Wt 113 Zweites Blatt. Samstag oeu 15. Mai 1807
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Die Pariser Ausstellung von 1900 und das Deutsche Reich.
Zur Pariser Ausstellung enthielt in Betreff der Be. thtiligung Deut'ckland« Ne Begründung zum Nachtragsetat, welcker dem Reichstage jetzt vorgelegt worden ist, einige in» tereffante Bemerkungen. Beksun'l ch wird durch den Nach« »ragSetat der erste vorläufige Credtt von 50,000 Mk. auf 150,000 Mk. erhöht. Die Gejammtkostcn deS Reiche» au der Ausstellung in Pc, >s werden auf 5 Millionen Mark veranschlagt. Diese Summe übersteigt zwar die für die Thetl- nähme an der Chicagoer Ausstellung bereitgeftellten Mittel, dir B<w lligung eines erhöhten Betrages erscheint aber in Berückfichtigung der großen industriellen Bedeutung der Pariser Ausstellung, sowie deS in mehrfacher Hinfickt zu Mehraufwendungen nöthtgenden Systems dringend geboten. Für die deutsche Industrie kommen auf der Pariser Ausstellung schwerwiegende Jatereffeu in Frage. Ausweislich der franzöfiichen HandelSstatist.k für daS Jahr 1895 nimmt unter den an der Einfuhr nach Frankreich betheiligten Ländern Deutschland mt einem Einfuhrwerthe von 310 Mtll. Franken, d. h. 8.3 pCt. der Gesommteinfuhr, die zweite Stelle ein. Erscheint eS schon an fich geboren, diesen leb- haften Handelsverkehr zu festigen und weiter auSzubauen, so muß andrerseits auch in Betracht gezogen werden, daß an der bevorstehenden Pariser Ausstellung, wie schon jetzt fest- steht, alle größeren Jadustriestaateu der Welt thetlnehmen werden,- die Art deS Auftretens der deutschen Industrie in Paris wird daher nicht ohne Einwirkung auf die künftige Ge- staltung der gesammten deutschen Ausfuhrhandels bleiben können.
Der Kampf, welchen die deutsche Industrie auf der Ausstellung zu bestehen haben wird, dürfte um so schwerer werden, al« die auf dem Weltmärkte mit Deutschland in Wettbewerb befindlichen großen Industriestaaten, welche den Aufschwung deS deutschen Ausfuhrhandels mit Aufmerksamkeit verfolgen, keine Mühe und Kosten scheuen werden, um Deutschland den Erfolg steitig zu machen. WaS insonderheit die franzöfische Ausstellung betrifft, welche überdies für ihre räumliche Ent- faltuug fich ungl'tch günstigerer Bedingungen als die Aus- stellungen der fremden Nationen zu erfreuen haben wird, so dürfen nach den Bestimmungen des frauzöfischen AuSstellungS- Programm« in der französischen Abteilung nur solche Gegen- stände zugelaffen werden, welche bet einer Prüfung durch eine in zwei Instanzen gegliederte Jury al« auSstellung«- werth befunden worden find. Um Angesichts dieser strengen Auswahl neben der hochentwickelten frauzöfischen Kunst und Industrie in würdiger und erfolgverheißender Weise auftreten zu können, wird auch Deutschland auf eine sorgfältige Sichtung der zur Schau zu bringenden Gegenstände Bedacht nehmen müssen. Daneben wird eS — namrntl-ch auch im H'nbltck auf b<e Beschränktheit deS zur Verfügung stehenden Raume», unerläßlich sein, so viel wie möglich auf die Zu- sammenfaffung gleichartiger oder verwandter Jndnstrte-Erzeug- niffe zu räumlich und sachlich geschloffenen, dekorativ gefällig auSgestatteten Collec^ivgruppeu hinzuwirken.
Da die Bildung derartiger größerer AuSstellergemeiv- fchaften, welche dem Zweck der Gefamwtdarstellung der deutschen Leistungsfähigkeit auf einem bestimmtrn Industrie- gebiete in hervorragendem Maße gerecht wird, die beiheiligten großen Firmen zu manchen Beschränkungen hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung und der Art der Vorführung im Interesse der Allgemeinheit nötdigt, den minder bcmiiteltin Theil- nehmern dagegen auch finanzielle Opfer zu Gunsten der eia- hestltchen Ausgestaltung und Ausschmückung der Gruppen vuferlegt, so wird es — wie dies auch schon bet früheren Ausstellungen geschehen — öfters erforderlich werden, den zu solchen Colleciivgruppen zu vereinigenden Ausstellern durch Gewährung von Zuschüssen zur thcilweisen Deckung der Kosten der gemeinsamen Repräsenration eine finanzielle Ecletchterung zu verschaffen. Darüber hinau« wird die ReichSveitretung in vielen Fällen genöthigt sein, durch Bewilligung von Beihilfen auch solche kleinere Gewerbetreibende und Handwerker — insbesondere auf dem Gebiete des Kunst- grwerbeS — zur Betheiligung an der Ausstellung zu ver- onlaffen, welche hervorragende Arbeiten zu liefern vermögen, in Folge der Beschränktheit ihrer Mittel aber nicht in der Lage find, neben den Aufwendungen für die Herstellung der Sckaufiücke, auch die erheblichen Kosten auf fich zu nehmen, welche mit der Beschickung der Ausstellung verknüpft find (Transport, Versicherung, Beschaffung der AuSstellungsmöbel, Dekoration, Vertretung rc.).
Deutsche» Reich.
Berlin, 13. Mat. Ueber die Rückkehr zum Nacheid schreibt die „R5ln. Ztg." : Soweit wir festzuftellen vermochten,
yac bet conirr vatlne Antrag v. Saltlck, eine besondere Novelle zur Strafproceßordnung zu erlaffen, die an Stelle des darin allgemein durchgeführten Boreides die Nach-Bereidigung der Zeugen und Sachverständigen nach Abgabe ihrer Erklärungen anordnek, den Beifall der großen Mehrheit in allen Fractioneo gefunden. Es ist in dir That bet der überwiegenden Mehrheit aller praktischen Juristen feste Ueberzeugung geworben, daß die jetzige Bor Vereidigung ein schwerer Mißgrif war und die größten Unzuträglichkeiten im Gefolge Hot. Der Antrag o. Salisch kann freilich nur dann praktischen Erfolg gewinnen, wenn ec ohne Commstsionsverathung zur Annahme gelangt, oa schon jetzt oorauSzusehen ist, daß nach Pfingsten der Reichstag nicht mehr verhandlungsfähig, sondern hoffentlich geschloffen sein wird. Eine Commi'fionSberathung ist auch um so weniger nöthig, als die ganze Frage bereits in den früheren so traurig gescheiterten Reichstag« Commissionen ausS Gründlichste besprochen worden ist. Vielleicht wäre e« besser, die Lösung der Frage, wann der Nach-Eid zu leisten ist, ob, wie eS jetzt rechtens, in der Hauptverhandlung, oder, wie der Antrag v. Salisch vorschlägt, bet der ersten gerichtlichen Vernehmung, tn dieser Novelle ganz außer Spiel zu lassen. Dagegen halten wir allerdings die Aussicht der Erledigung dadurch für vermehrt, daß vorgeschlagen wird, daß die Vermehrung der zur Weigerung des Zeugnisses be- rechtigten Personen auf Thatsachen nickt zu richten ist, in Ansehung welcher erhellt, daß ohne Verletzung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit ein Zeugniß nicht abgelegt werden kann. Wir halten diesen Vorschlag für annehmbar.
CocaUs utifc provinzieller.
Gieße», den 14. Mai 1897.
•* Bor W Seite». Im Jahre 1847 herrschte bekannt- lich Theuerung und in der Zeit vom 30. April bi« 21. Mat waren dte Preise für Getreide, Mehl und Brod aufS Höchste gestiegen. So kosteten z. B. in Mainz: 1 Malter Weißmebl zu 140 Pfund 23 ff. 35 kc, 1 Malter Roggenmebl zu 140 Pfund 20 fl. 30 kc., Wetzen da« Malter 26 fl 25 kr , Korn das Mal'er 19 fi. 30 kr., Gerste das Malter 19 fl 16 kr., Hafer daS Malter 7 fl. 32 kr., 4 Pfund Schwarzbrod 1. Sorte 27 kr. 2 Pfg., deSgl. 2. Sorte 26 kr. 2 Pfg., gemischtes Brod 3 Pfund 29 kr. Das Fletsch war in dieser Zeit verhältnißmäßig billig und wurde bezahlt für Ochsenfleisch 13 kr., gemästete- Faselochsenfleisch 7 kr., Kahfl-isch 11 kr., Kalbflei,ch 9 k., Hammelfleisch 11 kc. und Schweincfleisch 15 kc. für daS Pfunv — Mit Rücksicht auf die anhaltende Theuerung und die deßhalb zu ergreifenden Maßregeln hatte die Regierung zur Beruhigung der Gemüther eine Aufnahme oller Vor- rathe an Getreide und Kartoffeln angeordnet, welche daS befriedigende Resultat ergab, daß am 11. Mai 1847 noch 504,2l0 Malter Getreide jeder Gattuag und 691,496 Malter Kartoffeln im Großherzogthum vorhanden waren. Nach dem 21. Mai sanken die Preise für Getreide, Mehl und Brod, wenn auch langsam, so doch sicher, und Ende deS Jahres kosteten 4 Psd. Roggenbrod 12 kr 2 Pfg. und 3 Pfund gemischtes Brod 15 kr.
** Die Zett der Schvlenllaffuagev «ab 6o»|rmeti8»e» ist wieder herangerückt und viele Knaben wählen ein tüchtige« Handwerk, was immer noch seinen Mann ernährt, zu ihrem Beruf. Für diese fei darauf hingewiesen, daß e« für den Meister wie für die Eltern gut ist, wenn sie fich mit einem Lehrvertrag versehen. Dadurch werden beide Theile vor etwaigen Uebergrtffen geschützt, insbesondere ist Sorge getroffen, daß der L hrling eine ordnungsmäßige Lehre besteht und fich dte für seinen Beruf nöthigen Fertigkeiten aneignet.
D Ruppertenrod, 13. Mai. Unser gestriger „Früh- jahrs markt" zeigte nicht dte Ausdehnung auf dem Bteh- markte, wie man sie sonst gewohnt war. Die ungünstige Witterung, die ungemein verspätete FrühjahrSansstellung und das noch in letzter Stunde aufgehobene Verbot dieses Vieh- markkeS wegen der Maul- und Klauenseuche waren die beeinflussenden Faktoren. Wegen Letzterem durften auch keine fremden Händler den Markt besuchen. Infolge dessen war die Nachfrage nach Jungschweinen sehr stark, der Handel ging flott, und da« Angebot bald abgesetzt. Daß unter solchen Umständen auch die Preise fich auf der Höhe befinden, ist erklärlich. Für da« Paar neun Wacken alte Ferkel erster Klasse wurden im Durchschnitt 50—56 Mark, 45—50 Mark bezahlt, geringere galten per Paar 40—45 Mark. DaS ist mehr als der dre>sache Preis, den man auf dem vorjährigen Herbstmarkte für das Paar Ferkel erzielen konnte. — Der Krämermarkt, der mit Berkauföständen gut be'etzt war, wurde durch öfters niedergehende Regenschauer erfichtlich gestört.
-f- Berstadt, 13. Mai. Am SamStag gerieth der bt* jährte Landwirth Christian Rau durch da« plötzliche AuS- reißen seines muthwillig gewordenen Pferdes im Felde unter die Ackerwalze, die ihn überfuhr, infolgedessen er schwere Verletzungen davontrug, die seine Verbringung nach der Klinik zu Gießen erheischten. Dort erlag der Verunglückte jedoch am Montag schon seinen Leiden und wurde der Verstorbene gestern hier zu Grabe getragen. Die Theilnatzme der hiefigen Einwohnerschaft an dem Begräbntß war eiet außerordentlich große.
Schotte», 12. Mai. Die am 11. d. MtS. stattgefundene Gemetnderathssitzung hatte daS erfreuliche Resultat, baß mit Herrn Ingenieur Haar er eine Vereinbarung z» Brande kam, wonach derselbe zum Kostenpreise die erworbene» Quellen der Stadt zur Verfügung stellte und die Herstellung der Pläne re., sowie die Bauleitung zu einem den Verhältnissen entsprechenden mäßigen Honorar übernommen hat.
△ Mainz, 13. Mai. In gestriger Sitzung des Kastrier Gemeinderaths wurden die Bedingungen festgesetzt, unter welchen die Gemeinde Kastel einer Einverleibung mit Mainz zusttmmen würde. Die wesentlichsten Punkte derselben find folgende: Kastel erhält die Benennung ^Mainz- Kastel". DaS gesammte Aktiv- und Pasfivvermögen beider Gemeinden fällt zusammen, ebenso werden die Kosten der Kastrier Stadtrrwriierung gemeinschaftlich getragen. Die Kasteler WohlthätigkeitSstiftungen bleiben vorerst für Kastel reservirt. Da« Rhetnufer soll rrgultrt, mit Schienen und Krahnen versehen und der Längekanal auf die ganze Uferstrecke ausgedehnt werden. DaS Wasserwerk und dir dec« irische Beleuchtung sollen mindestens noch 20 Jahre unter specirllec Verwaltung deS StadtbezilkS Kastel bleiben, eberss» soll ein eigenes Schlachthaus erbaut und der dortige Friedhof vergrößert und eine Leichenhalle errichtet werden. Dte Schulen solle» mindestens 20 Jahre noch ihren konfessionellen Charakter behalten und die Interessen der Landwirthschaft gewahrt werden. Die Gemeindeverwaltung bleibt bestehe» und wird al« Zweig der Mainzer Verwaltung angesehen und werden sämmtliche Gemeindebeamten mit übernommen. So lange BezirkSwahlrn noch nicht eingeführt find, fln> fünf Mitglieder des GemeinderathS zu wählen, die Sitz und Stimme in der Mainzer Stadtverordnetenversammlung haben. Im Allgemeinen soll verschiedenen localen Verhältnissen, wie Bauordnung, Straßenreinigung rc. Rechnung getragen, daS Brückengeld unter allen Umständen beseitigt und da- Oktroi nicht eingeführt werden. Auf alle öffentliche Anstalten in Mainz haben die Bewohner von Kastel gleichen Anspruch wie die Mainzer.
A Mainz, 13. Mai. Wie man un« von wohlunterrichteter Seite mittheilt, ist dte eben im Gange befindliche Eingemeindung von Kastel zu Mainz nur der Anfang von weitgehenden Projekten und Plänen zur Vergrößerung von Mainz. Dieselben laufen nach der unS gewordenen Mittheilung dahin, außer Kastel und Amöneburg noch die beiden rechtsrheinischen Orte Kostheim und GustavSburg sowie daS auf der linken Rheinseite gelegene Dorf Momdach in den Bereich von Mainz zu ziehen. Bezüglich Kostheim und der GustavSburg stehen dem Projekte keine fort'fikatorischen Hinder- n sse im Wege, ander« find die Verhältnisse in Mowbach, welche- im ersten FestungSrayon liegt. Bon militärischer Seite sollen indeß auch schon hier Concesstonen tn Au-stcht gestellt worden sein. Der Umstand, daß die GustavSburg z» der Provinz Sta'kenburg gehört und infolge dessen der Gerichtsbarkeit von Darmstadt unterliegt, wird »m deßwtllen all keine Schwierigkeit angesehen, weil die Staatsregierung in Darmstadt den Mainzer EtngcmeinduogSprojecten sehr sympathisch gegenübeisteht und fich daher leicht eine Abänderung der provinziellen Zugehörigkeit der GustavSburg vornehmen läßt.
Btnge», 12. Mai. DaS Befinden jenes Liebespaares, das vor einigen Tagen einen Mord- und Selbstmordversuch machte, ist ein derart günstiges, daß dasselbe demnächst aus dem hiefigen Hospital entlassen werden kann, und bann hoffentlich in den ersehnten Hafen der Ehe mit der Einwilligung der Eltern einläust.
• Frankfurt ».SU. Den Rennen in Frankfurt a. M. am nächsten Sonntag, den 16. ds. MtS., wird der Proteclor des Renv-Cuds, der Großherzog von Hessen nebst Gemahlin anwohnen.
Verkehr, nnö Vottswirthschafs
SiMlMr«, 12. Mai. Fruchtmarkt. Rother Wehen vM 13,90, weißer Wetzen X 00.00, Korn X 9.70, Gerste X 7.30, Hafer X 6.25.


