Ausgabe 
2.3.1897 Zweites Blatt
 
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Nr. 51

Der Kteßever Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener AamilrenVtälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Zweites Blatt. Dienstag den 2 März

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Gießener Anzeig er

General-Anzeiger.

Vierteljähriger Avonnemcntspreis: 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg.

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

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Amtlicher

Gießen, den 26. Februar 1897. ®etr.: Die in entgeltlicher Verpflegung befindlichen Kinder unter 6 Jahren.

Das Großhenogliche Kreisamt Gießen

®* die Gbrstzh. Bür-erwEisterei«, M Kreises.

Bet Prüfung der UeberwachungSbogen bezüglich der in entgeltliche Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren hat eS bch gezeigt, daß nicht überall diese Kinder von einem Arzte viermal im Jahre, wie es das Gesetz verlangt, besucht werden. Wir fordern Sie deshalb auf, in Zukunft dieser Bestimmung ausnahmslos nachzukommen und dafür besorgt zu sein, daß die Kinder von dem Armenarzt oder einem in der Gemeinde practicirenden Arzt regelmäßig besucht werden.

Auch ist von dem Eintritt eines Kindes in die Pflege und seinem Austritt aus der Pflege jedesmal dem Grosth. Kreisgesaudheitsamt Mittheiluug zu machen.

v. Gagern.

Gießen, den 27. Februar 1897.

Betr.: Obstbaumwärter-Cursu« zu Friedberg im Jahre 1897.

Der Director des landwirthschastlichm Bezirksvereins Gießen

ar» die Gr. Bürgermeistereien des Kreises.

Ich benachrichtige Sie hierdurch ergebenft, daß der landwtrthschaftliche Bezirksverein Gießen in dem Voranschläge pro 1896/97 eine Subvention von 600 Mk. sür junge Leute, welche an einem Obstbaumwärter-CursuS theiluehmen, tn Ausgabe vorgesehen hat.

Bewerber um Bewilligung dieser Subvention werden zur alsbaldigen Einreichung ihrer Gesuche und etwaiger Zeugnisse bei der betr. Bürgermeisterei unter dem Anfügen aufgefordert, daß unter mehreren Bewerbern die Priorität der Anmeldung Anspruch auf vorzugsweise Berücksichtigung gibt, und daß die Subvention namentlich unbemittelten Personen zugewendet werden wird. Die Theilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Der LehrcursuS für Obstbaumwärter zu Friedberg dauert 10 Wochen. Der Unterricht beginnt wahrscheinlich den 15. März, dauert 7 Wochen und wird 2 Wochen im Juli oder August und eine Woche lang im September fort­gesetzt.

^uiltcton.

Dir neuesten Limesuntersuchungen in Dberhrssen.

(Fortsetzung.)

Die Hauptkastelle find die KaperSburg südwestlich vom Winterstein, die Altenburg bei Langenhain, die Hunnenburg bei Butzbach und die Altenburg bet ArnSburg. DaS bei Gröningen vermuthete Kastell ist bis jetzt noch nicht gefunden. Einige Zwischenkastelle und zahlreiche Steinthürme sind be­gannt und genauer untersucht. Der Pfahlgraben ist meist gut erhalten. Eigenthümlich ist aber daS Verhalten der Begleithügel. Am Winterftein, in der Nähe des Berg­werkes, liegen zwei solcher Hügel neben einem Steinthurm, wie gewöhnlich dicht hinter dem Pfahlgraben. Auf der ganzen Strecke vom Winterstein bis nordöstlich von Grüningen finden sich nur zwei Hügel als Begleiter von Steinthnrm und Pfahlgraben, dagegen liegen auf dieser Strecke neun bis jetzt bekannte Hügel, bezw. Hügelgruppen, bis 500 Meter weiter rückwärts und einer vor dem Pfahlgraben, also auf germanischem Gebiete. Alle ohne Ausnahme find so an­gelegt, daß von ihnen aus eine gute Signalverbindung mit Aen Ende des ersten Jahrhundert- bereit- vorhandenen Kastellen ber Wetterau möglich war, was von den Steinthürmen des Pfahlgraben- nicht immer behauptet werden kann. Erst vom Ziegenberg nordöstlich von Grüningen an rücken die von hier am in größerer Zahl vorhandenen Begleithügel wieder in die Linie de- Pfahlgrabens ein und begleiten denselben biß ArnSburg. Aber auf dieser letzteren Strecke würde man, wenn kein Wald vorhanden wäre, auch vom Psahlgraben aus «eist die Wetterau übersehen können.

Der Vortragende hatte aus diesem eigenthümlichen Ver­halten schon früher den Schluß gezogen, daß diese Hügel Theile einer zusammenhängenden älteren, aber militärisch gut trachten Lime-anlage seien. Auffallend war eS nut, daß much vor dem Pfahlgraben in 3,50 Meter Abstand von der '

Junge Leute, welche an dem rubr. Obftbaurnwärter- CursuS theilnehmen, erhalten eine Subvention von je 100 Mk. aus der BezirkSvereinSkafle.

Die Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, dieser Bekanntmachung die thunlichste Verbreitung zu verschaffen, Anmeldungen entgegenzunehmen und dieselben unter Begut­achtung der Gesuche an Großh. KreiSamt Gießen bis zum 10. März d. I. einzusenden, damit die Gesuche dem Aus­schüsse zur Prüfung und Genehmigung rechtzeitig vorgelegr werden können.

Zugleich ersuche ich Sie weiter, geeignete Zöglinge sür den genannten CursuS au-findig zu machen und zur An­meldung zu veranlassen.

Carl Jost, RegierungSrath i. P.

Ortspolizeiordntmg,

die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betr.

Aus Grund der Art. 2 und 39 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, und der §§ 6, 8 und 18 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird nach Anhörung der Stadtverordneten«Versammlung, unter Zustimmung deS Krei-au-fchuffe- und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 17. Februar 1897 zu N. M. I. 3499, unter Aufhebung der Ortspolizei­verordnung vom 10. Mai 1890, die Ausführung der all« gemeinen Bauordnung betreffend, für den Bezirk der Pro- vinzial-Hauptstadt Gießen verordnet, wie folgt:

§ 1.

An im Sinne de- Art. 20 der allgemeinen Bauordnung zum größeren Theil bebauten Straßen und öffentlichen Plätzen find die Hofraithen, einschließlich der zugehörigen, nicht als Bauplätze zu betrachtenden Gärten und Winkel, in der Straßenfluchtlinie mit gefälligen massiven Einfriedigungen von angemessener, mindestens aber 1,6 Meter betragender Gesammthöhe über dem Bürgersteig zu versehen.

Don den Thoren abgesehen, müssen diese Einfriedigungen aus festen Metallgittern auf steinernem, höchstens 1 Meter hohem Sockel bestehen,- Sockelmauern find dabei nach der Straßenseite zu mit Han« oder Blendsteinen ober mit dauer­haftem Cementputz zu verkleiden und entsprechend abzudecken.

An Stelle solcher Einfriedigungen können auch volle Mauern auf deren ganze Länge oder für einzelne Theile der­selben zugelassen werden, insoweit dadurch daS gefammte Straßenbild keine Beeinträchtigung erleidet.

Grabensohle fich eine ältere Anlage hinzieht, das bekannte Paliffadengräbchen mit seinen Kohlennestern. Anthes fand in der Hügelgruppe am Winterstein die üblichen Plattformen mit Spitzgräben und je vier Psostenlöchern, er fand nördlich davon auf dem Ameisenkopf ca. 500 Meter hinter dem Pfahlgraben eine neue Hügelgruppe, die beim AuSgraben dasselbe Verhalten zeigte. In ca. 30 Meter Abstand von der vorderen Flucht der Pfoftenlöcher fand er aber auch noch ein Gräbchen mit Kohlennestern. Die auf frühere Be­wohnung der Holzthürme hinweisenden Scherben find z. Th. römischer, z. Th. germanischer Herkunft und lassen auf eine frühe Zeit, wohl daS Ende des ersten Jahrhunderts, schließen. Eine alte Erdschanze, in derselben Linie aus dem Eichkopf gelegen, ergab Grabenprofile, die auf frühe römische Herkunft schließen lassen, aber bis jetzt keine sonstigen Be« weiSstücke.

Der Vortragende begann seine Grabungen an einer 24 Meter im Quadrat haltenden Erdschanze südlich von Hansen, zwischen dem Pfahlgraben und dem Zwischenkastell Hunnenkirchhof. Das Grabenprofil und die sonstigen Funde beweisen römischen Ursprung. Die römischen und ger­manischen Scherben deuten durch Profile und Technik auf dieselbe frühe Zeit hin, wie die in den Holzthürmen am Winterstein gefundenen. Die Schanze hat wohl in einer früheren Zeit denselben Zwecken gedient, wie in späterer die Zwischenkastelle. Westlich von Hausen, am Ostabhange des Sommerberges, wurde eine aus Hügel und Stein- thurm bestehende Station untersucht. Der Hügel zeigte die übliche Plattform mit den vier vortrefflich erhaltenen Löchern, in denen die Eckpfosten des HolzthurmeS gesessen hatten. Der stattliche Spitzgraben läßt vermuthcn, daß er zur Berthei- digung und nicht etwa nur zur Entwässerung angelegt worden ist. Die zahlreichen, auf der Plattform und im Graben ge­fundenen Scherben deuten wieder auf die altere Zeit hin. Sehr klar ergab fich das namentlich bei einem Vergleich mit den in dem nebenliegenben Steinthurm gefundenen, die stärker

Sofern im Interesse der Straßenherstelluug die Grund­mauern der Einfriedigungen bis zur Höbe des Bürgersteige- oder die im Einschnitte etwa erforderlichen Futtermaneru mehr al- 0,60 Meter Stärke erhalten müssen, sollen unbeschadet anberweiter Vereinbarungen die dadurch er­wachsenden Mehrkosten den Anliegern von der Stadt vergütet werden.

Bauplätze in zum größeren Theile bebauten Straßen find in der Straßenfluchtlinie zum Mindesten mit einer gehobelten und mit Oelsarbe gestrichenen Latteneinfriedigung von wenigstens 1,60 Meter Gesammthöhe über dem Bürgersteig zu versehen.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Herstellung der Einfriedigungen entlang der Straßen gelten auch für Scheidewände auf Vorgartengelände.

Den Anliegern liegt die ordnungsmäßige Unterhaltung der Einfriedigung auch hinfichtlich drö Verputzes und An­striches nach Anordnung deS Großherzoglichen Polizeiamts ob.

Bestehende Einfriedigungen, welche den obigen Vor­schriften nicht entsprechen, können nach Anhörung der Stadt- verordneten'Bersamwlung durch Großherzogliches Polizeiarnt beseitigt werden. Der Aufforderung zur Beseitigung der vorschriftswidrigen Einfriedigung und zum Ersatz derselben durch eine ordnungsmäßig hergerichtete ist innerhalb der ge­setzten Frist, welche sechs Monate 'nicht übersteigen soll, zu entsprechen.

§ 2.

In denjenigen Straßen, in welchen durch den geneh­migten Bebauungsplan Vorgärten vorgesehen find, dürfen diese Vorgärten in der Regel nur als Ziergärten angelegt und müssen jedenfalls immer in gefälligem Aussehen unter­halten werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der Stadtverordneten-Bersammlung, unbeschadet jedoch der Vorschrift in § 18 Abs. 2 al. 1 der Ausführungs- Verordnung zur allgemeinen Bauordnung.

§ 3.

Verfehlungen gegen vorstehende Ortspolizeiordnung unterliegen den Rechtsfolgen der Art. 79 und 80 der all­gemeinen Bauordnung.

Gießen, den 26. Februar 1897.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

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gebrannt und z. Th. reich verziert waren und auch ganz andere Wand- und Bodenprofile befaßen. Ganz besonderes Interesse bot eS aber, daß 30,5 Meter vor der Front des HolzthurmeS, 5,20 Meter vor dem bekannten Paliffaden­gräbchen ein neues Gräbchen von ca. 0,40 Meter Breite und 0,50 Meter Tiefe gefunden wurde, in dem gleichfalls Kohlen­nester vorkamen, aber nicht Nest neben Nest, sondern in Abständen von 1,30 bis 1,50 Meter. In den Zwischen­räumen fanden fich einzelne Kohlenbröckchen und Scherben germanischer Herkunft. Etwa 500 Meter nordöstlich an der Kugelfang-Schneise liegt ein Hügel vor dem Pfahl­graben, also auf der germanischen Seite. Die Ausgrabung ergab wieder eine mit Spitzgraben umgebene Plattform, auf derselben die Löcher sür die vier Eckpfosten des HolzthurmeS, dieselben alten Scherben und auch 31 Meter vor der Front de- HolzthurmeS abermals ein Gräbchen mit Kohlennestern und germanischen Scherben in derselben Weise, wie am Sommerberg. ES wurde auf ca. 100 Meter Länge unter­sucht. ES liegt hier 52 Meter vor dem seither bekannten Paliffadengräbchen und nähert fich demselben allmählich in der Richtung nach dem Sommerberg. ES find also am Sommer­berg und an der Kugelfang-Schneise zwei Paliffadengräbchen festgestellt und zwar in Abständen von 5,20 und 52 Meter. In dem seither bttonnten jüngeren saß Paliffade neben Paliffade, in dem neu gefundenen älteren dagegen, das zu den Holzthürmen gehört, saßen in Abständen von 1,30 bis 1,50 Meter Pfähle, die wohl mit Flechtwerk oder Bohlen verbunden waren. Das von Dr. AnrheS auf dem Ameisen- kippel gefundene Gräbchen ist mit diesem identisch. Die folgenden, zur Zeit bekannten Hügel liegen, wenn man von einem solchen auf dem Schrenzer bei Butzbach abfieht, bis zum Ziegenberg bei Grüningen sämmtlich weit hinter dem Pfahlgraben zurück und von Butzbach an auf der Wasser­scheide zwischen Gönser Bach Lahn und Wetter.

(Schluß folgt.)