1897
Mittwoch dm 3. März
^Wettes Blatt
Nr. 52
Aints- und Anzeigeblatt für den ’Kvet» Gieren.
Hraliskeikage: Hießener Jamitienötätter
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeige« für den „Gießener Anzeiger- -entgege«.
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KchntstratzeAr.7.
Fernsprecher 51.
des Großherzogthums Hessen oder einem andern । Staate in einer der nachstehend unter b) ange- | gebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst, boten, Haus, oder Wirthfchaftsbeamte, HandlungS. diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr- burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1877 geboren sind;
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1895 bezw. 1896 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
-f- Nidda. 28. Februar. Ein 17 jähriger Bursche wurde in der letzten Schöffengerichtsfitzung wegen Entwendung eines Schinkens auf dem Vorplatz einer hiefigen Wtrthschaft, den er bei der Verfolgung wegwarf, trotz beharr- lichen Leugnens zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilr.
+ Heuchelheim i. d. W., 28. Februar. Unser land- wirthschastlicher Consumverein hatte nach dem kürzlich offengelegten Rechenschaftsbericht für 1896 einen Waaren- umsatz zu 6021,33 Mk. mit einer Aktiva von 2015,91 Mk.
△ Mainz, 28.Februar. Bom Mainzer Carneval. Bon dem denkbar schönsten Wetter begünstigt hat das Carnevalöleben bei allgemeiner Betheiligung der ganzen Bevölkerung gestern mit dem festlichen Einzug des Prinzen Carneval seinen Anfang genommen. DaS Prinzenpaar kam unter lebhaftem Böllerschießen per Dampfschiff hier an, von dem närrischen Ministerium und einer vieltausendköpfigen Menge an dem Ufer mit lebhaften jubelnden Zurufen empfangen. Während die hohen Herrschaften und ihr Gefolge mittelst eleganter Equipagen nach dem Theater fuhren, zogen von der entgegengesetzten Seite der Stadt durch das Gau- thor in defektem Anzug die Rekruten der Prinzengarde ein und marschirten gleichfalls nach dem Theater, wo ihre Inspektion durch den neuernannteu General stattfand und sie dem Prinzen Carneval den HuldigungSeid leisteten. Inzwischen hatte sich auf dem Theaterplatz und den umliegenden Straßen daS Rarrenvolk zu vielen Tausenden angesammelt und brachte den auf dem Baleon deS Theaters befindlichen hohen Herrschaften laute Ovationen. Am Abend fand ein schier endloser Fackelzug statt, welcher neben dem Privzenpaar und dem General der Prinzengarde auch den Spitzen der Militär- und Civilbehördeu die üblichen Ehren bezeugte. Der heutige Vormittag gehörte wie immer der Prinzengarde, die ihr Tagewerk damit begann, daß fie durch eine sehr laute Revetlle schon zwischen 5 und 6 Uhr die ganze Bevölkerung auS dem Schlafe aufweckte. Schon um 8 Uhr begannen die Auf- und Abmärsche der Garde vor den höchsten Herrschaften und große Parade vor dem inzwischen mit großem Gefolge angekommenen Kaiser von China Li Hung Tschaog. Unter ständig wachsendem Fremden- andrang begann alsdann am Nachmittag die närrische Nachahmung deS Hochheimer Marktes in der Stadthalle, bet welchem sich alsbald ein Gedränge entwickelte, daß jede Ctrculatiou unmöglich war. Wirths- und Gasthäuser find überfüllt, in letzteren find für den morgigen Zugtag schon seit verflossener Woche alle Zimmer belegt.
Darmstadt, 26. Februar. Der nach längerem, schweren Leiden verstorbene KretSrath i. P. v. Grolman wurde vorgestern Mittag unter sehr zahlreichem Trauergefolge, darunter Vertreter hiesiger Behörden, zu Grabe gebracht. Don AlSfeld und Worms, den Stätten seiner früheren Wirr- samkeit, waren Deputationen deS KrtegervereinS und oe» laudw. Vereins des erstgenannten Ortes erschienen, die nam der Grabrede deS Herrn Hofpredigers Ehrhardt Kränze mit Ansprachen an der Gruft ntederlegten. —_
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Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz- lichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem lH‘ andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Mrlttae-
pislichügen, welche _ s
a) in einet Gemeinde des Kreises Gießen chr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohu- fitz — haben und sich nicht in einem andern Theile
Bekanntmachung,
da» Grfatzgeschäft pro 1897 betreffend.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen Kreises Gießen für das Jahr 1897 findet an den nach-
THEE-MESSMER
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i darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdt- ! ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu
Der Kteße«er Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
Die Gießener I««ilien0rslter «erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
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Gießener Anzeiger
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Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück« stellung in Anspruch genommen wird, so ist ftir Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden.
Noch nicht eingereichte Zurückffeüungsauspruche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigff — urttoe allen Um» stände« vor Beginn de» Grfatzgeschäfte» — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche finde« überhaupt keine Berücksichtigung. Frühere Reelamatioueu, welche pro 1897 erneuert werden sollen, sind mittelst Berichts sosort eiuzusorderu.
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B, Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Da» Borhaudeufeiu von Gpilepfle ist durch die eidliche Erklärung von mindesten» drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend find, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos.
6) Die GroßheHvglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestelluog»pstichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen berett» zugegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daff Mili« tärpflichtige, welche sich au»wärt» aufhalteu. iur Musterung nicht geladen werden dürfe«, >a solche nur an ihrem Aufenthaltsort ge» stellungspflichtig find.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu fein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren Stunde vor der bestimmte« Zeit zur Stelle sind, «üchter« und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob,
benannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Gießen in der Restauration „Zum Lahnstein", Nordanlage.
Samstag den 6. Marz, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
btc Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Vinnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Bmfeck, Hattenrod, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;
Montag den 8. März, Vormittag von 8 Uhr an: berjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1895 und 1896) und der Gemeinde Rödgen;
Dienstag den 9. März, Vormittags von 8 Uhr an: bfrjenigen des jüngsten Jahrgangs (1897) der Stadt Gießen Mrib derjenigen der Gemeinde Großen-Linden -
Mittwoch den 10. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wiefeck;
Donnerstag den 11. März, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung.
n. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Frettag den 12. März, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
her Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, sseffelbach, Lauter und Lindenstruth;
Samstag den 13. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhaufen, Oueckborn, Reinhardshain,Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und WeiterShain.
Montag den 15. März, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung.
III. Zu Lich im Rathhaussaale.
Freitag den 9. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenreich und Grüningen;
Samstag den 10. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf; z
Montag den 12. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen und Rodheim;
Dienstag den 13. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinhoim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Mittwoch den 14. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung
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erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschast findet Mittwoch de« 10. März in der Restauration „Zum
Lahnstein" (Nordanlage) zu Gieße«, Samstag de« 1». März im Gasthaus zum Rappen zu Grüuberg,
Dienstag de« 13. April im Rath Haus zu Lrch, die Elafflffeirung der Mamrschafteu Reserve, der Landwehr erste» «ud zweiten Aufgebot» und der Ersatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr- männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zumck- stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgen» 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 1. März 1897.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commisfion des Kreises Gietzen. Dr. Wallau.
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l, Kütten, Raffen, senllangen und aller rinnerung zu bringen. ssooM Ifenbein, JM8___
Amtliche* Thell.
Gießen, den 1. März 1897. vetr.: Da» Ersatzgeschäft pro 1897.
Der CMlvorfitzende der Grotzh. Ersatz-Commisfion Gietzen e» die Großh. Bürgermeistereien der Aus- Hebungs-Bezirke Grüuberg und Lich.
Ich mache Sie auf den nachstehenden abgeäuderteu Xeiseplan für das diesjährige Erfatzgefchäst zur genauen Darnachachiung noch besonders aufmerksam.
Dr. Wallau.


