Ausgabe 
30.10.1897 Zweites Blatt
 
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Anrts- und Anzeigeblutt für ben Tkveis Gieren.

Hratisöeitage: Hießener Jamikienölätter

Annahme von Anjeige, zu der Nachmittag« für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.

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Der Ofener Anzeiger erscheint täglich, * Ausnahme de- MoniagS.

Gießener Anzeig er

Kenerat-Mnzeiger.

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Gießen, den 27. October 1897.

Betr.: Viehzählung am 1. Decemvec 1897.

Sei Grotzherzogliche SkreiSamt Gießen

e* die Grstzh. Bfttetrodewte* des ftvdW.

Nach Öen auf Grund bei Beschlüsse- bei BundeSrath» Dom 7. Juli 1892 Don Großh. Ministerium deS Innern und der Justiz am 23. Septemder 1892 erlassenen Bestimmungen fftt die Ausführung der Viehzählungen im Großherzogthum Hessen ist am 1. December d. I. eine Viehzählung tu beschränkterem Umfang vorzunehmen. Die Zählung Hot sich lediglich auf die Feststellung der Stückzahl der Pferde (einschließlich der Militärpferde), bei Rindviehs, der Schafe und Schweine, gesondert in je zwei Altersklassen, zu erstrecken. Die Ermittelung erfolgt durch Bezirkslisten, deren Ausfüllung von freiwilligen Zählern unter Leitung der Zähluagscowmisstou besorgt wird, ähnlich wie dies bet der außerordentlichen Viehzählung am 1. December 1893 ge­schehen ist. Die Aufnahme erfolgt von Haus zu Haus, innerhalb des jedem Zähler anzuwetseudeu Bezirks, welch letzteren die ZähluugScommisfion festzusetzen hat. Die Art der näheren Ermittelungen ist auS den noch in Ihrem Besitz befindlichen ^Bestimmungen" undAnweisungen für Zähler" ersichtlich, mit denen sich die Eommtsfion bezw. Zähler, welchen Sie je ein Exemplar alsbald zustellen wollen, bet Zetten vertraut machen mögen. Die vorbereitenden Arbeiten, Be­stellung der Zähler, bezw. Eiutheilung der Zählbezirke, Vor­bereitung der BeztrkSltsten usw. werden unter Ihrer Geltung alsbald vorzunehmen fein.

Bet der großen Einfachheit dieser Zählung werden Schwierigkeiten kaum eintreten - event. wollen Sie sich berichtlich an uns wenden. Die für Ihre Gemeinden erforderliche Zahl von Bezirksltsten nebst je einer Zusammenstellung der letzteren wird Ihnen in den nächsten Tagen zngehen. Wettere Listen find im Bedarfsfälle bei uns zu reclamiren. Es darf voraus­gesetzt werden, daß die Bevölkerung deS Kreises da- ZählungS- gefchäft nach Möglichkeit unerstützt.

Als Vorsitzende der ZähluogScommisfion bestimmen wir, wie früher, die Großh. Bürgermeister, im Falle ihrer Ver­hinderung die Großh. Beigeordneten, und beauftragen Sie, birrueu einer Woche zwei bis vier zu Mitgliedern dieser Sommisfionen geeignete Personen berichtlich vorzuschlagen. Wir verweisen auf unser AuSschreiben vom 14. November 1893 abgedrnckt im KreiSblatt Nr. 272 von 1893.

v. Ga gern.

Bekanntmachung, betreffend: Ausführung des JnvaliditätS^ und Alters^ verficherungSgesetzeS.

ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß: 1) Jacob Gorr VII., Maurermeister zu Heuchelheim zum Vertrauensmann auS dem Streife der Arbeit­geber an Stelle deS Karl Löber, Zimmermeister zu Heuchelheim,

2) Karl Bepling, Zimmerweister zu Heuchelheim, zum Ersatzmann des Vertrauensmannes aus dem Streife der Arbeitgeber an Stelle deS eab 1 genannten Jacob Gorr VII.

von der Invalidität-- und Alter-Versicherungsanstalt Groß­herzogthum Hessen ernannt worden ist.

Gießen, den 28. October 1897. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Nr. 42 des ReichS-GefetzblattS, auSgegebeu den 25. d. M., \ enthält:

(Nr. 2419.) Auslieferung-oertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Bom 31. December 1896.

(Nr. 2420.) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Nieder- lambe, sowie den Niederländischen Colonien und auswärtigen vafitzungen. Vom 21. September 1897.

Nr. 47 des Reichs-Gesetzblatt-, auSgegebeu den 26. d. M., tu chält:

(Nr. 2427.) Bekanntmachung über die wechselseitige Befreiung der Angehörigen des Deutschen Reichs und Ruß- lanibS von der ihnen als Ausländer in RechtSftreitigkeiten Megeude» Verpflichtung zur Sicherheitsleistung, Vorschuß- jahlung und Gebührenentrichtung. vom 30. September 1897. '

(;a. 2428.) Bekanntmachung ubtr den Beirrtet Ru­mänien- zu der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen i internationalen UeberemCanft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, vom 18. October 1897.

Gießen, den 28. October 1897. Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung.

Au die Abhaltung des auf den 4. November d. I. in Leun anstehenden BiehmarkteS werden zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche folgende Beding­ungen geknüpft:

1. Für den Auf- und Abtrieb der Thiere ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Auf- und Abtrieb, ebenso daS Handeln mit Vieh außerhalb des Marktplatzes ist verboten.

Der Auftrieb beginnt um 9 Uhr vormittags. 2. Auf deu Markt dürfen nur Thiere aus seuchefreieu Orten, deren Führer mit gültigen behördlichen UrsprungSzeugniffen versehen find, aufgetrieben werden, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn in jenen UrsprungSzeugniffen weiter bescheinigt ist, daß die Thiere sich die letzten sieben Tage in un- verseuchtem Zustand in seuchefreieu Orten befunden habe».

Im Uebrigen gi(t für die Einführung von Häodlervieh in den Kreis Wetzlar die in Nr. 109 des Wetzlarer Anzeigers vom 11. Mai 1897 veröffent- lichte polizeiliche Anordnung deS Herrn Regierungs- Präsidenten zu Coblenz vom 13. April 1897.

8. Aus dem Großherzogthum Heffen dürfe» Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden.

4. Bei dem Auftrieb der Thiere hat der EigenthÜwer oder Führer dem anwesenden Polizeibeamten da» unter Nr. 2 erwähnte UrsprungSzengniß vorzuzeigen.

Außer von der Controle der Ursprungszeugnisse ist der Auftrieb von der vorherigen Besichtigung und Nichtbeanstandung der Thiere durch den Kreis- thierarzt abhängig.

Wetzlar, den 22. October 1897.

Der Königliche Landrath.

Sitzung -er Stadtverordnete«

am 28. October 1897.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herren Bei­geordneten Georgi und Wolff, von Seiten 'der Stadtverord­neten die Herren Brück, EmmeliuS, Faber, Flett, Dr. Gaffky, Grünewald, Habentcht, Haubach, Heichelheim, Hehligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Kirch, LooS, Löber, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schwall, Dr. Thaer und Wallenfels.

Zu der in einer früheren Sitzung mitgetheilten Ueberficht über den Bestand der städtischen Schulen theilt Herr Oberbürgermeister Gnauth berichtigend mit, daß inSgesammt 1854 Schüler und Schülerinnen die Stadtschulen besuchen, ferner daß sich eine Dreitheilung der Klosse 7 der Stadt' Mädchenschule, die von 160 Mädchen besucht werde, nöthig mache- auch die oberste Klaffe der Stadtknabenschule, die bisher nicht getheilt gewesen, soll in zwei Abheilungen getheilt werden, falls nach Abgang der Confirmanden die zulässige Höchstzahl noch überschritten wird.

Die Rechnung der Löb er'scheu Stiftung für 1896/97 und der Voranschlag derselben Stiftung für 1897/98 wurden nicht beanstandet.

Ueber die Aufnahme des Ernteertrags in 1897 liegen folgende Mittheilungen vor: ES waren bepflanzt mit Weizen 136 Hectar, Roggen 260 Hectar, Gerste 57 Hectar, Hafer 260 Hectar, Erbsen 18 Hectar, Wicken 4 Hektar, Kartoffeln 205 Hectar, Rüben 82 Hectar, Zuckerrüben 18 Hectar, Kohlrüben 5 Hectar, Raps 19 Hectar, Sommer­raps 2 Hectar, Klee 70 Hectar, Luzerne 35 Hectar, Mais 1 Hectar, GraSsaat 60 Hectar, Heu und Grummet 420 Hectar. Der Ertrag war pro Hectar in Doppelcentnern: Weizen 22, Roggen 19, Gerste 20, Hafer 22, Erbsen 16, Wicken 14, Kartoffeln 150, Rüben 400, Zuckerrüben 360, Kohlrüben 300, RapS 18, Sommerraps 12, Klee 80, Luzerne 90, Mail 70, GraSsaat 30, Heu und Grummet 40. Bon den vorhandenen Obstbäumen ergaben 4775 Stück 65 Doppelcentner Aepfel im Werthe von 1300 Mk., 2698 Stück 78 Doppelcentner Birnen iw Werthe von 1500 Mk., 8683 Stück 6 Doppel­centner Zwetschen im Werthe von 180 Mk.

Für Umänderung einiger Straßenlaternen i« der j

Molrkestraße wurden 210 Mk., für solche in der Südanlage i 71 Mk. bewilligt.

Der vorgelegte Voranschlag der katholische» Kirche 1898/99, welcher u. A. 3000 Mk. an Kirchensteuer» vorfieht, wurde nicht beanstandet.

Zu den WirthschaftSconcesfionSgesuchen der Herren Fritz Teigler (Promenadehaus), Friedrich Lehrmund (Liebigstraße 64) und Jean Kirch (welcher die noch auf den Namen seines Vorgängers Krämer lautende Concesfion für die Bahnhof» Wirthschast auf eigenen Name» übertrage« laffen will) wurde die Bedürfmßfrage bejaht, weil eS sich lediglich um Uebergang bereits bestehender Wirtschaften an andere Inhaber handelt.

Hierauf wurde in die Verhandlung Über die Canali- satiou derStadt Gießen eingetreten. Bekanntlich wurde im März d. I. beschlossen, die Verhandlungen zu vertagen, weil in der Jahresversammlung des deutschen Vereins für öffent­liche Gesundheitspflege in Karlsruhe über Städte-Canalisatio» verhandelt werde» sollte und man für gerathe» hielt, da» dort verhandelte hier zu Verwertheu- andererseUS ließ auch die Erwägung, daß man des Beirathcs deS Herrn Geh. Medicinal- Rath Dr. Gaffky, der während des Sommers in Indien weilte, nicht entbehren wolle, eine Vertagung für gerathe» erscheinen. Herr Oberbürgermeister Gnauth referiere ein­gehend über daS, was bisher in der Sache geschehen. In dem bereits vorliegende» Projekt des Herr» Stadtbaurath Liudley-Frankfurt ist dasjenige System der Cavalifatiou ver­treten, mit welchem die gemeinschaftliche Ableitung aller Ab­fälle ans Häuser» (einschließlich Fäkalien) und Straßen durch­geführt werden soll, während nach dem System, das die Karlsruher Versammlung beschäftigte, die Abführung getrennt vor sich gehen soll, d. h. einerseits die HauSabfälle einschließ­lich Fäkalien sowie die differente» Jndustriewäffer, anderer­seits die Meteorwäffer und indifferenten Jndustriewäffer ab- zuleiten sind. Eingehend wurde, wie Herr Oberbürgermeister Gnauth mittheilte, In Karlsruhe darüber, welches System daS bessere sei, nicht verhandelt, tndeß wurde in de» nieder« gelegten Thesen betont, daß die getrennte Ableitung einen Fortschritt in der Eanaltsatiou bedeute. Wolle man für Gießen daS System der gemischten Ableitung annehmen, so müßten die Abfälle weitab von bewohnten Theileu in die Lahn geführt werden, während bei getrennter Ableitung schon eine Ableitung der Meteorwäffer u. s. w. in die Wiestck möglich sei, doch fei zu berücksichtigen, daß aus weite Ent- seruungeu eine gemeinschaftliche Abführung aller Abgänge Schwierigkeiten bereite im Falle Eintretens starker Nieder« schläge- für solche Fälle seien NothauSläffe an nahe der Stadt gelegenen Punkte» herzustellen. WaS die Rotten betrifft (da» Lindleh'fche Projekt ist auf 1800000 Mk. veranschlagt), so ist noch nicht entschieden, welches der beiden Systeme da» billigere ist. In der Karlsruher Versammlung schien nach de» Wahrnehmungen des Herrn Oberbürgermeisters die Mehrheit dem gemischten System den Vorzug geben zu wollen. \ Der Oberbürgermeister erklärte schließlich, daß er mit den Herren Dr. Gaffky und Stadtbaumeister Schmaudt, die eben­falls der Karlsruher Versammlung beiwohnten, darin einig sei, daß Gießen infolge seiner Lage an Lah» und Wieseck, seiner tiefgelegenen Stadtheile usw., ein dankbares Feld für eine getrennte Abführung fei, und auch die Bandeputatio» habe sich in dieser Richtung ausgesprochen,- sie empfehle Prüfung des getrennten Systems hinsichtlich der Ausführung und der Kosten der Anlage und des Betriebs. Angesichts des Wider­streits der beiden Systeme fei es aber die Stadt sich schuldig, eine objektive Vergleichung beider Systeme herbeizufühe», e» solle deshalb dem speciell unbearbeitete» .Lindley'sche» Pro­jekt ein solches nach dem getrennte» System gegenüber ge­stellt werde», weshalb die Baudeputation die Ausarbeitung eines Projekts durch eine das getrennte System vertretende Autorität in Vorschlag bringt. Nach eingehender Debatte, an der sich die Herren Hornberger, Heichelheim, Grünewald, Schwall, Scheel, Wallenfels, Haubach, Dr. Gaffky, Löber, Rird? und Oberbürgermeister Gnauth betheiligen, und so­wohl die technischen, hygienischen, finanziellen wie rechtliche» Seiten erörtert wurden, beschloß die Versammlung, ein neue» Projekt nach dem Trennsystem auSarbeiten zu lassen. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkte auf eine diesbezügliche Anfrage, daß dadurch die Beschlußfaffung etwa um ein halbe» Jahr hinausgeschobeu werde.

Sd?iff»nad?rid?tem

Der Dampfer »Illinois- der .Red Star Linie- in

««twerpen ist laut Telegramm am 26. Oktober wohlbehalten t» Philadelphia angekommen.