noch sehr viel gesündigt.
Auch die Zimmerpflanzen kommen, soweit fie weiterfest find, hinaus io die Maienluft. Man stellt die Töpfe aber nicht oben auf den Boden, sondern senkt fie ein. Mit einem spitzen Pfahl macht man durch kreisförmige Bewegungen ein trichterförmiges Loch. Der Topf steht dann unten hohl, das Waffer läuft gut durch und die Regenwürmer können nicht durch da» AbzugSloch hiuetnkommen.
Im Gemüsegarten erübrigt noch außer den Aus- faaten, welche als Folge der bereits i« März und April
auSfichtlich sür eine» großen Theil Deutschland» in den bestehenden Berhältoifien mancherlei Veränderungen bringen werden. Es giebt nämlich keine besondere väterliche Gewalt mehr, sondern nur noch eine elterliche, die in der gemein- schaftlichen Sorge für die Person und daS Vermögen des Kinde» besteht. Nur minderjährige Kinder find der elterlichen Gewalt nnterworsen. Wenn auch die elterliche Gewalt dem Vater und der Mutter gemeinsam zustehen, so hat sür das Vermögen de» Kindes doch in erster Reihe der Vater zu sorgen, und nur ausnahmsweise liegt die Vermögensverwaltung der Mutter ob.
Die dem Vater, bezw. beiden Eltern zusteheude Gewalt schließt eine Reihe von Pflichten ein, die daS ganze Leben des Kindes umfaffen, nämlich die Unterhaltung, Erziehung und Beaufsichtigung desselben, sowie in der Verwaltung de» Vermögen» der Kinder. Dem freien Ermeffeu de» Vaters ist bezüglich der Erziehung ein großer Spielraum gelassen, da da» Bürgerliche Gesetzbuch nähere Bestimmungen darüber nicht enthält. Unbedingt verpflichtet ist der Vater, nur dem Kinde da» Minimum de» Unterrichts zu gewähren, welches die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten vorschreibeu. Darüber hinaus entscheidet daS Jnterrffe de» Kindes, für welche dann eveutl. da» BormundschaftSgericht eivzutreten hat, welche» auch bei der Wahl des Beruf» ein bestimmtes Einspruchsrecht wahruehmeu kann.
Wo Pflichten find, da müssen auch Rechte sein, und diese bestehen bezüglich der elterlichen Gewalt in dem Nutznießung»- recht de» BaterS an dem Verwögen de» Kinde». Nur da» freie Verwögen, wozu Kleider, Schmucksochen und Alles, Wadas Kind durch seine Arbeit oder einen selbstständigen Geschäftsbetrieb erwirbt, ,st von der Nutznießung ausgeschlossen, die für alle anderen Bermögevsstücke besteht. Dieses Nutznießungsrecht genießt der Vater eo ipso, eS braucht ihm nicht erst besonder» übertragen zu werden. Dagegen kann er nach eigene« Belieben auf dasselbe verzichten.
Die übrigen Thetle der väterlichen Gewalt über die Kinder haben wir bereits gelegentlich der Erörterung de» Rechtsverhältnisse» zwischen Eltern und Kindern besprochen. Jedenfall» ist eS von großem Boriheil, daß künftig in ganz Deutschland ein einziges Familieurecht gilt, daß nicht in Preußen nach diesem, in Sachsen nach jenem und in anderen Bundesstaaten nach anderweitigen Grundsätzen daS Recht ge- handhabt wird. Darin liegt der Segen deS Bürgerlichen Gesetzbuches, daß manche altgewohnte Rechtsanschauungen beseitigt, aber dem ganzen deutschen Vaterland ein einziges Gesetz giebt. (xx)
vorgenowmenen fortgesetzt werden, das Auslegen oder Aus- pflanzen der Samen von Bohnen, Gurken und Kürbissen. Die empfehlenSwerthrste Neuheit ist vou Bohnen btt „Juli- Stangenbohne", welche die srüheste aller Sorten uno von einer geradezu verblüffenden Tragsülle ist. Die früheren Saaten der verschiedenen Gemüsesorteu werden, wenn zu dicht aufgcgaugeu, verdünnt, gehackt, reingehalteu und wenn uöihtg gegoffen. — Die Erdbeeren werden bet trockenem Wetter gut bewäfferr. Dos heißt aber nicht ein bischen plätschern, sondern volle Kannen geben! Bei hochstämmigen Stachel- und Johannisbeeren entferne man alle sich bildenden Wurzelschoße, ebenso bet Rosen. Den Spargel, dies köstlichste aller Gemüse, wolle man recht vorfichtig stechen, die Erde rund um die Stange mit dem Finger stets vorher entfernt, das Loch aber wieder glatt stretchen. ES find mancherlei Apparate und Mefferformeu zum Stechen erfunden, fie laufen jedoch mehr oder minder auf Spielerei hinaus. Man wähle da» einfache, lange, schmale Spargelmesser, jedoch mit einem platten Kvopf au der Spitze, der an den unterirdischen, nicht fichtbaren anderen Trieben abgleitet.
Ist der Meerretttg noch nicht gelegt, so ist e» jetzt die höchste Zeit dazu. Die Wurzeln, die sogenannten Stangen, werden mit einem Tuche glatt abgerieben und bann so flach al» irgend möglich in ein gut gedüngte»,; tief umgegrabenes Bert gelegt, ca. 70 Ctm voneinander entfernt. Durch mehr- fatf'6 Behacken der Berte sorgt man für die Vertilgung de» Unkrautes und zugleich für eine au-gtebige Lockerung. Durch die Lockerung de» Boden» wird den Pflanzen außerordentlich genützt, so daß die Gärtnerregel entstehen konnte „zweimal gehackt, ist so gut wie einmal gedüngt".
Der Mai bietet auch Gelegenheit, Loniserrn umzu- pflanzen, doch wüffen fie mit möglichst großem Erdbällen versetzt werden.
Vemtsehes Reich.
Bulin, 30. April. Die Budget-Commifsion bei Reichstage» hat heute den Nachtragsetat ohne erhebliche Di»- cusfiou beendet und die geforderten Nachträge bewilligt. Wie in Reichttag-kreisen verlautet, soll die Regierung sich dahin schlüssig gemacht haben, daß die Militär-Strasproeeß-Refor« jedenfalls noch vor Schluß der Session zur Erledigung kommt.
Berlin, 30. April. Da» Reichspostamt erläßt folgende Bekanntmachung: Aus Anlaß deS Kriege» zwischen Spanien und den Bereinigten Staaten von Amerika und mit Rücksicht auf die Blokade eines Thetle» der eubanischeu Hafen haben die Dampfer-Gesellschaften, mit Ausnahme der spanischen, die regelmäßigen Fahrten nach der Insel Cuba eingestellt. Der Postbrief'Verkehr nach Cuba kann daher bi» auf Weitere» nur über Spanten zur Versendung gelangen.
Berlin, 30. April. Wie eine parlamentarische Corre- spoudenz ersähet, ist die Regierung dahin schlüssig geworden, daß der Schluß uichtnurdes Reichstage», sondern auch de» preußischen Landtage» jedenfall» noch vor Pfingsten erfolgt. Ein Termin für den Schluß de» Reichstage» ist noch nicht festgesetzt. StaatSsecretär Posadowskh wird mit dem Präsidenten Freiherr« v. Bvol sich dieserhalb am Montag verständigen.
Berlin, 30. April. Die heutige Sitzung deS Abgeordnetenhauses wurde hauptsächlich mit der Debatte über die Interpellation Gotheio, betteffend daS Breslauer Mädchen- gymnafium, auSgesüllt. Nachdem dieser Gegenstand erledigt war, gelangte der Bericht der Staatsschuldencommission über die Verwaltung der Staatsschulden im Jahre 1896/97 und einige RechnuugSsacheu zur Erledigung. Montag: Disciplinar- gesetz für Privatdoeenten und kleine Vorlagen.
Arrskrird.
Wien, 1. Mai. Die hiesige amerikanische Botschaft erklärt alle Meldungen über eine angebliche Trübung der Verhältnisse zwischen Oesterreich-Uog ar« und Amerika sür Erfindung.
Paris, 1. Mat. Der gestern früh in New-Uork ein- getroffene Dampfer „Paris" wird sofort in einen Hilfskreuzer verwandelt werde«.
London, 30. April. Die Meldung deS Blatte» Sun, wonach die amerikanische Regierung dem österreichischen Vertreter in Washington eine Note gesandt haben soll wegen der Beihilfe de» Kaiser« Franz Joses zur Verstärkung der spanischen Flotte, wird osficiell dementirt.
Sind Nachtfröste zu befürchten, so muß da» blühende Spalierobst mit leichten Decken und Tüchern geschützt werden.
Die adgeblühren Blumenzwiebeln werden au» dem Boden herausgenommen. Man wolle aber nicht, wie e» häufig geschieht, die Blätter sofort abschueiden, sondern mau läßt diese einige Wochen hindurch auf dem Lager abwelken nab nimmt fie dann ab. Die Zwiebeln bereichern sich dadurch für nächstes Jahr mehr an Kraft und Blühvermögen.
Sobald wärmeres Wetter eintritt, erscheinen jetzt schon die Wespenweibcheu, und zwar find alle- Weibchen, die überwintern. Sie sind jetzt schon tu Gläsern, die mit verdünnte« Syrup oder Zuckerwasser auf ein Viertel ihres Inhalt» an- gefüllt sind, wegzusangen. Im Herbst ist sonst die Plage unter den Weinstöcken groß und ein jedes jetzt weggefangene» Thier erspart später die Jagd aus Hunderte.
Dem Garten gebe man auch in allen seinen Thetle« ein hübsche», frühlingsgemäße» Ansehen. Hat man alte Mauern und Zäune de» Nachbar» an seinem Garten, die einen häßlichen Anblick gewähren und die man den Blicken entziehen will, so gibt e» kein bessere» Mittel, al» eine Ber- kleidung mit der Rinde der spanischen Korkeiche. Sie läßt fich, nachdem man fie im Wasser einige Tage aufgeweicht hot, leicht annageln. Man kann auch aus den röhrenförmigen Stücken Baumstämme Herstellen, die man dann mit einer Topfpflanze krönt; aus alten Fässern und Baumstücke« kann man durch Benagelung mit diesem unverwüstlichen Material Gartenttsche und Bänke Herstellen. Alle diese Arbeiten machen einen sehr gefälligen Eindruck und Sa» pittoreske Aussehen wird durch die Zeit und die Witterung noch gehoben.


