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M. 102 Viertes Blatt. Sonntag den 2 Mai IS07
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Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer dar hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 30. April.
Die Sitzung wird um V210 Uhr eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Präsident Haas des Hin- scheidens de« Abg. Wasserburg. Das Haus erhebt sich zum Andenken von den Sitzen.
Nach Verkündigung neuer Einläufe und Berichtsanzeigen wird zur Wahl eines Mitgliedes zur Staatsschuldenverwaltung übergegangen und wird Abg. Möllinger mit 38 Stimmen hierzu gewählt. Zum Stellvertreter des Abg. Möllinger wird Abg. Schroeder mit 31 Stimmen gewählt.
Zur Tagesordnung übergehend, erfolgt die Berathung der beanstandeten Wahlen zum Landtag- hier zunächst die angefochtene Wahl der Landtagsabgeordneten der Stadt Darmstadt. Abg. Cramer erstattet hierzu Bericht über die Gründe, welche die Minorität bestimmt haben, die Casstrung der Darmstädter Wahlen zu beantragen. Die Gründe, welche die Minorität für Aufhebung der Wahl bestimmt haben, sind darin zu finden, daß gesetzlich berechtigte Wähler in der Wählerliste nicht aufgeführt, während über 40 Nichtheffen und eine Anzahl Militärpersonen zur Wahl zugelaffen worden seien. Ferner sei während der Wahlhandlung eine Urkuudsperson über eine halbe Stunde im Wahllocal nicht anwesend gewesen. — Abg. Friedrich bestreitet, daß eS überhaupt möglich sei, die Wahlmänner permanent im Wahllocal zu feffeln. — Abg. Ulrich spricht fich mit Enischiedenheit für die Casstrung der Wahl aus. Es frage fich, ob daS Haus heute seine Zustimmung geben wolle zu einer Gesetzesverletzung, die unbedingt vorliege. DaS Hau« stehe vor der Frage, ob man derartige Wahlverletzungen für gilttg erklären wolle. Wenn dies der Fall sei, so werde man das Wahlgesetz durchlöchern und die Kammer, die die Gesetze gebe, breche hierdurch dar Gesetz. — Abg. Schmitt- Mainz spricht fich ebenfalls für Aufhebung der Darmstädter Wahl aus, da eS fich hier um einen formellen Verstoß gegen daS Wahlgesetz handele. Wenn das Gesetz nicht genau durch- geführt werde, dann hätten die ganzen Wahlvorschriften keinen Sinn. — Abg. Metz-Gießen betont, daß er sich daS Gesetz genau angesehen habe. Nach ganz genauer und objectiver Definition des GisetzrS sei eS für ihn außer Zweifel, daß man sogen müffe: ES hat hier eine Gesetzesverletzung stattgefunden und die Wahl ist zu cassiren. Dadurch, daß ein Wahlcomm ffär eine Zeit lang auS dem Wahllocal abwesend gewesen sei, habe keine ordnungsmäßige Wahlhandlung stattgefunden, und schon auS diesem Grund sei die Wahl zu beanstanden. Wenn die Großh. Regierung diesen Fall in anderer Weise interpretire, so verweise er auf einen ganz gleichen Fall, der gelegentlich einer Berliner Stadtverordneten«^! stattgefunden habe. Auch dort sei die Wahl vom DerwaltungSgerichtShof caffirt worden. — Abg. Joutz spricht fich gegen die Wahl aus und verweist auf die Consequenzen, die dann bei den Gemeindewahlen eintreten würden. — Abg. Dr. David ist ebenfalls für Caffirung der Wahlen. Er verlangt von den Regierungsbehörden eine beffere und mit größerer Sorgfalt duichgesührte Aufstellung der Wählerlisten, mindestens so, wie dies bei den Steuer- listen der Fall sei. Die Wählerlisten möge man drucken lasten und in genügender Anzahl offen legen. — Abg. Osann kann in keiner Weise die von der Minorität und den Rednern vorgebrachten Gründe für Caffirung der Wahl anerkennen. Alle Reclamationen seien vom Himmel heruntergezogen, um die Wahl umzustoßen» weil die Gewählten der nationalliberalen Partei angehören. Keine Spur von Unregelmäßigkeiten habe ftattgefunden. Nur die Hoffnung, der nationalliberalen Sache einen Hieb zu versetze, habe die Gegner veranlaßt, gegen die Giltigkeit der Wahl zu pcotesttren. Wenn auch eine Mangelhaftigkeit bei Ausstellung der Wählerlisten nicht in Abrede zu stellen sei, so kö ne doch eine Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung hierdurch nicht abgeleitet werden. Die Aufnahme der Gardeunteroff ziere in die Wählerlisten halte er sür correct, da diese Leute nicht zur deutschen Armee gehören, sondern nur zum Dienst beim Großherzoglichen Hof Verwendung fänden. Wenn baß HauS gerecht sein wolle, so müffe eS die Wahl für gütig erklären. — Abg. Schroeder behauptet, die Ausführungen von heute seien bis jetzt ohne practischen Werth gewesen. Im Lande und bei den Wählern werde man sich fragen: Haben diese Abgeordneten nicht« BeffereS zu thun, als solche Haarspaltereien zu treiben ? In keiner Weise sei nachgewiesen, daß durch die Abwesenheit de« WahlcommiffärS der Ausfall der Wahlen in Frage gekommen sei. Es sei nicht der Gegenstand mehr, der hier die Temüther aufrege, sondern die Sache sei zur Parteisache ge
worden im Hause. DaS Haus möge sich durch daS Partei- getriebe nicht irre machen lasten und die Wahl genehmigen.
Abg. Jöckel tritt ebenfalls für Genehmigung der Wahl ein, während die Abg. Metz und Schmidt nochmals gegen die Wahl eintreten.
Die Verhandlungen werden hierauf abgebrochen, um Nachmittags 4 Uhr wieder fortgesetzt zu werden. Die Tribünen sind während den Debatten überfüllt, während am RegierungStisch kein RegterungSvertreter anwesend ist.
NachmittagSsitzung.
Die Kammer setzt die Beratungen über die Aufhebung der Darmstädter Wahl zum hessischen Landtag um 4 Uhr fort. Graf Ortola tritt für Genehmigung der Wahl ein. Er kann in dem ganzen Wahlverfahren keinen Moment entdecken, daß der Willen der Wähler nicht zum Ausdruck gekommen sei. — Abg. Hechler bedauert, daß fich die ganze Angelegenheit zur Parteisache zugespitzt habe. Die von der Gegenseite vorgebrachten Reclamationen seien seiner Ansicht nach nicht stichhaltig und hätten für den Ausfall der Wahl keinen Einfluß gehabt.
Abg. Dr. David spricht fich nochmals gegenSanctionirung der Darmstädter Wahl in scharfer Weise aus. Für ihn sei es außer allem Zweifel, daß bet der Wahlhandlung Ungesetzlichkeiten vorgekommen seien, da die Listen nicht ordnungsmäßig geführt wurden. Daß bet der Wahlhandlung tm 5. Bezirk ein Wahlcommissär eine halbe Stunde abwesend war, müsse doch sür jeden Unbefangenen als ungesetzlich erscheinen. Trotzdem halte die Majorität des AuSschuffes dies nicht für ungesetzlich. Solche Definitionen gehen doch weit über die Grenzen des Erlaubten hinaus. Wolle man nicht einem Mißbrauch des Gesetzes Thor und Thür öffnen, so müffe das HauS sür eine Kasfirung der Wahl eintreten. — Abg. Ulrich geht noch einmal scharf mit den Anhängern für Genehmigung der Wahl inS Gericht. Wenn das Haus die Wahl fanciionire, so öffne man dem Terrorismus Thür und Thor. Die Wahl sei ungesetzlich und man hüte fich, den ersten Schritt in dieser Frage, wie geplant, auf der abschüssigen Bahn zu machen, die Folgen würden dann nicht auS- bleiben. Die Genehmigung der Wahl würde zur Folge hohen, daß man auf dem Lande sich mit Leichtigkeit über die Gesetze htnwegsetzt, weil der Landtag eS ja selbst nicht so genau mit den Gesetzen nimmt. Er warnt daS HauS, auf öiejer abschüssigen Bahn vorzugehen. — Abg. Friedrich weist die Annahme des Abg. Ulrich, als seien die Verfechter der Genehmigung der Wahl, die Verletzer deS Gesetze«, mit Entschiedenheit zurück. Für ihn sei es außer Zweifel, daß die Wahl gesetzlich verlaufen sei und eine Ablehnung werde tm Lande und bet den Wählern nicht verstanden. — Abg. Osann verwahrt fich mit Entschiedenheit gegen die persön- lichen Angriffe, die von verschiedenen Rednern gemacht wurden. Wenn er sich die Reclamationen ansehe, so finde er wohl verschiedene Formfehler und deshalb werde von der Gegenseite die Aufhebung der Wahl gefordert. Von einer Verletzung der Wahlhandlung könne aber keine Rede sein. Der Kammer allein stehe das Recht zu, über die Gültigkeit der Wahlen zu entscheiden, und wenn ein formeller Fehler stattgefunden habe, so möge man doch durch eine geeignete Instruction der bett. Organe auf Abstellung dieser Fehler dringen. Durch einfache Casstrung der Wahl werde dies aber nicht erreicht. — Abg. Brunner hält eS für nicht richtig, und man werde es im Lande nicht verstehen, daß man sich wegen einer solchen Lappalie einen ganzen Tag Herumstreite, während doch viel wichtigere Sachen für den Landtag liegen blieben. Für ihn sei eS außer Zweifel, daß die Wahl correct sei.
Damit ist die Verhandlung geschloffen.
Ein Antrag deS Abg. Osann, die Abstimmung morgen Vormittag vorzunehmen, wird mit 18 gegen 21 Stimmen abgelehnt. Die Abstimmung kann trotzdem nicht vorgenommen werden, da durch daS Weggehen der national-liberalen Ab geordneten das HauS nicht mehr beschlußfähig ist. Die Sitzung wird geschloffen und die nächste Sitzung auf morgen Früh um 9 Uhr anberaumt.
♦ Ein «euer Produktionszweig Deutschlands. Ein National- fehler der Deutschen, die bekannte Bewunderung und Bevorzugung alles Ausländischen ist es, wodurch wir heute noch tu vielen Dingen wirthfchaftlich vom Auslande derart abhängig find, daß wir uns nicht einmal gegen die maffenhafte Einfuhr ganz minderwerthiger Erzeugniffe wirksam zu schützen vermögen. Jährlich wandern z. B. viele Millionen deutschen Geldes in'S Ausland für sogenannte Medicinal-, Dessert- und andere Süßweine, die zum großen Theil lediglich Kunstwetn
sind, mindestens aber einen beträchtlichen Zusatz von fuselhaltigem Jndustriesprit haben. Daß derartige Erzeugn'ffe — ganz entgegen ihrer irreführenden Bezeichnung — tu sanitärer Hinsicht nur eine sehr zweifelhafte Wirkung zu entfalten vermögen, läßt die Thatsache der Einfuhr solcher Pro- ducte doppelt bedauerlich erscheinen. ES wäre daher zu wünschen, daß sich in immer weiteren Kreisen die Erkenntniß Bahn brechen würde, daß die deutschen Malton-Weine — ausschließlich und rein auS Malz durch ein eigenartiges VergährungSverfahren hergestellt — berufen find, die fremden mtnderwerthigen Südweine mehr und mehr zu ersetzen.
• Die zweite internationale Kraft- vud Arbeitsmafchinen- Ausstellung, die im nächsten Jahre in München stattfinden wird, wirft bereits ihre Schatten voraus, und heute schon liegen deutliche Anzeichen vor, daß fie wirklich großes „internationales" Jntereffe hervorruft. Sehr drollig erkundigte sich beispielsweise ein Franzose, der im Jahre 1870 al« Kriegsgefangener auf der Münchener Kohleninsel unfreiwilligen Aufenthalt nehmen mußte und gleichwohl die schöne bayerische Hauptstadt in gutem Andenken bewahrte, nach dem großartig geplanten und bereits im Werden begriffenen Unternehmen. Dieser neugierige „westliche „Nachbar" nennt fich Henri M...... ist Fabrikant in Bordeaux und schrieb kürzlich
an einen nunmehr emeritirten Feldwebel, der seiner Zeit die Colonie der Rothhosen zu überwachen hatte und fich bei diesen sehr beliebt zu machen verstand, folgenden originellen Schreibebrief: „Mein honorable sergent-major, ich haben gefunden in das Journal, dass ein gross exposition der machinen sieg arrangiren in Munich auf das Kohleninsel, dort ich habe gewesen 5 monats gefangener der Prussiens. Mein Son und ich wir werde Besuch dieses exposition, dass damit wir finden die inventions der diverses nations und dass damit ich erfriche (auffrtsche?) das Souvenir der meiner captivite (Gefangenschaft). Wenn ihr find, dass ich habe gelernt ziemlich von die spräche deutsche, wollen sie mir schreib in allem and, dass wir werden find machines für zu weber velours de coton (gemeint sind vermuthlich Maschinen zur Herstellung von Baumwollensammet), weil ich fabriqnire dieses article in Bordeaux. Guenemigt meine salutations herzlich etc. . . .“ Der gute Franzmann, der fich offenbar auf seine Sprach! keuntnisse nicht wenig einbildet, scheint die Geheimnisse der deutschen Grammatik in den 26 Jahren seit seiner „ capti vit6“ nicht eben sehr erfolgreich erforscht zu haben. Doch ist der gute Wille immerhin lobenSwerth, und so soll unS der bäum- wollensammtene Setdenfabrikant aus Bordeaux auf deutschem Boden willkommen sein. Hoffentlich findet er auch „machines für zu weber velours de coton!“
Bekannt» achuog.
Aufschrift der Postsendungen.
Zur Sicherung schneller Beförderung »nd VesteHuoz de; Postsendungen müssen auf denselben Empfänger und Bestimmungsort so genau bezeichnet fein, daß jeder Ungewißheit norgebeugt wird. Dabei find namentlich folgende Punkte zu beachten:
1. Bei Postsendungen nach größeren Orten ist in der Suffchrist die Wohnung deSEmpfängers möglichst genau anzugeben Auch ist eS von Wichtigkeit, daß die WohnungSangabe stets an derselben Stelle der Aufschrift, nämlich unten recht«, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsorte«, erfolge.
2. Auf den nach Berlin bestimmten Sendungen ist, außer de, Wohnung deS Empfängers, der Postbezirk (On Kn KO. ic.), in welchem die Wohnung fich befindet, hinter der OrtSbe- zeichnung .Berlin" zu vermerken.
3. Gibt eö mit dem Bestimmungsort« gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzlich, Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die OrtSnamm tm Postoerkehr al« maßgebend anzusehen sind, ergibt sich aut dem „Verzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautender Post- orte*, das zum Preise von 10 Pf. durch Vermittlung jede: Reichs-Postanstalt bezogen werden kann.
1. Wenn der tm RetchS-Postgebtet belegene Bestimmungsort zwar mit einer Poftanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht alt allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt e« fich, die Lage deS Orts in der Aufschrift der Sendung noch det Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe des Staates und bet größeren Staaten de« politischen Bezirks (Proptnz, Regierungsbezirk u. s. w.), bi welchem der Bestimmungsort belegen ist, oder auch die Angabe von größeren Flüssen [(Ober), (Elbe), (Rhein), (Main) oder von Gebirgen s(Harz), (Rtesenaebirge) m.j Nicht minder find zusätzliche Bezeichnungen, wie ((Thüringen), (Altmark), M rc.1 für den Zweck geeignet.
tsendungm nach Ortschaften ohne Postanstalt ist außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Post- anstatt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendun- an den Empfänger bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen soll.
6. Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Ortenzu rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch da« betreffen« Land be». der LandeStheil auf der Sendung anzugeben.
Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schlennigen lleberkunst der Sendungen an ben Empfänger wesentlich beitragen, und eß liegt baher tm eigenen Jntereffe der Ldsend«, di« Aufschriften der Senbungev hiernach genau enzufertigen.


