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18.6.1897 Zweites Blatt
 
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Nr. 140 Zweites Blatt. Freitag den 18. Juni

Der Hießeuer -«»eiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Aamikienö kälter werden dem Anzeiger .Wöchentlich dreimal beigelegr.

Gießener Anzeig er

General-Anzeiger.

1897

Vierteljähriger ^Sonnementspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezöge» 2 Mark 50 Pfg.

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2lnrts- Mnd Airzeigeblatt für den Tireis Giefzen.

Hratisöeitage: Gießener Jamitienbtätter.

Alle Lnnoncen-Bureaux deS In« und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegnt.

Arntlicbe»' TyeU.

Gießen, den 16. Juni 1897.

Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Boden- benutzung und de« Ernteertrags im Jahre 1897.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wie in früheren Jahren, hat auch im laufenden Jahre wieder eine Ermittelung der landwtrthschaftlichenBodeubenutzung und deS Ernteertrags stattzufindeo.

Unter Bezugnahme auf unser AuSschreiben vom 23. Januar 1893 Anzeiger Nr. 23 fordern wir Sie auf, mit der Aufstellang der Ueberfichten alsbald zu beginnen.

Zur Durchführung dieser dem Interesse der Landwirth- schäft dienenden Erhebungen ist eine aus selb- und sachkundigen Personen bestehende Commtsfion zu bilden und empfiehlt eS fich, möglichst wieder dieselben Personen in die Commission zu nehmen, welche bereits früher bet Aufnahme des Ernte­ertrags thätig waren.

Das erforderliche Formular wird Ihnen in zwei Exem­plaren für jede Gemarkung mit der nächsten Poft zugeheu. DaS eine Exemplar dient als Coucept und ist bet Ihren Acten zur späteren Benutzung aufzubewahren, das andere aber nach ordnungsmäßiger Ausfüllung bis spätestens 1. November ». I an uns einzusenden.

v. Gagern.

Gießen, den 16. Juni 1897. Betreffend: Die Vertilgung der Blutlaus.

Daß Grotzherzogliche Kreisamt Gieße«

m die Grstzh. Bürgermeistereien de» «reiße».

Nach dem in obiger Angelegenheit erlassenen Reglement vom 3. Februar 1888 SreiSblatt Nr. 32 hatte im Laufe des Monats Mai durch die zu bestellende Commtsfion eine Untersuchung der Aepfelbäume auf das Vorhandensein der Blutlaus stattzufindeu.

Wir sehen nun Ihrem alsbaldigen Berichte darüber entgegen, welche- Ergebniß diese Untersuchung geliefert hat und ob bet dem Vorhandensein des JusectS die Reinigung der Bäume nach den Vorschriften deS Reglements statt- gefunben hat.

A«S btt Versammlung der Landbürgermeister des Grotzherzogthnms Hessen.

Die auf den 13. Juni durch das provisorische Comtts nach Frankfurt a. M. etuberufene Versammlung der

Großh. Bürgermeister aus den Landgemeinden war über Erwarten zahlreich aus allen Kreisen deS Landes (ausgenommen den Kreis WormS) besucht. Der Saal des Kulmbacher HofS, Zeil 46, vermochte die Erschienenen nicht alle zu fassen, so daß noch viele mit den Vorplätzen und anstoßenden Räumlichkeiten vorlieb nehmen mußten. Der Vor­sitzende des bisherigen ComitoS begrüßte die Versammlung mit dankenden Worten und schlug zunächst die Bildung eine» Büreaus vor. ES wurden aus der Versammlung in Vor­schlag gebracht und einstimmig gewählt: Becker (Groß- Gerau), erster Vorsitzender- Müller (Lengfeld), zweiter Borfitzender- Müller (Roßdorf) und Krausmanu (Die­burg) als Beisitzer- van GrteS (Bensheim) und Pfitzer (Viernheim) als Schriftführer, Nach weiteren einleitenden Worten des ersten Vorsitzenden wurde dem zum Referenten bestellten Bürgermeister Müller das Wort ertheilt. Der­selbe sprach zunächst seinen Dank an die zahlreiche Versamm­lung auS und betonte sodann, daß eine solche Versammlung zweifellos eine gewisse Bedeutung habe, es sei deshalb noth- wendig, um möglichen Mißdeutungen im Voraus zu begegnen, daß die Stellung der erschienenen Großh. Bürgermeister kurz dahin präcifirt werde:Die Großh. Bürgermeister stehen über den Parteien- ihre Devise ist: Allezeit unentwegt in der Treue zu Kaiser und Reich und dem angestammten Landes­fürsten." Zur Bestätigung dessen brachte Redner ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und Se. Kgl. Hoheit den Groß« Herzog aus, in da- die Versammlung begeistert eivstimmte. Daraus führte Redner au-, daß schon längst von vielen Bürgermeistern die Bildung einer Vereinigung zum Zwecke der besseren Förderung ihrer Berufsangelegenheiten angestrebt werde. Die heutige Versammlung sei der beste Beweis, daß diese Bestrebung im ganzen Lande bestehe. Die Vereinigung zur gemeinsamen Förderung dessen, wa» dem Einzelnen nicht erreichbar, liege im Zuge unserer Zeit, dies sehe man an den fast zahllosen Erwerb-« und Wirthschaftsgenossevschasten, sowie an den ebenso zahlreichen Vereinigungen zur Förderung der StandeSintereffen in den verschiedensten Berufsarten, namentlich auch der Beamten. Nicht minder berechtigt feien hiernach auch die Großh. Bürgermeister zu einer Vereinigung zur Förderung ihrer Berufsangelegenheiten. Die Großh. Bürgermeister hätten auch wie in weiten verständigen Kreisen längst anerkannt werde Ursache genug hierzu. Seit Erlaß der Lundgemeindeordnung für das Großherzog- thum Hessen, in welche aus der Gemeindeordnung vom 30. Juni 1821 die Bestimmung herübergenommen sei, daß das Amt eine- Bürgermeisters ein Ehrenamt sei, daß demselben deS- halb auch kein Anspruch auf Gehalt rc. zustehe, hätten sich die infolge der unaufhaltsamen Entwickelung der Gesetzgebungen im Reich und dem Großherzogthum Hessen den Bürgermeistern obliegenden Geschäfte in einer vor Erlaß der Landgemeinde­ordnung vom 15. Juni 1874 wohl ungeahnten Weise ver­

mehrt, so daß den Großh. Bürgermeistern billiger Weise nicht länger zugemuthet werden könne, sich der aufopfernden Beruftsthätigkett ohne entsprechende Vergütung hinzugeben. Wohl sei daS Bürgermeisteramt ein Ehrenamt, aber das Amt eine- bezahlten Bürgermeisters in der Stadt sei dies doch nicht minder. Die heute der Versammlung vorzuschlageude Förderung gehe dahin: Die sogenannten Bureaukosten der Bürgermeister principiell auf eine Mark pro Kopf der Be­völkerung in Gemeinden bis zu 2000 Seelen festzusetzen und dazu in Rücksicht auf die umfangreiche Thätigkett der Bürger­meister lediglich im Staatstnteresse einen Zuschuß von der Hälfte diese- Betrag- aus Staatsmitteln in die Gemetnde- kassen zu beanspruchen. In größeren Gemeinden dürften pro Kopf über 2000 der Betrag von 50 Pfennig genügen und hiervon gleichfalls die Hälfte aus Staatsmitteln zu ver­langen sein. Der Vortrag fand allgemeine Zustimmung. Auf Vorschlag de- ersten Vorsitzenden wurde dem Referenten einstimmiger Dank ausgesprochen und hierauf die DiScusfiou eröffnet. Zunächst gab Herr Bürgermeister Wörner auS Bad-Nauheim zwar seine Zustimmung zu der geplanten Ver­einigung der Bürgermeister zu erkennen, glaubte aber, e« sollten vor weiteren Schritten Ermittelungen angestellt und versucht werden, ob nicht eine Entlastung der Bürgermeister durch Uebernahme von Geschäften im StaatSintereffe durch Staatsbeamte zu ermöglichen sei. Herr Bürgermeister Leiding er von Gau-AlgeSheim glaubte, es sei leichter zum Ziele zu kommen, wenn nur */4 als StaatSzuschutz gefordert werde. Mehrere andere Redner sprachen sich für bestimmte- Festhalten an den ausgestellten Forderungen aus. Auf die Darlegung des Herrn Wörner von Bad-Nauheim erwiderte der Referent, daß eine weitere Ermittelung angesichts der offenkundigen Ueberlastung der sogen. Ehrenamtsbürgermeifter unnöthig und al- zwecklose Zeitverschwendung zu erachten sei. Eine Entlastung der Großh. Bürgermeister könne deshalb nicht eintreten, weil die ganze Staatsverwaltungsmaschine die örtliche Grundlage nicht entbehren könne. Die Großh. Bürgermeister seien die erwählten ersten Vertrauensmänner der Gemeinden, und ihre Thätigkett als Vertrauensmänner deS Staates könne von demselben nicht entbehrt werdend Und gerade deshalb müsie der Anspruch auf einen gewissen Zuschuß zu den Bureaukosten an die Gemeinden gebilligt werden. Sodann wurde zur Wahl der Delegirten zwecks Organisation in den einzelnen Kreisen und weiterer Förderung der Angelegenheiten der Bereinigung der Großh. Bürger­meister der Landgemeinden, insbesondere zur Unterzeichnung der an Großh. Ministerium und die Ständekammer zu rich­tenden Eingaben gewählt. Es wurden hierzu folgende Herren bestimmt: 1) Kreis Darmstadt: Müller (Roßdorf) und Mas sing (Griesheim)- 2) KreiS Ben-Heim: van GrteS (Bensheim), S eeltn g er (Lampertheim)- 3) Kreis Dieburg: Müller (Lengfeld), KrauSmann (Dieburg)- 4) Kreis

Feuilleton.

Hygiene des wasser».

Von Dr. Max Baumgart.

(Fortsetzung.)

Mit und neben der chemischen Untersuchung verdient die mikroskopische und bakteriologische Untersuchung und Prüfung deS Wassers alle Beachtung. Viele Trübungen deS Wasser« lassen sich durch die mikroskopische Prüfung als durch den Zufluß von Spülwässern und Abortjauchen ver­ursacht erkennen, besonders wenn der Nachweis von Muskel­fasern und Eiern von Darmparasiten u. s. w. gelingt und schließen natürlich dasselbe vom Gebrauche auS, wie dies gleichfalls auf Grund der chemischen Befunde geschieht.

Die Anforderungen, welche man an gesundes, wohl­schmeckendes Wasser stellen kann, lassen sich demgemäß folgender­maßen sormuliren:

1. Es muß klar, nahezu farblos und geruchlos sein.

2. Es soll nicht zu arm an Mineralbestandtheilen und an Kohlensäure sein.

3. Die Temparatur darf wahrend der einzelnen Jahres- zeiten nur innerhalb geringer Grenzen schwanken.

4. Das Wasser darf nur wenige organische Stoffe pflanzlichen, dagegen keine thierischen Ursprung«, vornehmlich keine Fäulnißsubstanzen aufweisen.

5. Es darf keine Ammoniumsalze, keine Salze der salpetrigen Säure und Phosphorsäure, höchstens nur sehr geringe Mengen von salpetersauren Salzen und keine größeren Mengen von Chlorverbindungen und schwefelsauren Salzen enthalten.

6. Es soll nicht zu hart sein, namentlich keine wesent­liche Mengen von Magnesiumverbindungen aufweisen.

Indessen find die Bemühungen, ein gute- Trtvkwasser zu befitzeu, nicht lediglich Errungenschaften der Neuzeit - man hat nur über ein Jahrtausend diesem Gegenstand nicht die verdiente Beachtung geschenkt. Schon im grauen Alter- thume wußte man den Werth von gesundem Wasser zu schätzen- Hippokrate- meinte, der Genuß de- Sumpfwassers habe Mtlzauschwellung und Abmagerung zur Folge, Fluß- wasser bewirke Stein- und Nterenkrankhetten. PltniuS fordert von dem Trtnkwasser, daß eS wie die Luft geruchlos und ohne Nebengeschmack fei- eS soll nicht lehmig sein, keinen Absatz bilden und nicht schwer im Magen liegen. Stag- nirendeS Wasser wird verworfen, lebhaft fließendes dagegen vorgezogen, da eS im Laufe besser werde. Auch die Inder, Perser und Egypter schrieben den verschiedenen Wässern gute und schlechte Eigenschaften zu. In der Herbeischaffung von gutem Trinkwaffer find wir lediglich auf dem Stand­punkte der alten Römer angelangt, welche, die Wasser- Versorgung richtig würdigend, das Waffer weit auS un­bewohnten Gegenden herbeileiteten, wovon jetzt noch die aus- gegrabenen Baudenkmäler riesiger Aquäducte ein beredtes Zeuguiß liefern.

Zu den besprochenen, durch die Abfallstoffe, Küchen­abwasser u. s. w. verursachten Verunreinigungen deS Wassers gesellen sich noch unter Umständen diejenigen durch industrielle Anlagen heroorgerufenen. Durch die Versickerung arsen­haltiger Abwässer einer Fabrik wird nicht nur der Boden arsenhaltig, sondern auch verschiedene Brunnen der Um­gegend weisen Arsengehalte auf und führen einige an Thieren und Pflanzen beobachtete VergiftuugSsälle zur Erkennung dieser Verhältnisse. Besonder- Fische, für welche bereits Bruchtheile von Milligramm Arsen im Liter Wasser tödtlich wirken, verenden in einem mit solchem Brunnenwasser ge­füllten Bassin.

In ähnlicher Weise werden sich beim Uebergange von anderen Fabrtkwässern in Brunnenwässer die characteristischen Bestandtheile derselben Nachweisen lassen, und ist eS im Allgemeinen nicht schwer, durch die chemische Analyse die Ursache der Verunreinigung aufzufinden. Wie sehr lauge aber durch Fabrikwässer verschuldete Bodenverunreinigungen nachhalten können, mag die Thatsache beweisen, daß z. B. 25 Jahre nach dem Aufhören einer Leimfabrtk die Bestand« theile von Abwässern solcher Fabriken tm Waffer auffindbar waren.

Nicht minder wichtig al- das Verlangen der Bevölke­rung nach einem guten Trinkwaffer find die Ansprüche unserer Jndustrieen, über ein zweckdienliche- Waffer für die einzelnen Bedürfnisse zu verfügen. Aber nicht nur für die Speisung von Dampfkesseln, sondern auch für die Ver­wendung al- Nutzwasser der einzelnen industriellen Betriebe ist die Beschaffenheit desselben theilweise von sehr weit­gehendem Einflüsse- die- gilt besonder- für Bierbrauereien und Spritfabriken. Bet bei. Verwendung des Wasser- tu Sprit- und Ltqueurfabrtken wird man im Allgemeinen in beiden einem reinen, weichen den Vorzug geben, denn ein zu großer Kalkgehalt beeinträchtigt die Arbeit der Matsche­bereitung und Wässer mit vielen organischen Stoffen find einer gesunden Vcrgähruog hinderlich. Für Zuckerfadrtkation find vornehmlich diejenigen Bestandtheile eine- Wasser- von schädlicher Wirkung, welche die Trystallifirbarkeit des Zuckers beeinträchtigen und Veranlassung zur Melassebtldung geben. In Papierfabriken ist ein Hauptaugenmerk in erster Linie auf einen etwaigen Eisengehalt de- Wasser- zu lenken, da derselbe Veranlassung zur Bildung von Rostflecken tm Papiere geben kann.

(Schluß folgt.)