Ausgabe 
19.12.1897 Viertes Blatt
 
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Mr. 288 Viertes Blrrtt. Sonntag den 19. December

1897

Amts- unb JlttjcißcblaU für bett Ums (Stefjem

| Hratisöeitage: Hießener Kamilienblätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für bee folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Bonn. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux de« In- und Lu«1ande« nehm« ' Anzeigen für de»Gießener »"»tiger' entgeh».

vierteljährig«* Aöouaemeuispret^ 2 Mar! 20 Pfg. ett Bringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

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Kchatstr-tzeAr.^.

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Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Regen­schirm, 1 gelber Glacehandschuh, 1 Paar Schuhe, 1 Flanell, blöde, 1 Schürze, 1 Sträugchen Seide, 1 Sturmlaterne, 1 Hundehalsband und 1 gedrehter Holzknopf.

Zugeflogen.: 1 Hahn.

Gießen, am 18. December 1897. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

TT VWHJ»* Wietze», den 18. December

öffauvg der Angebote, sowie sür die Ausführung der Arbeireu und Lieferungen längere Fristen avzaberaumen ind u. A. m. Es ist die stete Fürsorge der betheiligten Ministerien, daß bei dem Submission-Wesen nach den ge. nannten Vorschriften verfahren wird- wenn ganz ausnahms­weise davon abgevichen wird, daun sind zwingende, t« cr^tereffe des Staates liegende Gründe. Die Ergebnisse äwmtlicher größerer Submissionen werden den ei», chlägigen Ministerien von den Localbaubehörden zur Ent. chließuug wegen der Vergebung der einzelnen Arbeiten vor- gelegt. Ein Exemplar, der das SubmisfionSwesen regelnde« Bestimmungen wird dem Vüreau zur Keantnißnahme über-

Amtlichem Theil.

Bekanntmachung.

ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unsere GerichtSschreibereien täglich, mit Ausnahme der Sonn- unb Feiertage, von vormittags 10 bis 12 Uhr sür die Recht- suchenden geöffnet find.

AlS Amtstage für die Einwohner deS Stadtbezirks Gießen werden außerdem Dienstag, für die Einwohner des Laudbezirks Mittwoch vorbestimmt.

Gießen, am 15. December 1897.

Großherzogliches Amtsgericht. Langermanv.

Der Wietzener Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme de« Montag«.

Die Gießener y-iudrunmtttr werden dem Anzeiger W-chentlich dreimal beigelegt.

geben werden.

*H. Stadttheater. ES giebt Theaterstücke, bet welchen die Handlung eigens für einen dabet die Hauptrolle spielenden Darsteller geschrieben ist, tote daS Libretto für eine^Eompo^ fition. Ein solch »auf den Leib geschriebenes Stück ist DerSclave oder derSchwiegervater aus Sachsen, welches gestern Abend zum Benefiz de- Herrn Direcior Alfred Helm zur Aufführung gelangte. Der Verfasser dttfe- Lustspiels ist G. v. Mofer, deffrn oben angegebene löbliche Absicht und zugleich einen lachenden Theaterabend -u schaffen, darin nicht fehlschlug. Die Hauptrolle in dem Stück ist Tims Bär, sächsischer Gutsbesitzer, der beweine« Schwieger- sohn dem Advokaten Seeberg in Berlin Unterkunft sucht, da ihn Unglücksfälle um Hab und Gut brachten. Dieser Schwiegerpapa ist ein alter reizbarer Herr, bei de« die Gegensätze in Auffassung und Meinung sich berühren- will ihm Jemand Gutes, so argwohnt er Böse-, Alles, wa- za ihm gesagt oder sür ihn gethau wird, fordert fe neu Wider» spruch heraus. Da er, um feinem Schwiegerfohn nicht pecuniär zur Last zu fallen, sich diesem alS Secretär anbietet und u« des lieben Frieden, willen als solcher angenommen wird, glaubt er, dessen Sclave geworden zu fein, in Wirklichkeit aber beugt er seinen Schwiegersohn und macht ihn zu« Sclaven seiner schlechten Laune und seine. Widerspruch.' getsteS, bis zum Schluß die Beiden sich versöhnen und in Ueberetnstimwung ihrer Ansicht harmoutreu. Alle., wa. nun um diese Beiden gruppirt ist, beansprucht nicht besondere Er­wähnung- es sind die gewohnten Lustspieltypen, die Moser in geschickter Weise gruppirt und durch sceotsche Mittel dcm Ganzen zu desto sicherer Wirkung gereichen läßt. Die Wiedergabe war eine recht erfreuliche. Der Stern dr. Abends war der geschätzte Beueficiant, Herr Dtrtctor Helm, in seiner wirklich vorzüglichen Darstellung deS Titu. Bär, die er mit Berechtigung zu seinen Glanzrollen zählen kann. Wenn man im verlaus einer längeren Zett Gelegenheit hat, recht ost einen Künstler in seinem Schaffen und Wirken za verfolgen, verstehen und würdigen zu lernen, fo können wir unser Unheil dem verehrten und beliebten Benrfieianten gegenüber dahin fassen, daß er als Komiker Hervorragende, leistet, als Künstler in der Wiedergabe feiner Rollen stet, natürlich und verstävdntßvoll der idealen Auffassung und Verwirklichung gerecht wird. Dies bestätigte auch fein gest» riger Ehreuabeud und die ihm gewordenen stürmischen Bei» fallSkundgebungeu find wohlverdiente. Möge un. Herr Dtrector Helm noch recht oft mit seiner Kunst erfreuen, die Sympathien des hiesigen theaterliebendeu Publikum, hat er sich gewonnen, von den übrigen Mttwitkeudeu ist in erster Linie Herr F r i tz f ch l e r erwahuenSwerth, der al. Schwieger­sohn des von ihm zumSclaven" gemachten Titu- Bar eine abgerundete treffliche Leistung bot, ferner Herr Janson, als Ingenieur Förster, Herr Doser, alSFreund Engel- Hardt" und Herr Albrecht al. dessen dumm-naiver Sohn Eafimir. Recht gut war auch der Kutscher des Herrn Forsch, sowie der in wirksamer MaSke erschienene vr. Zapfer de. Herrn Liebscher. Die Damen, Frau Dir. Kruse (Fran Bär), Frl. Biotti (Frau Seeberg), Frl. v. Winter­st ein (Backfisch Elise) und Frl. NatusiuS (Dienstmädchen Lotte) entledigten fich ihrer untergeordneten Ausgaben in ganz zufriedenstellender Weise. Der Besuch war in Berück­sichtigung der schon nahe gerückten Weihnachtsfeiertage, wo viele in Erfüllung näher stehender Pflichten abgehalte« werden, ein recht guter.

** Historische Commiffiou für Hessen unb Waldeck. Unter dem Vorsitze des Professors von der Ropp traten am 11. d. M. in Marburg die Mitglieder des Vorstandes der Historischen Commission für Hessen und Waldeck zusammen, um den Arbeitsplan und die Finanzlage zu besprechen. Mit- getheilt wurde, daß die ergangenen Aufforderungen zur Ueber- nahme von Patronaten und Stiftungen recht erfreuliche Er- gebnisse gehabt haben. So haben u. A. Landgraf Alexander Friedrich von Hessen 1000 Mk. gestiftet, der Fürst von Wal­deck-Pyrmont ein Patronat übernommen, der Communal- verband für den Regierungsbezirk Cassel einen jährlich«

Gießener Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

entnehmen dieser Antwort Folgendes: Die dem Herrn Ab- , i geordneten Köhler aus seinem Wahlkreise zugegaugeue und mitAnfrage" au die Großherzogliche Regierung übergebene Zuschrift über angeblich bei der Vergebung von staatlichen und gemeinhettlichen Bauarbeiteu stattgrfundeue Benach- : theiligungeu der kleinen Handwerker beehre ich mich im All« gemeinen dahin zu beantworten, daß bte zur Begründung in der Zuschrift angeführten Thatsacheu fast durchweg unrichtig dargestellt sind. Wenn zunächst bemängelt wird, daß die inneren Arbeiten für da. hygienische Institut zu Gießen, obwohl dieses bereits im Jahr 1895 im Rohbau fertig gestillt geweftn, erst im Mai 1896 und zwar mit der Bedingung der Fertigstellung der Arbeiten innerhalb vier Wochen vergeben worden seien, so ist zu bemerken, daß die Fertigstellung deS fraglichen Rohbaues der Hauptsache nach erst im Januar 1896 ersolgt ist und einzelne Arbeiten sogar erst im März und theilwetse noch später vollendet werden konnten. Eine frühere AuSschteibung der auf den inneren Ausbau bezüglichen Arbeiten konnte indkssen auch schon darum nicht erfolgen, weil daS mit den Arbeiten befaßte Perfonal durch die demselben gleichzeitig obgelegene Fertig­stellung der sämmtlicheu Gebäude der Jrrenklinik, die im Januar 1896 dem Betrieb übergeben werden mußte, voll in Anspruch genommen war. Gleichwohl ist ein Theil der Arbeiten bereit- im Monat März ausgeschrieben worden, und war für deren Fertigstellung uiwt eine Frist von 4, sondern 8^, Wochen gegeben. Die Glaserarbeiten inS- besondere, zu 5400 Mk. veranschlagt, waren in drei Loose getheilt. Aber nur eine Gießener Firma hatte Gebote ein- gelegt, welche jedoch zu hoch besunden wurden, weshalb eine nochmalige Ausschreibung in engerer Submission erfolgt ist, wobei eine Frankfurter Firma den Zuschlag erhielt, deren Gebot 35 Prozent niedriger, als das der Gießener Firma war. Die zu 7400 Mk. veranschlagten Schreiner-Arbeiten waren schon am 4. April 1896, nicht erst im Mat, und zwar in fünf Loosen vergeben. Die Termine sür Fertig­stellung der Arbeiten waren je nach der Größe der Loose auf 5 bi. 13 Wochen festge etzt worden. Die in der Zu­schrift enthaltene Behauptung, daß die Arbeiten nach Frank- furt vergeben worden seien, ist unwahr, denn 87 Procent wurden an Meister in Gießen vergeben. Eine kürzere Frist von 4 bis 5 Wochen war nur für die MobiliarauSstattung, insoweit sie in Schreinerarbeit bestand, bedungen worden, weil hier auf die Eoncurrenz der Gießener Möbrlfabrikanteu gerechnet werden konnte. Auch hier erfolgte die Vergebung der in fünf Loose zerlegten, im Ganzen zu 6400 Mk. ver­anschlagten Arbeiten au vier Firmen in Gießen und eine F rma in Lollar. WaS den Schulhaus-Neubau in Ettings- Hausen bei Gtünberg anbelangt, so war dasselbe im Herbste 1894 im Rohbau fertig gestellt und der Voranschlag für den inneren Ausbau im Monat Januar soweit gediehen, daß die Arbeiten im Februar hätten au.geschrieben werden können.

. DaS Ausschreiben konnte jedoch erst am 21. März erfolgen, weil der Gemeinderath in Ettingshausen fich über gewisse

i bauliche Herstellungen nicht schlüsfig werden konnte und erst i am 20. März den Voranschlag genehmigte. Die Benach- > richtigung der Zuschlagsertheilung an die Accordanten erfolgte am 30. März. Die Angabe in der Interpellation, daß bona Alles in vier Wochen hätte fertiggestellt sein müssen, ist nicht zutreffend- für die Herstellung der Glaserarbeiten war eine Frist von elf Wochen, für die der Weißbinderarbeiten eine solche von ca. 24 Wochen, für die der Schreiner- und Schlofferarbeiten zu 20 Wochen vorgesehen. Hervorgehoben sei noch, daß kein Anlaß vorhanden war, einen Unternehmer wegen Nichteinhalten der Termine in Conventional- strafe zu nehmen. Im Allgemeinen ist bezüglich des Submissionswesen, noch das Nachstehende zu erwähnem Für alle Zweige der Staatsoerwaltung find bezüglich der Vergebung von Leistungen (Arbeiten) und Lieferungen allgemeine Bestimmungen eiuzuhalten, die in dem Erlaß des Großherzoglichen Ministeriums vom 16. Juni 1893 zusammengestellt und sämmtlichen Localbehörden zur Nachachtung mttgetheilt worden find. In diesen Be­stimmungen find auch die Grundsätze oufgesührt, welche die Art der Vergebung von Leistungen und Lieferungen regeln, und feststen, in welchen Fällen öffentliche, oder entere Ausschreibung, oder fteihäudige Vergebung stattfindev muß oder kann. Durch Erlaß vom 25. März 1895 wurden die bestehenden Vorschriften einschärfende Bestimmungen erlaffen, welche insbesondere dem inländischen Kleingewerbe zu gute kommen sollen, indem u. A. vorgeschrieben wurde, daß größere Arbeiten im Loose zu theilen find, daß die Offen- legung der Verdingungsunterlagen nicht allein bet dem be­treffenden Amt, sondern auch am Ort der Ausführung de. betreffenden Bauwesen- stattsinden soll und daß für die Er-

Der Hessische HaubelSkammertag verhandelte in seiner am 16. d. Mte. in Mainz abgehaltenen Sitzung u. A. über Erhebungen überdieLage de-Kleinhandel-. ES handelt sich auf Anregung der hesfischen Regierung um die bekannte KletnhandelSenqaete und ihre Ausführung in Hessen. DaS Ministerium deS Innern hat einen Fragebogen auSarbetten lassen und die Hesfischen Handelskammern ersucht, ihn in ihren Bezirken au.zugebcn nud die Ergebnisse zusammen» zuftellen. Fast sämmtliche Redner erklärten, rS sei höchst zweifelhaft, ob die Handelskammern der richtige Factor seien, «it dem fich eine solche Enquete ersolgreich durchführen lasse. Die Enquete sei eigentlich Sache deS Staates. ES wurde beschlossen, die Fragebogen durch die Handelskammern aus­zugeben und zwar, ohne Rückficht auf die Branchen, nach den einzelnen HandelSkammerbezirken. Zugleich wurde beschlossen, die Regierung zu ersuchen, der Eint Heilung der Han­del.kammerbezirke derart zuzusttmmen, daß der Handels­kammer Mainz die Kreise Mainz und Opprnhetm, der Handels­kammer Bingen der Kreis Bingen, der Handelskammer WormS die Kreise WormS und Alzey, der Handelskammer Offenbach der Krei. Offenbach, der Handelskammer Darmstadt der übrige Theil oer Provinz Starkenburg und der Handels- kammer Gießen die Provinz Oberheffen zugetheilt wird. ®ln Bericht über die hessische Steuerreform wurde von der Tagesordnung abgcsetzt. Ein von der Handels­kammer Gießen gestellter Antrag, da- Reich-eisen- bahnamt um Gewährung von 25 Kilogramm Frei» gepäck auf combinirte Fahrscheinhefte auf den hessischen Bahnen zu ersuchen, wurde gegen die Stimmen von Gießen, Darmstadt und Bingen abgelehnt. Ein An­trag Sch loh mach er-Offenbach, der Regierung die Ein- sührung der in Oesterreich bestehenden Vergünstigungen für Must er ko ff er als höchst wünschenSwerth zu be- zeichnen, wurde einstimmig angenommen. Ein weiterer An­trag Darmstadt beschäftigte fich mit den ungenügenden Tele­phon anschlü ssen in Hessen und der Herabsetzung der Telephongebühr in kleineren Städten. Man beschloß, das Reichspostamt und die Regierung zu ersuchen, so rasch als möglich den Anschluß der hesfischen an die baye» rischen, wÜritembergischen, badischen, elsässischen und nieder- rheinischen Telephonlinien und an Berlin auszuführen und auch die Verbindung mit Hamburg und den norddeutschen Handelsplätzen in Betracht zu ziehen, ebenso den Anschluß der kleineren Orte an das hessische Fernsprechnetz. Weiter wurde beschlossen, au maßgebender Stelle den Vorschlag zu machen, die jährliche TelephougebÜhr in Städten bis 30000 Einwohner aus 60 Mk. für Geschäfte und 40 Mk. «r%r®«U tn Btäbten von 30000 bis 100000 An­wohnern auf 75 Mk. für Geschäfte und 60 Mk. für Private, in Städten Über 101000 Einwohnern auf 150 Mk. für Geschäfte nud 100 Mk. für Private herabzusetzen und den Zuschlag nach auswärts in drei Tarifgrenzen auf 25, 50 und 100 Pfg. für das Gespräch herabzusetzen. Den Schluß des HandelSkammertageS bildete ein kurzer Bericht über die kürzlich in Berlin stattgehabte st-So ufere« z

Bergebuug »ou öffeutticheu vauarbeite». Se. Exceüenz der Herr Staatsmintster vr. Finger hat die Anfrage des Abgeordneten Köhler in obigem Betreff beantwortet. Wir