Ausgabe 
12.12.1897 Fünftes Blatt
 
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Nr. 292 Fünftes Blatt. Sonntag den 12. December

1897

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Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 10. Dccember 1897.

Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Nach Ver- kündigung neuer Einläufe und BcrichtSanzeigen tritt die Kammer tu die Berathung der Regierungsvorlage, Der« wtUigung der erforderlichen Mittel für das Hofbauwefeu. Nach Mtttheilung der Großh. Regierung stad d'e vorgesehenen Arbeiten sehr dringliche und sei rS nicht thunlich, die Ausführungen bis zum Abschluß der Berathungen über den Hauptvoranschlag zu verschieben. Gefordert werden für Reparaturen und Unterhaltung der Hofgebäude 82 766 Mk, für Renovtruog deö Großh. RestdenzschloffrS 40000 Mk. Ferner sollen an den beiden Flügeln deS Großh. MarstalleS an der Grafeustraße zwei Pavillons mit Wohnung für 8c* dünstete erbaut werden. ES find hierfür 69000 Mk. und für Erweiterung der Ttallräume 15 900 W. gefordert. Der Ausschuß konnte fich von der Nothwrudigkeit der beiden Bauten nickt überzeugen, dagegen würde der Ausschuß bereit Üin, den Bau von Laufställen zu ermöglichen. Den Bau von GlaShallen zum Waschen der Großh. Wagen lehnt der Ausschuß in seiner Mehrheit ab. Ftnanzmtnister Weber tritt in warmer Weise für den Ban von GlaShallen ein, die im Jatereffe der Menschlichkeit nolhwendig seien. Gegen die Forderung sprechen die Abgg. Hirsch, Ulrich, Köhler u. A. Die Kammer beschließt hierauf, die Angelegenheit vorerst zu vertagen und eine Besichtigung deS HofmarstallS vorzunehmen.

Sine Anfrage der Abgg. David und Haar wegen de» ReligiooSunterrichtS in den Volksschulen zu Mainz war schon früher von der Regierung beantwortet worden,- heute erfolgte die Besprechung derselben. Abg. David führt auS, daß die seit diesem Jahre stattgefundene Einrichtung einer fünften Relig onSstunde in den Volk«schulen za Mainz ein Einbruch in daß bestehende hessische Schulgesetz sei, wie eS rechtlich nicht gestattet ist. Gegen diese-Vorgehen der KreiSschulcommtsfion, die unter der Zustimmung der Re­

gierung die Bestimmung getroffen habe, müffe die Kammer einstimmig Front machen. Redner bespricht dabei den von dem bi «höflichen Ordinariat aufgestellten Unterrichtsplan und stellt fest, daß hier ein vollständiges ungesetzliches Verhältniß eingeriffen sei. Er schildert sodann noch da- Vorgehen der Mainzer Geistlichkeit, um die Kinder zum Besuch deS Gottes- diensteS zu zwingen, da- sich ebenfalls in ungesetzlicher Weise vollzogen habe. Es entspreche ein solches Verfahren nicht dem Geiste des Gesetzes. Sache der Großh. Regierung sei es, hier entscheidend einzugreifen. Thatsache sei eS, daß die Mainzer Volksschulen bis dahin die meisten Repidenten (Sitzenbleiber) aufzuweiseu hatten. Der Grund hierfür sei seiner Ansicht nach die Ueberbürdung der Schüler mit religiösem Memorirftvff. Im Jntereffe des übrigen Lehrstoffe» müffe eine Beseitigung der fünften ReligtonSstunde aogestrebt werden. Abg. v. Brentano weist die Angriffe des Vor* rednerS auf die katholische Kirche mit Entschiedenheit zurück. Seiner Ansicht nach fehlte für die Interpellation jede Ver- anlaffung. Erft mit dem Eintreffen deS Herrn David in Mainz sei Unruhe in die sonst zufriedene Arbeiterbevölkernng gekommen. Die von dem Abg. David vorgebrachten Vorfälle in den Volksschulen seien seiner Ansicht nach Räubergeschichten, die ohne jeden Beweis seien. Er hätte gewiinscht,daß die Regierung auf die Interpellation David eine beffere und zielbewußkere Antwort gegeben hätte wie dies geschehen sei. Geh. Schulrath Eisenhuth erwidert, die Regierung habe die Antwort in dem Sinne ertheilt, wie die Anfrage gestellt worden sei. Von einer Durchbrechung des hessischen Schulgesetzes könne hier keine Rede sein und die Großh. Regierung werde nach wie vor in starker zielbewußter Weise jeden Einbruch in da» hesfische Schulgesetz zurückwetsen. Abg. Ulrich kann nicht begreifen, wie der Abg. v. Brentano dazu kommen könne, in einem Tone, der in der Kammer Gott sei Dank fremd sei, zu reden. Wenn Herr v. Brentano von Räubergeschichten spreche, so möge er doch einmal bet fich selbst Einkehr halten. Der Standpunkt des Herrn Brentano sei ja bekannt. Ihn aber al» den allein seligmachrudeu zu betrachten, halte er doch für eine Anmaßung, die er entschieden zurückwiise.

Dr. David habe in sachlicher und treffender Weise die An­gelegenheit besprochen, und eS sei von Herrn v. Brentano nicht tactvoll gewesen mit solchen Grobheiten, wie e» heute geschehen sei, zu antworten. Der parlamentarische Tact scheine Herrn Brentano völlig abzugrhen. Die vorgebrachten Thatsachen entsprächen der Wahrheit und hätten zu Klagen Veranlaffung gegeben, und Pflicht und Recht des Herrn Dr. David sei es gewesen, die Sache hier zur Sprache zu bringen. Anmaßend sei er aber von einem Abgeordneten, wenn er ein solches Recht bestreiten wolle. Daß es dem Abgeordneten nicht um Aufklärung der Menschheit, sondern um daS Gegentheil zu thun sei, dafür lägen Beweise ge­nügend vor. Auch er hoffe, daß die Regierung stark genug sei, um jeden Einbruch tu daS hessische Schulgesetz mit starker Hand zuiückzuweisen. Abg. Schmitt weift nach, daß die Einrichtung der fünften ReligtonSstunde mit Einverständniß der Schulbehörde und der evangel. Landessynode verfügt Worten sei. Wenn über die Verwendung der fünften Rett* gionSstunde Klage zu führen sei, so möge Wan diese vor die Regierung bringen. Geh. Schulrath Eisenhuth er­läutert noch, in welcher Weise die Zahl der Repidenten in Main- entstanden sei. Die flue uirende Bewegung der Be­völkerung und die Tendenz der Lehrer, die Anforderungen au die Schüler möglichst hoch zu stellen, seien viel mit Schuld an dieser Erscheinung. Er sei aber entschieden dar« nach zu streben, und die Aufgabe der Lehrer, das Gros der VolkSschüler vorwärts zu bringen, wenn auch die Leistungen derselben nur genügende seien. Abg. David bespricht nochmals den Keller'schen Lehrplan und weist nach, daß der­selbe nicht dem Bedürfniß der Bevölkerung Rechnung trage. Damit ist die Sache erledigt.

Abg. Schroeder stellt den Antrag, die RegierungS- Forderung für da» Hofbauwesen an den F.nanzauSschug zurückzuweisen. Graf Oriola wünscht mit Entschiedenheit, daß die Interpellation wegen deS Stockheim-Frankfurter BahubaueS al» erster Gegenstand zur Berathung morgen ge­stellt werde.

Schluß l/,2 Uhr. Morgen 9 Uhr Sitzung.

Städtischer Arbeitsnachweis Gießen.

Garteuftraste 3.

«»gebot bei «rMtnefemte t 1 Bäcker, 1 Schriftsetzer, 1 Bau schlosser, 1 Schuhmacher, 1 Schreiner, 1 Krankenpflegerin, 8 Taglöhner, 6 Hausburschen, 3 Lauffrauen, 1 Fuhrknecht, 1 Gartenarbetter, 1 Schlofferlehrltng, 2 Dienstmädchen. 1 Eomptorist 1 Schreibgehülfe, 1 Bureaudiener.

Nachfrage der Arbeitgeber r 6 Kessclschmi de, 5 Stemmer, 6 Schlosser, 3 Monteure, 6 Nieter, 3 Vorzetchner, sämmtitch für dauernde u. lohnende Accord» arbeit in ein großes Werk, 1 Drechsler für Dampfdrechsleret, 1 tücht. Buchbinder, 1 tüchtiger Spengler, 2 iücht. Glaser (Rahmenmacher), 1 tücht. Küfer, 1 tücht. Sattler, 1 tücht. Schuhmacher, 1 tücht Schreiner, 1 HauSbursche, i Ackerknicht zu Pferden, 1 Ackerknccht zu Ochsen, 10 Dienstmädchen für Küche und Hausarbetk i Köchin, 1 Beiköchin, 2 Dienstmädchen für laudw. Arbeiten Lehrlinge: 3 Bäcker' 2 Buchbinder, 2 Drechsler, 1 Gärtner, 1 Kupferschmied, 1 Sattler, 3 Schlosser, 2 Schmied, 3 Schneider, 2 Schreiner, 3 Schuhmacher, 1 Setzer, 1 Wagner.

Bekarmmmchrmg.

136 Mark Zinsen aus der Stiftung der dahier verstorbenen Elifa bethe Schmidt sind zu gleichen Thelen an vier bedürftige, unbescholtene, ledige, in Gießen lebende Dienstmädchen im Alter von über 50 Jahren, und an vier arme Wittwen aus Gießen, nach der Auswahl des Stadt« Vorstandes zu vergeben. Anmeldungen zum Bezüge derselben haben bis zum 1. Januar 1898 unter Beibringung des erforderlichen Nachwei es bei dem Armenamt Zimmer Nr. 2 zu geschehen.

Gießen, den 7. December 1897.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_______________________I. V.: Wolff._____________ 11268

Bekanntmachung.

Verkauf von Bauplätzen.

Der städtische Bauplatz Ecke der Hofmann» und Crednerstraße, sowie der daneben in der Crednerstraße gelegene Bauplatz sollen auf dem Wege schriftlichen Angebots an den Meistbietenden verkauft werden.

Plan und Bedingungen sind auf dem Stadtbauamt einzusehen, Ge­bote bis spätestens Montag den 20. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, verschlossen bei uns einzureichen.

Gießen, den 10. December 1897.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. 11282

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August Schlefsinger,

Ostanlage 4u.

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