sei für den mittleren und kleineren Besitzer die Errichtung von örtlichen Verkaufsgenoffenschaften gedacht. Der mit diesem Projecte verbundene Zweck könne aber nur erreicht werden, wenn der einzelne Landwirth sein specielle- Eigen- thumsrecht an dem gelieferten Getreide aufgebe und dafür das Recht auf einem dem Werthe entsprechenden Antheil der Lagerbestände erhalte, wenn ferner die mit dem Lagerhaus verbundene Verkaufsgenoffenschaft frei über das Lager Der fügen und zu jeder Zeit dasselbe verkaufen könne, ohne die Zustimmung der Eigentümer einholen zu müssen.
Als weitere Vortheile einer derartigen Organisation wurden bezeichnet: Die Möglichkeit zu gewährenden Darlehens auf das in dem Lagerhaus lagernde Getreide; Erzielung von vorzüglichem Saatgetreide und Regulirung der Preise durch Zurückhaltung des Angebots, sowie Abgabe nach Maßgabe des sich fühlbar machenden wirklichen Bedürfnisses. Dem Anträge an die Regierung war eine statistische Zusammenstellung der im Großherzogthum in Betracht kommenden Quantitäten Brotgetreide, Gerste und Hafer beigefügt und würden darnach im Jahre 1894 (einem allerdings günstigen Erntejahre) für Verkaufszwecke zur Verfügung gestanden haben:
Brotgetreide.
In Starkenburg . . . 360,000 Centner
n Oberhessen . . . 1,070,000 „
„ Rheinhessen . . . 730,000 „
Großherzogthum Hessen: 2,160,000 Centner Gerste.
In Starkenburg . . . 520,000 Centner
„ Oberheffen . . . 610,000 „
„ Rheinhessen . . . 1,050,000
Großherzogthum Hessen: 2,180,000 Centner.
In Erwägung jedoch, daß die Landwirthschaft die bedeutenden Kosten für derartige Lagerhäuser nicht aufzubringen vermöge, ersuchte der Landesausschuß der hessischen landwirth- schaftlichen Vereine die Regierung, in das Staatsbudget für 1897/1900 einen außerordentlichen einmaligen Posten von 100,000 Mk. für die Errichtung von Lagerhäusern im Groß- herzogthum einzusetzen. Die erbauten Lagerhäuser wären gegen eine billige Pacht den genossenschaftlichen Organisationen zur Verfügung zu stellen. Die Regierung hat jedoch bei Aufstellung des Etats dem Wunsche keine Folge gegeben und dem Landesausschuß auch nicht mitgetheilt, warum dies nicht geschah.
Da nun inzwischen Preußen dem bewegten Zwecke vier Millionen Mark zur Verfügung gestellt, auch Sachsen, Bayern, Württemberg und Baden Mittel zur Errichtung von Getreidelagerhäusern gewährte, haben eine Anzahl Landtagsabgeord- nete, an deren Spitze Geh. Reg. Rath Haas-Offenbach steht, bei der Zweiten hessischen Ständekammer beantragt: die Regierung zu ermächtigen, zum Zwecke der Erbauung von Korn-Lagerhäusern auf Staatskosten in den dafür geeigneten Landesbezirken einen Betrag von bi» zu 500,000 Mk. aufzuwenden und die hierzu erforderlichen Mittel auf dem Wege des Staatskredits zu beschaffen und soll der genannte Betrag in das Budget für 1897/1900 einzustellen sein.
• * Würzburg. 26. October. Wegen Soldaten- mißhadlungen stand heute der Unteroffizier Matthias Essel de» 2. Fußartillerie-Regiment» in Metz, vor seiner Militärzeit Arbeiter in Freising bei Amberg, vor den Geschworenen. ES waren ihm nicht weniger al» 51 Verbrechen bezw. Vergehen de» Mißbrauch» der Dienstgewalt durch Mißhandlung Untergebener, 10 Vergehen durch Geldborgen, 1 vergehen der Zerstörung von Dievstgegenständen und eine Anzahl Vergehen durch Abhaltung von der Beschwerdrführung und Anlügen der höheren Vorgesetzten zur Last gelegt. Während der RckrutenauSdilduag von 1896/97 ließ er je dreimal in der Woche seine ganze Corporalfchaft in einen kleinen Derschlag kommen- al» alle darin waren, commaudirre er: „Sofort hinan»!" wobei er auf die HinauSeilenden mir der Klopfpeitsche einschlug, ohne Rücksicht, wohin er traf, bloß zu seiner Unterhaltung- ferner ließ er öfter alle Soldaten seine» Zimmer» über einen Schemel springen, wobei er fie mit der Klopfpeitsche in die Kniegelenke, Kopf und Rücken schlug. Nach einiger Zett genügte dem Essel die Klopfpeitsche nicht mehr, weshalb er fich einen daumendicken Rohrstock beilegte und damit die Mißhandlungen ausführte. Der erste, welcher mit dem Stock bearbeitet wurde, hieß Christian Diehl, weshalb Essel diesen Stock Christian nannte und bemerkte: „Wer nicht partrt, muß Bekanntschast mit dem Christian machen". Wer beim Exerzieren einen Fehler machte, muhte fich über einen Schemel legen, und Essel applicirte ihm dann einige Schläge. Später mußte jeder den Schemel gleich mitbringen, damit e» rascher ging. Nacht» im Bett mußten die Soldaten Geschichten erzählen- wer nicht» zu erzählen wußte, dem schüttete Essel einen Becher Wasser auf die Füße, sodaß da» Bett naß wurde. An einem Sonntag im Mai 1897 ließ er seine ganze Corpora!« schäft antreten mit der sechsten Garnitur, worauf er ihnen die Knöpfe am Waffenrock abschnitt und da» Futter auf- trennte, mit dem Befehl, bi» 4 Uhr wieder alle» gefickt zu haben, damit keiner auSgehen konnte. Ferner verlangte er von den Leuten Geschenke an Geld, ließ fich von ihnen in den Wirthschaften die Zeche bezahlen u. s. w. Al» mehrere in den Ofterurlaub gingen, sagte er: „Ihr wißt, wa» ich will, wie ihr euch einstellt, so behandle ich euch, wenn ihr zurückkommt". Al» sie kamen, verlangte er Geld - al» etliche nicht freiwillig etwa» gaben, verzeichnete er Striche auf ein Papier und setzte ganz unten Zahlen darunter- r» mußte nun jeder der sich Weigernden einen Strich wählen und dann die untenstehende Zahl an Geld vorlegrn von 50 Pfg. bi» 5 Mk. Essel sagt öfter: „Wenn euch diese Behandlung nicht recht ist, könnt ihr euch beschweren, da bekommt ihr auch 21 Tage Mittelarrest wie der Becker, der auch wegen unbegründeter Beschwerde diese Strafe erhielt". Ein Soldat
Brcker hatte fich nämlich seinerzeit beschwert, e» wurde ihm jedoch n cht geglaubt, da der au»gezeichnet qualifieirte Unteroffizier Effel leugnete und Zeugen nicht zu finden waren. Becker wurde vom Untergerichte Metz zu 21 Tagen Mittelarrest verurtheilt. Nachdem Untersuchung eingeleitet war, suchte Effel die Soldaten zu bestimmen, dem Comp^guiechef nicht» zu sagen. Essel gesteht die Sache größtentheil» zu und toiC sich bei den Mißhandlungen bloß einen Spaß erlaubt haben. Der StaakSavwalt betonte, daß tu diesem Saale noch kein größerer Fall zur Aburtheiluug gekommen sei. Die Zeitungen hätten gesagt, daß die Soldatenmißhand» lungeu jetzt vor da» Mtlitärunrergericht verwiesen würden und daher nicht mehr an die Oeffevtlichkeit gelangten; da» sei nicht der Fall, vielmehr hätten sich die Mißhandlungen erfreultcherweise gemindert. Er geißelte dann scharf da» Gebaren de» Effel und beantragte die Bejahung sämmlicher Schuldfragen. Den Geschworenen wurden 63 Fragen vorgelegt, die sämmtltch bejaht wurden, worauf der Staatsanwalt 3 Jahre Gefängniß und Degra dation beantragte. Da« Urtheil lautete auf 3 Jahre Gefängniß und Degradation. (Fränk. Curier.)
• Berlin, 5. November. Den „Berl. Pol. Nachr." zufolge bestätigt e» fich, daß die Regierung entschlossen ist, die Theilnahme österreichischer Abgeordneter an der seitens de» Alldeutschen Verbände» sür den 12. November hier geplanten Kundgebung zu Gunsten der Deutschen in Oesterreich zu verhindern. Beim Spracheaftreit handelt es fich um eine innere Angelegenheit Oesterreich» und müsse eine Einmischung als überaus mißlich bezeichnet werden.
* Bremer Lebeurverfichernuglbauk. Die verfloffenen zehn Monate des gegenwärtigen Rechnungsjahres brachten der Bremer LebenSoerficherungSbank 3940 Anträge mit einer VerficherungSsumme von 11,795,700 Mk., während in derselben Zeit des Vorjahre« 3558 Anträge mit 10,000,850 Mk ein gingen. An dem diesjährigen Resultat ist der Monat October mit 434 Anträgen, welche eine VerficherungSsumme von 1,326,000 Mk. repräsentiren, bethriligt.
* • Ein Hermannsdenkmal in den Bereinigten Staaten. Am 25. September ist in der von deutschen Turnern in Minnesota gegründeten Stadt Neu-Ulm dem EheruLkerfürsten Hermann ein stattliches Denkmal geweiht worden. Es ragt auf einer steilen, westlich von Neu-Ulm gelegenen WaldeShöhe empor und erinnert in seiner Architektur stark an da- berühmte Hermannsdenkmal deS Teutoburger Waldes. Es zerfällt bet einer Gesammthöhe von 34 Meter in drei Theile: einen massiven Unterbau, der eine Bibliothek und ein Museum enthalten soll- eine auf dem Unterbau errichtete Säulenhalle und eine Kuppel mit dem Staodbilde. Das letztere, au« Kupfer getrieben, mißt vom Sockel bis zur Schwertspitze 9$/a Meter. Dir Äesammtkosten des Denkmals betrugen 20000 Dollar», die zum größten Theil von den Hermann-Söhnen aufgebracht wurden, einem im Jahre 1840 in New-Uork gegründeten, ausschließlich deutschen Orden, der sich über die ganzen Vereinigten Staaten ver breitete und gegenwärtig über 500 Logen mit 33000 Mit gliedern besitzt. Der Zweck deS Verbandes besteht in der Wahrung der Interessen der Deutschen in Amerika, in gegenseitigem Schutz und in der Aufrech'erhaltung, Pflege und Förderung deutscher Sitte, deutscher Sprache und deutschen Wissen». Da» Panier de« Ordens trägt die alten Farben der vierziger Jahre: schwarz roth-gold. Erwähnt zu werden verdient, daß das ganze Hermannsdenkmal rin Werk deutscher Hände ist. Der Archit ct Julius Berndt entwarf den Plan und legte das Fundament- eine deutsche Firma in Milwaukee lieferte die Stahl und Eisenarbeit, während der Oberbau von einem deutschen Unternehmer ia St. Paul hergestellt wurde. Der Einweisung des Denkmals wohnten gegen 15000 aaß ollen Theilen von Minnesota berbeigeströmte Deutsche bei. In dem Feftzuge besanden sich folgende historische Gruppen: Germanische Jünglinge, Hermann der EheruS- ker mit Gefolge, Vater Rhein, Kaiser RothbartS Erwachen, Vater Jahn, Germania, Columbia. In der Festrede hob der Großpräsident der Hermann-Söhne die Zwecke und Ziele de» Bundes hervor. Seine ganzen Bestrebungen feien damit anSgedrückt, daß der Orden fich nach jenem großen deutschen CheruSkerfürsten nenne. Wie er ein Einiger der deutschen Stämme gewesen und die Feinde Deutschlands vernichtet habe, so wolle der Orden die in Amerika zerstreuten Angehörigen deutscher Stämme zusammensassen und gegen die Uebergriffe der Nativisten und Fremdenhaffer schützen. Zudem habe der Bund die Verpflichtung übernommen, deutsche Sitten, Ideale und Sprache zu hegen und in diesem Lande einzu- bürgern.
• Der „Dorfzettung" wird geschrieben: Wie der Vogelfang und Vogelhandel auf dem Thüringer Walde riesige Ausdehnung angenommen hat, ersteht man mit Schrecken, wenn man die „Geflügelbörse" zur Hand nimmt. Da offe- litt ein Herr au« Steinach im Herzogthum Meiningen in der letzten Nummer obiger Zeitung: Buchfinken, Dutzend 3 Mk., rothe Hänflinge, Dutzend 9 Mk, Stieglitze, Dutzend 12 Mk., Feldlerchen, Dutzend 6 Mk., Schwarzdrosseln, Stück 3 Mk., Burtdroffeln, Stück 3 Mk, bei Abnahme von hundert Stück billiger. Tin Gärtnere.besitzet zu Sonneberg i. Thür, offerirt Singvögel, als: Ze>fige, Buchfinken, Gold- ammern, Grünfinken, Meisen pro Stück 1 Mk, Rothkehlchen, 3 Mk., Schwarzplatten 5 Mk., Singbrosseln 5 Mk und Amseln 5 Mk. Diese Vögel find längere Zeit eivgesavgev und von dem Besitzer in Käfigen eingesperrt und anö Zimmer gewöhnt worden u. f. w. Sollte e» denn im Herzogthum Meiningen nicht möglich sein, diesem gräßlichen Unfug von Vogelfang und Vogrlhandel durch eine geeignete Verordnung ein Ende zu machen? Auch im Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt soll der Fang der Singvögel und der Handel mit denselben stark vertrieben werden. Mit großem Bedauern muß e» aber einen jeden Thierschützer erfüllen, wenn die Dohneostiege und Vogelherde staatlich gewissermaßen con- eeifionirt find, indem die genannten Institutionen pachtweise
vergeben werden und der Ertrag diese« Bogelmass-nmorde» in die Staatskasse fließt. Diese Einrichtang toll ia ewigen thüringischen Staaten wirklich zu Reckt bestehen. Ist da» nicht elo Uebelstand, der im Interesse de« Vogelschutz » von Seiten der Landtage in eingehende Erwägung zn ziehen und den betreffenden Regierungen zur Abstellung zu empfehlen wäre?
• Fahrräder „bU Mnfik" find das Neueste für den „Sport der Sporte". Nachdem vor Kurzem vor der Polizei- behö.de die neuen in Hamburg gebauten Fahrrad Musikwerke „Troubadour" daraufhin einer Prüfung unterzogen wurden, ob eine Belästigung de» Straßenverkehrs durch den Gebrauch der Neuheit entstehe — die Frage fiel verneinend aus — hat dieser Tage in Hamburg vor Sportleuten und Journalisten eine öffentliche Probe des „Troubadour" statt- gefunden. DaS neue auf der Lenkstange anzubringende, compendtöse Musikwerk (für das schon etwa 500 „Piecen", jede auf auswechselbarer Metallplatte, vorliegen) wird vom Vorderrad aus gedreht, kann auSge chaltet werden und gestattet den mufikalischen Bortrog bis zu einer Fahrtleistung von 15 Kilometer die Stunde - ein gleichfalls vorhandener Cycloweter ermöglicht die Regulirung deS Tempos. Welche Aussichten für Einzelfahrer, für Clubs und ganz besonders „gemischte" Clubs! Sieben P öcen — «eist Walzer, Lieder und Märsche — sind in jedem Apparat unterzubringen.
* Alle Postkarten, welche irgendwie deuisch-nationale Gesinnung bekunden, werden von der österreichischen Post nicht befördert. Kürzlich hat sogar da« Postamt zu Reichenberg in Böhmen eine Postkarte mit dem Bildniß Bismarcks zurückgewiesen und dabei bemerkt: „Anabsevdbar. DaS Anbringen von Porträts auf den Postkarten ist nicht statthaft". — ES unterliegt gar keinem Zweifel, daß die czechischen Beamten, wie sie leider in der österreichischen Poftverwaltung überwiegen, Postkarten etwa mit dem Bilde eines panslavistischen Agitators oder emeS franzöfischen Republikaners unbedenklich befördern würden.
• Schönheit oder Rohm? Welche» von beiden dürfte für eine Frau wünschenSwerther sein? Mit dieser Frage beschäftigte fich kürzlich ein Londoner Journalist. Um die Meinung geistvoller Frau:u über diefeS Thema zu erfahren, besuchte er vier der bekanntesten englischen Schriftstellerinnen, die sämwtlich nicht über große Schönheit zu klagen haben. Die Damen sind jedoch, jede in ihrer Art, so bf» rühmt, daß man, ohne fie zu beleidigen, die heikle Frage nn sie richten durfte, ob sie lieber schön sein möchten als talentvoll. Die Antworten wurden ohne Besinnen wie folgt ge- geben: Nr. 1 sagte: „Ich würde entschieden der Berühmtheit die Schönheit vorgezogen haben, denn eine schöne Frau kann mit einem einzigen Blick die ganze Welt zu ihren Füßin zwingen." Nr. 2 antwortete: „Schönheit ist wünschen«- weither al» alles Andere, da der Mantel der Schönheit selbst schöner ist al« der der Barmherzigkeit. Er bedeckt gl- sellschastliche „gaucheries“, Unwissenheit, ja sogar jeden Grad von Dummheit." Nr. 3 erwiderte, daß sie freudig ihre Be- rühmtheit für ein schöne« Gesicht hingeden würde, denn Ruhm, Reichthum, Glück, Anbetung, eine hervorragende Stellung n der Gesellschaft — Alle» erlangt die Frau, die schön ist. Nr. 4 wich in ihrer Meinung nicht viel von den Anderen ab. Sie behauptete, daß Schönheit sür die Frau Geld bedeute. Da« Talent wird in den meisten Fällen erst dann anerkannt, wenn eS zum Genießen deS etwaigen Ruhmes zu spät 'ft — Schönheit dagegen fiader gleich ihren Tribut. Selbst die geistreichsten Männer wenden fich nur zu oft von der ebenfalls geistreichen Frau ab, um der Schönheit avbeiend zu Füßen zn sinken.
Univcrfitäts - Nachrichten.
Berlin, 5 November. Wie die .Kreuzztg." erfährt, haben die Verhandlungen deS CultuSministerS mti b m Professor der Theologie, Dr. Schlatter, fein Bleiben an der hiesigen Universität zu ermöglichen, zu keinem Resultat geführt. Dr. Schlatter wird dem Rufe nach Tübingen zu Ostern k. I. folgen.
Literatur und Nun st.
Je näher der Zeitpunkt heranrückt, mit dem daS Bürgerliche Gesetzbuch rkchtsk Lfttg wird, desto dringender tritt auch an die Bewohner des Deutschen Reiches die Pflicht, sich mit dem Inhalt und Geist des neuen Geietzes vc> traut zu machen. Die Bedeutung, welche diesem nationalen EinheitSwerke für olle Volks und BerufSkreise, für jeden Einzelnen, maa er einer GefellfchaftSschichte angehören, welcher er will, zukommt, ist so fchwerwiegend, daß eine Hervotkehrung der selben hier alS überflüssig erscheinen darf. — Mebr geboten dünkt unS, von maßgebenden Seiten auS das Latevpublikum zu ermuntern, sich daS Mittel zu erwerben, durch welches allein nur e» möglich ist, den wichtigen und werthvollen Inhalt des B. G. B. zum Gemeingut des Volkes zu erweitern, nämlich Vnech •ittfld)! in bet Buch selbst. Unter den mannigfach n Formen, in denen da» Bürgerl. Gesetzbuch tm Buchhandel erschienen ist. nimmt: „Das Bürgerliche Gesetzbuch für ba# deutsche Volk", erläutert von Juftizratb Dr. ft. Reatz (Verlag von Emil Roth in Gießen, (Preis brach. Mk. 6.—, in elegantem Veimnbanb Mk. 7,50) einen Hohen Rang ein, und ist, wie kein andere« ihm ähnliche« Werk, hervorragend geeignet, Jedermann, der lesen kann, in da« Veiständniß des Gesetzbuches einzuwethen. Der Verfasser führt in seiner Bearbeitung mit rühmlicher Einfachheit, Marheit und (Vernein Verständlichkeit den Laien so trefflich und in so interessanter Art in den Geist und Inhalt des Buches ein, daß es nur ein Vergnügen bietet, sich mit einer sonst an und für sich fo Nocken, n Materie zu beschäftigen. Ebenso ist aber auch daS Werk von Selten berufener Beurth iler von den glänzenbsten Zeugnissen für feinen Zweck begleitet. Wenn e« nun schon für bas gesammte Laienthum tm Deutschen Reiche geboten ist, sich in ausreichenden Besitz der Kenntniß be» B. G. B. zu setzen, so wird dies aber zur unabweiSlichen Nothwendigkeil für alle diejenigen Laien (Nichtjuriften), bU ei« öffentliches timt in Staat oder Gemeinde bekleiden, von welchem Wernen oder Grad es auch immer sein mag; sie würden in Verleugnung dieser Pflicht in bald vorkommenden Fällen die beschämende Erfahrung machen müssen, daß kein deutscher Bürger, kein in einem öffentlichen Amt befindlicher Deutscher auf daS Prädicat eine« Vollbürgers Anspruch erbeben kann, der nicht mit dem B. G. B. vertraut ist. Von diesen Gesichtspunkten au6 wünschen wir dem Werke von Sleatz die größtmöglichste Derdreilung. Da dasselbe von dauerndem u. d bleibendem Werthe ist und auch durch seine solide und prachtvolle Ausstattung auf jedem Büchertisch, in jeder kleinen ober größeren Bibliothek eine Zierde bildet, so steht der unbedeutende Geldaufwand dafür in gar keinem Lerhältnitz zu dem geiftigen und materiellen Gewinn, den es seinem Besitzer darbietet. p . . . .


