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Der
Oleßeuer Anzeiger erscheint täglich, «tt Ausnahme de»
Montag-.
Die Gießener AlnmitienvkStter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Erstes Blatt Dienstag de« 28. September
1897
Gießener Anzeiger
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Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
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Amts- und Airzeigeblatt für bat Kms Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Senn. 10 Uhr.
Hratisöeikage: Gießener Kamikienökätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgehe.
Bekanntmachung,
betreffend: die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen.
Nach uns gewordener Mittheilung werden die Vorschriften über die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen — insbesondere von Petroleum — häufig nicht hinreichend beachtet.
Wir bringen daher die hier maßgebende Verordnung -vom 23. December 1882 auszugsweise mit dem Anfügen zur Kenntniß der Interessenten, daß Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden.
Gießen, den 12. August 1897.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
Auszug
aus der Verordnung vom 23. December 1882, die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend.
§ 2.
Innerhalb der Ortschaften dürfen
1. Mineralöle, welche unter einem Barometerstand von 760 Mm. bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grad de- hunderttheiligen Thermometers ent, flammbare Dämpfe entweichen lassen, nur in Mengen von höchstens 100 Kgr.,
2. Mineralöle, welche unter einem Barometerstand von 760 Mm. erst bei einer Erwärmung auf 21 Grad des hunderttheiligen Thermometers oder mehr entflammbare Dämpfe entweichen lassen, nur in Mengen von höchstens 500 Kgr.
gelagert werden.
Lagerung größerer Mengen kann von der Polizeibehörde bei besonders günstigen Localverhältnissen, auf Grund sachverständigen Gutachtens unter besonderen Vorsichtsmaßregeln ausnahmsweise genehmigt werden.
§ 3.
Innerhalb der Ortschaften muß die Lagerung der Mineralöle in Lageräumen stattfinden, welche feuerfest, unheizbar, gut ventilirt, verschließbar sind, keine Ausflüsse oder Abzüge nach Straßen, Canälen, Hofräumen oder Brunnen haben und mit anderen, leicht entzündlichen oder große Wärme entwickelnden Gegenständen nicht belegt sind.
Ausnahmsweise kann die Polizeibehörde gestatten, daß Mineralöle der in pos. 2 des § 2 bezeichneten Beschaffenheit im Freien oder unter offenen Schuppen in Hofräumen und ähnlichen eingeschlossenen Plätzen unter den nöthigen Vorsichtsmaßregeln gelagert werden
§ 5-
Die Lagerräume dürfen nur mit Sicherheitslampen betreten werden, welche sich in gutem Zustande befinden. Es Ist untersagt, in denselben Feuer anzumachea und Tabak zu rauchen.
In den Lagerräumen dürfen Mineralöle der in § 2, pos. 1 bezeichneten Beschaffenheit nur in GlaSgefäßen von nicht über 50 Kgr. Oelinhalt, welche durch Flechtwerk geschützt sind (sogen. Korbflaschen) oder in vollständig dichten Metallgefäßen oder in besonders guten, dauerhaften Fässern aufbewahrt werden.
§ 6.
Ein Verkaufsraum darf nicht über 25 Kgr. von Mineralölen der in § 2, pos. 1 und nicht über 50 Kgr. von Mineralölen der in § 2, pos. 2 bezeichneten Beschaffenheit enthalten.
Ausnahmsweise kann unter besonderen Umständen die Polizeibehörde gestatten, daß größere Mengen in den Verkaufsräumen vorräthig gehalten werden.
Zn den Verkaufsräumen müssen die Vorräthe von Mineralölen in wohl verschlossenen Gefäßen und an solchen Orten ausbewahrt werden, welche der Erwärmung durch Sonne ■ober Oefen nicht in erheblichem Grade ausgesetzt sind.
§ 7.
Wer mit Mineralölen handelt oder solche lagert, ist verbunden, hiervon, unter näherer Bezeichnung der Localitäten, in welchen die zum Handel bestimmten oder gelagerten Mineralöle aufbewahrt werden, der Polizeibehörde Anzeige zu machen, feine Localitäten zu jeder Zeit einer polizeilichen Revision unterziehen zu lassen und die Vorsichtsmaßregeln zu befolgen, welche von der Polizeibehörde vorgeschrieben werden.
§ 8-
Wer den in vorstehenden Paragraphen enthaltenen Be- flitntnungen oder den zu deren Vollzug von der Polizeibehörde eirtheilten besonderen Vorschriften zuwiderhandelt, verfällt in die durch das Gesetz vom 17. October 1868 beziehungsweise das Gesetz vom 10. October 1871, betreffend den Uebergang iu dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich, angedrohte Geldstrafe bis zu 150 Mark.
Vom Cabinet Badeui.
ES war vorauSzusehen, daß bei Beginn der Sitzungen de» österreichischen Abgeordnetenhauses all' der Erbitterung und dem Groll, den die deutschen Parlamentsmitglieder über die Politik des Ministerpräsidenten Badeoi in sich angehäaft hatten, AnSdruck gegeben werde und daß eS zu erregten Scenen kommen würde. In dieser Ueberzeugung hat man sich nicht getäufcht, denn gleich in der ersten Sitzung kam es gelegentlich der Präsidentenwahl zu so heftigen Erörterungen, daß die Verhandlungen einen auch für österreichische Verhältnisse stürmischen Verlauf nahmen. Aller Groll der Deutschen richtete sich namentlich gegen den Grafen Badent und artete in grobe Beleidigungen aus, die ein Duell zwischen dem dentschnationalen Abgeordneten Wolf und dem CabioetSchef zur Folge halten, wobei der Letztere eine ziemlich schwere, wenn auch nicht gefährliche Verletzung davontrug. Badent soll den Kaiser, bevor er das Duell auSfocht, um seine Entlassung gebeten haben, jedoch scheint eS fraglich, ob der Monarch dieselbe genehmigt, nachdem er schon im Frühjahr dem Grafen sein besondere» Vertrauen dadurch bezeugt hat, daß er ihn in seinem Amte beließ.
Für Oesterreich scheinen schwere Confltcte bevorzustehen. Selbstverständlich billigen wir keinesfalls das Vorgehen der Minorität im Abgeordnetenhause und doch können wir nicht verkennen, daß sie Selbsthilfe übt, wenn sie ObstruettonS- Politik betreibt, da ihr eben kein andere» Mittel übrig bleibt. Das StaatSschiff Oesterreichs ist bezüglich der inneren Verhältnisse so verfahren, daß es eines kundigen und weitaus- schauenden Staatsmannes bedarf, um den richtigen Weg wiederzufinden. Die Erbitterung der Deutschen Oesterreichs über die Handlungsweise Badeois ist eine gerechte, und wir haben schon mehrfach unserer Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, daß Kaiser Franz Josef, dieser deutsche Fürst und Freund unseres Kaisers, es zugibt, daß feine Regierung sich der Unterstützung der loyalsten Unterthaven feines Reiches begibt, nur damit der Ministerpräfident eine Mehrheit im Abgeordnetenhanse findet.
Daß die Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren schwere Folgen nach sich ziehen würden, haben wir seiner Zeit vorhergesagt. Die Zustände in Böhmen find ganz unhaltbar geworden und bilden nachgerade eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da die Gegensätze zwischen Czechen und Deutschen sich in einer Weise verschärft haben, daß kaum noch ein Ausgleich möglich ist. Viel hat hierzu die RÜckfichts- lofigkeit der deutschen Behörden beigetragen, welche mit allen Mitteln versuchen, das deutsche Nationalgefühl zu unterdrücken. Und wenn wir fragen, ob dem Grafen Badent seine Politik etwas genützt hat, so können wir darauf noch nicht einmal mit einem Ja antworten, da es sich erst zeigen muh, ob die Czechen nun auch die Treue bewahren und ihren Helfer im Abgeordnetenhause unterstützen werden. DaS war ja der Grund, weshalb Badent den Deutschen den Stuhl vor die Thür setzte und vergewalttgte. Hauptsächlich wollte er den Ausgleich mit Ungarn zu Stande bringen, dessen Erledigung der österreichischen Regierung dringend am Herzen liegt, während eS Ungarn damit gar nicht so eilig zu haben braucht. Diese Hoffnung scheint sich aber nicht zu verwirklichen, da alle Anzeichen dafür sprechen, daß der ReichSrath wieder nach Hause geschickt werden wird, ohne irgend eine Aufgabe gelöst zu haben.
Vielleicht veranlaßt die schwere Verwundung deS Grafen Baden! diesen, auf seinem Abschiedsgesuche zu beharren- dann tritt hoffentlich auf beiden Seiten eine Mäßigung ein, welche nach und nach die GemÜther beruhigt. DaS wäre weutgstens im Interesse unseres Nachbarstaates dringend zu wünschen, dessen Regierung in Folge der Vielsprachigkeit seiner Bevölkerung von jeher einen schweren Stand gehabt hat und wahrlich nicht auf Rosen gebeitet ist. (xx)
Deutsche» Reich
Berlin, 25. September. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Durch die Blätter gehen fortgesetzt Nachrichten Über beabsichtigte Postreformen und ähnliche, von denen wir bisher keine Notiz genommen haben, weil sie offenfichtig sehr viel Unrichtigkeiten enthielten. Derartigen Artikeln würde man eine Bedeutung beilegen, fall» man sie durch Berichtigung jeder darin enthaltenen Einzelheiten noch breiter treten wollte.
Berlin, 25. September. Reichskanzler Fürst Hohenlohe wird der „Kreuzzeitung" zufolge in den ersten Tagen der nächsten Woche nach Berlin zurückkehren.
Berlin, 25. September. Der Kaiser nahm gestern in Rominten von Nachmittags 3 Uhr an den Vortrag des Chefs des Marine-CabinetS, Freiherrn v. Senden-Bibran entgegen.
Berlin, 25. September. Der „Nordd. Allg. Ztg." wird über da» Da eil zwischen Badent und Wolf »och au« Wien telegraphirt: Beim ersten Kugelwechsel drang die Kugel dem Ministerpräsidenten in den rechten Arm beim Handgelenk ein und ging längs de» Knochen» bi» zur Schnlter- höhe. Die Heilung-srift werde eine Woche nicht überschreiten. Graf Baden! amtirt mit der Hand in der Schlinge.
Berlin, 25. September. Dem „Vorwärts" zufolge find gegenwärtig 21 Gießereien mit 512 Formern am Strtke betheiligt.
Berlin, 25. September. Wie die „Berl. Pol. Nachr." hervorheben, ist die Rettung von mehr al» der Hälfte der Mannschaft des gesunkenen Torpedobootes S 26 der Umsicht des Herzogs Friedrich Wilhelm zu danken, weil die ganze Mannschaft schon frühzeitig auf Befehl ihre» Commandanten Schwimmwesten anlegen mußten. ES konnten so saft alle Diejenigen, denen e» gelang, sich von dem finkenden Schiff freizumachen, aufgefischt werden.
Berlin, 25. September. Der neue StaatSsecretär de» ReichSmartneamt», Contre-Admiral Tirpitz, hat, wie die „Volkszeitung" aus guter Quelle erfährt, am vergangenen Sonntag dem Grafen Herbert Bismarck in Schönhausen einen Besuch gemacht.
Berlin, 26. September. Wie für die Provinz Schlesien ist auch fÜr die UeberschwemmnngSgebiete der Provinz Brandenburg eine staatliche Beihilfe und zwar in Höhe von 500000 Mark, bereitgestellt worden.
Berlin, 26. September. Der Kaiser wird während seines Danziger Besuche» baß LeibHusaren-Regiment in Langfuhr besuchen.
Kiel, 25. September. In Anwesenheit von Mitgliedern der BiSmarck'schen Familie sowie von Vertretern des Reiche» und Preußen hat heute Bormittag 11 Uhr der Stapellauf des Kreuzers erster Klasse Ersatz Leipzig stattgefunden. Gräfin Wilhelm v. Bismarck taufte da» Schiff auf den Namen „Fürst Bismarck".
Frankfurt a. M., 25. September. Der „Frkf. Ztg." wird aus Stuttgart gemeldet: Die deutsche Parte! hält am 24. October in Stuttgart eine Vertrauensmänner- Versammlung zur Berathung der VerfassungSreviston und des OrtSvorstehergesetzeS, sowie zur Vorbereitung der RetchstagSwahlen ab.
Köln, 25. September. Generalversammlung de» Vereins für Social-Politik. Geh. Justizrath Loening- Halle referirt über die Handhabung des Vereins- und Coa- litionSrecht» der Arbeiter in Deutschland- Redner hebt die Nothwendigkeit der Vereins- und CoalitionSfreiheit für die Arbeiter hervor. Ob eine solche für Eisenbahnbedienstete zuzulaffen sei, lasse er dahingestellt. Redner spricht sich gegen die Betheiligung von Frauen und Minderjährigen an politischen Vereinen und Versammlungen au». Prof. Dr. Herkner- Karlsruhe möchte vorläufig von einer Aeuderung des Coalt- tionSrechteS absehen. Geheimrath v. Rottenburg tritt für die TradeS-Unton ein und erklärt sich gegen die WiedereivfÜhrnug des Zunftwesens. Da» CoalitionSrecht müsse freigegeben werden, wie eS da» Rechtsbewußtsein de» Volkes verlange.
Anstand.
Wien, 25. September. Die „Neue fr. Presse" bespricht das Duell Badeni-Wolf und sagt: Man mag Über die Ausartung dieses parlamentarischen Kampfes, welcher die Quelle dieses Duells war, denken, wie man will, man mag grundsätzlich das Duell verdammen, billigen oder toleriren, von jedem Gesichtspunkte au» kann aber dieser Vorfall nur aufs Schroffste getadelt werden, und der Tadel muß in erster Linie den Ministerpräsidenten treffen, von dem bekanntlich die Herausforderung ausging.
Wien, 25. September. Die deutsch-böhmischen Abgeordneten beriethen unter Thetlnahme der social-demokratischen Abgeordneten über das Anerbieten der Tschechen, für die Delegationswahlen ein Compromiß abzuschließen. Die Socialdemokrateu erklärten, sich der DelegationSwahle« enthalten zu wollen. Die Deutsch-Böhmen beschlossen gegen die Stimmen der verfassungstreuen Großgrundbesitzer, jede Vertheilung der Delegirteu-Maudate zwischen Deutschen und Tschechen abzulehnen und in den Wahlkampf einzutreten. Auch die deutsch-mährischen Abgeordneten lehnten bezüglich der Delegationswahlen das Compromiß mit den Tschechen ab. Die deutschen Oppositionsparteien aus den Alpenländeru werden die auf sie entfallenden Delegationsmandate au- nehmen.
BuMtft, 25. September. Die studentensch-st hat auf Anrathen deS Rectors die Daukadreffe an dm deutschen Kaiser aufgegeben.


