Nr. 220 Viertes Blatt. Sonntag den 19 September
1897
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Das Bernsteinregal.
Die Bernsteingewinnung an der Ostseeküste in Ost- und Westpreußen und Pommern, sowie im Binnenlande, gehört zu den soganannten Regalien, den vorbehaltenen Rechten des Staates. Niemand darf ohne Erlaubniß des Staates Bern« stein graben oder fischen, auch nicht auf seinem eigenen Grund und Boden. So lange der Staat das Bernsteinregal in der Weise ausübte, daß er die Gerechtsame zur Bernstein- gewinnung an die Fischer, Besitzer und Bernsteingräber selbst verpachtet, war der Pachtvertrag zwar gering, aber die Bernsteinindustrie selbst um so blühender. Die Bernsteindreherzünfte (Paternostermacher) erfreuten sich großen Ansehens, die Beinsteinindustrie in Königsberg, Danzig, Kolberg, Stolp, Elbing u. s. w. genoß Weltruf, und die Zeit liegt gar nicht so weit zurück, in der an der samländischen Küste die Bernsteingräberei ein lohnendes Gewerbe war, das eine große Zahl selbstständiger Existenzen ernährte, während die Bernstewfischerel den Strandbewohnern einen erfreulichen Nebenverdienst abwarf. Das Berhältniß änderte sich zum Schaden der Strandbewohner, als der Staat aus rein fiskalischem Interesse in den siebenziger Jahren wieder zum System der Generalpacht zurückkehrte und das Recht der Bernsteingewinnung in den Provinzen Preußen und Pommern nach und nach in eine Hand legte, nämlich an bie Firma Stantien & Becker verpachtete. Für den Staat erhöhten sich die Einnahmen aus dem Bernsteinregal allerdings ganz erheblich. Während d.e Firma in den siebenziger Jahren nur 30000 Mk. zahlte, bezieht der Staat von ibr gegenwärtig eine Pachtsumme von etwa 800000 Mk.
Dieser scheinbare Bortheil ist aber durch schwere Nachtheile in anderer Beziehung erkauft worden. Die Firma Stantien & Becker hat nach und nach nicht nur die Bernsteingewinnung, sondern auch die Verarbeitung und den Handel vollständig monopolisirt, sie macht von ihrem Monopol Händlern und Fabrikanten gegenüber den rücksichtslosesten Gebrauch, und der Staat selbst scheint der Firma gegenüber machtlos zu sein. Der Prozeß Westphal, der sich im vorigen Jahre in dem pommerschen Städtchen Stolp abspielte, brachte in dieser Beziehung ebenso überraschende, wie befremdende Enthüllungen. Nach den Ergebnissen jenes Prozesses hat sich der Inhaber der Firma Stantien & Becker, der Geheime Commerzienrath Becker, so aufgespielt, als wenn er Regierung und Beamte vollständig in der Tasche habe. Es kamen Aeußerungcn von ihm zur Sprache, die, wenn sie an sich berechtigt wären, auf ein kleines Panama schließen lassen könnten, die aber in jedem Falle schweren Beamtenbeleidigungen gleichkommen. Man nahm allgemein an, daß der Prozeß Westphal in Stolp ein Strafverfahren gegen Becker zur Folge haben würde, und dieser selbst schien auch etwas Derartiges zu befürchten. Es kam nicht zum P-oceß und Becker blieb auffällig lange den deutschen Reichsgrenzen fern. Die Regierung hat thatsächlich auch ein Ermittelungsverfahren gegen den Geheimen Commerzi-nrath Becker emgelettet, dasselbe hat aber einen überaus schleppenden Verlauf genommen und war brs zum Schluß der letzten Landtagssession nach den Erklärungen des Landwirthschaftsministers noch nicht beendet. Wie jetzt widerspruchslos verlautet, ist es vor Kurzem eingestellt worden. Es wäre düngend zu wünschen, daß die Regierung möglichst bald die Gründe, die zur Ein- stellung des Verfahrens geführt haben, veröffentlicht, weil sie sich sonst Unterstellungen aussetzt, die wahrlich nicht geeignet sind, das Vertrauen in sie zu befestigen.
So weit die persönliche Seite des Falles. Noch weit bedenklicher ist namentlich für den Bernsteinhandel die Fabrikation, über die sich die „Staatsbürger-Ztg." wie folgt äußert: Der bereits ermähnte Prozeß Westphal hat ergeben, wie rigoros die Firma den Bernsteinfabrikanten gegenüber auftritt, indem sie ihnen kaum erfüllbare Bedingungen auferlegt und ihnen einfach die Lieferung von Bernstein vorenthält, wenn sie diese Bedingungen nicht in allen Punkten streng innehalten. Der Fabrikant Westphal hat das Verbrechen begangen, hin und wieder von armen Strandbewohnern kleine Partien Bernstein zu kaufen. Zur Strafe dafür lieferte Becker ihm keinen Bernstein und zwang ihn zur Aufgabe seines Geschäftsbetriebes, da ec die Bernsteingewinnung in seinen Händen monopolisirt hat. In ähnlicher Weise ist Becker gegen eine Königsberger Firma, wenn wir nicht irren Bernhard Liedtke, vorgegangen.
Noch rücksichtsloser behandelt Becker die kleinen Bernsteindrechsler, deren Klagen fast so alt sind, wie die Firma Stantien & Becker. Seit mehr als 10 Jahren ist kein Drechslertag vergangen, der sich nicht mit dem Bernsteinmonopol der Firma Stantien & Becker beschäftigt, dasselbe als Fluch der Bernsteinverarbeitung bezeichnet und seine
Meinung dahin ausgesprochen hat, daß der Staat selbst die Bernsteingewinnung in die Hand nehmen müsse. Es ist vor einigen Tagen gemeldet worden, daß die Firma die Lieferung von Bernstein nach Danzig eingestellt und damit den dortigen Bernsteindrechslern die Lebensader unterbunden habe. Der Fall hat seine Vorgeschichte und beweist, wie verfehlt der Staat gehandelt hat, als er die monopolisirte Bernsteingewinnung jener Firma überließ und sie von keiner anderen Bedingung, als der pünktlichen Zahlung der Pachtsumme abhängig machte. Vor einigen Wochen fand in Danzig eine Conferenz zwischen Becker und den dortigen Bernsteindrechslern statt, bei welcher Gelegenheit Herr Becker die weitere Bernsteinlieferung an ganz unerhörte Bedingungen knüpfen wollte; unter Anderem untersagte er ihnen die weitere Verwerthung der Bernsteinabfälle, die bekanntlich zur Fabrikation vom Ambro'id (regenerirtem Bernstein) verwendet werden. Jeder Abnehmer sollte sich verpflichten, eine Conventionalstrafe von 25 Mk. auf das Kilogramm Rohbernstein, den er zur Ambro'idfabrikation weiter verkauft, zu zahlen, und außerdem sollte er dann nie wieder Bernstein geliefert erhalten. Diese Forderung empörte die Anwesenden derart, daß es zu erregten Scenen kam und der Regierungscommissar Trilling erklärte, den Verhandlungen nicht länger beiwohnen zu können. Nunmehr bestraft der Bernsteinkönig Becker die unbotmäßigen Danziger Drechsler damit, daß er ihnen kein Rohmaterial mehr liefert, so daß diese ihr Gewerbe an den Nagel hängen können. Der Grund zu dieser Maßregel liegt in der Absicht, mit der Bernsteingewinnung auch die Ambro'idfabrikation zu monopolisiren. Das Kilogramm Ambro'id bringt nämlich 60 bis 70 Mark; zu seiner Herstellung werden 2 bis 3 Kilo Abfallbernstein gebraucht, die einen Werth von 70 bis 80 Pfg. haben. Gegenwärtig fabricirt die Firma Stantien & Becker jährlich 18 000 Kilo Ambro'id und erzielt damit über 700000 Mk. Reingewinn, also soviel, wie die gesammtc jährliche Pachtsumme für das Bernsteinmonopol beträgt. Hierin liegt zweifellos ein Mißbrauch des Vertragsverhältnisses, das der Staat mit der Firma Stantien & Becker abgeschlossen hat, und Sache des Staates ist es, die Folgerungen hieraus zu ziehen.
Die jetzigen Verträge laufen mit dem 1. Januar k. I. ab. Herr Becker mag wohl eingesehen haben, daß nach den Enthüllungen des Stolper Prozesses der Staat mit ihm nicht mehr gut contrahiren kann. Er hat deshalb sein Unternehmen in eine Actiengesellschaft umgewandelt, und es wird behauptet, daß das Landwirthschaftsministerium nicht nur den Pachtvertrag verlängert, sondern sich auch ve. pflichtet hat, durch Uebernahme einer gräßeren Zahl von Actien Theil- Haber zu werden. Wir bezweifeln einstweilen noch die Richtigkeit dieser Nachricht. In das neue Programm der Regierung, das der Kaiser in feierlicher Stunde am Fuße drs Sparrenberges bei Bielefild verkündet hat, ist auch besonders Erhaltung und Stärkung des Mittelstandes ausgenommen Die von der Firma Stantien & Becker so arg bedrängten Becnsteindrechsler gehören zum Mittelstände. Will die Negierung das kaiserliche Programm bethätigen, so darf sie den Vertrag mit Becker nicht verlängern, sie muß zur Einzel- Verpachtung zurückgreifen oder die Bernsteingewinnung selbst in die Hand nehmen.
Locale» tutfc provinzielle».
Gießen, den 18. September 1897.
** Zm Heilverfahren für erkrankte Verficherte steht der Versicherungsanstalt auch ein gewisser Zwang zu. Nach § 12 Abs. 4 deS Besitzes kann nämlich der Anspruch auf Invalidenrente abgelehat werden, wenn ein Versicherter das tym von der Veistcherungsanstalt angeborene Hetlverfahnn abgelehnt hat, hinterher erwerbsunfähig wird und anzunehmen ist, daß dre Erwerbsunfähigkeit gerade durch sein ablehnendes Verhalten veranlaßt ist. Sobald also der Arzt annimmt, das Heilverfahren hätte zur Herstellung der Erwerbsfähigkeit und Verhütung der Invalidität des Betreffenden geführt, verliert dieser seinen Ünsp.uch auf Invalidenrente. Meistens lehnen die Kranken das Heilverfahren ab, weil sie Scheu vor dem Krankenhaus haben oder ihre gewohnte Bequemlichkeit vorziehen, auch manchmal aus Furcht, fic würden gegen ihren Willen operirt. Zur Duldung von Operationen kann der Kranke weder vom Arzt noch von der Beisicherungsanstalt genörhigt werden. ES wird aber in den meisten Fällen, in denen eS sich nicht um lebensgefährliche Operationen handelt, von größtem Nutzen sein, wenn er sich freiwillig zu der empfohlenen Operation in einer Universität- Klinik oder einem sonstigen Krankenhaus entschließt. — Die Lungenkranken, welche aus Reichelsheim oder Ruppertshain zurückkommen, sind fast alle mit dem Gebotenen sehr zusrieden.
ES ist dort für mancherlei Unterhaltung gesorgt: Kegelspiel, Zimmersptele, Zeitungen, tllustrirte Blätter. Die Kost ist reichlich und kräftig. An Milch ist geradezu Ueberfluß. Für die Luftkur find Liegehallen mit bequemen Liegesesseln vorhanden, die auch den ganzen Winter über benutzt werden. ES giebt neben größeren Zimmern mit zwei oder mehr Betten auch einige mit nur einem Bett. Der Verkehr der Kranken ist unter Aufsicht geschulter Schwestern ein ruhiger und heiterer. Friedensstörer und Schwerkranke werden alsbald entfernt. Ueberall ist große Reinlichkeit, Bade- und Abreibe- Einrichtungen sind in genügendem Maße vorhanden. Zur erfolgreichen Durchführung der Kur gehört aber eine gewisse Energie auf Seiten der Kranken und die Ueberzeugung, daß es sich um eine ernste Sache handelt. Sie haben die Verpflichtung, nach den ärztlichen Anordnungen und der Hausordnung zu leben und den Besuch der WtrthShäuser zu unterlassen oder zu beschränken. Auch in Wiesbaden, Neuenhatn, Nauheim, Lindenfels sind gute und bequeme Einrichtungen für Rheumatismus-, Nerven-, Magen- rc. Kranke und Genesende vorhanden. Für Heilverfahren, welche- infolge eines nach den Unfallgesetzen zu entscheidenden Betriebsunfalls uoth- wendig wird, find die betr. BerufSgenosfenschaften allein zuständig. Es mag nochmals hervorgehoben werden, daß Anträge auf Uebernahme des Heilverfahren- möglichst srühzeittg zu stellen find. Es wurden seither zahreiche Anträge ab- gelehnt, weil das Leiden schon zu weit vorgeschritten war und nur noch geringe Aussicht auf Herstellung der Erwerbsfähigkeit bestand.
Statistische Mitthittungen des Großh. Ltandesamts Gießen pro 1896.
Die Eheschließungen im Jahre 1896 betragen
162
Im Jahre 1895 betrugen dieselben demnach in 1896
weniger
172
10
Es wurden geboren
Knaben
Mädchen
Zusammen
im Jahre 1896:
457
459
916
„ „ 1895:
483
373
856
also in 1896 weniger bezw. mehr:
— 26
+ 86
+ 60
davon waren ehelich
im Jahre 1896:
277
279
556
„ „ 1895:
298
251
549
sonach in 1896 weniger bezw. mehr: unehelich
in der Entbindungsanstalt [ 189ß. und in Privatwohnungen 1ÖQ-: geboren \ löyö-
— 21
+ 28
+ 7
185
122
307
mithin in 1896 weniger bezw. mehr:
— 5
+ 58
+ 53
Von den unehelichen Kindern waren die Mütter von auswärts bei 324 derselben, von Gießen bei 36.
Todtgeboren wurden
im Jahre 1896:
22
17
39
„ „ 1895:
20
13
33
also in 1896 mehr:
2
4
6
davon waren ehelich
im Jahre 1896:
20
9
29
„ „ 1895:
13
10
23
demnach in 1896 mehr bezw. weniger:
+ 7
— 1
+ 6
unehelich
im Jahre 1896:
2
8
10
.. „ 1895:
7
3
10
demnach in 1896 weniger bezw. mehr:
— 5
+ 5
—
Es ereigneten sich Sterbefälle Männlich
Weiblich
Zusammen
im Jahre 1896:
247
229
476
„ „ 1895:
265
178
443
sonach in 1896 weniger bezw. mehr:
— 18
+ 51
+ 33
hierunter waren Ortsfremde
im Jahre 1896:
89
75
164
„ » 1895:
104
52
156
mithin in 1896 weniger bezw. mehr:
— 15
+ 23
+ 8
Von den im Jahre 1896 verzeichneten Geburten entfallen auf in Großen
wohnhafte Eltern bezw. Mütter:
268
279
549
von den im gleichen Jahre dahier gestorbenen Personen waren in
Gießen wohnhaft:
158
154
312
mithin Ueberschuß der Geburten
im Jahre 1896:
110
125
235
„ „ 1895:
145
115
260
----Schluss der Sommersaison, Restausverkauf.---- Sommerstoff, waschächt, gut.Qual.28^p. M ,6 M.z.Kleidf.</ML68 Sommerstoff, , „ , 35 „ „ , 6 . » „ „ „ 2.10
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