Ausgabe 
30.9.1897 Zweites Blatt
 
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chule zu Darmstadt Herrn Dr. Guudelftnger unter« 14. September 1897für die sehr verdienstliche Mithilfe bei der Herausgabe von Ludwig Otto HeffeS gesammelten Werken" die goldene akademische Denkmünze ,Bene merenti verliehen.

P. Darmstadt, 28. September. Der Postschaffner Bernhard SchÜngel in Velbert (Rheinland) ist nach Unterschlagung von Postkaffengeldern und Werthseudungeo feit dem 23. September Abends flüchtig. Auf die Ergreifung de- Flüchtling- und die Wiedererlangung des Geldes ist eine Belohnung von 150 Mark ausgesetzt. Personal» beschretbung de- SchÜngel: SchÜngel ist 29 Jahre alt, 1.65 Meter groß, hat untersetzte Statur, dunkelblonden Schnurrbart und ist auf den Armen tätowirt. Kleidung: Grauer Iaquetauzug und weicher grauer Hut.

Kinzenbach, 28. September. Mit dem 1. October tritt für die Bahn Wetzlar-Lollar ein neuer Fahrplan in Kraft. Auf dem Bahnhof Kinzenbach sollen sich mehrere Züge kreuzen und sollen die ersten bereit- um 5 Uhr und die folgenden um 7 Uhr Morgens hier eintreffen. War bt-her die Verbindung mit der Kreisstadt Wetzlar gerade nicht angenehm, so wird sie durch diese Neuerung noch un­günstiger. Wer z. B. in der bevorstehenden Winterszeit nach Wetzlar ans Amtsgericht oder auf den Wocheumarkt will, der wird selbst mit dem zweiten Zug dennoch zur Nacht­zeit in Wetzlar eintreffen. Am Vormittag soll nämlich kein weiterer Zug nach Wetzlar eingelegt werden.

h. Ans dem Kreise Wehlar, 28. September. In dem Regierungsbezirk Coblenz erhalten die Kinder der Land­schulen alljährlich sieben Wochen Ernteferieu. Dieselben wurden bisher in drei Raten (als Heu, Ernte- und Herbst­ferien) gegeben. Gewöhnlich gab es zwei Wochen Heuferien, zwei Wochen Fruchternteferiea und drei Wochen Herbstferten. Für die Folge will König!. Regierung diese Dreiteilung aufheben und die Ferien auf zwei Zeiträume verlegen. Bet sämmtlichen Herren KreiS-Schulinspectoren wurde daher an­gefragt, ob man bei dieser Zweitheilung drei und vier Wochen oder zwei und fünf Wochen wünsche. Da eS für die hiesigen Verhältnisse zwecklos fei, zur Heuernte drei Wochen Ferien zu geben, so haben die Lehrer des Kreise- Wetzlar gewünscht, daß die Ferien auf zwei und fünf Wochen vrrtheilt würden. In einzelnen Schulinspecttoneu de- Re­gierungsbezirks Coblenz hat man bereits im laufenden Jahre mit dieser Zweitheilung einen Versuch gemacht, wie sich die­selbe bewährt resp. wie sich die Eltern der Schüler dazu verhalten, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Jedenfalls ist die Bestimmung, daß die Herbstferten mtt dem Montag vor dem 10. October beendigt sein müssen, unfern Landwtrthen auch nicht sehr angenehm. Für den hiesigen Kretö laufen mit dieser Woche die Herbstferien ab und die Kartoffelernte, wobei sich ganz besonders die Kinder schon sehr nützlich machen können, hat noch nicht überall ihren Anfang genommen.

* Frankfurt a. M, 28. September. Die Kalmücken- karawane hat kur- vor ihrer Abreise noch einen Zuwachs erhalten. Am SamStag Nachmittag wurde in der städtischen Entbindungsanstalt eine der Kalmückenfrauen von einem gesunden, kräftigen Knäblein entbunden. Kelterobst wurde am 27. September an den Thoren von Frankfurt mir 10 bi- 12 Mk. das Malter bezahlt.

* Hebet die Bedeutung des militärischen Radfahren». Die hervorragende Rolle, die das militärische Radfahren während der letzten großen Herbstübungeu gespielt hat, giebt -

getödteten Hirsches, dieCurLe". Die Hunde erhielten den i Labmagen sammt den Hoden, der Gurgel und den Därmen, t den Jagdknechten gehörte der Hals, dem Jäger die Haut, der Lendenbraten und die Vorderkeule; das Herz dagegen schenkte man den Aussätzigen, den Knorpel im Herzen einer ' schwangeren Dame.

Von dem Wildreichthum der früheren Zeit macht man sich heute nur schlecht eine Vorstellung. Dies trifft insbeson­dere für unser Hessenland zu, das zu einem Drittel mit Waldungen bedeckt war, in dessen sumpsigen Niederungen das wohlgenährte Wild sich über alle Maßen vermehren konnte. Kein Wunder, daß unsere hessischen Fürsten allezeit gewaltige Waidmänner gewesen sind, deren Jägerruhm Jahr­hunderte überdauerte! Auch Philipp der Großmüthige ging seinen Nachkommen hierin mit bestem Beispiele voran, bei einer einzigen Hetze erlegte er über 1100 Stück Schwarz­wild, bei einem einzigen Treiben 150 Hirsche I

Bekanntlich empfahl er seinen Söhnen eine fleißige Aus­übung der Jagd sogar im Testamente!Die Wildfuhr ist gut, datz sie unsere Söhne hegen, dan hette Gott kein Wildpret haben wollen, so hett es seine Allmächtigkeit nicht die Arche Noe lassen nehmen!" sagt er dort. Im Gegensatz zu seinen fürstlichen Zeitgenossen, die ohne jegliche Rücksicht auf die durch das Wild so sehr geschädigten Landleute ihren Jagdpassionen nachhingcn, betont er gleichzeitig an derselben Stelle:Daneben soll man den Leuten vergönnen, daß sie ohne Schaden des Wildprets ihre Früchte begeunen, auch zu etlichen Zeiten mit Hunden abhetzen und sonderlich die wilden Seu, die den meisten Schaden thun. Wo auch das Wild- pret dem Armuth so großen Schaden thut, sollen sie dagegen Erstattung thun, oder inem etwas an Ruthen, Zehenden oder Zinsen nachlassen!" Das verfügte dieser hessische Fürst zu einer Zeit, die für Jagdvergehen ganz barbarische Strafen dictirte, Wilddiebe dazu verurtheilen, Hirschgeweihe an dem Hals zu tragen, sie der Augen oder Hände beraubte, in Thierfelle einnähen ließ, um dann grausame Hunde auf den Unglücklichen zu hetzen oder gar dieselben auf Hirsche an­fesselte, damit die geängstigten Thiere ihre Last in wilder Flucht an Stämmen und Felsen zerschellen sollten Heute noch müßte das hessische Volk für die oben erwähnten, un­gemein fortschrittlichen, von der Liebe zu den Unterthanen

zu denken. Zunächst ist es klar hervorgetreteo, daß die Ausdauer de- Radfahrers viel größer ist, als die des Retters. Wenn e- daher die Natur de- Gelände» aufgeweichte Felder, spitze- Gestein o. a. nicht entschieden auSschließt, werden auch zum KundschaftSdienst Radfahrer Vortheilhafter Verwendung finden können als Reiter. Ferner aber dürfte auch ein Hauptmowent für die Verwendung der Radfahrer in Zukunft darin liegen, daß man sie in größeren Abtheil- ungen, insbesondere zur Bedeckung der Artillerie, benutzt. Die beiden fahrenden Truppemheile werden alsdann bei schleuniger Besetzung von Defileen und sonstigen strategisch oder tactisch wichtigen Punkten geradezu Großartige» leisten können. Bisher fiel die BedeckungSrolle bei solchen Gelegen­heiten immer der Cavallerie zu und deren Schnelligkeit ist sogar viel größer, als die bet Artillerie, auch der reitenden- aber was den Schutz durch das Gewehrfeuer anbelangt, so ist darin nicht nur der Handfeuerwaffe, sondern auch der Ausbildung wegen, der radfahrende Infanterist dem Eavalle- risteu unbedingt überlegen. Wie lange wird es außerdem den Radfahrern, die ihr Gewehr über die Schultern geworfen und sofort zur Hand haben, gegenüber dauern, ehe die Cavallerie abfitzt, den Carabiner losschnallt und sich zum Feuergefecht zu Fuß fertig macht, ganz abgesehen davon, daß ein Theil der Reiter, und zwar ein nicht unbeträchtlicher, doch uothwendigerweise zum Pferdehalten zurückbleiben muß. Auch die Fangscheibe, welche die Pferde solcher abgesessenen Cavallerie dann immer noch abgeben, auch wenn man diese nach Möglichkeit deckt, wird in Betracht gezogen werden müssen. Will man außerdem während einer Action einmal eine Umgehung ausführen lassen, so wird sich gerade dazu Artillerie im Verein mit einer Radfahrertruppe ganz hervor­ragend eignen. Trifft eine solche Abtheilung auf ein ähn­liches UmgehungS-Detachement, das beispielsweise von Caval­lerie gedeckt wird, so wird die Radfahrertruppe unendlich überlegen sein, während andrerseits da, wo beide Artillerie- Abtheilungen von Cavallerietruppen begleitet würden, diese bann jedenfalls zunächst über einander herfallen, und die Artillerie in Entfaltung ihrer Schießthätigkeit dadurch vor­läufig behindert würde. Welche Truppe dürfte fich aber besser dazu eignen, in Zukunft vorwiegend als Radfahrer­truppe verwendet zu werden, als unsere Jäger Bataillone? Schon die größere Intelligenz und Gewandtheit des JägerS- ErsatzeS dem der Infanterie gegenüber macht den Jäger zur Ausbildung und Benutzung als militärischer Radfahrer ganz besonders geeignet. Nur müßte jeder Compagnie alsdann noch ein besonderer Gepäckwagen beigegeben werden, denn der mit dem Tornister beschwerte Radfahrer würde eineu großen Theil seiner Kraft schon durch diese Belastung ein- büßen und dann nicht halb so gewandt in Action treten können wie ein Mann, der nur mit Brodbeutel, Mantel und Gewehr, sowie Taschenmunition ausgerüstet ist.

Die Meldung über Andree» Ballon hält Machuron, der aeronautische Beirath AndreeS, unter einer Bedingung für glaubhaft, daß nämlich der Ballon ohne Gondel ge­sehen worden sei,- denn eS sei undenkbar, daß selbst unter den günstigsten Bedingungen der Ballon fich 62 Tage ge halten habe, ohne die Gondel und Seile bis auf eines als Ballast abzuwerfen. Andree war darauf gefaßt, die Gondel zu entbehren und wollte eventl. mit seinen Genossen in dem BerbtndungSkorbe, dem sogen. Cercle, fich aufhalten. Die Gondel wog 2050 Kilogramm. Eine officielle Mittheilung des PetersburgerRegierungSboten" bestätigt, baß am 14. ds. MtS. in dem Dorfe AntziferowSkoje ein Ballon be­merkt wurde, von dem man glaubt, baß er derjenige der Andree scheu Expedition sei. DieNowoje Wremja" be-

dictirte Ansichten seinem unvergeßlichen, fürstlichen Glaubens­helden Dai k sagen! Derselbe erließ auch im Jahre 1532 die älteste hessische Forstordnung, die nur zwei Oberförster, einen in Niederhessen, einen i Oberhessen (Romrod) nannte.

Auch unter Philipps Sohn, dem Landgraf Ludwig IV., erfuhr das hessische Jagdwesen sorgfältige Pflege, es unter­stand zwei Oberförstern, einem an der Lahn, dem anderen im Vogelsberg. Im Jahre 1578 erlegte Ludwig IV. in Oberhessen 120 große Hirsche; ein Jahr später meldete man arges Sterben des Wildprets im Forste Romrod.

Der Bruder dieses Fürsten, Landgraf Georg der I., der erste Landgraf von Hessen-Darmstadt, war trotz seiner bekannten Sparsamkeit dennoch ein leidenschaftlicher Jäger. Er erwarb das nördlich von Darmstadt gelegene Gut und Schloß Kranicbstein, das für ihn eine Quelle reichen Ein­kommens wurde, legte hier einen Teich an, auf dem ein ergiebiger Entenfang eingerichtet wurde. Wurden doch daselbst von Juli 1576 bis Januar 1577 nicht weniger denn 2750 Enten gefangen; weniger rentabel zeigte sich daselbst der deshalb auch bald aufgegebene Gänse fang. Jagd­geschichtlich wichtiger ist aber die Thatsache, daß er bei Kranichstein den nun so herrlichen, ausgedehnten, weit und breit bekannten Wildpark anlegte. Zur Belebung desselben mußte er sich, angesichts des inzwischen gesunkenen Wild- standes der Umgebung die einzusetzenden Thiere von aus­wärts verschr iben. So ließ er beispielsweise ein lebendiges Reh von Grün berg in Oberhessen nach Kranichstein brin­gen, wofür der Bote einen Gulden Lohn empfing. Im Jahre 1572 legte er hier auch eine Fasanerie an, wozu er die ersten 8 Fasanen aus Straßburg bezog.

Georg des I. Bestreben ging offensichtlich dahin, die Jagd so vielgestaltig wie nur möglich zu machen. So führte er dann auch die kostspielige Falknerei im Heffenlande ein; schickte seinen Falkn-r Dommuß nach Holstein, um Falken zu holen; aber hiermit hatte er noch nicht genug besondere Aufmerksamkeit schenkte er der Kaninchenzucht, ließ bei Darmstadt eine Kaninchenhege anlegen und suchte mit Eifer Jemanden, der es verstünde.Caneiner Berge" zu schlagen. Auch für den KrammetSvögelfang interessirte sich Georg I. sehr; nach dem Chronisten Buch mußte ihmHerzog Rein- hard's Weidmann" einen Vogelheerd anlegen, der reiche

zweifett inbeß, baß das Luftschiff Andree» die Reise biß zu dem Orte AntziferowSkoje m 64 Tagen zurücklegen konnte. DaS Blatt würbe dem Telegramm von Kra-nojar-k betref­fend da» Luftschiff eher Glauben schenken, wenn gemeldet wäre, daß Andree zu Fuß die Jenissei-Mündung erreicht habe. DaS Blatt fügt hinzu: Der Bezirk Jenisseisk ist ein kalte-, schwach bevölkerte- Land i» Norden beS Gouverne­ments Jenisseisk. Noch nörblicher, jeasett- de» Polarkreise-, liegt nur das Gebiet TuruchanSk, in welchem unter 72 Grab nördlicher Breite die nördlichste Ansiedelung Tolsthi Noß liegt. AntziferowSkoje muß viel südlicher liegen. Ein Be- richt des Jeniffei'schen Bezirk« Polizeichef- an den General­gouverneur, datirt Jrkut-k, den 17. September, bestätigt, baß in AntziferowSkoje ein Ballon gesehen wurde- et sei zur Zett Mondschein gewesen.

Verbote für Theaterbesucher. In der Pariser Zeit­schristLe monde aridste" befinden fich folgende Gebote für Theaterbesucher: 1. Komme nie zu spat tnS Theater. 2. Störe Deine Nachbarn nicht durch Deinen Kopfputz oder durch auffallende Geberden. 3. Drehe denen nicht den Rücken, an denen Du vorbeischreiteft. 4. Suche eS zu vermeiden, ihnen auf die Hühneraugen zu trete». 5. Störe die Vor­stellung nicht durch Deine Privatnnterhaltungen. 6. Lache und weine nicht in auffälliger und übertriebener Weise. 7. Kannst Du eS nicht aushalten ohne Bonbons und Zucker­sachen, so verzehre fie wenigstens so, daß Deine Nachbarn dabei nicht neidisch toeibtn. 8. Wenn Du nicht geistig genug befähigt bist, um ohne Textbuch und Progamm auSkommcn zu können, so blättere vorsichtig um- denn nichts ist unan­genehmer, als Papiergeknister in einem pathetischen Augen« blick. 9. Mache bei Musikaufführungen keine Tactschläger» bemegungen mit dem Kopfe ober bem Fuße, denn bafür ist bet Capellrneister ba. 10. Versperre beim HerauSgehen nicht den Weg unter bem Vorwande, Du müßtest nach den Damen sehen ober Deinen Diener suchen. Entferne Dich geräuschlos unb unauffällig.

Sichere» Zeichen. Der Huberbauer (einen Brief von seinem Sohn auf der Universität lefenb): ^Herzgeliebter, einzigster Vater ..."Herrgott, ischr der Lump schau wieder mit seinem Geld alle!"

Ctteratur uwb

Die Nr. 22 vonDie Raterr* (G. Schwefcdkc'scher Verlag, Halle a. S.) veröffentlicht einen hochinteressanten Aussatz überDas Sehenlernen opertrter Blindgeborener" aus Der Feder be« auf dem Gebiete der Augenheilkunde sich bereits mehrfach ausgezeich­neten Dr. Salzer, Augenarzt in München. Der Aufsatz erörtert die durch gemachte Operationen gesammelten Erfahrungen und be­kundet am Schluffe den Zweck, auf Grund der geschilderten Erschein­ungen Andere zum Studium der einschlägigen Fragen anzuregen und die Heilerfolge noch weiter zu fördern.

Wenn ein hoher Militär sich über Einrichtungen im Heerwesen verbreitet, so darf er sicher fein, daß feine Ausführungen in dm weitesten Kreisen Beachtung finden. Wir brauchen deshalb wohl nur kurz auf den Aufsatz des General« der Infanterie z. D. v. Blume überTreibende Kräfte im deutschen Heerwesen' im Octoberheft von Richard Fleischer«Deutscher Menut* Ünjuroeifen, um ihm das lebhafte Jnlereffe unserer Leser zuzuführen.

Der Arbeit-Vertrag de- chandluag-gehtlse« von Rich. LipinSki, Leipzig, An der alten Elster 2 (Selbstverlag). Ein Eommentar zu dem am 1. Januar 1898 in Kraft tretenden sechst^ Abschnitt deS Handelsgesetzbuches mit Berücksichtigung der Bestimm­ungen der Gewerbeordnung, des Gesetzes zur Bekämpfung de« unlauteren Wettbewerbes unb des Gesetze«, betreffend die Beschlag­nahme des Arbeit«- und DienstlohneS, sowie sonstiger einschlägiger Gesetzesbestimmungen, unter Benutzung der Entscheidungen deS Reichs­gerichts, mit ausführlichem Sachregister. 48 Seiten Octav Preis 50 Ptg. Porto 5 Pfg. DaS Werk ist unentbehrlich für jeden Hand­lungsgehilfen.

| Ernten an KrammetSvögeln lieferte. In gleichem Maße eifrig betrieb Georg I. auch die Fischerei, die er ebenso, ! wie die Jagd, als eine wichttge Hilfsquelle zur Förderung der Hofhaltung ansah. Jagd- und Fischereigeräthe wur­den deshalb stets gut im Stande gehalten: anno 1579 wurden 150 Gulden für 2500 Ellen Leinen zu den Jagd- tüchern ausgegeben. Der gesunkene Wildstand hatte sich bald gehoben 1582 erlegte man 625 Stück Hochwild und 85 Rehe, im Jahre 1591 erbeutete man in Oberhessen allein 883 Stück Hochwild, 96 Rehe. Ebenfalls war die Zahl des erlegten Federwildes gewaltig. Beispielsweise wurden 1589 zur Hofküche 2572 Enten, 812 Staare, 4050 Krammetsvögel, 520 Lerchen und 398 Feldhühner ab­geliefert. Im Jahr 1592 befahl Georg I. die Anlage zweier Reiherhäuser, das eine zu Dornberg, das andere bei dendrei Brunnen", in der Nähe von Darmstadt. Um diese Zeit stand zu Schotten ein Oberförster Salomon, in StornfelS ein Oberförster Hans Sauer. Die Besoldung de« Jägermeisters betrug damals 28 Gulden 15 Albus, der be« Falkners 15 Gulden - die beiden Jägerknechte erhielsen 15, beziehungsweise 10 Gulden, ebensoviel der Hühnerfänger, Hoffischer 12 Gulden, Jägerjunge und Hausjunge 2 Gulden 10 Albus. In der Regel empfingen die Bediensten vom Hofe außerdem noch Kost und Kleidung. Heber Jagd­vergehen dachte Georg I. sehr ernst; selbst Graf Ludwig von Eysenbergk (Psenburg) in Offenbach mußte ein von seinem Jäger auf landgräflich. hessischem Boden angehetzte« und dann auf Eysenbergkschem Terrain erlegtes Schwein wieder herausgebeo. Jndeß scheint er Wilddiebe denn doch nicht mit den damals üblichen grausamen Lebensstrafen fon- bem wesentlich nur mit Geldstrafen belegt zu haben. Freilich waren das für die damalige Zeit ganz gewaltige Summen.

Artete doch gerade im 18. Jahrhundert das Jagdregal zum unerträglichsten Drucke für die Landbeölkerung aus. So vertrieb bekanntlich Kurfürst August von Sachsen die Bewohner ganzer Dörfer von Haus und Hof und ließ, um Wildbahnen zu gewinnen, deren Wohnstätten schleifen. Störung des Wildes wurde schon mit der Todesstrafe bedroht.

(Schluß folgt.)