1897
Mitwo» bta 16. Juni
weites Blatt
Nr. 138
und Zlnzeis-blatt für den Ureis Gießen
Aints-
chratisöeitagc: chießwer Aamitienölätter
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für b« folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Au-lande» nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger-. en-gV«.
Iplätzen.
irraese - Bäamlich-
in
Starkenburg Oberheffeu
Bierteljähriger Ahonnc«ents»rei-r 2 Mark 20 Pfg. «it Bringerlohn.
Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.
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Kchutftraße Ar.7.
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mib ShreMnS.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betreffend: die Maul« und Klauenseuche zu Oppenrod.
Nachdem in mehreren Gehöften von Oppenrod die Maul* und Klauenseuche amtlich festgestelll worden ist, wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Sperre über die Gemarkung Oppenrod angeordnet worden ist.
Gießen, den 14. Juni 1897.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
wie im vorhergehenden Jahr in Rheiuhrffen am höchsten, in Oberheffeu am geringsten. Im Jahr 1894 waren die ab. soluten Zahlen in Starkenburg und Rheinheffen fast gleich. Dagegen hatte fast In allen früheren Jahren, bis zum Jahr 1879 zurück, die Jahre 1889, 1891 und 1892 ausgenommen, wiederum Rheinheffen die meisten Bestrafungen aufzuwetfen.
Aus be* DerhLLvlrrugerr der Erste« Kammer der heMcherr StLnde.
nn. Darmstadt, 14. Juni.
Die Erste Kammer trat heute Vormittag um */,10 u^r unter dem Vorsitz des Präsidenten Fürst Jfenburg- Büding en zu einer kurzen Sitzung zusammen. AuS Anlaß des 60 jährigen Geburtsfestes deS Vorsitzenden ist der Präfi- dententifch mit einem prächtigen Strauß Rosen geschmückt, wofür der Fürst dem Hause Dank auSsprtcht.
Die nicht umfangreiche Tagesordnung wurde sehr rasch erledigt. Der Verlängerung des Finanzgesetzes um weitere 6 Monate, also bis zum 31. März 1898, stimmte die Kammer bei, nachdem noch Graf Laubach den Wunsch ausgesprochen hatte, daß die Zweite Kammer die Berathung deS Budgets so zeitig vornehmen wöge, daß das dirSseittge HauS nicht gezwungen fei, sich förmlich abzuhetzen.
Der Eonvertirung und Rückzahlung 4procentiger StaatSanlrhen wurde zugestimmt und für den AnSbau eines zweiten Geleises der Bahn Mannheim—Frankfurt der Betrag von Mk. 2,350,000 bewilligt. Frhr. v. Hehl weist dabet auf die günstige Gestaltung unserer Eisenbahnverhältniffe hin, die durch die Uebernahme der hessischen Ludwigs Bahn in preußisch-hessische Betriebsgemeinschaft hervorgetreten seien. Dadurch sei eS möglich geworden, die Beamten der früheren LudwigSbahn in ihren Gehalten wesentlich aufzubeffern. Jetzt sei eS aber auch nöthig, daß die Bezüge der Streckenarbeiter und Bahnwärter aufgebeffrrt würden, waS bei der Ludwig«- bahn trotz mehrfacher Anläufe nicht geschehen sei. Wenn, wie eS feststehe, solche Leute 16-19 Stunden arbeiten müßten, und nur 1 Mk. 90 Pfg. und 2 Mk. Lohn erhielten, sei dies sozialpolitisch nicht richtig. Auch bei den Privatbahnen sei eS nöthig, Erhebungen in diesem Sinne zu machen, denn dort herrschten dieselben Zustände. Er ersucht den Herrn Finanzminister, dieser Sache seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. — Ftnanzminister Weber bestätigt den günstigen Einfluß der Verstaatlichung der LudwigSbahn auf die Gehalt«. Verhältnisse der Beamten derselben. Im Großen und Ganzen könnten die Beamten mit ihrem Tausch zufrieden sein, wenn eS sich auch nicht ableugnen laffe, daß einige P"s°°m nicht zufrieden
seien. Fest stehe aber, daß in dem Bezirk des Hrffischen LudwigSbahn.EtatS seit 1. April d. I. eine Aufbefferung der Beamtengehalte um-308 702 Mk. stattgefunden habe. Was die Gehalte der Bahnwärter und Streckenarbeiter betreffe, so werde, soweit dies noch nicht geschehen sei, eine Ausi befferung derselben eintreteu. Bezüglich der von Herrn Frei- Herrn v. Heyl angeführten Ueberzahl der Arbeitsstunden werde er Erhebungen anstellen lasten und wo es angängig, eine Remedur eintreten lasten. Auch auf die Privatbahnen werde er in diesem Sinne einzuwirken suchen, um eine Regelung deS Arbeit«, und Lohnverhältuiffes der Streckenarbeiter her° beizuführen. Wie hoch sich die Aufbefferung der Lohnver- hältniffe auf der Oberheffischen Bahn belaufe, sei zur Zeit noch nicht festgestellt. Thatsache sei aber, daß für die Arbeiter und Beamten eine wesentliche Befferung eingerretrn sei. Der Gesetzentwurf wird hierauf genehmigt.
Das Haus genehmigt sodann noch die Abtretung von Straßengelände in der Gemarkung Inheiden, die Vorlage der Regierung wegen deS Brandschadens auf dem Rhein- felder Hof, sowie die Errichtung einer wetteren Profeffur für Maschinenbau an der Technischen Hochschule. Dem von Zweiter Kammer besürworteten Antrag deS Abg. Wester- nach er, die Uebernahme der durch gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche ent- stehenden Kosten auf die StaatSkaffe, trat das HauS nicht bei. Zwei weitere kleinere Regierungsforderuugen finden Annahme und vertagt sich die Kammer auf unbestimmte Zeit.
Im Berhältniß zur Bevölkerung bemrffen, fallen dagegen auf Rheinheffen in allen Jahren, für welche Erhebungen vorliegen, die »eisten Bestrafungen. — Eine Uebersicht gibt die Zahl der Straffälle in den einzelnen Monaten deS Jahres 1896 und den Jahreszeiten (Winter 1895/96, Früh- ling, Sommer und Herbst 1896) an. ES entfallen hiernach von den im Großherzogthum ergangenen Bestrafungen wieder die meisten auf die drei Wintermonate December—Februar, nämlich 975, oder auf einen Tag dieser Monate durchschnitt- lick 10,8, eS folgen die Frühjahrsmonate März—Mai mit 527, oder auf einen Tag 5,7, die Herbstmonate September —November mit 430, oder auf einen Tag 4,7, die Sowmer- monate mit 353, oder auf einen Tag 3,8 Bestrafungen. Gegenüber dem Vorjahre war die Zahl der Bestrafungen im Winter etwas gestiegen, im Frühjahr, Sommer und Herbst hingegen gefallen. Am meisten Bestrafungen kamen vor im Monat Januar, nämlich 422 oder 13,6 auf einen Tag, am w,niesten im Monat Juli, 101 oder 3 2 an, einen Tag- In allen drei Monaten weist der Mouat Januar die meisten Straffälle auf, nämlich 4,7 in Starkenburg, 2,1 in Ober- Hessen und 6,8 in Rheinheffen im Durchschnitt täglich. Die wenigsten Straffälle hat in Starkenburg der Monat August mit 1,3, in Oberheffeu der Monat October mit 0,5, in Rhein- heffen der Juli mit 1,3 täglich. Nach § 362 des Reichs- strasgesetzbuchs kann bei der verurtheilung zur Haft zugleich erkannt werden, daß die verurtheilten Personen nach ver- büßter Strafe der LandeSpolizeibehärde zu überweisen seien. Auf Grund dieses Paragraphen sind im Jahr 1896 in ber Provinz Starkenburg 89, in Oberheffeu 91, in Rheinheffen 100, zusammen 280 Ueberweisungen an die Landespolizeibehörde erkannt worden. Bon diesen 280 gerichrlichen Ueber- Weisungen find durch die LandeSpolizeibehörden im Groß- herzogthum 249 Unterbringungen in ein Arbeitshaus und drei Verweisungen aus dem Reichsgebiet verfügt worden. Die Unterbringung der Ueberwiesenen hat in dem Arbeit«. HauS zu Dieburg (Provinz Starkenburg) mit 289 und in dem Filialarbeitshaus zu Gießen (Provinz Oberheffeu) mit 10 stattgefunden- 28 der Ueberwiesenen gelangten nicht zur Aufnahme.
*♦ Das Berühren von Backwaareu mit den Händen so- wohl in den Räumen der Verkäufer als auch im Haushalt oder im WirthschaftSbetrieb ist eine so heikle Sache, baß man e« nur durch die alles ausgleichende Macht der Gewohnheit erklären kann, wenn Jedermann dieselbe dennoch ruhig hinnimmt. ES ist daher gewiß mit Freuden zu begrüßen, daß endlich ein Verfahren gefunden zu sein scheint, durch welches dem beregteu Mißstande abgeholfen werden kann. Eine Firma in Hannover ist nämlich dazu über- gegangen, dem Brode eine Schale zu geben, wie die Wurst eine Haut har. Diese Schale besteht au« einer Papierhülle, welche dem Gebäck in dem Augenblick straff Übergezogen und an den Enden zugebunden wird, wo dasselbe den Backofen verläßt. Beim Verbrauch reiht oder schneidet man diese Papierhülle ab, ganz oder theilweise, letztere« natürlich nur in dem Umfange, wie er der Größe des abzuschueidenden Stücke« Brod entspricht. Die F'rma hat ihre Idee durch Gebrauchsmuster sich schützen laffen.
Der Gteßenrr Anzeiger rrfdftint täglich, Mil Ausnahme de» Montag».
Die Gießener A»««ikieaßläiter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal btigeltgt.
In wnW» jrotfirtn SWtNeta. vvorirdai»«.
Mittwoch den 16. Juni: CpcluS klasstscher Dramen- Zweiter Abmd: Wallensteins Tod. Donnerstag den 17. 3unh Eine Nacht in Venedig. Freitag den 18. Juni geschloffm. SamStag dm 19. Juni: Heimchen am Herd. Sonntag dm 20. Juni: Margarethe. Anfang 7 Uhr. Montag dm 21. Juni: EycluS klassischer Dramm. Vierter Abmd: Egmont.
SchaufpieldavS.
Mittwoch den 16. Juni: Die schöne Helena. Donnerstag den 17. Juni geschloffen. Freitag dm 18. Juni: Der Vogel - Händler. SamStag dm 19. Juni: Die gemeinschaftliche Hochzeitsreise. Sonntag dm20. Juni: CycluS klassischer Dramen. Nathan der Weise. Anfang 7 Uhr. Montag dm 21. Juni geschloffm.
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Rheinheffen im Großh. Heffen 2747 luf 10000 Einwohner entfallt mithin die folgende An-
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Wie läßt sich eine wohlschmeckende geformte Speise aus MUch bereiten? Sehr leicht und schnell durch eülfaches Kochen derselben mit Mondamin, dann in eine Form gestürzt und erkaltet, mit Fruchtsaft oder Compot, auch mit gekochten Früchten, Aepfeln :c beigegebm. Der Vorzug einer solchen Spetze liegt in dem großen Nährwerth, wie auch in der leichten Verdaulichkeit und ist außerdem besonders gern roiHtommto untern lieben Kleinen, wie auch dm Großm. Zusatz von Zitrone, Dani«, Mandeln rc. erhöht, je nach Wunsch dm Geschmack. Für die gnte Qualität deS M-mdamin birgt am besten das mehr dem, bOlährige Bestehen der weltbekarmtm schotttschm Firma. ES ist überall in Packeten i 60, 30 u. 15 Pf. zu hoben.
EngroS bei Türk u. Pabst, Franksmt a. M. 3t34
totales unb provinzieller.
Gießen, den 15. Juni 1897.
•• «ilpsstfenbnngen. Im „ReichSanzeiger" veröffentlicht der Ober-Postdirector Griesbach folgende Bekanntmachung: Im Publikum ist vielfach die irrige Ansicht verbreitet, daß Postsendungen mit dem Vermerk „Durch Eilboten zu bestellen" oder „Durch besonderen Boten zu bestellen nicht allein bei der Bestellung am Bestimmungsorte, sondern auch während der Beförderung einen Vorrang vor den anderen Sendungen genießen, daß aber z. B. durch Eilboten zu bestellende Packete unter Umständen auch mit Schnell- zügen, welche sonst nur den Briefverkehr vermitteln, befördert würden. Der oben erwähnte Vermerk erstreckt fich jedoch lediglich auf die Bestellung der betreffenden Sendungen, also wird ein durch besonderen Boten zu bestellende« Packet („Eilpacket") bi« zum Bestimmungsort mit den gewöhnlichen Packetzügen befördert. Tine beschleunigte Uebermittelung findet nur statt hinsichtlich der als dringend aufgelieferten Packetsendnngen, und zwar gegen eine besondere Gebühr von 1 Mk. für da« Stück. t „
•» Wichtig für Mobelverkaufer ist die folgende Entscheidung des Reichsgerichts. Ein Möbelhändler hatte einem Gastwirth Möbel verkauft und bis zur Bezahlung des ganzen Kaufpreise« fich das EigenthumSrecht Vorbehalten. Al« da« Gasthofsgrundstück zur Subhastation gelangte, waren die Möbel noch nicht vollständig bezahlt. Der Möbelhändler klagte gegen den Trsteher de« Grundstücke« auf Herausgabe der Möbel. Diesen Anspruch erachtete daS Reichsgericht nur bezüglich derjenigen Möbel für begründet, welche znm per- fönlichen Gebrauche de« GastwirthS bestimmt gewesen. Dagegen wurde die Klage zurückgewiesen soweit die Möbel in den Fremdenzimmern und in den RestaurationSräumen Verwendung gefunden. Denn soweit seien die Möbel Zubehör des versteigerten Gasthofs geworden und die EigenthumS- rechte an denselben auf den Trsteher des Grundstücke« über- gegangen. Thatsächliche Zubehörstücke, auch wenn sie einem Dritten gehören, werden von den Wirkungen des Zuschlag- bescheide« mit ergriffen. Der bloße Vorbehalt der angemeldeten Rechte des EtgenthümerS solcher Sachen reicht nicht, um jene Wirkung abzuwendeu. Vielmehr ist dazu erforder- ltch, daß die Sachen durch die BersteigerungSbedingungen von dem Mitverkauf auSgeschloffen werden oder daß die Auf- Hebung oder Einstellung de« ZwangSversteigernngS-VerfahrenS von dem Eigenthümer herbeigeführt wird.
•• Bestrafungen der Bettler und Landstreicher im Sroßh. heffen im Jahre 1896. Im Jahre 1896 find auf Grund des § 361 Nr. 3 und 4 des Reichsstrafgesetzbuchs 2244 recht«- kräftige Bestrafungen wegen Bettel« und Land- streich er ei im Großherzogthum Heffen ergangen, davon 857 in der Provinz Starkenburg, 390 in Oberheffeu, 997 in Rheinheffen. Nach den seitherigen Erhebungen hat in den drei Provinzen die Anzahl der Bestrafungen von Landstreichern und Bettlern vom Jahr 1877 - dem Jahr der ersten @r- hebung - an bis zum Jahr 1881 stetig zugenommen, sodann in der Provinz Starkenburg biß zum Jahr 1884, in den Provinzen Oberheffeu und Rheinheffen, sowie im Groß- herzogthum bis zum Jahr 1885 abgenowmen, im folgenden Jahr 1886 (in Starkenburg auch 1885) ist deren Zahl wieder gestiegen, von da an bi« zum Jahr 1890 (in Rheinheffen nur das Jahr 1889 ausgenommen) gefallen und in den Jahren 1891 und 1892 (in Oberheffeu jedoch nur 1892) wieder gestiegen, lieber die Bewegung der Zahlen in den folgenden Jahren gibt die nachstehende Uebersicht Auskunft. Die Anzahl der Bestrafungen in den drei Provinzen und im
Großherzogthum betrug: 1893.
Meßmer Anzeiger c'xncrat-ZLnzeign.
■» 1 c
1894.
1895.
1896.
1179
972
857
389
453
390
1178
1158
997
2746
2583
2244
zahl Bestrafungen: in
1893.
1894.
1895.
1896.
Starkenburg
24,79
27,40
21,99
19,15
Oberheffeu
18,04
14,53
16,72
14,33
Rheinheffen
37,92
37,13
35,96
33,70
im Großh.Heffen 27,25
27,05
24,96
21,49
Die absolute Zahl der Bestrafungen
war int
Jahr 189(


