Ausgabe 
22.9.1897 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

in Giessen.

-inheitsstenographir Lehrer Schlecht- »bdr. y29 Uhr. Aschen und in der 8453

'Heu-Verein-: ;iel, cand. math., Schristskhrer.

W

ibt Gieren" ii

nd Gönner hierz»

i 6omit6.

X3QQI

0

»aison s

. , 0

litäten in be- g

0 0

D

W17. g ;aooaoaogc SeiT

gS-

!at, ior,6W/£ _ eitle ee e* W"'"K «geM i*:

aubach>

iüAe»

esezi

*»«**

Nr. 222

Der

Oietzener A«,eiger erscheint täglich, mit Ausnahme bei

MontazS.

Die Gießener Ach«itte«»tSl1er werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal brigelegt.

Zweites Blatt/ ' Mittwoch de« 22. September

183^

Meßmer Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Vierteljähriger Avonnementr»r eis r 2 Mark 20 Pfg. mU Bringer lohn. Durch die Po- bezog«

2 Mark 50 Psg. ( Redaction, Expeditio« und Druckerei: |

Zchutgraße Ar.7.

Fernsprecher Bk

Ztints- und Anzeigeblatt für den Kreis (Stefoen.

I 4-°«-^°--- Ki-ß-mr AamiNenöMer. {gSnattSyg

Amtliche r Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Rüddings- Hausen.

Am Mittwoch den 22. September 1897 findet die Ueber weissag der neuen Grundstücke nud die Versteigerung der Masiegrundstücke an Ort und Stelle statt. Zusammen­kunft Vormittags 9 Uhr am Bürgermeistereibüreau zu Md­dingshausen, wo auch die Versteigerungsbedingungen bekannt gegeben werden.

Die Ueberweisung der neuen Grundstücke erfolgt unter dem Vorbehalt, daß

1) Meliorationen auf den überwiesenen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden können,

2) da, wo sich die Nothwendigkeit kleinerer Eigenthums- Veränderungen infolge von Wege- unb Graben­anlagen u. dergl. ergibt, die neuen Eigentümer solche zu dulden haben.

Friedberg, den 17. September 1897.

Der BereinigungScommiffär: 8667

Dr. Göttelmann,

Grobherzoglicher Kreisamtmann.

Dentf^e» Reich.

Berlin, 19. September. Der Vorstand des deutschen Krieg er b uudeS hat in derParole" Folgendes veröffent­licht: »Wir müßen ein für alle Mal dem Einwande ent» egeutreteu, daß der Kampf gegen die Anschauungen der Soctaldemokratie den Satzungen unserer Vereine wider­strebe. Daß ist nicht der Fall, denn die socialdemokratische Partei hat stch durch ihr Programm außerhalb der politischen, auf dem Boden unserer staatlichen und Gesellschaftsordnung wirkenden Parteien gestellt und stch als die Umsturzpartei erklärt, und deßhalb findet die Satzungsbestimmung, wonach die Vereine stch mit der Erörterung politischer Dinge nicht zu befaffeu haben, auf die Stellungnahme unserer Vereine gegenüber der soctaldemokratischen Partei keine Anwendung."

Anstand.

Stockholm, 19. September. Die Ehrengabe des Landes an den König aus Anlaß des 25jährigen Regie- ruugSjubiläumS beträgt nicht 220,000, sondern 2,200,000 Kr. Die Feier des RegierungSjnbtläuwS wird auch in allen Städten der Provinz in festlicher Weise durch Illuminationen, Bälle und andere festliche Veranstaltungen begangen. Gestern Abend wurde gegenüber dem königlichen Schlöffe ein Riesenfeuerwerk abgebrannt. Der König beobachtete das Schauspiel mit seinen Gästen vom Balkon des Schlosses aus. Nach Schluß de» Feuerwerks trat der König vor und wurde, während Strahlen der electrischev Scheinwerfer des Königs- ,'chiffeS »Drott" den Balkon erhellten, von der hunderttausend- köpfigen Volksmenge enthusiastisch begrüßt. Das Wetter ist ouSge-eichnet. Heute wurde auf LadugaadS-QuardeS unter freiem Himmel ein militärischer Gottesdienst tu Anwesenheit der fremden Fürstlichkeiten, des diplamatifchen Eorp» und hoher Würdenträger abgehalten. DaS KöuigSpaar traf im sechsspännigen Wagen mit einer EScorte ein und wurde so­wohl bei der An- als auch bet der Abfahrt von der Menschen­menge jubelnd begrüßt. Abends fand eine glänzende Illu­mination statt.

Koustautiuopel, 18. September. Der heute Nachmittag unterzeichnete FrtedenSprältminar-Vertrag liegt vor und lautet in stellenweise gekürzter Uebersetzung folgender­maßen: Nachdem Griechenland den Mächten die Sorge für die Wahrung seiner Jutereffen auvertraut und die Türkei die Mediation angenommen hat, werden zwischen den De- legirten der Mächte und dem Minister deS Aeußeren Tewfitk Pascha folgende Bedingungen festgesetzt. Artikel 1. Die Grenze wird nach der auf der beiliegenden Karte und dem begleitenden Text etngezeichneten Straße geändert. Leichtere Aeuderuugen nach militärischen Gesichtspunkten zu Gunsten der Kaiserlichen Regierung sind der gemeinsamen Entscheidung an Ort und Stelle Vorbehalten. Eine gemischte Commission, bestehend au» Bevollmächtigten beider Mächte und den mtli- iLrtschen Delegirten der Botschaften wird die Grenze ab- stecken. Diese Commisfion coustituirt stch 14 Tage nach Umterzeichnung de» Vorliegenden und fällt ihre Entscheidungen mit Stimmen-Mehrheit. Artikel 2. Griechenland wird der Türkei eine Kriegsentschädigung von vier Millionen tLrk. Pfund zahlen. Die nöthigen Anordnungen zur Er­leichterung schleuniger Zahlung dieser Entschädigung werden

mit Zustimmung der Mächte in solcher Weise getroffen, daß sie nicht die anerkannten Rechte der alten Gläubiger, der ObligattonStuhaber der griechischen Staatsschuld, schädigen. Zu diesem Zweck wird in Athen ein internationaler Ausschuß, zusammengesetzt aus Vertretern der vermittelnden Mächte, je einer für jede Macht, begründet werden. Die griechische Regierung wird für die Annahme eine» vorher von den Mächten genehmigten Gesetze» Sorge tragen, da» deu Geschäftsgang diese» Ausschußes ordnet, und unter dem die Erhebung und Verwendung ausreichender Einnahmen für den Dienst der KrtegSevtschädigungS.Auleihe und der sonstigen Staatsschulden der unbedingten Controle des genannten Ausschußes unter­stellt wird. Artikel 3. Die Privilegien und Immunitäten, welche die griechischen Unterthanen in der Türket vor dcm Kriege genoßen, bleiben aufrecht. Zugleich werden zwischen der Pforte und Griechenland Vereinbarungen getroffen, um die Handhabung der Justiz zu wahren und die Jntereßen der ottomanischeo und der fremden Unterthanen sichern zu können. Artikel 4. Vierzehn Tage nach der Ratification gegenwärtigen ActeS oder noch früher werden griechische Unterhändler, ausgerüstet mit den nöthigen Vollmachten, in Konstantinopel eintreffen, um mit den ottomanischen Bevoll- mächttgter» die Bestimmungen deS definitiven Friedens zu vereinbaren. Dieser Friede wird auf BafiS des gegenwärtigen Vertrages geschloßen werden und wird unter anderen Klauseln Bestimmungen über deu Austausch der Gefangenen, eine all­gemeine Amnestie, die freie Auswanderung der Bewohner der abgetretenen Gebiete, Maßregeln zur Unterdrückung des Räuberunwesens sowie bezüglich der Ersatzleistungen für die durch die KrtegSeretgotße verursachten Schäden enthalten. Artikel 5. Gleichzeitig werden Unterhandlungen eingeleitet, um binnen drei Monaten nachfolgende Vereinbarungen zu treffen: a) eine Convention, welche die Staatsbürgerschaft»- frage regelt auf Grund des im Jahre 1876 zwischen der Türkei und Griechenland vereinbarten Entwurfes- b) eine Convention, welche die Beziehungen zwischen deu griechischen Consulaten und den ottomanischen administrativen Gericht»- behörden regelt unter den durch Artikel 3 vorgesehenen Be- dingungen; c) eine Convention bezüglich der Vergehen gegen da» gemeine Recht, begangen auf dem Gebiete des einen oder deS anderen der beiden Staaten gegen Unterthanen, welche fich auf daS Gebiet de» anderen Staate» geflüchtet haben. Artikel 6. Der Kriegszustand zwischen der Türkei und Griechenland wird aufhören, sobald die VorfriedenS-Urkunde unterzeichnet sein wird. Die Räumung Thessaliens wird in Monatsfrist nach dem Zeitpunkte eivtreten, wo die Mächte die in den letzten zwei Absätzen des Artikels 2 enthaltenen Bedingungen als erfüllt anerkannt haben und der Zeitraum für die Ausgabe der griechischen Kriegsentschädigungs-Anleihe vom internationalen Ausschüsse im Einklänge mit den in besagtem Artikel erwähnten Anordnungen bestimmt sein wird. DaS Räumungsverfahren und die Wiedereinsetzung der griechischen Behörden in den geräumten Orten wird durch Abgesandte der betheiligten Parteien unter Mitwirkung der Vertreter der Großmächte entschieden werden. Artikel 7. Sobald dieser Act figntrt und ratificirt ist, werden die ge- wöhnlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Griechen­land ausgenommen werden. Die Unterthanen beider Staaten werden fich ganz ftet so wie früher aufhalten und reisen können, und die Freiheit der Schifffahrt wird gegenseitig wiederhergestellt werden. Artikel 8. Bis zur Aufnahme des regelmäßigen ConsulardtensteS in beiden Ländern werden in den alten Consnlarresidenzen provisorische Agenten bestellt werden, welche ihre Functionen unter dem Schutze und der Ueberwachung der Großmächte auSübev werden, die es auf fich genommen haben, die Interessen der griechischen Uuter- thauen während des Krieges zu schützen. In Erwartung des Abschlusses und der Inkraftsetzung der nach Artikel 5 durch eine Specialcommisfiou auszuarbeitendeu Convention werden die gerichtlichen Angelegenheiten zwischen den otto- manischen und griechischen Unterthanen, deren Ursprung auf ein älteres Datum als die Kriegserklärung zurückgreift, nach den gesetzlichen Reglements, die vor dem Kriege in Kraft waren, behandelt werden, die späteren Affairen gemäß den Princtpten des internationalen Rechts auf BafiS der Convention zwischen Türkei und Serbien vom 26. Februar und 6. Mat 1896. Artikel 9. Im Falle von Differenzen während des Verlaufes der Verhandlungen zwischen der Türkei und Griechenland sollen fragliche Punkte zwischen der einen oder der anderen interesfirten Partei einem Schiedsgericht von Repräsentanten der Großmächte unterworfen werden­dessen Entscheidung wird bindend sein. Diese» Schiedsgericht wird collectiv oder durch Spezialdelegirte der interesfirten Staaten eine Function auSüben und zwar bittet oder durch Vermittelung der Specialdelegirtrn. Artikel 10. Die

Hohe Pforte behält sich vor, die Großmächte zu einer Pro- Position über die Regelung der Fermane einzuladen, ans- gehend von den Bestimmungen der Convention vom 24. Mai 1881, welche so lange in Kraft bleiben, als fie nicht durch den gegenwärtigen Act modtficirt erscheinen. Der gegen­wärtige Act wird der Genehmigung Sr. Majestät unter- breitet werden. Diese Gutheißung wird innerhalb 8 Tagen erfließen - nach Ablauf diese- Termin» werden die hier ent­haltenen Bestimmungen von den Repräsentanten der Groß­mächte ihren Cabinetttn und je nach dem zur Kenntniß ge­bracht und in Kraft treten.

Cocalet unb proninsiettt»*

Rainrod, 16. September. Gestern Morgen fand man unweit unseres Dorfe» einen 13jährigen Knaben mittelst feine» Hosenträgers erhängt! E» stellte fich heraus, daß der Junge auf eine Kuh zu achten hatte, die in der Nähe weidete. Als der Abend kam und der Knabe nach der Kuh sah, war fie verschwunden. Statt nun erst zu Hanse fich -n erkundigen, ob da» Thier nicht selbst den Stall aufgesucht, nachdem c» satt geworden (wie in der That war), nahm fich der Knabe aus Furcht vor Strafe das Leben. Sein Tod muß Übrigens schrecklich gewesen sein. Abend» gegen 9 Uhr wollen Frauen ein Jammern vom Feld her vernommen haben, fürchteten fich aber, nachzusehen.

Darmstadt, 18. September. DaS ältere BolkSstück von H. WilkenEhrliche Arbeit- mit seinem ächt Berliner Localcolorid und seiner gesunden Moral wurde gestern am Hoftheater wieder auS dem Staube des Archivs gezogen und errang einen durchschlagenden Lachersolg. DaS Stück erinnert in vieler Beziehung an die Nestroy'schen Possen, die fich auch noch auf dem Repertoire erhalten haben. Die flotte Aufführung durch unser wohlgeschultes Schauspiel- Personal, allen voran Herr Conradi, unser erster Komiker, ließ Über hie und da vorhandene kleine Unwahrscheinlichkeiten hivwegsehen. Die über eine geräumige Kirche mit Pfarr­haus und ein Gemeindehaus verfügende evangel. Jo Hanne»- g em ein de (im Rordwesteu der Stadt) erstrebt die Er­richtung einer Kleinkinderfchule- für diesen Zweck ist schon ein kleines Capital vorhanden und wird weiter jetzt eine Berloosung beabsichtigt. Im October beginnt die osficielle Coucertsatsou. Allen Kunstgenüssen durch ein­heimische Corporationen voran stehen wohl die sechs Hof- musik«Symphonie-Concerte, die sogen. Montag- Concerte, tm Theater, welche außerordentlich beliebt bei unserem mufikltebenden Publikum find. Bon Symphonie- werken wird man diesmal solche von Beethoven, Haydn, Schumann, BrahmS, Bruckner hören, dann kleinere Orchester­werke von Dvorah, Bezeiltk, Bizet, Wagner und dem hier lebenden Componisten Nodnagel. Von berühmten Solisten werden im Gesang Felix Kraus-Wien, Kammersängerin E. Herzog-Berlin, Frau Schumann-Heink, dann die Pianistinnen Frl. Maria Tery-London und Frau Marg. Stein-DreSden, der Violinist Arno Hilf-Leipzig und der Cellist Hugo Bürger- Budapest austreten. Hofcapellmeister de Haan leitet diese vornehmen Concerte. Der sich hauptsächlich mit Auf- sührung von Oratorien beschäftigende Musik-Verein (ge­mischter Chor), dessen Dirigent ebenfalls de Haan ist, wird Die Seligkeiten" des belgischen Componisten CLsar Auguste Franck, zur Weihnachtszeit daSWeihnachts-Oratorium" von Joh. Seb. Bach, HaydnSJahreszeiten" und am Chor- freitag BachsJohanneS-Pasfion" zur Aufführung bringen. Auch derMozart-Berein" und dieHumanttaS" (Männer- chöre) werden in Kürze mit ihrem Programm an die Oeffent- lichkeit treten. Nach alledem ist eine interesse Concertsaifon zu erwarten.

Nierstein, 16. September. Eine 32jährige Ehefrau, die vor 15 Tagen Drillinge geboren hatte, schied heute au» dem Leben. Die drei Neugeborenen, Knaben, die fich seither lebensfähig zu entwickeln schienen, find in einem Zeiträume von 10 Stunden fast gleichzeitig mit der Mutter gestorben, so daß die Mutter und ihre drei Kinder an einem und dem­selben Tage zur Mhe bestattet werden. Leider wird, was Gott zusammengefügt, hier durch Menschenhand geschieden werden, denn ein gemeinsame» Grab wird ihnen nicht be- fchieden sein. Da eine gewischte Ehe vorliegt, so wird die Mutter aus dem evangelischen Friedhöfe, die katholisch ge­tauften Drillinge dagegen auf dem der katholischen Gemeinde bestattet werden. Ein unbemittelter Gatte und noch acht lebende Kinder im Alter von 212 Jahren haben in der Mutter die unermüdliche Versorgerin verloren.