Ausgabe 
23.5.1897 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

5812

mm

hem e in

nent* selbst ifenb,

«s, dir eien

Hl

llhr.

liessen. an her

VN wird k'

v-rL-Ä!^-

j!.

^ente Lie

10i 23j 94-80 2Wfl

uni 1(2.10

relt-k?"

188!

-rr. 120 Zweites Blatt.Sonntag den 23 Mai

1§97

Der Hietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener Aamikienvtälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal brigelegt.

Kießmer Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

Vierteljähriger Avonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

Schutstraße Ar.7.

Fernsprecher 51.

Amts- unb 2lnzeigeblcrtt für bat Ttreis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

chratisöeikage: Hießener Kamikienötätter.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgrgE.

Amtlicher Theil.

Die landwirthschaftl. Haushaltungsschule zu Lindheim. Provinz Oberheffen.

Die zu Ltndheim seit 8 Jahren bestehende Haushaltung-- schule deS landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Ober- h.ssen steht unter Oberleitung und Verwaltung der landw. BeztrksvereinS Büdingen und eine- OrtScomites zu Lindhetm und hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16 bis 20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kennt- idfic und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuerlich-bürgerlichen Haushaltung erforderlich find, sie an Reinlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haus« halt zu gewöhnen, und auch aus Geist und Gemüth bildend einzuwirken.

In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen Unterricht und pracrische Anleitung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungSweise an zwei Kochherden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräf­tigen sogen. Hausmannskost gerichtet ist, im Conservtren von Nahrungsmitteln, wie Einmachen von Gemüsen und Früchten, Etnsalzen von Fleisch, Räuchern von Fletsch und Wurst- waaren, im Backen, im Waschen, tu der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, tm Molkereiwesen, and zwar in der Behandlung der aus dem Orte L.ndheim bezogenen Milch und Bereitung von Butter und Käse in der, in dem AnstaltSgebäude eingerichteten kleinwirthschaftlichen Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüse­gartens, sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Ge­flügels. ES werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen, und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung zum Kleidermachen, wobei sie sich für den eignen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den FortbildungS- fächern, nämlich im Rechnen, in der Abfasiung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt, wie auch Unterweisung in den AufangSgründen der Gesundheit-- und Krankenpfl'ge erfolgt.

Es ist in der Anstalt für eine geift- und gemüthSbil- dende Lectüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Clavter ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen üderlaffen.

Die unmittelbare Leitung der Anstalt ist einer Vor­steherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrtelehrertn) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch ein LandwirthschaftS- lchrer und ein Volksschullehrer Unterricht. Es finden jährlich zwei UnterrichtSkurse von je fünf Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht, Wäsche und Logis 20 Mark bei dem Eintritt, und für Kost und Verpflegung pro Tag 1 Mark in Monatsraten praenumerando am 1. jeden Monat« schuldet und zu entrichten har. Außerdem find noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.

Vom Tage deS Eintritt- an, also während des CursuS, dürfen die Mädchen ohne Erlaubntß oder Auftrag der Haus­mutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen da- Aufsicht-- und Lehrpersonal, Freund­lichkeit, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht.

An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veran­lagt, den Gottesdienst ihrer Confesfion zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung über­nimmt. Morgen- vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und Abends vor dem Schlafengehen findet ge­neinsames Gebet statt.

Besuche von Eltern und Schwestern find gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglied- des Ort-comits».

In die Anstalt sind mitzubringen:

1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kiffen (Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 3 Betttücher, 2 einfache Dtuckzeugkleider, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bett­jacken (Kleider und Wäsche gezeichnet), 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Näh­stein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken rc. und 2 Vorhäugschlößchen.

Am Schluffe de- CursuS findet eine Au-stellung der ge-

fertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Be­tragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen ein- geladen werden.

Der 2. CursuS pro 1897 beginnt Donnerstag, den 1. Juli 1897 und wird DienStag, den 30. November des­selben Jahres geschloffen werden.

Die Meldungen hierzu find bei dem nnterzeichneten Vorsitzenden des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des TagS, Monats und Jahres der Geburt und des Wohnorts der Schülerin und deS Namens der Eltern oder deS Vor­mundes schriftlich einzureichen.

Beim Eintritt in die Anstalt hat eine jede Schülerin ein ärztliches Zeugniß vorzulegen, das sich über ihren Ge­sundheitszustand, sowie weiter darüber auSsprechen muß, daß gegenwärtig keine ansteckende Krankheit in ihrer Familie und bei deren Hausbewohnern bestände.

Lind heim, den 24. April 1897.

Der Vorsitzende des landwirthschaftl. BezirkSvereins Büdingen. Klietsch, Geh. RegierungSrath.

DaS Ortscomitv: Westernacher, Oberamtmonn, Frau Wefternacher, Buß, Kreisschulinspector,

Lipp, Bürgermeister, König, Beigeordneter.

Nachrichten über den Saatenstand im Grotzherzogthum Hessen

um die Mitte des MonatS Mai 1897.

Zusammengestellt bei der Großherzoglichen Oberen landwirthschast- tichen Behörde.

Saatenstand.

Note 1 sehr guter, 2 guter,

Provinzen

und

3 mittlerer, 4geringer,5 sehr geringer Stand

1

2

3

4

5

6

7

Erhebungsbezirke

a

s

s

a l-Y

Prov.Starkenburg Kreis Bensheim. .

Darmstadt Dieburg . Erbach. . Groß-Gerau Heppenheim Offenbach.

1,5

2

2,5

2

2

25

2,5

2,5

2,5

1

1

2

-2

2

2

2 51

2

3

1

1

2

2

2

2

-II 2,5

2,5

3

3

2

2,5

3

2

2

3

Durchschn. f. Starkenburg

2.11,1,5

11,8 1,8

-IH.9

191 2,4

2,512,5

8

Prov. Oberhessen. Kreis Alsfeld. . .

2

_

2

2,5

2,5

2

2,5

9

Büdingen. .

2

2

2

25

2

25

2

10

Friedberg. .

3

_

2,5

3

3

1 2,5

2,5

11

Gießen. . .

2

2

2,5

2,5

2

1,5

12

Lauterbach .

2

3

2

2

2,5

2,5

2,5

13

Schotten . .

2

12

1,5

2

2

2

1 2

2

Durchschn. f. Oberheffen

2,2

2,3

H2

2

2.4||2.4|| 2,31| 2.21

14

Proo.Rheinhessen.

8andw.Ber.-Bez. Alzey

2

_

1,5

1,5

1«

2

2

2

15

Bingen

1,5

1

-

2

2

2

2

1

16

Flonheim

2

i

2,5

2

2

3

3

3

17

Ingelheim

1

1

2

2

2

2

2

2

18

Mainz.

3

----------- 1

2

2

2

2

1,5

2

19

Nieder-Olm

2,5

2

2

2

2

2

3

20

Oppenheim

2

2

2

2

3

3

4

21

* Osthofen .

Pfeddersheim

2,5

2

2

2

2

2

22

2

2

2

2

1

2

3,5

23

Wollstein .

2

2

2

2

2

2

2,5

24

Wörrstadt.

2

2

2

2

_

4

25

Worms .

2

2

3

3

3

3

3

Durchschn. f. Rheinhessen 12,2

-1

- II1.»

1,8

2,1 2,1? 2,2112,3;

2,7

Durchschnitt f. d. Großh. | 2,2 fl 1,9 '11,81| 1,9

1,9

2,1|| 2,1|| 2,31| 2,3112,6

Bemerkungen. Die sämmtlichen Saaten, auch Klee und Wiesen, sind infolge der kalten Witterung in der Entwicklung zurück­geblieben. Auch der Weinstock ist im Wachslhum infolge der Kälte stehen geblieben und in einzelnen Erhebungsbezirken (Pfeddersheim und Wöllüein) wird über Frostschaden geklagt. Auch Hagelschlag kam am 30. April vor und zwar in den Erhebungsbezirken Flonheim (strichweise) und Wörrstadt (Gemeinden Schimsheim, Etchloch und Wörrstadt ca. 2000 Morgen Roggen und Klee).

Wegen Auswinterung mußten nur im Erhebungsbezirk Bensheim 5pCt. Winterweizen umgepflügt werden.

* Der Reffe des Admiral-. Ueber eine an amüsanten Einzelheiten reiche Wiener Gerichtsverhandlung berichtet dasExtrablatt" vom 13. Mat: Der 20jährige Buchbinder- gehülfe Wilhelm Sternrck hatte zwei Passionen. Er liebte

es, sich für den Neffen des Admirals Baron Sterneck auS- zugeben und Fiakerfahrten zu unternehmen, ohne dafür zu zahlen. DaS blaffe Bürschchen, daS sich auch als Reserve­lieutenant und SchiffSfäbvrich zu bezeichnen pflegte, saß ziemlich resignirt auf der Anklagebank, als der eherne Schritt der von ihm betrogenen, al- Zeugen aufmarschirenden Kutscher ertönte. ES erschien als erster beschädigter Zeuge der Kut­scher Florian Binder. DerAdmiralSneffe" hatte ihn am Ostermontag gemiethet und war mit ihm nach Hitzing, Speifing und Hacking gefahren. Auf dem Wege ersuchte er den Kut­scher, zwei Virginier zu kaufen, denn er habe nur Hunderter­banknoten bei sich. Der jungeBaron" rauchte die ihm gereichten Cigarren, kehrte in einigen Gasthäusern ein, ließ sich schließlich ins Michaeler.BierhauS führen, hieß den Kut­scher warten und verschwand durch den rückwärtigen Ausgang. Bors.: Wie groß ist Ihr Schaden? Kutscher: Ich bin den gavzen Tag herumgefahren 8 fl. Bors.: Und die Virginier? Kutscher (abwehrend): Die schenke ich ihm. (Heiterkeit). Nächster Zeuge ist der Fiakerkutscher Franz Rakowitsch. Sein Herr ist der Lohnwagenvermiether Engel, der aus dem Casv Schrangl auf dem Graben vom junge» Baron Sterneck den telephonischen Auftrag erhielt, sofort einen feschen Fiakerwagen zum Kaffeehause zu schicken. Die ehrende Mission wurde dem Franz Rakowitsch übertragen, der galant den Wagenschlag öffnete, als der Baron mit zwei Mädchen den Landauer bestieg. Man fuhr zuerst in ein Gasthaus, wo die Gesellschaft speiste (wahrscheinlich auf Kosten der Damen, denn Sterneck, hatte nie mehr als einige Heller bei sich), hierauf in den Prater und endlich zumAuge Gottes" im 9. Bezirke. Die Mädchen waren schon früher ausgestiegrn. Sterneck beauftragte nun den Kutscher, dem er von seinem Onkel, dem Admiral vorgeschwefelt hatte, nach Hause zu fahren und am nächsten Tage wieder beim Cafv Schrangl zu erscheinen. Vorsitzender: Hat er etwas bezahlt? Kutscher: Nöt an Kreuzer. Aber fünf Gulden Trinkgeld hat er mir versprochen. (Heiterkeit.) Der Wageneigenthümer Engel war nicht sehr erbaut, al- der Kutscher ohne Fuhrlohn heimkehrte und sandte ihn am folgenden Tage, jedoch ohne Wagen, in das (Safe, um den Passagier aufzusuchen. Der Kutscher traf den Sterneck zu- fällig in der Währingerstraße. Der junge Baron war sehr zuvorkommend, ging mit dem Kutscher in ein Kaffeehaus der Nußdorferstraße, schaffte zwei Gläschen Slivowitz an und ging dann nach rückwärts. Vors.: Nun, was ist ge­schehen? Kutscher: Der Baron ist nimma kumma und l hab' den Slivowitz selber zahlen müff'n. (Große Heiterkeit.) ES erscheint der Fiaker Fellenberg und erzählt: Der Baron hat ml' am. Graben aufg'numma und hat gfagt, er muß zu aner Leich'. Ich fahr' also zu dem Leichenhaus, da steh'n a Mafia Wäg'n und Leut'. Mi' hat's nur g'wundert, daß der Baron Niemanden ang'sckaut und daß Niemand ihn kennt hat.Fahrn'S nur mit 1" ruft der junge Herr. I schließ mi' also dem Zug an. Auf dem Weg laßt er fi' von mir zwei Cuba kauf'». I hab' was g'spannt und wie m'r zum Friedhof kommen, hab t auf ihm auspaffen lafi'n. Er iS wieder zum Vorschein kummen und laßt si' zum Cass Schrangl führen. Kaum iS er ausg'ftiegen, bin i' schnell zum Hinterthürl. Richtig is er da außakommen. I verlang' mein Geld.Ja, da müff'n ma' in die Wohnung nach Währing fahren, denn i hab'S nit bei mir, meint der junge Herr. Wir fahren zu der Wohnung, er läut' an, ka Mensch macht auf.Mama is nit zu HauS, wir wüsien in die Stadt zurück zu einer bekannten Dame," sagt er. Also i fahr' wieder in die Stadt, er steigt au- und geht in'S Hau-. Wart', Du kommst mir net aus denk i und geh' ihm nach. Er nimmt drei Stufen, i vier, und mir stehen vor aner Thür. Er klopft an, a Frau macht auf. Er bitt'S, sie mölii ihm - Fahrgeld leihen. Die Frau aber schreit:Sie unverschämter Mensch, ich kenn' Sie ja gar net." Stürmische Heiterkeit.) Vors.: Wie ist also die Geschichte ausgegangen? Kutscher: Der Baron hat den Kopf g'schüttelt und g'sragt:Wohin fahren wir jetzt?" I hab' ihm zur Antwort geben:Freunder!, jetzt fahren wir zur Polizei." (Heiterkeit.) ES wird endlich ein Liebesbrief verlesen, den der Angeklagte an ein Fräulein geschrieben hat:Durch Ihr liebenswürdiges Benehmen bin ich überzeugt worden, daß Sie fittenrein sind. Das veranlaßt mich, Ihnen meine Privatverhältniffe klar zu legen. Ich habe 170,000 fl. Vermögen und noch viel mehr von meinem Onkel, dem Admiral, zu erwarten. Unter meinem Diensteid schwöre ich, daß ich Sie liebe! Ihr Sie lebender Wilhelm August Baron Sterneck, k. k. Staatsanwalt-Stell­vertreter, ständiger Gerichtsvotant und Reservelieutenant." Der Gerichtshof sprach Sterneck schuldig und verurtheilte ihn zu sechs Monaten Kerkers.