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19.8.1897 Zweites Blatt
 
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Air. 193 Zweites Blatt. Donnerstag den 19. August

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Der Hie-ener >njdget erscheint täglich, mit Ausnahme de» Montag».

Die Gießener K«mitienvrä1ter werden dem Anzeiger «vöchmtlich dreimal beigelegt.

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folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr. ^4-Ul-lPUvlXUlJv» ^UUlUiniVUiim. Anzeigen für denGießener Anzeiger- mtgeye.

2lmtiid>er Theit.

Friedhofs-Ordnung

für die Gemeinde Münster-

Rach Anhörung und mit Zustimmung de« Gemeinderath» und mit Genehmigung Großherzogltchen Ministerium» deS Innern vom 31. Juli l. I. wird hierdurch für den Friedhof zu Münster die nachstehende Friedhofs-Ordnung erlassen:

§ 1-

Der Friedhof gehört der Ctvilgemeiode Münster, welche denselben auf ihre Kosten würdig Herrichten läßt.

§ 2.

Der Friedhof wird durch einen Kreuzweg in Quadrate ringetheilt und zwar bis zu der neuesten Gräberreihe und wenn thunlich späterhin bi» an» Ende. Die Gräber für Erwachsene find von denen der Kinder getrennt anzulegeu.

§ 3.

Neben einer jeden einzelnen Grabstätte muh auf jeder Langseite ein Raum von 0,30 Meter, auf der oberen und unteren Seite ein solcher von 0,4050 Meter liegen bleiben, damit man zu jeder einzelnen Grabstätte gelangen kann, ohne die anderen Gräber zu betreten.

§ 4.

Jedes Grab für Erwachsene muß 2 Meter lang, 0,80 Meter breit und 1,50 Meter tief sein,- für ein Kind bis zu 12 Jahren 1,30 Meter lang, 0,90 Meter breit.

§ 5.

Die Gräber können innerhalb des überlassenen Grab- raume» eingefriedtgt und mit Denkmälern aus Holz, Metall oder Stein verziert werden. Jedoch dürfen die Verzierungen nicht über den überlassenen GrabeSraum hinauSrageo.

§ 6.

Das AuSschmücken der Gräber, sowie die Instandhaltung der Grabdenkmäler geschieht durch die Angehörigen der Ber- storbenen, welche in diesen Gräbern ruhen. ES muß die» aber der Weihe und dem Ernste des Friedhofs entsprechend geschehen.

§ 7.

Der Weg zwischen den einzelnen Grabstätten darf weder durch die Einfriedigung, noch durch die Denkmäler noch auch durch Bäume, Sträucher und Blumen usw. beeinträchtigt werden.

§ 8.

Die Gräber dürfen erst nach Ablauf von 30 Jahren fett der letzten Beerdigung wieder zu einer Beerdigung benutzt werden. Bei einer Umgrabung wird dann kein Unterschied gemacht zwischen den Gräbern mit und ohne Denkmal. Jedoch

müssen die Denkmäler schonend an die KirchhofSmauer an- geheftet werden.

§ 9.

Die sich etwa vorfindevden Ueberreste von Verstorbenen find sorgfältig zu sammeln und in das neugeöffnete Grab zu versenken.

§ 10.

Hebet sämmtliche Gräber ist ein Verzetchniß nach fort« laufenden Nummern, für jede Grabreihe in besonderer Ab« theilung zu führen, woraus der Name, das Alter und der Stand des Verstorbenen erfichtlich ist.

§ 12.

Die specielle Aufsicht über den Friedhof und die Hand­habung der Friedhofs-Ordnung wird durch den bestellten Todtengräber, der zugleich FriedhofSaufseher ist, geübt. Ver­fehlungen desselben gegen die bestehenden Vorschriften werden diSciplioarisch geahndet.

§ 13.

Wer den Friedhof betritt, hat Alles zu vermeiden und zu unterlassen, waS dieser heiligen Stätte unwürdig ist. Kinder dürfen nur unter Begleitung und Beauffichtigung von Erwachsenen auf den Friedhof zugelassen werden.

Alle Thiere ohne Ausnahme müssen von dem Friedhof ferugehalten werden. Auch ist das Befahren des Friedhofs und seiner Wege mit Fuhrwerk nur auf besondere Genehmi­gung hin gestattet. Jeder Besucher deS Friedhofs ist ver­pflichtet, den dienstlichen Anordnungen der FriedhofScommisstou und des bestellten FriedhofSaufseherS, welcher zur Ueber- wachung der FriedhosS-Ordnung verpflichtet ist, Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen unterliegen einer Strafe bis zu (3) drei Mark. Der FriedhofSaufseher hat sofort alle Ueber- tretungen der FriedhofSordnung der Großh. Bürgermeisterei zur Anzeige zu bringen.

§ 14.

Die allgemeine Aufsicht über den Friedhof und den Befolg gegenwärtiger Vorschriften führt die FriedhofS-Com- Mission, welche aus dem evangelischen Pfarrer, dem Großh. Bürgermeister oder seinem Stellvertreter und zwei Mit­gliedern deS Gemeinderaths besteht, die von demselben hierzu bestimmt werden.

§ 15.

Alle Anstände hinsichtlich der Friedhofsordnung werden, vorbehältlich der Berufung an das Großherzogliche KreiSamt Gießen, welches endgültig entscheidet, durch die Friedhofs- commisston entschieden.

Gießen, den 16. August 1897.

GroßherzoglichrS KreiSamt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

* Roma» ans dem Leben. Vor vielen Jahren verließ der Kaufmann Joseph Kalb in Preßburg feine Frau und wanderte nach Amerika auS. Nach zwei Jahren kam ein Brief deS amerikanischen ConsulatS an die Frau Kalbs, ihr Gatte wäre im Spital zu Philadelphia gestorben. Die Wittwe heirathete dann einen Krämer NamenS Adolf Kellen, mit dem sie in glücklicher Ehe vier Kinder hatte. Vergangenen Monat kam ein elegant gekleideter, fremder Herr in den Laden der Kellen, wo er die Frau allein antraf und fich als ihr Mann zu erkennen gab. Bon Ueberraschung unb Schrecken übermannt, stürzte die Frau ohnmächtig nieder. In diesem Moment trat Adolf Kellen in das Local, sah seine Frau auf dem Boden liegen und einen Fremden vor ihr stehen. Im Glauben, daß er eS mit einem Räuber zu thun habe, warf er sich auf Kalb und begann mit ihm zu ringen. Dem Handgemenge machte die Frau, die inzwischen zu fich kam, ein Ende und klärte den Sachverhalt auf. Mit dieser Stunde war da» Glück der Familie ganz gestört. Kalb forderte, daß seine Frau ihm folge und ihre zweite Ehe für ungiltig erklären lasse. Die Frau wollte aber die Trennung von ihren Kindern nicht überleben und erhängte sich am Dachboden. Jetzt hat das Leichenbegängntß der Frau statt- gefunden. Adolf Kellen feuerte dabei in seiner Berweiflnug au» einem Revolver drei Schüsse auf Josef Kalb, ohne ihn zu treffen; dann wendete er die Mordwaffe gegen fich, dock entriß ihm seine vierzehnjährige Tochter den Revolver, und der gebrochene Mann sank weinend in die Arme seine» Kinde».

Citcratur «nd ICunft

DasEden glorious, den Lenzesthron, das achte Welt­wunder, so nannte Lord Byron in einem seiner begeistertsten Ge­sänge seinesDon Juan" das bei Liffabon, auf dem westlichen Ab­hange einer vulcaniicken Bergkette gelegene Städtchen Citra mit dem auf hohem Berggipfel thronenden Penha-Schlosse. In der fesselnden, poesievollen Schilderung Lissabon's, die Armand Dayot in denHauptstLdtea der Welt" (Breslau, Schlesische Verlags­anstalt von S- Schottlaender) bietet, entwirft er auch von dem himmlischen Cintraberg" mit seinemfeenhaften Schlosse", mit seiner blühenden Hülle und dem Meer von Licht und Wohlgerüchen" eine begeisterte Schilderung.Neapel sehen und dann sterben", empfiehlt der Italiener, Armand Dayot meint, es gäbe ein noch beneidenswertheres Geschick, nämlich: Citra sehen und dort ewig leben! Von diesem schönen Fleck europäischer Erde, in der doch noch die Spuren einer fremden Cultur aus vergangener Zeit uns fesseln, versetzen uns die letzierschienenen Hefte (13 u. 14) derHaupt­städte der Welt" aufafrikanischen Boden", in eine andere Welt, deren Eigenart aber die europäische Cultur, dem Ethnographen und Künstler zum Leide, fortschreitend mildert, wie wir aus den fesselnden Beschreibungen Kairos und Algiers durch Camille Peüetan und Maurice Wahl ersehen.

Feuilleton.

Gastes Ferien.

Humoreske aus dem Leben von M. Kossak.

(Nachdruck verboten.)

Lange hatte man darüber debattirt, wo die Gufte ver­bleiben sollte, derweil man fich in Wiesbaden und Umgegend vergnügre. Da» Stubenmädchen wurde zur Bedienung und Beaufsichtigung der Kinder mitgenommen, aber die Gufte, die Köchin, wa» sollte man mit der dort draußen in der Fremde? Dr. Hartmann stimmte dafür, sie zu ihren Eltern nach Ostpreußen zu schicken, seine Gattin jedoch wollte hiervon nichts wissen, einrstheils, weil sie die Reise­kosten scheute, anderntheilS, weil sie behauptete, daß ein längere» Zusammensein eines Dienstboten mir dessen Ange­hörigen mtift eine Lockerung der dienftherrlichen Disciplin nach sich zöge. Warum man die Guste nicht einfach zu Hause lassen wolle? Dann könnte sie daS Gärtchen in Ordnung halten, die Wäsche besorgen und die Wohnung von oven bi» unten einer umfassenden Reinigung unterziehen. Im übrigen leuchtete daS letztangeführte Argument auch dem Hausherrn ein, denn solch eine Reinmacherei

Und so wurde denn beschlossen, daß Guste zu Hause blieb. Merkwürdig warS, daß sie fich ganz zufrieden damit zeigte. Man fürchtete, sie würde schmollen mit Nichten. Sogar die Zahl der zerbrochenen Teller und Gläser, die stets einen sicheren Gradmesser für ihre üble Laune bedeuteten, mehrte fich nicht. Im Gegeutheil, wenn fie draußen in der Küche herumhantirte, klirrte es nur ganz ausnahmsweise. Der Frau Doctor wurde die Sache nahezu unheimlich und j unwillkürlich drängle fich ihr die Analogie mit ihren «Kindern auf, die auch immer irgend etwas ganz Entsetzliches I

im Schilde führten, wenn sie besonders artig und still waren.

Die Guste hat dock nicht einen Bräutigam?" fragte fie das andere Mädchen, die Liese.

Das schon, gnä' Frau" entgegnete diese in ihrem breiten östlichen Dialect fie stammte ebenso wie die Guste aus der Umgegend von Königsbergaber was ihr Schatz t», der wohnt Sie nich hier. Er iS Kcllner im Thüringischen, wo er fich nachher auch 'ne Gastwirthschast pachten will, wenuS mit da» Gesparte erst reicht."

Wie kommt die Guste denn nur zu diesem Berhält- nifj?" erkundigte fich die Hausfrau, wesentlich beruhigt durch die Thatsache, daß dieser Kellner so weir von Berlin entfernt fein Domicil hatte.

Das Mädchen kicherte:Ja, sehen die gnä' Frau da» Verhältniß stammt Sie auS die Militärzeit von den Menschen. Er diente bei den Garde-Ulanen und da die Kasern von denen doch hier dichtbei von die Paulstraße iS, so macht fich daS so von selbst. Aber da» find schon an die acht Wochen, daß er fort iS."

Gott sei Dank, dachte die Doctorin, denn andern­falls in Anbetracht der Nähe der Kaserne wäre die Sache doch recht bedenklich gewesen. Ein Bräutigam im Thüringischen dagegen war sogar noch besser, als gar keiner.

So reifte man denn ab. Im letzten Augenblick, als die Droschk: bereit» vor der Thür stand, kam die Guste noch mit einem seltsamen Anliegen.

Möchten gnä' Frau mir nich den Schlüssel zu daS Clavier geben?" bat sie.

Ja, wa» willst Du denn mit bem?" forschte die Doctorin erstaunt.

Ach, e» iS Sie man bloß, damit ich ordentlich die Taften abwischen kann, wo fich immer Staub mang setzt.

Und überhaupt wenn so 'n Clavier nich alle Tag auf- gemacht wird, kommt der Stock rein. Bei Controleer», wa» meine vor'ge Herrschaft iS, war das auch so."

Frau Doctor Hartmann schüttelte wohl befremdet den Kopf über diese an Guste ihr ganz ungewohnte Vorsorglich- keit, aber fie erfüllte dennoch ihren Wunsch. Am Ende war eS auch wirklich besser so.

Ach, hätte sie sehen und hören können, welche Unbill ihrem armen Pianino während ihrer Abwesenheit zugefügt wurde!

Kaum war die Familie fort, so machte die Guste fich alsbald daran zu schaffen. Der Schlüssel wurde kräftig im Schloß umgedreht, der Deckel aufgeklappt und dann der Ton des Instruments geprüft.

Daß das doch gar kein' rechte Musik giebt, wenn eins nich mit umzugehen weiß," dachte fie.Aber wart, ich will Dich schon kriegen. Allzu schwer kann» ja doch nich sein, denn sonst würd' die kleine Marjell von Doctor», die Melly, wa» doch erst neune i», nich so'ne scheenen Tänze draus spielen Aegire'u als Walzer und Am grünen Strand der Spree!"

Leise summte fie mit ihrer mehr kräftigen al» wohl­klingenden Stimme die Melodie, dann zog fie aus ihrer Tasche eine alte Nummer de» Localanzeiger» und fing an, darin zu suchen. Auf einem Inserat, in dem Jemand be­kannt machte, daß er für 50 Pfennig die Stunde Clavier- unterricht ertheilte, blieb ihr Auge haften.

n bischen sehr weit iS e» von die Paulstraße bi» in die Kaiserstraße," reflectirte sie,aber fünf Nickel iS auch nich viel, und wenn der Mann tüchtig iS in seinen Fach, so können wir da» wohl mal riSkiren."

(Schluß folgt.)