Ausgabe 
8.8.1897 Drittes Blatt
 
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Ur. 184 Drittes Blatt. Sonntag den 8. August_________________

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Kirtzener ^«reiger erjcheint täglich, aalt Ausnahme be» MontagL.

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für b« frigcRbtn Tag erfcheinenben Nummer bi» Corrn. 10 Uhr.

Alle «nnoncen.Bureaux be» In- unb Au»lanbe» nehm« Anzeigen für benGießener Anzeiger" entgegen.

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Ansprüche verantwortlich.

Die Eigenthümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer an der bisherigen bezw. der gewöhn« - licheu abweichenden Art der Bewirthschaftung die Genehmigung ÄeS Unternehmers eiuholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Werth des Geländes erhöht worden ist.

Räumt der Eigenthümer einem Anderen von dem Zeit, punkt der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung deS Unternehmers ein, »so steht jenem Anderen eine besondere Entschädigung nicht zu.

Einwendungen gegen den Plan bei Meidung deS AuSschlusies und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung, Erklärung auf die angebotene, und den aufgelegten Ver. zeichntfien ersichtliche Entschädigungssumme bei Mei« düng der Unterstellung der Annahme des Angebotes, Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Mei­dung des Ausschlusses mit solchen,

Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bet Meidung des AuSschlusies mit solchen, Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Jutereffe zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig find, etwaige noch unbekannte Rechte oder Ansprüche an die zu enteignenden Grundstücke

; obenerwähnten Termin vorzubrtngen.

ES wird dies mit dem Ausügeu zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß obiger Antrag nebst den betreffenden Gelände. erwerbSplänen u. s. w. in der Zeit vom 12. August bis 26. August I. I. (einschließlich) auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim zu Jedermanns Einsicht offen liegen.

Zugleich wird zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen Tagfahrt vor der Localcommission auf Moutag deu 30. August l. I, Vormittags 8 Uhr, eventuell auch noch am folgenden Tage im Rathhause zu Heuchelheim anberauwt.

Die Eigenthümer, Pächter, Miether und sonstige an den abzutretenden Grundstücken persönlich Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Betheiligten werden aufgefordert:

Cotoles unb provinzielles.

Gießen, den 7. August 1897.

Die Signale für Infanterie und Kavallerie, die eine theilwetse Umänderung und Ergänzung erfahren haben, find, nach einer Mittheilung derN. H. DolkSbl.", soeben au die Truppentheile verausgabt worden und gelangen in der veränderten Nottrung zum ersten Male bet den dies« jährigen Manövern zur allgemeinen Anwendung. Neu hinzu« getreten ist das SignalStraße frei", wonach die marschi- renden Truppen gemäß der Felddtenstordnung die linke Hälfte der Straße frei zu machen haben, und das SignalAbrücken", worauf die Truppen nach Schluß des Manövers bezw. der Felddtenstübung ohne Weiteres in ihre Quartiere oder sonstige Bestimmungsorte abrücken. Auch ein neues, für alle Waffen, gattungen gültiges Signal für Alarm wurde eingeführt und die ebenfalls für alle Waffen gültigen Signale für Adjutantenruf und Feuerlärm abgeändert. Da» früher übliche Signal, das Ganze sammeln, wird als Alarmsignal nicht mehr gebraucht.

Zur Belehrung für Dieustboten. Die hefftsche Ge- sindeordnung bestimmt in Artikel 14, Abs. 2., daß die ein« fettige Aushebung des BertragSverhältnisieS vor Ablauf der Dienstzeit nur aus wichtigen Gründen statthaft ist und überläßt die Beurteilung der letzteren dem richterlichen Er- meffeu, selbst in den unter Art. 16 daselbst zu Gunsten der Dienstboten ausgeführten Fällen- nirgends ist aber Krankheit der Herrschaft als Grund vorzeitigen DieustaustritteS erwähnt. So wurde beispielsweise vor einiger Zeit von dem Großh. Oberlandesgerichte Darmstadt die in den Vor. iustauzen erfolgte Bestrafung eines Dienstmädchens be- stätigt, welches wegen epileptischer Krampfanfälle ihrer Herrin verfrüht bezw. vor Ablauf der Kündiguugszeit auS dem Dienste ging und dieserhalb angezeigt wurde.

Grüuberg, 6. August. Da- Mitleid der Paffanten erregte gestern Mittag ein Pferd, welche- wohl infolge der großen Hitze an der Alsfelder Brücke zusammengestürzt war. Nachdem demselben tüchtig Wasier gereicht worden war, erholte e- sich rasch wieder, und der geängstigte Fuhrmann konnte die Fahrt fortsetzen. Ob der Unfall nicht hätte ver. mieden werden können, wenn daS arme Thier rechtzeitig ge» tränkt worden wäre! (ES giebt leider noch viele Fuhr­leute, welche von der Nothwendigkeit, ihren Zugthieren öfter Waffer zu reichen, nicht zu überzeugen find. Gerade bei den Pferden macht sich, auch ohne daß die Hitze ihren höchsten Grad erreicht, daS Bedürfniß nach Wasier oft fühlbar.)

AlSfeld, 3. August. Das Gauner wes en treibt in unserer Stadt die wunderlichsten Blüthen. In der Sonntag, nacht brachen Diebe in verschiedene Wohnungen an der Rom. röder Landstraße ein und entwendeten bet einem Wirthe ca. 20 Mk. baares Geld, sowie anderwärts Schmuckgegen. stände, Kleidungsstücke rc. Obgleich bereits mehrere Ver. Haftungen vorgenommen wurden, sind die Spitzbuben noch nicht ermittelt. Ein in einem hiesigen Gasthof abgeftiegener

Wenn dritte Personen al- dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bet der Enteignung detheiligt find, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zustellung der Be­kanntmachung un- bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese

Herr anscheinend ein Reisender hatte am anderen Morgen zu früher Stunde dem Kellner einen Gepäckschein übergeben mit der Weisung, er selbst werde Tag- über in Geschäften abwesend sein und mau möge ihm bis zum Abend sein Gepäckstück vom Bahuhof besorgen. Der Fremde ging und kehrt nimmer wieder. Daö Gepäckstück wurde auf Grund de- Scheins am Bahnhof prompt au-geliefert, und als sein Herr weder am Abend noch am folgenden Morgen sich seiner erinnerte, beschloß man, eS zweck- Feststellung der Personalien des Fremden einer eingehenden Durchsicht zu unterziehen. Als die es umgebende Papierhülle fiel, glotzte im wahren Sinn deS Worte- der UntersuchungScommtsfiou ein Holzklotz von ansehnlichen Dimensionen entgegen. Ver­blüffung und Entrüstung waren groß und mau überant« wortete deu Gegenstand de- DerdrusieS dem Feuertod. Sein früherer Besitzer dürfte schwerlich nachträgliche Ansprüche geltend machen.

Mainz, 6. August. Auf Einladung des Reichstags« abgeordueten für den Wahlkreis Mainz Oppenheim, Herrn Dr. Schmitt, fand heute Vormittag hier eine gut besuchte Versammlung von Jnteresieuten des Weinbaues und des Weiuhaudels statt, um eine eventuelle Abänderung de« WeingesetzeS von 20. April 1892 zu besprechen. Da e- fich um keine Parteifrage, sondern nur um wichtige wirth- schaftliche Jnteresien handelte, waren alle in dem obenge- nannten Wahlkreise bestehenden Fractionen vertreten. Den Vorsitz führte Landtagsabgeordneter W e ruh er-Nierstein. RetchStagSabgeordueter Dr. Schmitt führte als Referent zunächst die Vorgänge in der Petitionscommisiion deS Reichs­tages wegen Abänderung des WeingesetzeS an, dabet hervor­hebend, daß alle die aus den verschiedenen weinbautreibendeu Gegenden eingelaufenen Petitionen in dem Gedanken gipfelten, die Fabrikation von Kunstwetu zu erschweren oder zu bet' bieten und die Verbefferung deS Weines (Zuckern) unter Eoutrole zu stellen. Der Winzersland werde durch die Fabri­kation von Wein und die Einführung italienischer Rothweiue zum Verschnitt mit unseren Weißweinen schwer geschädigt und kein Gesetz schütze ihn vor diesem unlauteren Wettbewerb. Nachdem Dr. Schmitt noch daS Verlangen ausgedrückt, daß die Weinpanscherei nicht mit Geld-, sondern mit Freiheits­strafen und ConfiSctrung deS gefälschten Weines belegt werde, stellte er folgende Punkte zur Dircuffion: 1. Soll eine Be- steuerung oder ein Verbot der Fabrikation des Kunstwetne» herbetgeführr werden? 2. Ist der Verschnitt ausländischer Rothweine mit deutschen Weißweinen zu gestatten, und 3. darf die Verzuckerung in beschränkter oder unbeschränkter Zeit vor­genommen werden und soll darüber event. eine Eontrole von der OrtSbehörde geführt werden? In der sich au diese Punkte knüpfenden sehr ausführlichen Discusiton kamen bte sich theilweise widerstreitenden Ansichten des Weinbaues und deS Weinhandels zum Ausdruck und zwar nach der Richtung, daß der reelle Handel wie auch der reelle Weinbau eine Aenderung der heutigen Gesetzgebung für nothwendig erachte. Schließlich einigte man sich zu folgender Resolution, welche der Abgeordnete Dr. Schmitt im Reichstag vertreten wird : Die Fabrikation von Kunstwein, sowie der Verschnitt aus- ländischer, besonders italienischer Rothweine mit deutschen Weißweinen ist verboten. Die Verzuckerung muß spätestens bis zum 15. December au der betreffenden CreScenz des Jahres beendet sein, steht unter Aufsicht der Ortsbehörde und darf keine Vermehrung deS geernteten Naturweines von mehr als 15 pCt. ergeben." Da diese Beschlüffe so ziemlich identisch mit den Beschlüffen der Majorität der Petitious- commifftou im Reichstage find, so erhofft man damit eine Einigung der Jnteresieuten aller deutschen Gaue und einen großen Vortheil für deu Winzerstand herbeizusühren.

Mainz. 6. August. Ungeachtet aller Mahnungen ver- suchte heute Morgen wieder eine MetzgerSfrau mit Petroleum ein Herdfeuer anzuzünden, wobei die Kanne explodirte und sich die Frau derart verbrannte, daß wenig Hoff, nung vorhanden, sie am Leben zu erhalten.

Schiff-nachrichten.

Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten C«rl LooS und I. M. Schulhof.

Bremen, 5. August. sPer transallantischen Telegr^h.l Der Poftdmnpfer Oldenburg. Capt. H. Gathemann, vom Noro- deutschm Lloyd in Bremen, ist gestern 11 Uhr Vormittags wohl­behalten in Baltimore angekommen. 1

Bremen, 5. August. sPer tr-mS<ttlantischen

Der Schnelldampfer Saale, Capt. B. Blanke, vom NorddmUch« Lloyd in Bremen, ist gestern 4 Uhr Nachmittag« wohlbehauen m N^B r em^n^^August. IPer transatlantischen ^^grcwh.) Der Doppelschraubenpostdampfer Bremen,

Nordd. Lloyd in Bremen, ist heute 5 Uhr Morgens woylveyaueu in Newyork «»gekommen.

Bekanntmachung, betreffend Grunderwerb zum Bau der schmalspurigen Eisen« bahn von Gießen nach Bieber.

Seiten« der Allgemeinen Deutschen Kleinbahn - Gesell« ,chaft, Actiengesellschaft in Berlin, ist in Gemäßheit des Art. 22 des Gesetze- vom 26. Juli 1884 Antrag auf Ein­leitung des Enteignung-verfahren- bezüglich der nachstehend bezeichneten Grundstücke tu deu aufgeführten Gemarkungen gestellt worden:

1. Gemarkung Gießen:

Flur XHI. Nr. 558-/. 569710- 6602/, 56P/10, 562/10, 564, 565-/,<». 5702/10, 57P/10, 5722/10, 574-/io, 5752/10, 578V10/ 579710- 582-/io, 5832/io- 584, 585, 594, 595, 596, 597, 599, 6057 606710 6O7-/io 6107,o, 61P/10, 6127,o, 6777,0. 678-/,o> 679/,0, 6807,0, 675, 674, 671, 670, 669, 666, 665, 664, 662, 658, 657, 656, 655, 652,

650, 651, 649, 648, 647«/10, 647»/,0, 641, 642, 640, 640a, 643, 6347,0» 639710, 632, 633, 630, 631, 629, 628, 627;

Nr. 341 y10, 342V,o, 339Vt0' 3407,g.

2. Gemarkung Heuchelheim:

Nr. 416, 474, 475, 476, 414, 415, 477, 478, 479, 480, 496, 481, 497;

Nr. 478/$, 480,5, 481 5, 482..,;

Nr. 451, 452, 453, 454, 455, 261, 456, 263,5, 264 5, 280d, 281, 286, 287,,;

Nr. l,i, 4d, 5 u. 6,1, 7, 8, 9, 11, 12, 13.

In dem Termin, Moutag, deu 30. August l. I , wird zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit ihr zusammenhängenden Fragen verhandelt werden.

Falls die Betheiltgten, Unternehmer und Eigenthümer bis zum 16. August l. I. der Commission keine Sach­verständigen bezeichnen, werden dieselben von der Local« commisfiou ernannt werden.

Die Eigenthümer der zu enteignenden Grundstücke werden endlich aufgesordert, bis zum 16. August l. I. ein nicht betheiligteS Ort-vorstandSmitglted aus einer der zwei be« theiligten Gemeinden Heuchelheim und Gießen zu bezeichnen, welches nach Art. 31 Ziffer 4 des Gesetzes vom 26. Juli 1884 der Commission auzugehören hat. Dieses Mitglied haben die Eigenthümer gemeinschaftlich durch Wahl zu bestimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet da- LooS. Kommen die Eigenthümer dieser Aufforderung bis zu dem bestimmten Termin nicht nach, so wird daS CommissiouSmitglied durch den Vorsitzenden der Commission ernannt werden.

Gießen, 6. August 1897.

GroßherzogltcheS Kreisamt Gießen.

I. D.

Dr. Wagner.

Gefunden: 1 Brosche, 1 Strohhut, 1 Taschenmesser, 1 Paar Lederhandschuhe, 2 einzelne Handschuhe, 1 Hut, 1 Spazierstock, 3 Schraubenzieher, 1 Peitsche und 2 Paar Einleg-Sohlen.

Gießen, den 7. August 1897.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.