Sonntag den 18. Juli
ft*. 166 Zweites Blatt.
idiener Anzeiger
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€821
Ueber indirekte Steuern
läßt sich die kürzlich erschienene Denkschrift, betreffend die Steuerreform in Hessen, wie folgt aus:
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Geiste, Seitenweg, Marktstraße 17, J
ES mag in der Theorie daS Princrp der persönlichen Bertheilung aller Staatslasten auf dem Wege einer einzigen Einkommensteuer nach dem Maßstab individueller LeistuagS« fählgkeit als ein höchst gerechtes erscheinen und sich einer großen Popularität erfreuen, Und dennoch erweist sich diese Theorie in ihrer Ausführung in vollem Umfang als ganz unmöglich, aber auch schon in dem Umfang der Deckung eines größeren TheilS des Staatsbedarfs als unzureichend, in ihrer Durchführung als schwierig, wegen Verschiedenheit der Menschen und der Berhältniffe vielfach als ungleich wirkend und
sogar vielen geringer bemittelten Steuerpflichtigen gegenüber
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Eutröe 50 Pfg. cohh. Musikdirector.
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Der Vorstand.
«18 besonders drückend. ^Ohne lästiges Eindringen" alle Arten von Einkommen richtig zu beurtheilen und behandeln und die subtilsten Berechnungen von Abzügen zu bewerkstelligen, find Aufgaben der Steuerpraxis, deren Schwierigkeiten genügend bekannt find. Aber auch bet Ueberwindung dieser Schwierigkeiten wird keineswegs ein gerechter Zustand hergestellt, geschweige ein ideales Verhältntß der Berheiligung an den Staatslasten, weil in Wirklichkeit nicht die Einnahmen des Menschen, sondern die nothwendigeu Ausgaben den Maßstab für die Leistungsfähigkeit abgeben und für die Feststellung dieses Maßstabes bisher das Einkommensteuergesetz eine ausreichende Grundlage nicht geschaffen hat und in der Folge auch nicht wird schaffen können. Nicht vereinzelt, son- dera sehr häufig ist von zwei Steuerpflichtigen derselben Ein- kommensklaffe der eine doppelt so „leistungsfähig", als der andere, aber die Umstände, welche dies veranlassen (Kinder- zahl, Krankheit, Schulgelder, Wohnungsmiethe, Sterbefälle, unglückliche GeschäftSverhältnifle usw.) können in ausreichendem Maße zu gesetzlich maßgebenden nicht gemacht und nicht festgestellt werden, wenn man nicht die genauesten Bestimm- ungen für Einzelfälle oorsehen und zugleich ieden einzelnen Steuerpflichtigen bezüglich seiner wirklichen Leistungsfähigkeit der genauesten Untersuchung unterziehen wollte, und zwar noch in kürzeren Zeitabschnitten, als demjenigen eines Steuer-
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Hinterbliebenen.
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jahres. Dies find getreue Erfahrungen der Praxis, welche nur zu wenig berücksichtigt werden. Sie sollen kcinesweg- abhalten, das System des directen Steuerwesens möglichst zu vervollkommnen und die gesetzliche Beitragspfltchl so gerecht als möglich zu gestalten- sie sollen aber hier an dieser Stelle beweisen und bewirken, daß man einen nicht zu großen Procentsatz der Einnahmen deS Staates in der directen Be steuerung suchen soll.
Dir auf bim Gebiete der StaatSwirthschaft jedenfalls sehr practischen Nationen in England und Frankreich beherzigen diese Regel in ganz hervorragender Weise. Die ndireete Besteuerung spielt dort die größte Rolle und die etzren Verhandlungen in Frankreich über eine Einkommensteuervorlage haben gezeigt, daß eine Mehrheit der Volksvertretung, namentlich auch eine solche in den Generalräthen der Departements, sich gegen eine persönliche Einkommensteuer ausgesprochen hat. ES wurde dabei geltend gemacht, iS sei mit der Einkommenbesteuerung ein indiScreteS, in» historisches Eindringen in persönliche Angelegenheiten verknüpft.
ES ist von Interesse, die budgetmäßigen Einnahmen -anderer Staaten wenigstens in ihren Hauprbeftandtheilen und ihrem Verhältniß untereinander in runden Zohlen zu vergleichen. ES wird hierbei keineswegs übersehen, daß für die deutschen Staaten die Antheilnahme an den inbincten Einnahmen deS Reichs mit in Betracht gezogen werden muß- eS ergibt aber, auch bei dieser Miteinrechnung, der Hinweis auf die Deckungsmittel in den größten europäischen S:aaten das bewerkcnswerthe Resultat, daß die StaatSwirthschaft daselbst in möglichst geringem Umfang da- System der directen Be- sieueiung heranzieht.
England hat bei einem gesammten Staatsbedarf von etwa 100 Mill. Pfund (2000 Mill. Mk.) eine budgetmäßige Dcckung desselben in runden Zahlen durch:
Zölle int Betrage von 20 Mill. Pfd., darunter Spiri- tnosruzoll mit 4 Mill. Pfd., Tabakzoll mit 10 Mill. Pfd.- Getränkesteuer mit 30 Mill. Pfd., darunter Spirituosen- steuer mit 16 Mill. Pfd., Malzsteurr mit 10 Mill. Pfd.- Stempel mit 15 Mill. Pfd., darunter Erbschaftssteuer mit 10 Mill. Pfd.- directe Steuern mit 17«/, Mill. Pfd., darunter Grundsteuer mit etwa 1 Mill. Pfd., Haussteuer mit Va Mill. Pfd., Einkommensteuer mit 15 Mill. Pfd. usw. — Es geht hieraus hervor, daß bei einer Gesammteinnahme von 2000 000000 Mk. weit über die Hälfte durch den Ertrag indirecter Auflagen aufgebracht wird.
Rußland deckt von seinem ordentlichen Staatsbedarfe
von etwa 1237 Mill. Rubel den Betrag von etwa 539 Mill. . Rubel durch indirecte Steuern (darunter 284 Mill, aus Ge- träukesteuern), sowie ferner 31 Mill, aus dem Eitrag der Branntwein-Regie.
Frankreich erhebt bei einem Staatsbedarfe von ca. 3400 Mill. Frs. nur etwa 500 Mill. FrS. an directen Abgaben, an iudirecten Abgaben aber etwa 2050 Mill. FrS. (darunter Enregiftrement 548 Mill., Stempel 161 Mill., Zölle 465 Mill., Getränke 469 Mill.) und vereinnnahmt durch Monopole (Tabak-, Zündhölzer-, Pulvermonopol) und StaatS- industrien ca. 269 Mill. Frs.
Oesterreich (ohne Ungarn) deckt von einem Staats- bedarf von circa 605 Mill. fl. 340 Mill. fl. durch Zölle und indirecte Steuern, darunter 86 Mill. fl. durch Tabakmonopol.
Die vorstehenden Zahlen werden, wie schon angedeutet, nicht gegeben, um mit denselben unser hessisches Budget in dem Sinne zu vergleichen, als wenn die ersteren als directe Muster und Vorbilder für unsere Budgetgestaltung dienen sollten. Auch wüßten die Einnahmen des Deutschen Reiches mit in Combination gezogen werden. Immerhin aber bieten dieselben, da in unserem Budget der Antheil an den Reichseinnahmen in den Posten der Ueberweisungen enthalten ist, einen bemerkenswerthen Anhaltspunkt für das Verhältniß der Einnahmen aus directen und indirecten Steuern und ganz besonders für die Grundsätze und Anschauungen, von welchen in finanzpolitisch sehr practischen und erfahrenen Staaten wie Frankreich und England bei Regelung ihrer StaatSwirthschaft auSgegaugen wird.
Die indirecten Steuern haben vor allen Dingen den großen Vorzug, daß ihr Ertrag die staatlichen Einnahmen vermehrt, ohne ausschließlich die ansässige Einwohnerschaft zu belasten. Bei unS in H-ssen ist von etwa 1 Million Einwohnern nur ein verhälrnißmäßig kleiner Theil einkommen- steuerpfl chtig, und auf diesen Theil der seßhaften, namentlich auf die durch Grundbesitz und Gewerbe oder sonstige Verhältnisse an ihren Wohnsitz gebundenen Personen wird der — wie oben auSgeführr — so erhebliche Betrag an directen Steuern allein veranlagt. Die fluktutrende Bevölkerung nimmt nur bei Bestehen der indirecten Steuern an den Ausgaben des Staates Antheil, insbesondere an den Verkehresteuern und Eonsumsteuern. ES ist ein bemerkenwertheS Beispiel für diese Thatsache, daß an 39 Mill. Mk. Bier- steuer-Erträgniß in Bayern ein großer Theil der Einwohner aller Staaten der Welt thellnimmt und hierdurch den bayerischen Einwohnern ihre Lasten erleichtert. Die Belastung der indirecten Steuer ist tn der Regel im Verhältniß zu dem Gesammtwerth einer Waare oder eines Products eine so m uime, zugleich die Belastung mit Denjenigen in anderen Staaten derart in Concurrenz stehend, daß sie für die Preisbildung überhaupt eine wesentliche Rolle nicht spielt. Darum wird die indirecte Steuer fast ausnahmslos von dem Con- sumenten unmerklich getragen, und soweit sie Überhaupt empfunden und wahrnehmbar ist, wird sie ungleich leichter und lieber getragen, als eine directe Belastung mit Baar zu zahlenden Staatsbeiträgen. Dies ist eine unbestreitbare practtsche Erfahrung, unb nicht nur btese unb die oben erwähnten Erfahrungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer- Erhebung widerrathen ein unificirteS btrecteS Steuersystem, sondern auch die Wissenschaft erkennt die Berechtigung und wohlthätige Wirksamkeit einer kräftig eintretenden indirecten Besteuerung rückhaltlos an. Bedeutende Autoritäten auf dem Gebiet der Finanzwissenschaft erklären die Theorie einer einzigen progressiven Einkommenfteuerbelastung als einen unhaltbaren „VolkSbeglückungS-Artikel", hervorgegangen aus finanztheoretischem Dilettantismus" (vergl. Schäffle „bie Steuern" § 222), dagegen die Wahl einer möglichst wenig drückenden Art und Weise der Belastung für einen der wichtigsten Factoren bet Beschaffenheit des Staatsbedarfs (die dritte der sogenannten „Maximen" von Smith).
Jedenfalls hat noch kein Staat versucht, die Theorie einer einzigen Einkommensteuerbelastung in bie staatSwirth- schaftliche Praxis zu übertragen. Ein ziffermäßiges Beispiel möge bie Consequenzen einer solchen Maßnahme illustrtren. Es müßte bei Verwanblung sämmtlicher tnbirecten Auflagen be« Deutschen Reichs unb H-ssenS in birecte Steuern, ba bie Einnahmen aus Zöllen unb Reichssteuern rund ca. 635 Mill. Mark betragen, wovon auf Heffeu bei einer Thetlnahme von 2 pEt. rund 128/4 Millionen Mark fallen, statt 10 Millionen directer Steuern ca. 25 Millionen in Hessen durch directe Steuern aufgebracht werden, was den Steuerpflichtigen mit dem 2>/,sachen Betrag belasten würde.
Nach den verfassungsmäßigen dermaligen Grundlagen für die Voranschläge unseres Reichs unb unseres Landes können die vorstehenden Ausführungen nicht darauf gerichtet
sein, legislatorischen Anträgen entgegenzutreten, da solche in dem bezeichneten Umfange nicht zu erwarten find. Wohl aber sollte eine tn der modernen Steuerpublicistik und tu Steuerdebatten vertretene Anschauung, unter Darlegung ihrer Bedeutung und ihrer Conseqaenzen erwähnt werden, da wir die Gestaltung und bie Principien unserer Budget- wirthschaft bei Gelegenheit einer wichtigen Reform zu besprechen haben.
Für eine Verbesserung des Hessischen Staatseinkommens aus indirecten Steuern giebt es nach Lage ber gesetzlichen Bestimmungen nur zwei Wege:
1. Ein entschiedenes Eintreten für entsprechende Vermehrung der Reichssteuereinnahme und folgeweise Erhöhung der Ueberweisun gSbe- trage. Diese- Eintreten ist Seiten- der Regierung bereit- wiederholt erfolgt. Leider sind, abgesehen von einer Erhöhung der ReichSstempelcinnahmen, die letzten legislatorischen Versuche der Reichsregierung, namentlich tn Betreff einer Modifikation deS TabakftruergesetzeS, durch welche eine erhebliche Mehreinnahme erzielt worden wäre, an dem Widerspräche de« Reichstags, dezw. seiner Eommisfionen gescheitert.
2. Der zweite Weg einer Verbefferung der Erträgnisse aus indirecten Abgaben wäre die Prüfung der dermalen bestehenden indirecten LanbeSstenern unb bie Erwägung einer entsprechenden Ergänzung. Hierbei wäre eine Revision der lanbesgesetzlichen Stempel und Gebühren, inSbesonbere in Betreff der gewerbsteuerlichen Abgaben (auch Ausbildung ber Wanbergewerbe Besteuerung) in Aussicht zu nehmen. Einen erheblich«« finanziellen Erfolg barf man sich aber hiervon nicht versprechen. Insbesondere ist die durchaus empfehlenSwerthe Besteuerung deS Luxa» nach ben Erfahrungen ber steuerlichen Prax.S außerordentlich wenig ergiebig. Es kann sich hierbei immer nur um eine verhältnißmäßig geringe Anzahl von Gegenständen, Artikeln, Beschäftigungen rc. handeln.
Jnbeffen kann die- nicht abhalten, LuxuSsteuern nach Möglichkeit au-zubilden und nutzbar zu machen.
Geschäftsbericht
Über die
Lentralsselle für Obstverwerlhung und Vie Obstmürkte in Frankfurt a. M. pro 1896.
Das Comte der Centralstelle für Obstverwerthung und der Obstmärkte in Frankfurt a. Mk. hatte in dem verflossenen Jahre trotz der nur geringen Obsternte doch ein Angebot von 6390189 Kilo Obst und 20800 Liter Obst- und Beerwetnen zu verzeichnen. Davon entfallen z. B. auf Heidelbeeren 972000 Kilo, Preißelbeeren 237000, Kirschen 148000, Aepfel 3819350, Birnen 215250, Zwetschen 513730 Kilo.
Die Nachfrage stellte sich bedeutend höher, nämlich auf 12670315 Kilo; z. B. Eidbeeren 140380 Kilo, Himbeeren 155600, Heidelbeeren 605020, Johannisbeeren 241750, Kirschen 563350, Mirabellen 164130, Psi. siche 151020, Pflaumen 120000, Aprikosen 193250, Reineclauden 196250, Aepfel 9328725, Birnen 481575, Zwetschen 198250 Kilo.
Die dem Comite mitgethetlten Verkaufs-Abschlüsse ergeben 2128120 Kilo, wovon Aepfel 1150500 Kilo, Birnen 62000, Himbeeren 85000, Heidelbeeren 362000, Johannisbeeren 75220, Kirschen 161500, Pflaumen 50000 usw.
Das Angebot auf den beiden Märkten war 1871600 Kilo; als verkauft wurden angemeldet: Aepfel 866,215 Kilo, Birnen 12700, Zwetschen 10000 usw., zusammen 892915 Kilo.
An Durchschnitlsprtisen wurden auf den Märkten z B. erziell: Canada-Retnette unb Reinette von Blenheim 20 Mk., Winter Goldparmäne 18 Mk>, BorSborfer 20 Mk., weiße Wtnter-Calvtlle 60 Mk, Gravensteiner 20 Mk., OrleanS-Retnette 20 Mk., gelber Bellefleur 30 Mk., Kaiser Alexander 16 Mk, Wtnter-Dechantsbirne 28 Mk., Diels Butter-Birne 20 Mk., Hartenpond 24 Mk., St. Germain 18 Mk., Bergamotte Crasanne <8 Mk., Wallnüsse 16 Mk., HauS- zwetschen 4.60 Mk. Alles per 50 Kilo.
Wie jedes Jahr wurden auch im verflossenen Jahre die Einrichtungen der Centralstelle und der Obstmärkte von verschiedenen Obst- und Gartenbauveretnen, sowie von Drlegtrtea einiger land- wtrthschaftlichen Vereine in Augenschein genommen. Auch von Warschau wurde ein Gouvernements-Beamter zu dem gleichen Zweck nach Frankfurt entsandt. w
Die Centralstelle (Gneisenaustraße Nr. 15 tn Frankfurt a. M.) nimmt jederzeit Angebote und Nachfragen von allen Obstsorten zur Vermittelung an die Interessenten an.
aller genehmigten Lotterien empfiehlt die bekannte Glücks- coiiecte von Gretscher, Neustadt 78.
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