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22.1.1897 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt.

Freitag den 2?. Januar

1897

Amts- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieszen

Hratisöeitage; Hießener Iamilienötätter.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux deS In« und Auslandes nehme« 4 Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Redaction, Expedition und Druckerei:

Schutstrahe Ar.7.

Fernsprecher 51.

Vierteljähriger Aöonnemcntspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohil. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Die Gießener

Iramitienblälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Der

Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Gießener Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

Zlmtlicbcr TheU.

Gießen, den 19. Januar 1897.

Betreffend: Die Ernennung der Vertrauensmänner der land- und forstwirthfchaftlichen Berufs« genoffenschaft.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au das Gr. Polizeiamt Gießen und die Gr. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir bringen nachstehend die Namen der Vertrauens­männer der land- und forstwirthfchaftlichen BerufSgenosien- fchaft, sowie der Stellvertreter derselben zu Ihrer Kenntniß.

Sie wollen Diejenigen, welche jUnsälle bei Ihnen an- zeigen (§ 55 deS Reichsgesetzes vom 5. Mat 1886) auhalten, d m VertrauenSmanne eine Abschrift dieser Anzeige zuzu- tteilen. Ferner wollen Sie zu der von Ihnen vorzunehmenden Untersuchung der Unfälle (§ 57 des RetchsgesetzeS vom 5. Mat 1886) den Vertrauensmann bezw. besten Stellvertreter rechtzeitig etnladen und ihm auf feinen Antrag eine Abschrift der UntersuchungSProtocolle gegen die taxmäßige Gebühr behändigen.

v. Gagern.

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2 Bezirke

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Vertrauensmänner

Stellvertreter der Vertrauensmänner

1 Großen-Linden, Lang- Göns, Leihgestern, Klein-Linden, Heuchelheim, Allendorf a. d. Lahn, Watzenborn-Steinberg

Großh. Bürgermstr. Leun, Großen- Linden

Großh. Bürgermstr.

Brückel, Lang-Göns

2 Großeu-Vuseck, Clim­bach, Alten-Buseck, Beuern, Trohe, Rödgen, Annerod, BerSrod, Winnerod, Burkhardsfelden, Oppenrod, Reiskirchen

Demper, Johannes Großen-Buseck

Otto, Bürgermeister, Beuern

3 Gießen, Schiffmberg, Wteseck, Lollar, HeibertShausen, Staufenberg,

I Mainzlar,Daubringen Tret-a.d.Lda.,Albach, Allertshausen, Friedel- Hansen, Garbenteich, Hausen,Ruttershausen mit Kirchberg, Stein­bach

Großh. Bürgermstr. Geißler, Lollar

Lang, Gemeinde­rechner, Wteseck

4 Holzheim, Ober- Hörgern, Obbornhofen Bellersheim

Krctzmüller, GUbert, Gambach

Bopp, Bürgermstr., BeUerShetm, Post Hungen

5 Amtsgerichtsbezirk Grünberg

Schmidt, Bürger­meister, Queckborn, Post Grünberg

Faulstich, Bürger­meister, Weitershain Post Nteder-Ohmen

6 RüddingShausen

7 yurrgen

Brauer, Heinrich, Mühlenbesitzer, Ober-Ofleiden, Post Homberg

Falk, Friedrich,

NicklaS II., Bürger­meister, Gonters­hausen, Post Hom­berg

Seibert, Jacob.Carl, Hungen

8 Nonnenroth, Villtngen

9 Langd, Rodheim, Hof Graß, Stetnheim

Wolf, Johannes, Villtngen, Post Hungen

Schäfer, Bürger­meister, Rodheim a. d. Horloff

Koch, Conrad VI., Gemetnderechner, Villtngen, Post Hungen

Klingelhöfer, Guts­pächter, Hof Graß, Post Hungen

10 Inheiden, TraiS- Horloff, Utphe

Fülberth, A., Pachter, Utphe, Post Hungen

Schneider, Heinrich Carl, Utphe, Post Hungen

11 AmtSgertchtSbezirk Laubach mttAuSnahme von Villtngen

Nafziger, Christian, Pachter, Henrietten» Hof, Post Laubach

Bayer, Eduard, Freienseen

12 AmtsgrrichtSbezirk Ltch

Köhler,! Bürgermstr., Langsdorf

Jhring, Hermann Philipp, Ltch

13 Rabertshausen mit Hof Rtngelshausen

Braun, Wilhelm II., Mühlenbesitzer, Nidda

Schneider, Amand, Unter-Schmitten, Post Nidda

Bekanntmachung, betreffend: die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb deS GroßherzogthumS.

Der Ortevorstand zu Schotten beabstchttgt mit dem im 8. Juni l. I. zu Schotten stattfindenden Zucht- und Valleumarkt eine Berloosung von Vieh, landwirthschaftlichen

Maschinen und Geräthen, sowie Haushaltungsgegenständen zu verbinden.

Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Srlaubntß zur Veranstaltung dieser Berloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 4000 Loose zu 1 Mk. daS Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 6OpCt. des BruttoerlöseS aus dem Verkaufe der Loose zum Ankauf von Gewtnngegenständen zu verwenden find.

Zugleich wird der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhesten gestattet.

Gießen, den 20. Januar 1897.

Großherzogltches KreiSamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 19. Januar 1897. Betr.: DaS Ersatzgeschäft pro 1897.

Der Cibilvorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Gießen au die Gr. Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Rückficht auf den frühen Beginn deS diesjährigen Ersatzgeschäftes wollen Sie alsbald mit der Aufstellung der neuen Stammrollen beginnen und solche mit derjenigen pro 1895 und 1896 ungesäumt einsenden. Etwaige Zu­gänge find besonders tn Vorlage zu bringen.

Dr. Wagner.

Bekanntmachung, die Errichtung von Herdbüchern für die Vogelsberger und Stmmenthaler Rindviehraste in der Provinz Oberhesten betr.

Die Organe des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhesten haben die Errichtung von Herdbüchern nach folgendenBestimmungen" beschloffen:

§ 1. Unternehmer: Unter Leitung und auf Kosten deS landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhesten werden für daS Gebiet der Provinz Herdbücher für die zwei hauptsächlich in Betracht kommenden Rasten:

1. daS Vogelsberger Rind,

2. das Simmenthaler Rind, und zwar für jede Raffe getrennt, eingerichtet und fort­geführt.

§ 2. Zweck: Die Herdbücher verfolgen den Zweck, die Bestrebungen des Provinzialoereins in Bezug auf die Förderung der Rindviehzucht der Provinz zu unterstützen, insbesondere Jedermann leicht zugänglichen wahrheitsgetreuen Nachweis über die ia dem Gebiete gezogenen Thtere der beiden Rassen nach ihrer Abstammung, ihrem Standorte, ihrer Leistungsfähigkeit und Vererbung zu liefern. Dieser Zweck soll erreicht werden:

1. Durch Körung der aufzunehmenden Zuchtthiere.

2. Durch Führung von zwei Herdbüchern.

3. Durch Veröffentlichung der Herdbücher.

4. Durch Heranziehung der Zuchtvereine in den ein­zelnen Kreisen zu den Arbeiten und Zielen, welche die Herdbücher erstreben.

§ 3. Ziel Vollblutzucht beider Rassen (Bergl. § 7).

§ 4. Die Führung der Herdbücher besorgt der Vor­stand des landwirthschaftlichen Provinzialvereins. Demselben wird zur Erledigung schwebender Fragen und zur Leitung der Körgeschäfte eine auS 3 Mitgliedern bestehende Commis­sion (Herdbuchcommtsfion) beigegeben, welche vom Ausschuß des landwirthschaftlichen ProvinzialvereinS auf 3 Jahre ge­wählt wird. In prtnciptellen Fragen entscheidet der Aus­schuß deS Provinzialvereins.

Für die einzelnen Kreise wird auf Vorschlag deS Zucht- vereinS des betreffenden Kreises, bezw. da, wo ein solcher noch nicht vorhanden ist, deS landwirthschaftlichen Bezirks- Vereins vom Ausschuß der Provinzialvereins eine KretS- Körcommtsfion, bestehend auS 3 Mitgliedern, gewählt. Die Körung erfolgt tn den einzelnen Kreisen von dieser Kreis- Körcommission unter Zuziehung eines Vertreters der Herd­buchcommtsfion des ProvinzialvereinS als Vorsitzenden und deS Geschäftsführers des GefchäftSbezirkeS (Zuchtinfpector).

§ 5. Eintragungen: In die öffentlichen Herdbücher werden alle Thtere, die nach ordnungsmäßiger Körung aus­genommen find, eingetragen. Von der Eintragung erhält die betr. Großh. Bürgermeisterei behufs Aufnahme in event. zu führende Gemeindezuchtregister Nachricht.

Die Kälber, deren Vater und Mutter Herdbuchthiere sind, und nur diese, werden vorläufig bet der Mutter ein­getragen. Sie erhalten eine eigene Nummer, wenn fie männliche Thiere mindestens 1 Jahr, weibliche mindestens 18 Monate alt und von der Eommisfion ausgenommen find.

Die Eintragung tn die Herdbücher erfolgt bet jungen Thteren stets nur unter Vorlegung der Sprungscheine.

§ 6. Kennzeichnung Angekörte Thtere erhalten eine in das linke Ohr etnzuhängende Nummer. Dieselbe ergibt sich auS der Reihenfolge in den Herdbüchern des Provinzial­vereins. Außerdem erhalten die angekörten Thiere auf den linken Schenkel den Brand:

(H) 8 (Oberhesfische Stmmenthaler), (H) V (Oberhesfische

Vogelsberger).

§ 7. Für die erste Zeit nach Einrichtung der Herd­bücher werden die Thtere ohne Nachweis reinrassiger Ab­stammung tn die Zuchtregtster ausgenommen, nur müssen fie die Eigenschaften der betreffenden Raffe nach jeder Richtung hin zeigen. Der Zeitpunkt, von welchem ab nur noch Nach­kommen von Herdbuchthieren und Originalthiere, soweit Ab- stammungsnachwrise über ihre Reinrassigkeit erbracht werden, ausgenommen werden dürfen, wird vom Ausschuß des Pro- vtnzialvereins bestimmt.

§ 8. Controle: Die Führung der Herdbücher erfolgt durch einen Beamten des ProvinzialvereinS.

§ 9. Sobald 200 Thtere einer Raffe in die Herd­bücher eingetragen find, müffen die letzteren durch Druck vervielfältigt und in den betheiligten Kreisen möglichst zu verbreiten gesucht werden.

§ 10. Die Arbeiten und Thätigkett der einzelnen Organe, welche bei Führung der Herdbücher mitzuwirken haben, werden durch Geschäftsordnungen geregelt, welche vom Ausschuß des landwirthschaftlichen ProvinzialvereinS erlassen werden.

Indem ich hiermit diese beiden Herdbücher eröffne, lade ich die Viehzüchter der Provinz Oberheffen ein, geeignet er­scheinende Thiere dieser beiden Raffen zur Eintragung an« melden zu wollen. Die Anmeldung kann entweder bei mir direct, oder durch Vermittelung der Directoren der land- wirthschaftltcheu Beztrksveretne und der Vorfitzenden der Zuchtvereine erfolgen. Um unnöthige Reisen der Körcom- misstonrn möglichst zu vermeiden, dürfte es sich empfehlen, daß sich die Viehzüchter der einzelnen Gemeinden bezw. größerer Gebiete bezüglich der Körtermine zu verständigen suchen. Besondere Kosten erwachsen den Viehbefitzern durch die Aufnahme ihrer Thtere in die Herdbücher nicht.

Laubach, am 14. Januar 1897.

Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen. Friedrich Graf zu SolmS-Laubach.

Citcratur r^nd Arrnst.

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Meyers Konyersations- Lexikon

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