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Zweites Blatt.
Freitag den 2?. Januar
1897
Amts- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieszen
Hratisöeitage; Hießener Iamilienötätter.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In« und Auslandes nehme« 4 Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schutstrahe Ar.7.
Fernsprecher 51.
Vierteljähriger Aöonnemcntspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohil. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Die Gießener
Iramitienblälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Der
Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Anzeiger.
Zlmtlicbcr TheU.
Gießen, den 19. Januar 1897.
Betreffend: Die Ernennung der Vertrauensmänner der land- und forstwirthfchaftlichen Berufs« genoffenschaft.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au das Gr. Polizeiamt Gießen und die Gr. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir bringen nachstehend die Namen der Vertrauensmänner der land- und forstwirthfchaftlichen BerufSgenosien- fchaft, sowie der Stellvertreter derselben zu Ihrer Kenntniß.
Sie wollen Diejenigen, welche jUnsälle bei Ihnen an- zeigen (§ 55 deS Reichsgesetzes vom 5. Mat 1886) auhalten, d m VertrauenSmanne eine Abschrift dieser Anzeige zuzu- tteilen. Ferner wollen Sie zu der von Ihnen vorzunehmenden Untersuchung der Unfälle (§ 57 des RetchsgesetzeS vom 5. Mat 1886) den Vertrauensmann bezw. besten Stellvertreter rechtzeitig etnladen und ihm auf feinen Antrag eine Abschrift der UntersuchungSProtocolle gegen die taxmäßige Gebühr behändigen.
v. Gagern.
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2 Bezirke
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Vertrauensmänner
Stellvertreter der Vertrauensmänner
1 Großen-Linden, Lang- Göns, Leihgestern, Klein-Linden, Heuchelheim, Allendorf a. d. Lahn, Watzenborn-Steinberg
Großh. Bürgermstr. Leun, Großen- Linden
Großh. Bürgermstr.
Brückel, Lang-Göns
2 Großeu-Vuseck, Climbach, Alten-Buseck, Beuern, Trohe, Rödgen, Annerod, BerSrod, Winnerod, Burkhardsfelden, Oppenrod, Reiskirchen
Demper, Johannes Großen-Buseck
Otto, Bürgermeister, Beuern
3 Gießen, Schiffmberg, Wteseck, Lollar, HeibertShausen, Staufenberg,
I Mainzlar,Daubringen Tret-a.d.Lda.,Albach, Allertshausen, Friedel- Hansen, Garbenteich, Hausen,Ruttershausen mit Kirchberg, Steinbach
Großh. Bürgermstr. Geißler, Lollar
Lang, Gemeinderechner, Wteseck
•
4 Holzheim, Ober- Hörgern, Obbornhofen Bellersheim
Krctzmüller, GUbert, Gambach
Bopp, Bürgermstr., BeUerShetm, Post Hungen
5 Amtsgerichtsbezirk Grünberg
Schmidt, Bürgermeister, Queckborn, Post Grünberg
Faulstich, Bürgermeister, Weitershain Post Nteder-Ohmen
6 RüddingShausen
7 yurrgen
Brauer, Heinrich, Mühlenbesitzer, Ober-Ofleiden, Post Homberg
Falk, Friedrich,
NicklaS II., Bürgermeister, Gontershausen, Post Homberg
Seibert, Jacob.Carl, Hungen
8 Nonnenroth, Villtngen
9 Langd, Rodheim, Hof Graß, Stetnheim
Wolf, Johannes, Villtngen, Post Hungen
Schäfer, Bürgermeister, Rodheim a. d. Horloff
Koch, Conrad VI., Gemetnderechner, Villtngen, Post Hungen
Klingelhöfer, Gutspächter, Hof Graß, Post Hungen
10 Inheiden, TraiS- Horloff, Utphe
Fülberth, A., Pachter, Utphe, Post Hungen
Schneider, Heinrich Carl, Utphe, Post Hungen
11 AmtSgertchtSbezirk Laubach mttAuSnahme von Villtngen
Nafziger, Christian, Pachter, Henrietten» Hof, Post Laubach
Bayer, Eduard, Freienseen
12 AmtsgrrichtSbezirk Ltch
Köhler,! Bürgermstr., Langsdorf
Jhring, Hermann Philipp, Ltch
13 Rabertshausen mit Hof Rtngelshausen
Braun, Wilhelm II., Mühlenbesitzer, Nidda
Schneider, Amand, Unter-Schmitten, Post Nidda
Bekanntmachung, betreffend: die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb deS GroßherzogthumS.
Der Ortevorstand zu Schotten beabstchttgt mit dem im 8. Juni l. I. zu Schotten stattfindenden Zucht- und Valleumarkt eine Berloosung von Vieh, landwirthschaftlichen
Maschinen und Geräthen, sowie Haushaltungsgegenständen zu verbinden.
Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Srlaubntß zur Veranstaltung dieser Berloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 4000 Loose zu 1 Mk. daS Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 6OpCt. des BruttoerlöseS aus dem Verkaufe der Loose zum Ankauf von Gewtnngegenständen zu verwenden find.
Zugleich wird der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhesten gestattet.
Gießen, den 20. Januar 1897.
Großherzogltches KreiSamt Gießen, v. Gagern.
Gießen, den 19. Januar 1897. Betr.: DaS Ersatzgeschäft pro 1897.
Der Cibilvorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Gießen au die Gr. Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Rückficht auf den frühen Beginn deS diesjährigen Ersatzgeschäftes wollen Sie alsbald mit der Aufstellung der neuen Stammrollen beginnen und solche mit derjenigen pro 1895 und 1896 ungesäumt einsenden. Etwaige Zugänge find besonders tn Vorlage zu bringen.
Dr. Wagner.
Bekanntmachung, die Errichtung von Herdbüchern für die Vogelsberger und Stmmenthaler Rindviehraste in der Provinz Oberhesten betr.
Die Organe des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhesten haben die Errichtung von Herdbüchern nach folgenden „Bestimmungen" beschloffen:
§ 1. Unternehmer: Unter Leitung und auf Kosten deS landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhesten werden für daS Gebiet der Provinz Herdbücher für die zwei hauptsächlich in Betracht kommenden Rasten:
1. daS Vogelsberger Rind,
2. das Simmenthaler Rind, und zwar für jede Raffe getrennt, eingerichtet und fortgeführt.
§ 2. Zweck: Die Herdbücher verfolgen den Zweck, die Bestrebungen des Provinzialoereins in Bezug auf die Förderung der Rindviehzucht der Provinz zu unterstützen, insbesondere Jedermann leicht zugänglichen wahrheitsgetreuen Nachweis über die ia dem Gebiete gezogenen Thtere der beiden Rassen nach ihrer Abstammung, ihrem Standorte, ihrer Leistungsfähigkeit und Vererbung zu liefern. Dieser Zweck soll erreicht werden:
1. Durch Körung der aufzunehmenden Zuchtthiere.
2. Durch Führung von zwei Herdbüchern.
3. Durch Veröffentlichung der Herdbücher.
4. Durch Heranziehung der Zuchtvereine in den einzelnen Kreisen zu den Arbeiten und Zielen, welche die Herdbücher erstreben.
§ 3. Ziel Vollblutzucht beider Rassen (Bergl. § 7).
§ 4. Die Führung der Herdbücher besorgt der Vorstand des landwirthschaftlichen Provinzialvereins. Demselben wird zur Erledigung schwebender Fragen und zur Leitung der Körgeschäfte eine auS 3 Mitgliedern bestehende Commission (Herdbuchcommtsfion) beigegeben, welche vom Ausschuß des landwirthschaftlichen ProvinzialvereinS auf 3 Jahre gewählt wird. In prtnciptellen Fragen entscheidet der Ausschuß deS Provinzialvereins.
Für die einzelnen Kreise wird auf Vorschlag deS Zucht- vereinS des betreffenden Kreises, bezw. da, wo ein solcher noch nicht vorhanden ist, deS landwirthschaftlichen Bezirks- Vereins vom Ausschuß der Provinzialvereins eine KretS- Körcommtsfion, bestehend auS 3 Mitgliedern, gewählt. Die Körung erfolgt tn den einzelnen Kreisen von dieser Kreis- Körcommission unter Zuziehung eines Vertreters der Herdbuchcommtsfion des ProvinzialvereinS als Vorsitzenden und deS Geschäftsführers des GefchäftSbezirkeS (Zuchtinfpector).
§ 5. Eintragungen: In die öffentlichen Herdbücher werden alle Thtere, die nach ordnungsmäßiger Körung ausgenommen find, eingetragen. Von der Eintragung erhält die betr. Großh. Bürgermeisterei behufs Aufnahme in event. zu führende Gemeindezuchtregister Nachricht.
Die Kälber, deren Vater und Mutter Herdbuchthiere sind, und nur diese, werden vorläufig bet der Mutter eingetragen. Sie erhalten eine eigene Nummer, wenn fie männliche Thiere mindestens 1 Jahr, weibliche mindestens 18 Monate alt und von der Eommisfion ausgenommen find.
Die Eintragung tn die Herdbücher erfolgt bet jungen Thteren stets nur unter Vorlegung der Sprungscheine.
§ 6. Kennzeichnung Angekörte Thtere erhalten eine in das linke Ohr etnzuhängende Nummer. Dieselbe ergibt sich auS der Reihenfolge in den Herdbüchern des Provinzialvereins. Außerdem erhalten die angekörten Thiere auf den linken Schenkel den Brand:
(H) 8 (Oberhesfische Stmmenthaler), (H) V (Oberhesfische
Vogelsberger).
§ 7. Für die erste Zeit nach Einrichtung der Herdbücher werden die Thtere ohne Nachweis reinrassiger Abstammung tn die Zuchtregtster ausgenommen, nur müssen fie die Eigenschaften der betreffenden Raffe nach jeder Richtung hin zeigen. Der Zeitpunkt, von welchem ab nur noch Nachkommen von Herdbuchthieren und Originalthiere, soweit Ab- stammungsnachwrise über ihre Reinrassigkeit erbracht werden, ausgenommen werden dürfen, wird vom Ausschuß des Pro- vtnzialvereins bestimmt.
§ 8. Controle: Die Führung der Herdbücher erfolgt durch einen Beamten des ProvinzialvereinS.
§ 9. Sobald 200 Thtere einer Raffe in die Herdbücher eingetragen find, müffen die letzteren durch Druck vervielfältigt und in den betheiligten Kreisen möglichst zu verbreiten gesucht werden.
§ 10. Die Arbeiten und Thätigkett der einzelnen Organe, welche bei Führung der Herdbücher mitzuwirken haben, werden durch Geschäftsordnungen geregelt, welche vom Ausschuß des landwirthschaftlichen ProvinzialvereinS erlassen werden.
Indem ich hiermit diese beiden Herdbücher eröffne, lade ich die Viehzüchter der Provinz Oberheffen ein, geeignet erscheinende Thiere dieser beiden Raffen zur Eintragung an« melden zu wollen. Die Anmeldung kann entweder bei mir direct, oder durch Vermittelung der Directoren der land- wirthschaftltcheu Beztrksveretne und der Vorfitzenden der Zuchtvereine erfolgen. Um unnöthige Reisen der Körcom- misstonrn möglichst zu vermeiden, dürfte es sich empfehlen, daß sich die Viehzüchter der einzelnen Gemeinden bezw. größerer Gebiete bezüglich der Körtermine zu verständigen suchen. Besondere Kosten erwachsen den Viehbefitzern durch die Aufnahme ihrer Thtere in die Herdbücher nicht.
Laubach, am 14. Januar 1897.
Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen. Friedrich Graf zu SolmS-Laubach.
Citcratur r^nd Arrnst.
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