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Nr. 61 Erstes Blatt. Samstag dm 1» Mär,
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-trr- de« Verhandlungen der Zweiten Kammer der heMcheu Stände.
nn. Darmstadt, 11. März.
Rach einer längeren Pause trat heute Morgen um yall Uhr die Zweite Kammer der Stände zu einer nochmaligen kurzen Tagung zusammen. Nach Bekanntgabe einer Anzahl neuer Etulänfe und Berichtsanzeigen erfolgte Ne Bekanntgabe der Wahlprüfungen. Der Ausschuß beau« tragt, sämmtliche Neuwahlen, mit Ausnahme von Darmstadt- Stadt, für giltig zu erklären. Hebet die Wahl für die letzteren Abgeordneten schweben noch Erhebungen. Das Haus genehmigt den Antrag des AuSschuffeS.
Line Interpellation des Abg. Bähr über das Bahn- project Londorf-Lollar wird vom Finanzminister dahin beantwortet, daß die Bearbeitung eines diesbezüglichen Projekte- augenblicklich stattfinde. Die Fertigstellung könne fidoch erst gegen Schluß dieses Jahres stattfindeu.
Eine weitere Interpellation des Abg. Ullrich über die VahuHeusenstamm-Diezenbach wird von dem Finanz- Minister dahin beantwortet, daß die landeSpolizeiltche Prüfung dieser Strecke bereits vor drei Jahren stattgefunden habe. Erhobene Reclamattonen haben die Regierung veranlaßt, Ab- jivderungeu und neue Erhebungen auzustellen. Bis jetzt ist es der GrunderwerbungS-Eommisston noch nicht gelungen, Hefe Sache sicher zu stellen.
Eine Vorlage der Regierung wegen Abtretung von G e* lLnde in der Gemarkung Kastel wird nach dem Antrag deS AuSschuffeS genehmigt.
Die Regierungs-Vorlage, betr. den Gesetzentwurf über die Prorogation des FtnanzgesetzeS um wettere sechs Monate, ruft eine lebhafte Debatte hervor. Adg. Metz- Gießen kritifirt in scharfer Weise, daß die Regierung em Budget biß jetzt nicht vorgelegt habe. Seit vierzig Jahren sei dies in Hessen nicht vorgekommen. Die Gründe, welche He Regierung für die Ntchtvorlegung des Budgets vorgebracht habe, seien nicht stichhaltig. Warum sage die Regierung nicht klipp und klar die wahren Gründe bezüglich der Einnahmen und Ausgaben. Dem Lande gegenüber sei die Regierung hierzu verpflichtet. Im Juli und August könne «an dem Hause nicht zumuthen, zu tagen. Mit einer Proro- । atton auf drei Monate sei auch auszukommen und wenn die Regierung die Herstellung des Budgets beschleunige, so »nne dasselbe am 1. Juli zum Abschluß gebracht werden. — Finanzminister Weber erklärt, er könne dem Hause im Voraus die Versicherung geben, daß Niemanden mehr die Fertigstellung deS Budgets am Herzen gelegen habe, als der Regierung. Er erinnere aber daran, daß es dieses Mal nicht das erste Mal sei, daß das Budget so spät vorgelegt werde. Im Jahre 1840 sei das Land sechs Jahre lang ohne ein Budget gewesen. Mit einer so außerordentlichen Zeit habe man auch heute zu rechnen. Insbesondere hat eS sich darum gehandelt, bei dem Uebergang der Hessischen LudwigSbahn in die hessisch-preußische Bktriebsgemeinschaft die BetriebSergebniffe auf sicherer Gr.ndlage festzustellen. Dieses sei jetzt festgestellt für immer. Erst auf Grund dieser Ziffern sei es der Regierung möglich gewesen, an die Auf- stellung deS Staatsbudgets heranzutreten. Er müsse mit Entschiedenheit den Verdacht zurückwetsen, als ob die Regierung andere Gründe habe, als wie sie in der Thronrede angeführt seien. Das Verhältniß zum Reich und zur Ludwigs- -ahnfrage habe die Regierung zur Prorogation deS FtnanzgesetzeS veranlaßt. Ein Budget ohne genaue Unterlagen zu machen, dazu sei er (Ftnanzminister) nicht zu haben. Zum vierten Mal habe er die Ehre, dem HauS das Budget vor- zulegen, und jedes Mal zur rechten Zeit sei dies geschehen. Be- zügltch deS Matrikular-Berhältnisses zum Reich liege ein Antrag vor, wonach die Bundesstaaten die fünfzig Millionen, welche sie im verflossenen Jahre empfangen, wieder zurückgeben sollen. DieS sei doch auch ein Grand, der in die Wagschale falle. Wenn rS die Kammer wünsche, könne daS Budget bis zum Juli fertig fein, ob dies aber zweckmäßig fei, fei eine erobere Frage. — Abg. Schmitt-Mainz führt auS: Als er heute die würtrembergischen Landtags-Verhandlungen gelesen habe, sei er erstaunt gewesen, daß sich der dortige Ftnanzminister wegen verspäteter Vorlage des Budget« entschuldigt habe. In Hessen sei mau aber noch viel schlimmer daran, dort habe man überhaupt noch kein Budget. So gut die Regie- ruug vor vier Wochen gewußt habe, daß daS Budget nicht fertig werde, so gut habe man dies auch schon im November gewußt. Für ihn sei es unfaßbar, daß so etwas in einem politischen Staat vorkommen könne, nur weil die Regierung erklärt, sie habe über zwei Einnahmeposten noch keine sichere Anhaltspunkte. Dirses sei absolut kein Grund. Dem Herrn Finanzminisier möge eS ja vielleicht recht angenehm sein,
einmal sechs Jahre lang ohne ein Budger arbeiten zu können. (Protest des Ministers). Auch die Meinung desselben, eS sei die Verlängerung des Finanzgesetzes kein Unglück, könne er nicht theileu. Durch diese Verschiebung würden eine Reihe von Personen in ihren Bezügen geschädigt. Eine volle Kammer im Laufe deS Sommers zusammenzubringen, halte er für sehr schwierig. Je rascher daS Budget die Regierung vorlege, umsomehr halte sie sich an die Verfassung. — StaatSminister Finger erwtedert, der Abg. Metz habe von einer budgetlosen Zeit gesprochen, könne aber diesen Ausdruck nicht rechtfertigen. Die Regierung habe ja nur um Verlängerung des bestehenden Finanzgesetzes ersucht- von einer budgetlosen Zeit sei daher keine Rede. ES sei in der Verfassung nicht vorgeschrteben, zu welcher Zett daS Budget vorgelegt werden soll, nur dürfe die Regierung nicht ohne Budget regieren. Bezüglich der Gründe der Verzögerung könne er nur daS wiederholen, was fein College, der Herr Ftnanzminister gesagt habe. Er habe mit demselben Hand in Hand gehandelt, weil die Regierung der Meinung war, man dürfe dem Laad kein Budget vorlegen, ohne eine genaue Unterlage über die sogen, sicheren Einnahmen zu haben. JuS- besondere die Ueberwetsung der Matrikularbeiträge sei hier von ganz besonderem Einfluß- daS könne man bei allen Landtagen hören. Die Einstellung der Mindesteinnahme nach dem Vorschlag deS Abg. Schmitt wäre eine verkehrte Maßregel gewesen. — Dem Abg. Ul lrich ist die Kürze deS Ausschußberichtes aufgefallen. Leider habe man bis jetzt noch kein Mittel, die Regierung zu zwingen, die rechtzeitge Fertigstellung zu veranlassen. Bei einigermaßen gutem Willen sei dies doch möglich gewesen. Einer Prorogatiru von zwei Monaten könne er nicht zustimmen, eher einer solchen von vier Monate. Eine dreijährige Budgetperiode halte er überhaupt für unrichtig. Mit einer einjährigen habe man auch in andern Staaten gute Resultate erzielt. DaS Gesammtbudget hätte die Regierung ganz gut fertigstellen können, ohne sich etwas zu vergeben, da die Budget- doch immer nur auf Annahme beruhte. Bedauerlich sei auch, daß die Verfassung keine Anhaltspunkte für eine bestimmte Vorlage des Budget- biete. — Abg. Schröder hält eine einjährige Budget- Periode nicht für zweckmäßig. Die Erklärung der Regierung habe auch ihn nicht befriedigt. Seiner Meinung nach reichten auch sechs Mouate Verlängerung zur Fertigstellung de- Budgets nicht aus. In den Sommermonaten zu tagen, könne man dem HauS nicht zumuthen. Dem Ausschußantrag habe er wohl zugestimmt, glaube aber, daß weder die Regierungsvorlage, noch der Antrag Metz da- Richtige treffe. — Abg. Jöckel glaubt, daß es gut gewesen wäre, wenn die Regierung, um ein gewiffeS Gefühl des Unbehagens zu beseitigen, einen Ueberblick über die Finanzlage de- Lande- gegeben hätte. Dem Antrag Metz, nur drei Monate zu pro» rogiren, stimme er nicht zu. — Finanzminister Weber giebt sofort Bericht über die Finanzlage, die nur als günstig bezeichnet werden kann. — Der Antrag deS Finanzaus- schuffeS, die Budgetperiode um sechs Monate zu verlängern, wird hierauf gegen 16 Stimmen angenommen.
Die Regierungsvorlage, betr. die Ruhegehalt S- Verhältnisse und die Versorgung der Hinterbliebenen der im hessisch-preußischen GemeinschaflSdienst angestellten Staats- eisenbahnbeamten wird ohne Debatte angenommen.
Schluß der Sitzung 1 Uhr. Nächste Sitzung morgen um 9 Uhr.
Deutscher Aeichsra-A,
189. Sitzung. Donnerstag den 11. März 1897.
Aus der Tagesordnung steht der Antrag Auer und Genoffen: Resolution betr. die Rechtsverhältnisse land- und forst- wtrthschaftlicher Arbeiter und des Gesindes.
Die Resolution erbittet für die nächste Session einen Gcsetz- entwurf, wonach sämmtliche landesgesetzlichen Bestimmungen über jene Rechtsverhältnisse aufgehoben sein und an deren Stelle die Bestimmungen der Reichs-Gewerbeordnung treten sollen.
Ein hierzu gestellter Antrag (Resolution) Lenzmann unterscheidet sich von dem Antrag Auer nur dadurch, daß er die einschlägigen RechtSverhältniffe reichsgesetzlich geregeU wissen will, statt durch einfache Anwendung der Gewerbeordnung auch auf jene Arbeiter- categorien.
Abg. Stadthagen begründet den Antrag Auer. Es liegt kein Grund vor, für land- und forstwtrthschastltche Arbeiter und Gesinde die drückenden partikulargesetzltchen Bestimmungen fortbestehen zu lassen, oder, wie das dir freisinnige Antrag wolle, für ganze Arbettercategorien die Rechtsverhältnisse abweichend von denen der Gesammtbeit der gewerblichen Arbeiter zu regeln. Die particularen Gesetzesbestimmungen drückten das Gesinde geradezu in eine Sclaverei herab. Ein Vorgehen von Reichswegen sei unerläßlich, denn in Preußen z. B. habe noch nicht einmal die freisinnige Partei die Abschaffung der Gesindeordnung beantragt. Redner erzählt dann eine Reihe von Fällen, wo Dienstboten, wie auch ländliche Arbeiter, gemißhandelt worden seien aus Grund de« sogen, leichten Züchtigungs- rechts der Dienstherrschaften. Das OberlandeSgericht habe in einem
bestimmten Falle selbst einen Peitschenhieb als leichte Züchtigung angesehen. Die Aufrechterhaltung der Gefindeordnungen bedeute Aufrechterhaltung der nacktesten Gemeinheiten aus moralischem Gebiete. Wie stüsfig sei der Begriff deS Gesinde- in der Rechtsprechung. In Braunschweig zähle man gar Gärtner, Braumeister zum Gesinde, anderwett Köche. In der Krankenversicherung gelte man al-Gewrrbe- gehtlfe und müffe Beiträge zahlen, handele es sich dagegen'um brutale Prügel, dann gelte man nach dem Particularrecht als Gesinde. In Bezug auf die ländlichen Arbeiter sei eS ein Widersinn, daß man den Leuten, deren Arbeitskraft man wucherisch ausbeute, nicht einmal gestatte, sich zur Gewinnung besierer Arbettsbedingung zu coaltren. Diese ganzen particularen Gesindeordnungen seien eine Schmach, eine Schande für unser RechtSbewußtsein.
Mecklenb. Mtnist.-Rath Lang selb führt aus, daß, wenn da« Oberlandesgertcht in dem von Stadthagen angeführten in Mecklenburg vorgekommenen Falle die Züchtigung durch einen Peitschenhieb nicht als schwere angesehen habe, sich die-durch die einzelnen Umstände des Falles rechtferttge.
Abg. Lenzmann (frs.Vg.): Wir erreichen, wenn wir unS nur im Allgemeinen an die Grundsätze der Gewerbeordnung halten, dabei aber, anstatt zu schablontstren, die Sache gesondert für sich regeln, etwas Praktischeres, als wenn wir wieder ein Flickwerk an die schon so oft geflickte Gewerbeordnung ansetzen. Die Vorschriften über Sonntagsruhe Arbeitsbücher, Trucksystem, Lohnzahlung, Kündigung lassen sich nkvi so ohne Weitere« auf das Gesinde übertragen und würden für dieses vielfach nur lästig sein- Mit der Tendenz deS Antrages Auer stimmen wir natürlich durchaus überein. Die Gesinde- ordnung, an der das gloirreiche Jahr 1848 spurlos vorbeigegangen ist, entspricht nicht dem Zeitgetste. Unbegreiflich ist es, wie man überhaupt noch einen grundsätzlichen Unterschied machen kann zwischen den gewerblichen Arbeitern und dem Gesinde. Daß wir an der Forderung des Coalitionsrechts für Gesinde und ländliche Arbeiter festhalten, versteht sich von selbst.
Abg. Schall erklärt, die Eonservattven ständen beiden Anträgen ablehnend gegenüber, zumal dem Anträge Auer, da bet dessen Annahme ein völlige« Vacuum entstehen, zahlreiche Verhältnisse, die einer Regelung bedürften, ungeregelt bleiben würden. Auch der Antrag Lenzmann fei unannehmbar, denn die Verhältnisse seien im Reiche gar zu verschieden. Ueberhaupt bestehe kein Bedürsniß für eine solche Regelung. Redner wendet sich gegen die Stadtbagen'schm Schilderungen der Verhältnisse auf dem Lande wie bezüglich bei Gesindes. Für die Landwtrthschaft fei die Arbetter- und Dienstbotenfrage geradezu die brennendste, noch brennender als die Getreidepreisfrage. Den könne man mit der Laterne suchen, der das Glück habe, gute Dienstboten zu haben und der nicht Alle« thue, um sie sich zu erhalten. Der Geist der Unbotmäßigkett herrsche unter dem Gesinde, durch die Schuld der Socialdemokratie. Die nöthtgeo, zettgemäßcn Reformen an der Gefindeordnung zu schaffen, sei Sache der Etnzelstaaten. Die Art, wie Stadthagen vom Kaiser Wilhelm I. gesprochen habe, sei ein Schlag in« Gesicht der Nation. (Beifall und Lachen links.)
Abg. Bachem ((Str.): Stadthagen hat allerdings mit einer Leidenschaftlichkeit gesprochen, als ob eigentlich gleich morgen alle Dienstherrschaften ins Zuchthaus kommen müßten. (Heiterkeit.) Einer Regelung bedarf ja die Dtenstbotenfrage, aber die Schuld wird ebenso ost beim Gesinde liegen, wie bei den Dienstherrschaften. Weitaus der größte Theil aber, sowohl der Dienstherrschaften wie der Dienstboten, thut feine Pflicht. Mit den alten particularen Bestimmungen muß freilich aufgeräumt werden, und da weiß ich nicht, weshalb Herr Schall keine einheitliche Regelung will, denn die Dienstboten ziehen ja doch schon heute von Provinz zu Provinz, von Land zu Land. Den größten bestehenden Mißständen ist allerdings schon durch da« Bürgerliche Gesetzbuch abgeholfen. Den Antrag Auer lehnen wir ab. Dem Antrag Lenzmann können wir zustimmen, aber ich muß doch davor warnen, die Sache zu übereilen. Wir haben in den letzten Jahren ohnehin schon zu rasch Gesetze gemacht. (Beifall.)
Abg. v. Marquardsen (nl.) erklärt ebenfalls, seine Freunde lehnten den Antrag Auer ab, würden dagegen ohne Bedenken für den Antrag Lenzmann stimmen.
Abg. Rickert (frs. Vg.) spricht für den Antrag Lenzmann unter Hinweis darauf, daß in Preußen allein 19 Gefindeordnungen in Kraft feien.
Abg. Stadthagen fragt in einer Erwiderung Herrn Bachem, der von einer Fortdauer des patriarchalischen Verhältniffe« zwischen Gesinde und Herrschaft gesprochen habe, ob in dem Falle, wo el sich um einen anderen Träger des Namens Bachem gehandelt habe, daS Verhältniß etwa auch ein patriarchalisches gewesen sei. (Rufe: Pfui! Viceprästdent Schmidt macht den Redner daraus aufmerksam, daß er derartige Anspielungen für durchaus unzulässig erklären müsse) Weiter fragt Redner, was er denn eigentlich fo Schlimme! über den verstorbenen Kaiser gesagt haben solle? Die Herren hier sollten doch froh sein, wenn er sie an das Versprechen be« von ihnen angeblich so hochverehrten Kaisers erinnere. (Große Unruhe recht«.)
Präsident Schmidt ruft den Redner dafür zur Ordnung, weil derselbe Mitgliedern des Hauses andere Gesinnungen unterschiebe, als sie selber ausdrücken.
Abg. Stadthagen wiederholt die Aeußerung und wird abermals zur Ordnung gerufen und auf die eventuellen Consequenzen eine« dritten Ordnungsrufes hingewiefen.
Abg. v. Stumm erklärt den Antrag Auer für unannehmbar. Der Antrag Lenzmann fei nur eine Wiederholung dessen, was bet Reichstag schon einmal beschlossen habe.
Abg. Schall hält dem Abg. Stadthagen vor, derselbe habe von einer „wortbrüchigen Hinderung" des Versprechens des verstorbenen Kaisers gesprochen, was das monarchische Gefühl der Eonservattven tief verletzen müsse. Im Uebrigen hätten Stadthagen und Lenzmann al« Uvverheirathete kein Verständniß für die Gesindefrage. (Heiterkeit.)
Abg. Stadthagen bestreitet, von „wortbrüchiger Hinderung eines kaiserlichen Versprechen«" gesprochen zu haben.
Der Antrag Auer wird gegen die Stimmen der Socialdemo- kraten abgelehnt und bann der Antrag Lenzmann angenommen.
Morgen 1 Uhr: Denkmals Vorlage, Schuldentilgungsgesetz. Etat der Zolle und Verbrauchssteuern.
Schluß 5 Uhr.


