Nr. 284
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener ^NmittenStLIIer werden dem Anzeiger wdchentlich dreimal beigelegu
Erstes Blatt Freitag den 3. December
1897
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
vierteljähriger ASonnemcnlspreiSt» 2 Mark 20 Pfg. miS vringerlohn.
Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Kchnlftraße Ar.^- Fernsprecher 51.
Amts- und Anzeigeblntt für den Kreis Giefzeir.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
chratisöeikage: Gießener JamikienötäLLer.
Alle Annoncen-Bureaux deS In« und Auslandes nehme» < Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- mtgeg*.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Betr.: Schießübungen.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenatniß gebracht, daß da» 1., 2. und 3. Bataillon de» Infanterie Regiments Kaiser Wilhelm am 7., 8., 9., 10. und 11. l. MtS., Morgens von 930bid Nachmittags 330 Uhr Schietz- übungeu mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Alteu-Buseck, Großen-Bnseck, Beuern, Climbach, Treis a. d. Lda., Mainzlar «ud Dau- briugeu abhalteu wird und daß dieses Gelände durch Posten abgesperrt werden wird.
Die Straßen TreiS a. d. Lda., Mainzlar, Daubringeu und die Straße Alteu-Buseck, Großeu- Buseck, Beuern, Allertshausen sind ungefährdet. Die Straße Alteu-Buseck—Daubringeu wird für Freitag deu IO. und Samstag den 11. December gesperrt, aber uur iu deu augegebeueu Stunden.
Gießen, am 2. Drcemder 1897.
Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Gagern.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Alteu-Buseck, Allertshausen, Beuern, Climbach, Daubringeu, Großen-Buseck, Mainzlar und Treis a. d. Lda.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise veröffentlichen und vor dem Betreten de» abgesperrten Gelände» warnen und insbesondere darauf Hinweisen, daß an den betreffenden Tagen sich keine Holzarbeiter und Holzsammler in den grsährdeten Waldungen aufhalten dürfen.
v. Gagern.
Bekanntmachung, betr.: Ernennung von Vertrauensmännern der Berufs- genoffenschaften.
ES wird zur öffentlichen Kenntntß gebracht, daß
1. zum Vorsitzenden des Vorstände» der Nahrungsmittel Jadustrie-BerufSgenoffenschast Herr Max Henniger, Teig-vaarenfabrikant in Neuwechrnsee bet Berlin,
2. Zu Bertrau-nSmävnern
1. Herr Carl Kadeu in Firma Franz Kaden, Nudelfabrik in Mainz,
2. Herr Joh. Braun, Conserveofabrik io Pfeddersheim für den 22. Bezirk (Großherzogthum Hessen) bestellt worden sind.
Gießen, den 29. November 1897.
Grobherzogliches Kret-amt Gießen, v. Gagern.
Gießen, den 29. November 1897.
Betr. : Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen cm Grotzherzogliches Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des «reifes.
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Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie auf Grund des § 54 de» Unfallverficherung»- gesetze» vom 6. Juli 1884 hierdurch an, die Benachrichtigung über die Einleitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern der Nahrungsmittel Industrie BerufSgenoffenschaft eingetretenen Unfälle an deu genannten Vertrauensmann, beziehungsweise deffen Stellvertreter zu richten.
____________v. Gagern.___________________
Gießen, den 2. December 1897.
Betr.: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Falle einer Mobilmachung.
Die
Großh. Kreis-SchukommtsSon Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen die Lehrer oder Schulvrrwalter einklassiger Schulen, welche militärpflichtig find, darauf aufmerksam wachen, daß Gesuche um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung innerhalb 8 Tagen bei uns etnzuretchen find. Später einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Ja den Gesuchen ist anzugeben:
1) Civtlstrllung,
2) Bor- und Zunamen,
3) Militärcharge und Truppengattung,
4) Genaue Angabe de» Truppentheil», Regiment, s Compagnie rc., bei welchem der Eintritt erfolgt ■ und Datnm des letzteren,
5) Bezirk de» Landwehrbataillous.
Bet Lehrern oder Schulverwaltern, welche bereit» früher bei uns reclamirt haben, bedarf e» keiner Meldnng.
Abwesende Lehrer oder Schulverwalter, die als alleinstehende Lehrer zur Reclamation berechtigt find, wollen Sie sofort benachrichtigen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
Obstbau-Bersammluugeo betreffend.
Der Obstbautechniker des Oberhesfischen Obstbauvereins Herr Metz aus Friedberg beabsichtigt, die nachfolgend ver- zeichnete Orte de» Kreises Gießen zu besuchen und Vorträge über Obstbau zu halten und au Obstbäumen practische Unterweisung zu ertheilen.
Die Vorträge finden an Wochentagen Abends 8 Uhr, an Sonntagen Nachmittag» 3 Uhr statt, die praktischen Unter- Weisungen nach Maßgabe der den Herren Großherzoglicheu Bürgermeistern ev. Obmännern zugehenden besonderen Mit- theilungen und ersuchen dieselben, zu einer regen Betheiltguug
einzuladen.
4.
SamStag
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Sonntag
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5.
Montag
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6.
Dienstag
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7.
Mittwoch
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8.
Donnerstag „ 9.
SamStag „ 11.
Sonntag „ 12.
December in Alteu-Buseck,
„ „ Beuern,
„ „ Großen.Buseck,
„ „ Beltershain,
„ „ Geilshausen,
„ „ Lumda,
„ „ WeiterShain,
„ „ RüddingShausen.
Der Vorfitzende des BeretnSbezirkS Gießen. Dr. Wallau.
Deutscher Reichstag.
2. Sitzung Mittwoch deu 2. December 1897, Mittags 1 Uhr.
Eingegangen ist vom Auswärtigen Amt eine Ueberficht über den auswärtigen Handel Deutschlands.
Auf der Tagesordnung steht die Wahl deS Präsidiums. Bei der Wahl des Präsidenten werden 264 Zettel abgegeben. Davon lauten 228 auf den Namen des bisherigen Präsidenten Freiherrn o. Buot-Behrenberg, 2 Stimmen sind zersplittert, 34 Zettel unbeschrieben. Präsident v. Buol nimmt die Wahl mit bestem Danke an mit der Versicherung, baß Amt in der Weise verwalten zu wollen, wie es dem Interesse der Sache und der Würde des HauseS am Besten entspreche. (Beifall.)
Es folgt die Wahl des ersten Viceprästdenten. Abgegeben werden 252 Zettel. Davon find 90 unbeschrieben, 162 lauten auf den Namen des bisherigen ersten Vicepräfidenten Schmidt-Elberfeld; der Rest der Stimmen zersplittert sich. Abg. Schmidt nimmt die Wahl dankend an.
Zum zweiten Viceprästdenten wird Abg. Spahn wiedergewählt und zwar mit 166 Stimmen bei 5 zersplitterten und 74 unbeschriebenen Zetteln. Auch er nimmt die Wahl dankend an.
Auf Vorschlag des Abg. Lieber (Ctr.) werden sodann per Acclamation zu Schriftführern gewählt die Abgeordneten Braun, Eegielski, Hermes, Krebs, Kropatschek, Merbach, v. Nor- mann und Bassermann. Zu Quästoren werden wieder gewählt die Abgeordneten Rintelen und Placke. Damit ist das Haus constttuirt.
Präsident o. Buol widmet hierauf einen kurzen Nachruf den seit Ende der vorigen Session verstorbenen Mitgliedern deS Hauses Lehner, Graf Holstein, Grillenberger und Marquardsen. Das Andenken derselben wird in üblicher Weise durch Erheben von den Sitzen geehrt.
Ohne Debatte wird sodann ein schleuniger Antrag Köhler auf vorläufige Einstellung eines gegen den Abg. Htrschel schwebenden Strafverfahrens angenommen.
Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen Abkommen mit verschiedenen Staaten über einige Privatrechtsfragen. Erste Lcsung der Gesetzentwürfe betreffend freiwillige Gerichtsbarkeit und betreffend Entschädigung unschuldig Verurthellter.
Schluß 4 Uhr.
Die neue Militärstrafproeetzordnung.
Die Bestrebungen nach einer Reform unseres Militär- strafproceffes find schon sehr alt- der jetzt in Preußen und den meisten deutschen Bundesstaaten in Geltung befindliche datirt aus dem Jahre 1845, und eS ist leicht begreiflich, daß er den modernen RechtSanschauungen schon lange nicht mehr j entspricht. Daneben war auch die Einheitlichkeit des Rechts i für die bewaffnete Macht des Reiches auf dem Gebiete der t Strafrechtspflege ein längst gefühltes Bedürfuiß und schon \ durch die Verfassung deS Norddeutschen Bundes sichergestellt. ' Aber man betrachtete vielfach da» bestehende Militärstraf- : proerßrecht als ein Noli me tangere, da man sich der
Schwierigkeiten bewußt war, welche mit einer Reform entstehen würden. ES galt, gegen Vorurtheile anzukämpfeu, deren Beseitigung nicht leicht war, und patriarchalische Einrichtungen zu beseitigen, die sich zu fest eingebürgert hatten, alS daß sie ohne Widerspruch hätten entfernt werden können. Da brachte die Berathuag deS Bürgerlichen Gesetzbuches im Reichstage die Angelegenheit wieder in Fluß. Dte Mehrheit der Abgeordneten war geneigt, das Gesetzbuch nicht zu verabschieden, wenn nicht dte bestimmte Erklärung von der Regierung abgegeben würde, daß gleichzeitig auch die Behandlung der Militärstrafproceffe reorganifirt würde. ES war Mitte Mai 1895, al» dann Reichskanzler Fürst Hohenlohe die Ver- ficherung aussprach, den gesetzgebenden Körperschaften werde noch im Laufe der nächsten Session eine Vorlage zugehev, durch welche der Militärstcafproceß den modernen Recht»- anschauungen angepaßt werden solle. Seitdem nimmt dieser Gegenstand da» Hauptintereffe aller VolkSkrei.e in Anspruch, und es ist noch in frischer Erinnerung, wie die Hinauszögerung der Einlösung jener Zusage in so gewaltiger Weise erregte. Etwas Bestimmtes ist über die Vorgänge, dte sich an dte Einbringung der versprochenen Vorlage an die parlamentarischen Körperschaften geknüpft haben, nicht bekannt geworden, oberes darf al» sicher gelten, daß e» den Fürsten Hohenlohe einen harten Kampf gekostet hat, ehe er eine Reform durchsetzen konnte. Vielfach hat die Position de» Reichskanzler» stark geschwankt, und noch vor kurzer Zeit hieß eS bestimmt, daß dte Vorlage auch in der nun eben begonnenen Session noch nicht eingedracht werden würde. Was die maßgebende Stelle umgestimmt hat, ist nicht bekannt; viel Glauben fand dte Version, daß eS dem Eingreifen des Großherzog» von Baden zuzufchretbeu sei, wenn der Reichstag fich nun doch mit der Reform beschäftigen könne.
Am Tage der Eröffnung deS ReichSparlament» ist diesem der Entwurf zugegaugen, und man nimmt an, daß dte Be- rathung nicht lange auf fich warten laffen wird. ES ist nur zu natürlich, daß der Inhalt der Vorlage auf der einen Sette Befriedigung, auf der anderen Seite Enttäuschung bereitet, letzteres insbesondere da, wo die Erwartungen allzu weitgehende gewesen waren. Wir wollen, wie wir das von jeher gethan haben, deu Entwurf ganz objectiv prüfen und können von vornherein constattren, daß gegen da» bisherige Verfahren ein bedeutender Fortschritt, um den Militärstraf- proceß immer wehr dem bürgerlichen Strafprocrß anzulehnen, nicht zu verkennen ist. Wenn wir auch nicht so weit gehen, diejenigen Punkte, welche von amtlicher Seite als ganz besonder» tn dte Augen springend für die Vortheile des Entwurf» hingestellt wurden, uns voll zu eigen zu machen, so können wir doch nicht leugnen, daß der Entwurf Viele» enthält, waS von der Allgemeinheit des Volkes schon lange gefordert worden ist. DteS bezieht fich insbesondere auf dte Durchführung des öffentlichen und mündlichen Verfahren», auf die Zuziehung juristischer Elemente zu den Gerichten zweiter uvd höherer Instanz und auf dte Zulassung der Ver- rhetdigung in Fällen der höheren Gericht»barkett bet bürgerlichen Vergehungen durch zugelaffene Rechtsanwälte. Ferner ist noch bemerkevSwerth die Gewährung von Rechtsmitteln, u. A. die Zuläsfigkett der Berufung, welche gegen alle erstinstanzlichen Urtheile erfolgen kann. Freilich muß der Angeklagte das Rechtsmittel begründen- eventl. soll die Vernehmung durch den GertchtSoffizier, der KriegSgerichtSrath stattfinden, welcher da» Recht hat, dem Angeklagten von einer aussichtslosen Berufung abzurathen. Das bisher vom obersten Kriegsherrn ausgeübte Begnadigungsrecht ist ausgegeben worden, sodaß also die Urtheile definitive sein werden- nur ist an dte Stelle deS BestätigungSrechtS die Weisung zur Strafvollstreckung getreten.
Das find im Großen und Ganzen die Lichtpunkte, welche der Entwurf darbietet. Mit dem bisherigen geheimen und schriftlichen Verfahren wird endgültig gebrochen, und iu vieler Htnficht werden den unter der Militärgerichtsbarkeit stehenden Personen dieselben Rechtsmittel gewährt, wie fie im Civtl- strafprocrß vorgesehen find. Als werthvoll kann auch noch angesehen werden, daß nunmehr für ganz Deutschland ein Militärstrafverfahren tn Geltung ist. Ueber da», was wir an dem Entwürfe vermtffrn, wollen wir morgen tn einem zweiten Artikel sprechen. (xx)
Wolff» telegraphisches Eorrespondmr-Bnre«».
Berlin, 1. December. Amtlich wird gemeldet: Gestern Morgen um 7 Uhr 45 Mtn. fuhr der von Stendal kommende Etlgürerzug Nr. 801 auf den vor Bahnhof Spandau haltenden Personenzug Nr. 29 auf. Die Locomotive des Zuge» Nr. 801 wurde stark beschädigt, die beiden letzten Wagen de» Persoaenzuge» wurden gänzlich zertrümmert und


