Ausgabe 
19.9.1897 Viertes Blatt
 
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Nr. 220 Viertes Blatt. Sonntag den 19 September

1897

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Das Bernsteinregal.

Die Bernsteingewinnung an der Ostseeküste in Ost- und Westpreußen und Pommern, sowie im Binnenlande, gehört zu den soganannten Regalien, den vorbehaltenen Rechten des Staates. Niemand darf ohne Erlaubniß des Staates Bern« stein graben oder fischen, auch nicht auf seinem eigenen Grund und Boden. So lange der Staat das Bernsteinregal in der Weise ausübte, daß er die Gerechtsame zur Bernstein- gewinnung an die Fischer, Besitzer und Bernsteingräber selbst verpachtet, war der Pachtvertrag zwar gering, aber die Bernsteinindustrie selbst um so blühender. Die Bernstein­dreherzünfte (Paternostermacher) erfreuten sich großen An­sehens, die Beinsteinindustrie in Königsberg, Danzig, Kolberg, Stolp, Elbing u. s. w. genoß Weltruf, und die Zeit liegt gar nicht so weit zurück, in der an der samländischen Küste die Bernsteingräberei ein lohnendes Gewerbe war, das eine große Zahl selbstständiger Existenzen ernährte, während die Bernstewfischerel den Strandbewohnern einen erfreulichen Nebenverdienst abwarf. Das Berhältniß änderte sich zum Schaden der Strandbewohner, als der Staat aus rein fiska­lischem Interesse in den siebenziger Jahren wieder zum System der Generalpacht zurückkehrte und das Recht der Bernsteingewinnung in den Provinzen Preußen und Pommern nach und nach in eine Hand legte, nämlich an bie Firma Stantien & Becker verpachtete. Für den Staat erhöhten sich die Einnahmen aus dem Bernsteinregal allerdings ganz erheblich. Während d.e Firma in den siebenziger Jahren nur 30000 Mk. zahlte, bezieht der Staat von ibr gegen­wärtig eine Pachtsumme von etwa 800000 Mk.

Dieser scheinbare Bortheil ist aber durch schwere Nach­theile in anderer Beziehung erkauft worden. Die Firma Stantien & Becker hat nach und nach nicht nur die Bern­steingewinnung, sondern auch die Verarbeitung und den Handel vollständig monopolisirt, sie macht von ihrem Monopol Händlern und Fabrikanten gegenüber den rücksichtslosesten Gebrauch, und der Staat selbst scheint der Firma gegenüber machtlos zu sein. Der Prozeß Westphal, der sich im vorigen Jahre in dem pommerschen Städtchen Stolp abspielte, brachte in dieser Beziehung ebenso überraschende, wie befremdende Enthüllungen. Nach den Ergebnissen jenes Prozesses hat sich der Inhaber der Firma Stantien & Becker, der Geheime Commerzienrath Becker, so aufgespielt, als wenn er Regierung und Beamte vollständig in der Tasche habe. Es kamen Aeußerungcn von ihm zur Sprache, die, wenn sie an sich berechtigt wären, auf ein kleines Panama schließen lassen könnten, die aber in jedem Falle schweren Beamtenbeleidi­gungen gleichkommen. Man nahm allgemein an, daß der Prozeß Westphal in Stolp ein Strafverfahren gegen Becker zur Folge haben würde, und dieser selbst schien auch etwas Derartiges zu befürchten. Es kam nicht zum P-oceß und Becker blieb auffällig lange den deutschen Reichsgrenzen fern. Die Regierung hat thatsächlich auch ein Ermittelungsverfahren gegen den Geheimen Commerzi-nrath Becker emgelettet, das­selbe hat aber einen überaus schleppenden Verlauf genommen und war brs zum Schluß der letzten Landtagssession nach den Erklärungen des Landwirthschaftsministers noch nicht beendet. Wie jetzt widerspruchslos verlautet, ist es vor Kurzem eingestellt worden. Es wäre düngend zu wünschen, daß die Regierung möglichst bald die Gründe, die zur Ein- stellung des Verfahrens geführt haben, veröffentlicht, weil sie sich sonst Unterstellungen aussetzt, die wahrlich nicht geeignet sind, das Vertrauen in sie zu befestigen.

So weit die persönliche Seite des Falles. Noch weit bedenklicher ist namentlich für den Bernsteinhandel die Fabri­kation, über die sich dieStaatsbürger-Ztg." wie folgt äußert: Der bereits ermähnte Prozeß Westphal hat ergeben, wie rigoros die Firma den Bernsteinfabrikanten gegenüber auf­tritt, indem sie ihnen kaum erfüllbare Bedingungen auferlegt und ihnen einfach die Lieferung von Bernstein vorenthält, wenn sie diese Bedingungen nicht in allen Punkten streng innehalten. Der Fabrikant Westphal hat das Verbrechen begangen, hin und wieder von armen Strandbewohnern kleine Partien Bernstein zu kaufen. Zur Strafe dafür lieferte Becker ihm keinen Bernstein und zwang ihn zur Aufgabe seines Geschäftsbetriebes, da ec die Bernsteingewinnung in seinen Händen monopolisirt hat. In ähnlicher Weise ist Becker gegen eine Königsberger Firma, wenn wir nicht irren Bernhard Liedtke, vorgegangen.

Noch rücksichtsloser behandelt Becker die kleinen Bernstein­drechsler, deren Klagen fast so alt sind, wie die Firma Stantien & Becker. Seit mehr als 10 Jahren ist kein Drechslertag vergangen, der sich nicht mit dem Bernstein­monopol der Firma Stantien & Becker beschäftigt, dasselbe als Fluch der Bernsteinverarbeitung bezeichnet und seine

Meinung dahin ausgesprochen hat, daß der Staat selbst die Bernsteingewinnung in die Hand nehmen müsse. Es ist vor einigen Tagen gemeldet worden, daß die Firma die Lieferung von Bernstein nach Danzig eingestellt und damit den dorti­gen Bernsteindrechslern die Lebensader unterbunden habe. Der Fall hat seine Vorgeschichte und beweist, wie verfehlt der Staat gehandelt hat, als er die monopolisirte Bernstein­gewinnung jener Firma überließ und sie von keiner anderen Bedingung, als der pünktlichen Zahlung der Pachtsumme abhängig machte. Vor einigen Wochen fand in Danzig eine Conferenz zwischen Becker und den dortigen Bernsteindrechslern statt, bei welcher Gelegenheit Herr Becker die weitere Bern­steinlieferung an ganz unerhörte Bedingungen knüpfen wollte; unter Anderem untersagte er ihnen die weitere Verwerthung der Bernsteinabfälle, die bekanntlich zur Fabrikation vom Ambro'id (regenerirtem Bernstein) verwendet werden. Jeder Abnehmer sollte sich verpflichten, eine Conventionalstrafe von 25 Mk. auf das Kilogramm Rohbernstein, den er zur Ambro'idfabrikation weiter verkauft, zu zahlen, und außerdem sollte er dann nie wieder Bernstein geliefert erhalten. Diese Forderung empörte die Anwesenden derart, daß es zu erregten Scenen kam und der Regierungscommissar Trilling erklärte, den Verhandlungen nicht länger beiwohnen zu können. Nun­mehr bestraft der Bernsteinkönig Becker die unbotmäßigen Danziger Drechsler damit, daß er ihnen kein Rohmaterial mehr liefert, so daß diese ihr Gewerbe an den Nagel hängen können. Der Grund zu dieser Maßregel liegt in der Absicht, mit der Bernsteingewinnung auch die Ambro'idfabrikation zu monopolisiren. Das Kilogramm Ambro'id bringt nämlich 60 bis 70 Mark; zu seiner Herstellung werden 2 bis 3 Kilo Abfallbernstein gebraucht, die einen Werth von 70 bis 80 Pfg. haben. Gegenwärtig fabricirt die Firma Stantien & Becker jährlich 18 000 Kilo Ambro'id und erzielt damit über 700000 Mk. Reingewinn, also soviel, wie die gesammtc jährliche Pacht­summe für das Bernsteinmonopol beträgt. Hierin liegt zweifellos ein Mißbrauch des Vertragsverhältnisses, das der Staat mit der Firma Stantien & Becker abgeschlossen hat, und Sache des Staates ist es, die Folgerungen hieraus zu ziehen.

Die jetzigen Verträge laufen mit dem 1. Januar k. I. ab. Herr Becker mag wohl eingesehen haben, daß nach den Enthüllungen des Stolper Prozesses der Staat mit ihm nicht mehr gut contrahiren kann. Er hat deshalb sein Unter­nehmen in eine Actiengesellschaft umgewandelt, und es wird behauptet, daß das Landwirthschaftsministerium nicht nur den Pachtvertrag verlängert, sondern sich auch ve. pflichtet hat, durch Uebernahme einer gräßeren Zahl von Actien Theil- Haber zu werden. Wir bezweifeln einstweilen noch die Rich­tigkeit dieser Nachricht. In das neue Programm der Re­gierung, das der Kaiser in feierlicher Stunde am Fuße drs Sparrenberges bei Bielefild verkündet hat, ist auch besonders Erhaltung und Stärkung des Mittelstandes ausgenommen Die von der Firma Stantien & Becker so arg bedrängten Becnsteindrechsler gehören zum Mittelstände. Will die Ne­gierung das kaiserliche Programm bethätigen, so darf sie den Vertrag mit Becker nicht verlängern, sie muß zur Einzel- Verpachtung zurückgreifen oder die Bernsteingewinnung selbst in die Hand nehmen.

Locale» tutfc provinzielle».

Gießen, den 18. September 1897.

** Zm Heilverfahren für erkrankte Verficherte steht der Versicherungsanstalt auch ein gewisser Zwang zu. Nach § 12 Abs. 4 deS Besitzes kann nämlich der Anspruch auf Invalidenrente abgelehat werden, wenn ein Versicherter das tym von der Veistcherungsanstalt angeborene Hetlverfahnn abgelehnt hat, hinterher erwerbsunfähig wird und anzuneh­men ist, daß dre Erwerbsunfähigkeit gerade durch sein ab­lehnendes Verhalten veranlaßt ist. Sobald also der Arzt annimmt, das Heilverfahren hätte zur Herstellung der Er­werbsfähigkeit und Verhütung der Invalidität des Betreffen­den geführt, verliert dieser seinen Ünsp.uch auf Invaliden­rente. Meistens lehnen die Kranken das Heilverfahren ab, weil sie Scheu vor dem Krankenhaus haben oder ihre ge­wohnte Bequemlichkeit vorziehen, auch manchmal aus Furcht, fic würden gegen ihren Willen operirt. Zur Duldung von Operationen kann der Kranke weder vom Arzt noch von der Beisicherungsanstalt genörhigt werden. ES wird aber in den meisten Fällen, in denen eS sich nicht um lebensgefährliche Operationen handelt, von größtem Nutzen sein, wenn er sich freiwillig zu der empfohlenen Operation in einer Universität- Klinik oder einem sonstigen Krankenhaus entschließt. Die Lungenkranken, welche aus Reichelsheim oder Ruppertshain zurückkommen, sind fast alle mit dem Gebotenen sehr zusrieden.

ES ist dort für mancherlei Unterhaltung gesorgt: Kegelspiel, Zimmersptele, Zeitungen, tllustrirte Blätter. Die Kost ist reichlich und kräftig. An Milch ist geradezu Ueberfluß. Für die Luftkur find Liegehallen mit bequemen Liegesesseln vor­handen, die auch den ganzen Winter über benutzt werden. ES giebt neben größeren Zimmern mit zwei oder mehr Betten auch einige mit nur einem Bett. Der Verkehr der Kranken ist unter Aufsicht geschulter Schwestern ein ruhiger und heiterer. Friedensstörer und Schwerkranke werden alsbald entfernt. Ueberall ist große Reinlichkeit, Bade- und Abreibe- Einrichtungen sind in genügendem Maße vorhanden. Zur erfolgreichen Durchführung der Kur gehört aber eine gewisse Energie auf Seiten der Kranken und die Ueberzeugung, daß es sich um eine ernste Sache handelt. Sie haben die Ver­pflichtung, nach den ärztlichen Anordnungen und der Haus­ordnung zu leben und den Besuch der WtrthShäuser zu unter­lassen oder zu beschränken. Auch in Wiesbaden, Neuenhatn, Nauheim, Lindenfels sind gute und bequeme Einrichtungen für Rheumatismus-, Nerven-, Magen- rc. Kranke und Ge­nesende vorhanden. Für Heilverfahren, welche- infolge eines nach den Unfallgesetzen zu entscheidenden Betriebsunfalls uoth- wendig wird, find die betr. BerufSgenosfenschaften allein zu­ständig. Es mag nochmals hervorgehoben werden, daß An­träge auf Uebernahme des Heilverfahren- möglichst srühzeittg zu stellen find. Es wurden seither zahreiche Anträge ab- gelehnt, weil das Leiden schon zu weit vorgeschritten war und nur noch geringe Aussicht auf Herstellung der Erwerbsfähig­keit bestand.

Statistische Mitthittungen des Großh. Ltandesamts Gießen pro 1896.

Die Eheschließungen im Jahre 1896 betragen

162

Im Jahre 1895 betrugen dieselben demnach in 1896

weniger

172

10

Es wurden geboren

Knaben

Mädchen

Zusammen

im Jahre 1896:

457

459

916

1895:

483

373

856

also in 1896 weniger bezw. mehr:

26

+ 86

+ 60

davon waren ehelich

im Jahre 1896:

277

279

556

1895:

298

251

549

sonach in 1896 weniger bezw. mehr: unehelich

in der Entbindungsanstalt [ 189ß. und in Privatwohnungen 1ÖQ-: geboren \ löyö-

21

+ 28

+ 7

185

122

307

mithin in 1896 weniger bezw. mehr:

5

+ 58

+ 53

Von den unehelichen Kindern waren die Mütter von auswärts bei 324 derselben, von Gießen bei 36.

Todtgeboren wurden

im Jahre 1896:

22

17

39

1895:

20

13

33

also in 1896 mehr:

2

4

6

davon waren ehelich

im Jahre 1896:

20

9

29

1895:

13

10

23

demnach in 1896 mehr bezw. weniger:

+ 7

1

+ 6

unehelich

im Jahre 1896:

2

8

10

.. 1895:

7

3

10

demnach in 1896 weniger bezw. mehr:

5

+ 5

Es ereigneten sich Sterbefälle Männlich

Weiblich

Zusammen

im Jahre 1896:

247

229

476

1895:

265

178

443

sonach in 1896 weniger bezw. mehr:

18

+ 51

+ 33

hierunter waren Ortsfremde

im Jahre 1896:

89

75

164

» 1895:

104

52

156

mithin in 1896 weniger bezw. mehr:

15

+ 23

+ 8

Von den im Jahre 1896 verzeichneten Geburten entfallen auf in Großen

wohnhafte Eltern bezw. Mütter:

268

279

549

von den im gleichen Jahre dahier gestorbenen Personen waren in

Gießen wohnhaft:

158

154

312

mithin Ueberschuß der Geburten

im Jahre 1896:

110

125

235

1895:

145

115

260

----Schluss der Sommersaison, Restausverkauf.---- Sommerstoff, waschächt, gut.Qual.28^p. M ,6 M.z.Kleidf.</ML68 Sommerstoff, , , 35 , 6 . » 2.10

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