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Sonntag den 31 October
Amts- und Airzeigeblatt für den Tkveis Giefzen.
Kratisöeikage: Hießener Aamikienölätter.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
Alle »nnoncen.Bureaux des In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgeg«.
und Verkrümmungen statt. Dr. Mendelsohn hat auch darauf hingewiesen, daß bei der großen Inanspruchnahme der unteren Glietmaßen beim Radfahren eine Blutüberfüllung in den Gelenkenden eintritt, welche einen günstigen Boden für die bei Kindern so häufigen Entzündungen im Knie- und Hüft- gelenk bilden.
Vierteljährig« A0onncmentspreirr 2 Mark 20 Pfg. m\i Bringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
-chutstraße
Fernsprecher
Die Eintragung einer Buchschuld geschieht auf Antrag des Inhabers und auf den Namen bir in dem Anträge als Gläubiger bezeichneten Person. Als Gläubiger können nur eingetragen werden: 1) einzelne physische Personen, 2) einzelne Handelsfirmen, 3) einzelne Gesellschaften mit beschränkter Haftung, einzelne eingetragene Genossenschaften, einzelne eingeschriebene Hrlfskassen und einzelne juristische Personen, welche im Gebiete des deutschen Reiches ihren Sitz haben, 4) Stiftungen, Anstalten, Fibeicommiss^ deren Verwaltung von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aufsicht ge- führt wird, oder deren Verwalter ihre Verfügungsbefugniß über die Maffe durch eine Urkunde nachweisen.
Ehefrauen und großjährige Personen unter väterlicher Gewalt werden zu Anträgen ohne Zustimmung des Ehe mannes bezw. Vaters zugelaffen. Die Ehefrau bedarf der Zustimmung des Ehemannes, wenn ein Vermerk zu dessen Gunsten eingetragen ist.
Die Zahlung der Zinsen einer eingetragenen Forderung erfolgt mit rechtlicher Wirkung an Denjenigen, welcher am zehnten Tage des dem Fälligkeitstermine der Zinsen vorangehenden Monats eingetragener Berechtigter war. Die Zinsen werden nur innerhalb des Deutschen Reiches gezahlt, und zwar in der Zeit vom vierzehnten Tage vor bis zum achten Tage nach dem Fälligkeitstermine durch die Hauplstaatskasse oder eine öffentliche, an die Hauptstaatskasse ablieferungs- pfllchtige Kasse oder mittelst Übersendung durch die Post oder auf sonstige durch das Ministerium der Finanzen zu bestimmende Weise, stets indessen auf Gefahr und Kosten des Berechtigten. Rach Ablauf der gedachten Frist erfolgt die Zahlung nur noch bei der Hauptstaatskasse.
An Gebühren werden erhoben: 1) für die Umwandlung von Staatsschuldverschreibungen in Buchschulden des Staates, sowie für sonstige Eintragungen und Löschungen — jede Einschrift in das Slaatsschuldbuch besonders gerechnet, — 25 Pfennig von je angefangenen 1000 Mark des Betrages, über den verfügt wird, zusammen mindestens 1 Mark; 2) für die Ausreichung von Staatsschuldverschreibungen für je angefangene 1000 Mark Capttalbetrag 50 Pfg., zusammen mindestens 1 Mark. Die Staatsschulden-Verwaltung ist unbedingt verantwortlich.
Ein hessisches Stsstsschuldenbuch.
Die Großherzogliche Regierung hat der Zweiten Kammer der Landstände einen ausführlich begründeten Gesetzentwurf zugehcn lassen, der sich in 24 Artikeln mit der Einrichtung und Führung eines hessischen Staatsschuldenbuchs beschäftigt. In der Begründung wird zunächst auf die mannigfachen Gefahren hingewiesen, welche das ausschließlich an den Besitz der Urkunden geknüpfte Forderungsrecht in sich schließt; so- dann wird das System der Buchschuld in der folgenden Form dargelegt:
Das System der Buchschuld erstrebt die Eintragung des Forderungsgläubigers in ein mit öffentlichem Glauben versehenes Buch, welches von den staatlichen Organen unter der seitherigen landständischen Mitwirkung bei der Verwaltung der Staatsschuld geführt wird. Der Eintrag, welcher die gedachte Umwandlung der Inhaber- in eine Namenforderung bewukl, stellt sich daher als ein beweiskräftiges Schuld- bekenntniß seitens des Staates gegenüber dem Gläubiger dar, dessen Forderungsrecht auf Capital und Zinsen damit unabhängig wird von dem Besitz oder dem unversehrten Be- stand der Urkunde, welche damit nicht mehr die Trägerin von Rechten und unentbehrliche Grundlage der Geltendmachung solcher ist.
In Betreff der Zinsscheine, so heißt es dann weiter, ist bic bemalen bestehenbe Gefahr für ben Gläubiger, sein Forderung-recht mit bem Abhandenkommen der Urkunde zu verlieren, besonders groß, da dieselben nach Art. 13 und 14 des Hess. Ausf.-Ges. zur C.-P. O. vom 5. Juni 1879 ge- richtllch nicht außer Kraft gesetzt werden können. Für Buch- jchulden werden Zinsscheine überhaupt nicht mehr ausgegeben, die fälligen Zinsen vielmehr an den Bezugsberechtigten ohne Antrag und Förmlichkeiten zur Auszahlung angewiesen. Mit der Beseitigung dieser Gefahren in Folge der Eintragung bleibt dem Gläubiger doch die Berechtigung gewahrt, jederzeit und ohne vorgängige Kündigung die Rückwandlung in eine Jnhaberforderung nach freiem Ermessen herbeizuführen, welche gegen Löschung des Eintrags durch Ausreichung neuer Stücke zu gleichen Bedingungen und gleichem Zinsfuß erfolgt. Zur Uebertragung der Forderung auf Capital ober Zinsen ist eine solche Rückwandlung indessen nicht erforderlich, da sowohl die Umschreibung auf den Namen eines dritten Bezugsberechtigten, als die Ueberfchreibung auf einen bereits für die gleiche Anleihe eingetragenen Gläubiger jederzeit in Antrag gebracht werden kann, ebenso wie bte sichere Festlegung von Beschränkungen des Forderungsrechtes durch Bestellung von Pfand- und Nießbrauchsrechten ausführbar ist. Die ganze Gesetzesvorlage ist nach diesen hier dargelegten Gründen bearbeitet worden. Was nun insbesondere die Einrichtung des Hess. StaatSschuldbuchs angeht, so ist diese in folgender Weise beabsichtigt: Für jede der beiden Gattungen von Heisischen StaatSschuldverschreidungen, der 3procentigen und ^procentigen Staatsanleche sollen getrennte Bücher geführt werden und in denselben für jeden Gläubiger ein besonderes Conto Hinsichtlich der Aufbewahrung der Bücher und der Cassation der eingelieferten ^Schuldverschreibungen bis zu deren gänzlicher Vernichtung werden geeignete Vorkehrungen getroffen werden. Die Hingabe von Baarbeständen berechtigt an sich nicht zur Eintragung von Schuldforderungen, es muß vielmehr die darlehensweife Hingabe zuvor durch Ausstellung der Obligation verbrieft und diese Schuldurkunde im Besitz des Gläubigers sein. Soweit nicht besondere landesrechtliche Vorschriften zu beachten waren, schließt sich der Gesetzentwurf dem vorbildlichen preußischen Gesetze aufs Engste an.
Aus dem Gesetzentwurf theilen wir nachstehend die wesentlichen Bestimmungen im Auszug mit.
Schuldverschreibungen d r dreiundeinhalbprocentigen und der dreiprocentigen Staatsanleihen des Großherzogthums können in Buchschulden des Staats auf den Namen eines bestimmten Gläubigers umgewandelt werden.
Die Umwandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlaufe brauchbarer Staatsschuldverschreibungen nebst Zinsschein- Anweisungen (Erneuerungsscheinen) und Zinsscheinen durch Eintragung in das bei der Staatsschulden:)erwaltung zu ftthrende Staatsschuldbuch. Für die zu verschiedenen Zinssätzen erfolgenden Eintragungen werden getrennte Bücher (ungelegt. In dem Staatsschuldbuch sind auch die in dem Schuldoerhältnisse elntretenben Veränderungen zu vermerken. Won dem Staalsschuldbuche ist eine zweite Ausfertigung zu b ilden und getrennt aufzubewahren, lieber den Inhalt des Staatsschuldbuchs darf nur dem eingetragenen Gläubiger, feinen gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern von Todeswegen, sowie bezüglich der im Art. 4 u'itter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläubiger den zur Revision
Rr. 256 Viertes Blatt
Ist Radfahren für Kinder gesand?
Von Dr. Otto Gotthilf.
(Nachdruck verboten.)
Da das Radfahren ein gutes Kräftigungsmittel besonders für Muskeln und Lunge bildet, so sollte man meinen, daß es auch für Kinder beiderlei Geschlechtes von großem Vor- theil wäre. Dieses ist aber im Allgemeinen zu verneinen. Das Radfahren erfordert eine sehr große körperliche Anstrengung und Arbeitskraft. Zur Erzeugung und fortwährenden Ergänzung derselben, sowie zur Ernährung der schwer arbeitenden Muskeln ist der stete Zufluß einer ganz bedeutenden Mcnge von Blut nöthig. Diese große Blutmasse sammt dem darin befindlichen Ernährungsmaterial wird nun aber natürlich den übrigen Organen des Körpers entzogen, diese werden zeitweise gleichsam in Hungerzustand versetzt, aljo in ihrer Entwickelung gestört. Namentlich in den Jahren des Wachsthums kann dies schwere bleibende Folgen nach sich ziehen. Bedeutende ärztliche Autoritäten weisen immer wieder auf die hygienischen Schädlichkeiten hin, welche eine körperliche lleberanflrengung, sei es auch nur z. B. beim Tragen einer schweren Büchermappe, im kindlichen Organismus hervorruft. Wie viel größer müssen erst die hygienischen Nachtheile bei einem Sporte sein, welcher sogar noch für Erwachsene anstrengend ist. Namentlich Gehirn und Nerven leiden unter dem häufigen Mangel an genügender Blutzufuhr. Dies wird natürlich um so mehr der Fall fein, je unmäßiger das Radfahren betrieben wird. Und gerade die Jugend ist stets dazu geneigt, alle Vergnügungen zu über* treiben und sich in körperlichen Hebungen vor den Altersgenossen hervozuthun. Jugend hat eben keine Tugend.
Besonders schwerwiegend können die Schädigungen auf das kindliche Herz fein. Dies muß beim Radfahren durch die sehr beschleunigte Blutcirculation eine ganz gewaltige Arbeit verrichten, wodurch der noch sehr weiche, in der Entwickelung begriffene Herzmuskel leicht übermäßig ausgedehnt wird, so daß Herzerweiterung in Verbindung mit Klappenfehlern entstehen, also organische Leiden, welche für das ganze Übrige Leben verhängnißvoll bleiben.
Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montags.
Die Gießener ^««iktenötälter werben bem Anzeiger wöchentlich breimal beigelegt.
M Seidenstoffe
— von Eiten & Keussen, Crefeld.
Gießener An zeig er
Kenerat-Anzeiger.
ber Äoffen derselben berechtigten öffentlichen Behörden ober Da auch bas Knochengerüst bes kindlichen Körpers noch sonstigen Personen, letzteren aber nur, falls ihre Berechtigung weich unb unentwickelt ist, so finben hier leicht Verbiegungen zur Kassenremsion burch eine bcutsche, öffentliche Behörbe ' —.....- “
bescheinigt ist, Auskunft ertheilt werben.
Alle biese gesunbheitlichen Nachtheile sinb um so gefährlicher, je jünger bie Kinber sinb. Bei Knaben unb Mäbchen , von 16 Jahren bürsten bie genannten schäblichen Einwir- ’ kungen wohl nicht mehr zur Geltung kommen. Trotzbem möchte ich aber bas Rabsahren erst nach völliger körperlicher ' unb geistiger Reife cmpfehlen, weil zu leicht eine gewisse । sinnliche Reizung hervorgerufen wirb, auf b.ren üble Folgen ! wir hier nicht näher eingehen können.
' In Großstäbten, wo bie Entfernungen zur Schule, zu Verwanbten unö Bekannten sehr große sinb, ba kann man allenfalls auch Kinbern ein mäßiges Radfahren als bequemes Beförderungsmittel gestatten. Auf d n belebten Straßen können sie auch nicht so leicht zu schnell fahren und sich überanstrengen. Niemals aber lasse man sie mit Kameraden ohne Begleitung Erwachsener größere Touren unternehmen. Sonst wird diese Körperbewegung, welche an und für sich jur Förderung der Gesundheit beitragen soll, der Ursprung von organischen Leiden für's ganze Leben.
* Eine reizende, hübsch illuftrtrte Anecdote vom alten Schad ow, die noch unbekannt ist, erzählt unter der ivhalts- reichen Rubrik „Künstlerschnurren" da- soeben erschienene Heft 3 der „Modernen Kunst" (Richard Bong, Kunstverlag, Berlin W., Preis 60 Pfg.). AIS der alte Schadow noch lebte, wurde der Kupferstecher Gustav Seidel, der jetzt hoch betagt ist, feiten- der Akademie mit dem ehrenvollen Auf- trage betraut, den greifen Meister in Kupfer zu stechen. Seidel, ein kleiner Mann, macht sich nach der Schadow'schen Wohnung auf den Weg und trifft auch den Bewohner zu Hause. Höflich trägt er seine Bitte vor, der Altmeister wöge ihm eine Sitzung zur Anfertigung deS Bildnisses gewähren. Nach einem musternden Blick auf daS unscheinbare Männchen meint Schadow etwas spöttisch: „Also Sie Kleener wollen mir stechen?" Worauf Seidel schlagfertig antwortet: „Nun, Herr Professor, dazu gehö t doch nicht ville!" Sehr tntereffant ist auch im reich bedachten „ZckZrck" die getreue Wiedergabe einer Momcntphotographie, die ben Fürsten Bis- marck und seinen Gast, den König Chulalongkorn von Siam, darstellt, und zwar jenen in Civil mit dem Chlinder auf dem Haupte. Seit Jahr und Tag ist der Altrelchskanzler, der bekanntlich als Tracht die Interims-Uniform feines Kürassier- Regiments bevorzugt, nicht mehr in Civil erschienen.
* Aachen, 26. October. In Lumpen gehüllt und zwischen Lumprn auf dem Fußboden liegend, wurde in einem Dach- zimmer auf dem Gasborn die Leiche einer 78 jährigen Greisin aufgefunden. Man hatte die Thüre aufgebrochen, alS die Bewohnerin von den Nachbarn seit fünf Tagen nicht mehr gesehen worden war. Nicht Noth, nur Geiz war die Ursache deS elenden Lebens, das die Verstorbene seit 20 Jahren führte. Sie lebte in guten VermögenSverhältnissen, lieh Capital-m auf Z nsen, hatte Geld auf der Sparkasse und Forderungen an Bewohner der Stadt und Umgegend. Dabei war sie so geizig, daß sie ihr eigene- Bett an einen Nachbar zur Benutzung für 50 Pfg. jede Nacht verlieh und au* den auf den Straßen zur Abfuhr bereit stehenden Müllkasten die etwa noch brauchbaren Abfälle herau-suchte und in ihrer Dachstube aufstapelte. Zwischen diesen Lumpen fand man noch eine Anzahl Schuldscheine versteckt Da sich die Frau nicht das Geringste gönnte, dürfte in erster Linie mangelhafte Ernährung ihren Tod herbeigeführt haben.
* Wilhelm Xell — ein WtrthShaus. Au- Uri meldet die „Gotthard-Post": D:e Rekruttrung hat in den vier ersten Tagen der Woche in Altdorf ftattgesunden. Soweit sich bi- jetzt übersetzen läßt, ist das Resultat der pädagogischen Prüfung etwa- besser als da- letztjährige, obschon der erste Tag zu schlimmeren Befürchtungen berechtigte. ES gab ziemlich Viele Nichtswisser, dagegen auch recht gute Resultate. Man erzählt, ein Rekrut von Bürglen habe von Wilhelm Teil nicht- andere- zu sagen gewußt, als daß es in Bürglen ein WirthShauS zum „Wilhelm Tell" gebe.


