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17.6.1897 Zweites Blatt
 
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Nr. 139

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Qlefttwer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Anmttienvtälter werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelcgl.

Zweites Blatt. DomerSta« dm 17. Ami___________________.

Mchener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

1897

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Aints- und Airzeigeblatt für den Ävers Gietzen.

I chratisbeikage: Hießener^Kamilienbtälter.

Schwurgericht.

W. Siehe«, den 16. Juni 1897.

(Schluß der Verhandlung gegen Reichert wegen Au- ftiftuug zum Meineid.)

Die Beweisaufnahme erstreckt sich zuerst darauf, durch Zeugen festzustelleu, daß Ritzel wissentlich falsch vor dem Amtsgericht in Ortenberg geschworen. Wilhelmine Reitz von Usenborn, z. Zt. in SelterS bedienstet gewesen, bleibt dabei, Ritzel habe ihr gegenüber in der Spinustube in Gegenwart anderer Mädchen die Aeußerung als von Reichert gethan, binterbracht und wird hierin durch andere Zeugen unterstützt. ES werden noch weitere Zeugen, die dabei waren, als Ritzel in Ortenberg vereidet auSgesagt, vernommen. ES folgt dann die Vernehmung des HauptbelastungSzeugen, des 21 Jahre alten Johannes Ritzel, derselbe betritt in Straf- lingSkleideru den Gerichtssaal. Ritzel erklärt, er habe vor dem Amtsgericht zu Ortenbrrg am 15. März 1895 die Un­wahrheit beschworen. Als er die Ladung zu dem betreffenden Termin alS Zeuge erhalten, sei er gegen Abend in die Wirth- schaft deS Vaters deS Angeklagten gegangen, um dort zu hören, ob der junge Reichert, der damals wegen Zahlung der Alimente Verklagte, ihn als Zeuge angegeben. Reichert habe ihn, nachdem er demselben die Ladung gezeigt, ins Nebenzimmer genommen, dort habe er, Ritzel, geäußert, jetzt muh ich sagen, was Du auf dem Acker zu mir geäußert hast. Reichert sei in ihn gedrungen, dies nicht zu thun, sondern auszusagen, er, der Ritzel, habe zu Reichert die schmutzige Aeußerung gethan. Reichert, bekundet der Zeuge weiter, habe ihm 2300 Mk. versprochen, wenn er so sage. Reichert hat ihn nicht aus den Fingern gelaffen und immer tn ihn gedrängt. Wenn er mit diesem allein war, hat dieser ihn mit Bier und Cigarren regalirt. Ritzel erklärt, ~er sei damal», als er den Eid, der ihn ins Unglück gebracht ge­leistet, 19 Jahre alt gewesen, und habe an die Tragweite desselben nicht gedacht, und als er vor dem Termin, in dem er den Eid geleistet, dem heutigen Angeklagten gegenüber äußerte, wenn die Sache herauSkommt, so wandere ich inS Zuchthaus, da habe dieser ihn beruhigt und gemeint:Du bekommst höchstens 1 Jahr, und wenn Du dos hinter Dir hast, kommst Du zu mir und holst Dir daS Geld." Noch kurz vor dem Termin habe Reichert ihn bearbeitet, zu seinen Gunsten unter Eid zu bekunden. Wenn er später seinen Verführer, zu dessen Gunsten er den Meineid geschworen, gemahnt, ihm den Lohn für seine That zu geben, hat dieser Ihn hingetröstet auf die Zeit, bis er daS Gut seines Vaters übernommen, dann könne er alS Knecht zu ihm kommen. Aus Befragen des Vorsitzenden, ob er, Ritzel, nicht etwa den Reichert bezichtige, um damit eine Milderung der ihm zu- erkannten Strafe zu erwirken, erklärt Ritzel, eS könne ihm ja ganz egal fein, ob der heutige Angeklagte bestraft werde oder nicht, er wisse, er müsse feine drei Jahre abfitzen, aber er

habe es sich überlegt, wie eS ihm ergehen könne, daß, wenn er . seine Strafe verbüßt und den Lohn für feine That von dem Anstifter verlangen würde, dieser ihn noch auSlachen würde und wahrscheinlich ein Verfahren wegen Erpressung auf Reicherts Veranlassung gegen ihn eingeleitet werden könne. Der Gefahr wolle er sich nicht auSsitzen. Rechtsanwalt Grünewald fragt Ritzel, ob er nicht nach feiner Berur- theilung erst habe gegen das Urtheil Revision verfolgen wollen und ob er nicht von einem feiner LeidenSgenossen im Arresthaus veranlaßt worden fei, das Verbrechen als von ihm begangen zuzugestehen und den Reichert der Anstiftung zu bezichtigen, um damit seine Strafe zu mindern. Ritzel bestreitet, die Absicht gehabt zu haben, Revision zu verfolgen, wenigstens will er nicht durch die Reden und Rathfchläge seiner Mitgefangenen zu dem Gestäudniß und zu der Be­zichtigung deS Reichert veranlaßt fein. Auf die Frage deS VertheidigerS, ob Ritzel aus Reue über feine verbrecherische That diese nach seiner Verurtheilung zugestanden, bemerkt dieser: Nein, Reue habe er keine, er habe den Reichert an- gezeigt, damit dieser ebenfalls inS Zuchthaus komme, worin er wegen desselben drei Jahre seines Lebens zubringen müsse. Ein Jahr Zuchthaus, das hätte er sich ja gefallen lassen, da hätte er vielleicht geschwiegen, aber drei Jahre lang im Zuchthaus zuzubringen, das sei ihm zu lange und er habe gedacht, wie sich inzwischen der Reichert ins Fäustchen lache, daß er so dumm gewesen, ihm den Gefallen zu thun, der ihm zum Verderben geworden.

Der Angeklagte Reichert bemerkt, daß Alles, was der Zeuge Ritzel wegen der Anstiftung behauptet, unwahr fei.

Ritzel, gefragt, waS er dazu sage, sagt, daß der Ange- klagte sehr wohl wisse, daß fein Nein so viel werth sei wie sein Ja, denn jener wisse sehr wohl, 16 fei Nlemand zu­gegen gewesen, weder auf dem Acker, wo die schmutzige Aeuße­rung des Reichert gefallen, noch bei der Unterredung im Nebenzimmer der väterlichen Wirthschaft, wo Reichert ihn zur Leistung deS Meineides bestimmt habe. Der ehemalige Dienstherr deS Ritzel schildert diesen als einen Menschen, der gerne lügt oder flunkert, um fich damit wichtig zu machen. Wenn er demselben bei seiner Dienstentlassung ein gutes Zeuguiß ausgestellt, so habe er dies gethan, um den Mann in seinem Fortkommen nicht zu hindern. Ueber einen auf­fälligen Verkehr des Ritzel mit dem Angeklagten Reichert hat der Zeuge nichts wahrgenommen. Ueber die Sucht de» Ritzel, Heldenthaten, die er begangen, zu erzählen, an denen fich nachher Alles als erlogen herausstellt, wissen weitere Zeugen zu bekunden. Ebenso haben weiter vernommene Zeugen nichts im Verkehr deS Ritzel und de» Reichert wahrgenommen, was auffällig war. Niemand kann sagen, daß Ritzel vom Angeklagten mit Bier und Cigarren tractht worden ist, wie jener behauptet. Die weiteren Zeugenaussagen find nicht von wesentlicher Bedeutung.

Die an die Geschworenen gerichtete einzige Schuldfrage

richtet sich dahin: Ob der Angeklagte den Ritzel zu de» von demselben am 14. März 1895 vor dem Amtsgericht Ortenberg wissentlich falschen Eid angestiftet und denselben durch Versprechen von Geschenken zu dieser Eidesleistung veranlaßt hat.

Herr Staatsanwalt Koch recopitulirt den Gang der Verhandlung- sür ihn unterliege es keinem Zweifel, daß Ritzels Geständniß und dessen Bezichtigung, daß Reichert ihn angestiftet, auf Wahrheit beruhe. Daß der Meineid ge- leistet, fei durch den Wahrspruch der Geschworenen am 10. März d. I. erwiesen. Ritzel habe an diesem Eid, den er in Ortenberg geleistet, persönlich gar kein Interesse, wie sollte derselbe dazu gekommen sein, einen Meineid zu schwören, wenn er nicht dazu angestiftet worden wäre. WaS Ritzel wegen der erfolgten Anstiftung bekunde, werde unterstützt durch daS Zeugniß deS Zeugen Beckel, deshalb müßten die Geschworenen die wegen de» Angeklagten an sie gerichtete Schuldfrage bejahen.

Der Bertheidiger, Herr Rechtsanwalt Grünewald, ist mit dem Vertreter der Staatsbehörde der Ansicht, daß es voll erwiesen sei, daß Ritzel wissentlich falsch geschworen habe. Aber in welchem Punkte die Jury am 10. März d I., die den Wahrspruch gegen Ritzel gefällt, dessen Eid für falsch gehalten, baß entziehe fich jeder Beurtheilung. Seien aber die Geschworenen bei ihrem damaligen Votum der An­sicht gewesen, daß Ritzel, der Reichert etwas vorgelogen, wenn er diesem mittheilte, Reichert habe die schmutzige Aeußerung gethan und daß er diese Mittheilung in der Spinnstube gemacht,' sei außer allem Zweifel, so hätten sie den Ritzel auch wegen Meineid verurtheilen müssen, denn dieser hat in Ortenberg unter Eid in Abrede gestellt, daß er in der Spinustube eine solche Mittheilung gemacht habe, wäre dem aber so, so hätte der heutige Angeklagte an dieser falschen Depofition gar kein Juteresse, welche» der Staatsanwalt demselben aber zuschiebt. Der Bertheidiger geht nun auf den Alimentenproceß ein und weift aus den Annahmen de» Richter» in diesem Civilproceß nach, daß Reichert unmöglich der Baier des Kindes der Reitz sein könne, er wußte die» auch in dem Moment, wo die ganze Angelegenheit mit Ritzel» Historie in der Spinustube vor fich ging und eS ist daher auch ganz unwahrscheinlich, daß er die ihm von Ritzel in den Muud gelegte Aeußerung gethan. ES ginge auch nicht an, wie es hier geschehen, ein Verfahren gegen den einen An­geklagten wegen Meineid einzuleiten und nachdem derselbe verurtheilt, dessen Zeugniß gegen den vermeintlichen Anstifter zum Verbrechen zu verwerthen. War Reichert verdächtig, so hätte er am 10. März neben Ritzel auf die Anklagebank gehört und der Vertheidiger ist der Anficht, dieselbe Jury, die den Meineidigen damals verurtheilt hat, fie hätte des Reichert freigesprochen. DaS waS der Zeuge Ritzel heute bekundet, fei übrigens gar kein verwerthbares Zeugniß, denn dem Menschen sei die Fähigkeit abgesprochen, ein Zeugniß

Feuilleton.

Hygiene des Wassers.

Von Dr. Max Baumgart.

(Nachdruck verbot«.)

In dem Haushalte der Natur ist neben der atmo­sphärischen Luft wohl keinem anderen Körper eine fo wich­tige Function übertragen, wie dem Wasser. Kein Thier, reine Pflanze kann daS Wasser für seinen Lebensunterhalt entbehren, da e» den Hauptbestandtheil der meisten Organe bildet, die Umsetzungen im Pflanzen- und Thie, körper ver­mittelt und den Stoffwechsel unterhält. Ohne Wasser wäre die Erde heutzutage nur ein starrer Klumpen, denn die wesentlichsten Veränderungen unserer Erdoberfläche find dem Wasser zu verdanken, daS dabei entweder mit seiner zer- störenden oder lösenden Kraft gewirkt hat.

Obwohl man nach unseren heutigen Kenntnissen darauf Hinweisen kann, daß in den Uranfängen de» Erdballes nur die elementaren Beftandtheile de» Wassers vorhanden fein tonnten, hat e» doch bis zum Ende des vorigen Jahr­hunderts gedauert, diese Beftandtheile zu erkennen. Ja den alttestamentarischen Ueberliefetungen wird das Wasser als einer der zuerst geschossenen Stosse erwähnt, von den Indern und Egyptern wurde daS Wasser al» der Grundstoff der meisten Körper betrachtet, wie man das Wasser selbst für einen unzerlegbaren Stoff hielt, so daß die AristotelrS'schen vier Elemente: Feuer, Wasser, Luft und Erde, noch nuferem Schiller in seinem Punschliede:

Bier Elemente, innig gesellt,

Bilden daS Leben, bauen die Welt", vorschwebten.

Erst die am Ende de» vorigen Jahrhunderts fich . mächtig aufschwingenden chemischen Entdeckungen, die Dar­stellung deS Wasserstoffes und Sauerstoffes, führten durch die | beiden Chemiker Cawendifch und Lavoifier und durch die Versuche von Gay Lussac und Humboldt zur richtigen Er- kenntniß der Natur des Wassers, als einer aus den beiden genannten gaSsöimigen Elementen bestehenden Verbindung.

Nachdem fich mit der Abkühlung der Erde aller Wasser­stoff deS zur Bildung von Wasser nötigen Sauerstoffes be­mächtigt hatte und das Wasser bereits im flüssigen Aggregat- zustande auftrat und damit die Bedingungen zur Entstehung organischer Wesen gegeben waren, begann das Wasser auch den zum Unterhalte dieser Gebilde nothwendigen Kreislauf in der Natur anzutreten, der von uns tagtäglich zu beob­achten ist und uns als etwas Selbstverständliches dünkt, von dessen richtiger Functiouirung aber unser ganzes Dasein adhängt.

Da» Wasser besitzt nämlich die Eigenschaft, selbst bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkte zu verdunsten und fich als unfichtbares Gas der atmosphärischen Luft bei­zumischen. Diese», die Erde mit immerwährend feuchter Hülle umgebende gasförmige Wasser wird bald wieder sichtbar, wenn eS, in feinen flüssigen Zustand zurückkehrend, zu Thao, Nebel oder Wolken verdichtet wird.

Je nach dem Laufe, welchen da» Wasser nimmt, und nach der Natur der Bodenbestandtheile, die dasselbe zu durch- sickern hat, wird eS feste, flüssige und gasförmige Stoffe aufnehmen, so viel davon nur immer die Verhältnisse ge­statten, und auf Grund dieser Vorgänge wird auch daS weiter zu Tage tretende Wasser in der mannigfachsten Weise verändert sein. DaS Regenwasser ist daS in der Natur vorkommende reinste Wasser- das im Anfänge fallende ist

stets mit Staub verunreinigt und nach Gewittern find i« demselben auch die Ammouiumsalze bet Salpeter- und salpetrigen Säure enthalten, weil fich diese aus dem Stick­stoffe und Sauerstoffe, sowie Waffer der atmosphärischen Luft durch die electrischeu Vorgänge bilden. Weniger rein als daS Regenwasser ist das Waffer des schmelzenden Schnee», ja diese» kann infolge de» langen Liegen» des Schnee» manch­mal beträchtlich verunreinigt werden.

Durchläuft da» Waffer größere Mengen von leicht­löslichen Salzen, denen bestimmte Heilwirkungen zukomme«, so entstehen die sogenannten Mineralwässer. DieSäuer­linge" find vornehmlich durch einen großen Gehalt an Kohlensäure und doppeltkohlensaurem Natrium gekennzeichnet, die Stahlwäffer enthalten doppeltkohlensaure» Eisen., die Bitterwässer schwefelsaures Magnesium und Natrium, die Schwefeiwäffer" Schwefelwasserstoff als characteristifche Beftandtheile.

Während aber die soeben erwähnten Körper ein Wasser Vortheilhaft verändern, kann dasselbe je nach den localen Verhältnissen auch Stoffe aufnehmen, welche Zeugniß von einer tiefgreifenden Verunreinigung desselben oblegen, und ist besonders der Gehalt eine» WafferS an organischen Stoffen, pflanzlichen und vornehmlich thierischen Ursprungs, sowie anderen ZersetznngSproducten für dessen Beurtheilung wichtig.

(Fortsetzung folgt.)

KafernenhasblLthe. Sergeant (zu den Einjährige« beim Klettern):Vorwärts, Maier, Müller, Schmidt. Huber ... die Träger der Namen solch alter, weit­verbreiteter Geschlechter müssen überall voran sein."