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hinter und von dem nachgewiesen sei, daß er kurz vor der Tyat drei Kännchen SchnapS getrunken, der also angetrunken Reeefen, ihn könne man nicht mit demselben Maße messen, ite seinen Genossen, der durch Hingabe bei Branntweins jtatn zu seinem gefügigen Werkzeuge wachte. Auch der B-rth der verbrannten Hütte sei kein großer und seien ge- »iß die 24 Mk. sehr hoch gegriffen. Ebenso verhalte el sich mit dem Werth der beschädigten Werksteine. Aus all' Hefen Gründen könnten dem Angeklagten wohl mildernde Umstände zugebilligt werden. Die Strafe, die den Ange- klagten dann noch treffen würde, sie sei wohlverdient und | entspreche voll und ganz seiner That.
Herr Staatsanwalt Zimmermann betont, daß die vom Bertheidiger angeführten Gründe höchstens in Betracht ktzogen werden könnten bei Zumessung der Strafe. Der Sageklagte, der in der früheren Verhandlung bereit war, einen Meineid zu schwören, der für 30 Pfg. Schnaps sich be- wegen läßt, mitzugehen, um im Dunkel der Nacht fremdes ktgentham in Brand zu setzen, deffen Thun sei im höchsten Grade gemeingefährlich, der müffe unschädlich gemacht und bihin geschickt werden, wohin er gehöre, nämlich ins Zuchthaus, damit die menschliche Gesellschaft vor ihm geschützt sei, tnum bitte er die Geschworenen, die mildernden Umstände in versagen.
Herr Rechtsanwalt Wei big bemerkt, daß, wenn die ssapcht des Herrn StaatSanwaltS richtig sei, dann eS bester lei und richtiger, den Angeklagten gleich zu köpfen, dann wäre man ihn loS. Aber die Geschworenen sollten bet Abwägung der Frage nach mildernden Umständen bedenken, daß le'n. Client gleich nach seiner Verhaftung ein reuiges Ge- staidniß seiner That abgelegt und daß mau ihn nicht mit demselben Maß westen könne, wie seinen Complicen, denn bie|<t habe hartnäckig geleugnet und die Schuld dann schließlich von sich abzuwälzen gesucht, er sei überzeugt, die Geschworenen würden bei Abwägung ihres Wahrspruches die mildernden Umstände bewilligen. Nach erfolgter RechtS- belehruug zogen sich die Geschworenen zu einer etwa halbstündigen Berathung zurück, worauf der Obmann, Herr Domänenrath Brumh ar d- Gedern, deren Wahrspruch dahin verkündet, daß sämmtliche drei Schuldfragen bejaht und dem Angeklagten auch bei Frage 1 und 3 mildernde Umstände bewilligt seien.
Herr Staatsanwalt Zimmermann beantragte hierauf weg'kn Brandstiftung 1 Jahr, wegen Sachbeschädigung 4 Monat nnb wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt 1 Monat oder eine Gesamnttstrafe von 1 Jahr 3 Monat Gefängniß zu er« fernen, demselben auch die bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre abzuerkennen. Demgemäß erkennt auch der Gerichtshof.
W. Gießen, den 29. September 1896.
Der Vorsitzende, Herr LandgerichtSrath Dr. Möbius, eröffnete heute Vormittag um 9 Uhr die Sitzung. Nach Bildung der Geschworenenbank, wobei in Rücksicht auf die auf zwei Tage berechnete Sitzung ein Ergänzungs-Geschworener mit auSgeloost wird, wird in die Verhandlung gegen im Landwirth August Hofmann von WünschenmooS trtflsn betrügerischen Bankerott! eingetreten. Die Anklage iermitt Herr Staatsanwalt Koch. Die Vertheidigung führt Herr Justizrath Rechtsanwalt Dr. Reatz. ES sind 28 Zeugen ju l»ernehmen. Der Thatbestand der Anklage ist der fol- |tnbe: Der Angeklagte übernahm vor mehreren Jahren das
väterliche, schuldenfreie Gpi in WünschenmooS bei Herbstein. Der Vater blieb im Auszug bei de» Sohne wohnen. Durch Unglück unter dem Vieh, durch verhältnißmäßig hohe Aus- zugSbedingungen rc. gerieth der Angeklagte immer mehr in Geldverlegenheit, so daß derselbe anscheinend unter Vornahme von Scheinverkäufen verschleierte DarlehnSgeschäfte machte, die eine Höhe von mehreren Tausend Mark erreichten. Das 24 Morgen große Gut wurde bald mit Hypotheken überlastet, worauf dann die Pfändung beS Viehes folgte. Um biesem qualvollen Dasein ein Ende zu machen, ging Hofmann an bas Amtsgericht Herbstein, um seinen ConcurS anzumelden, doch verlangte man außer einem Vermögensver- zeichniß einen Kostenvorschuß von 100 Mk. Diesen Vorschuß zu leisten war Hofmann gar nicht mehr in bet Lage, und so unterblieb der ConcurS. Da ein gerichtliches DertheilungSverfahren vereitelt war, so ging der überschuldete Hofmann daran, seine fahrende Habe unter seine Gläubiger zu vertheilen. Er verkaufte alles, was zu Geld zu machen war und befriedigte damit ausschließlich christliche Gläubiger, indem er, wie die Anklage behauptet, damit beabsichtigte, seine jüdischen Gläubiger zu benachtheiligen. Er gab auch Mobilien an Zahlungsstatt. Mitte Januar 1896 meldeten mehrere Gläubiger den ConcurS an und zwar der Feist Sommer und MarcuS Bär, welche von dem Treiben ihres Schuldner! Kenntniß erhalten hatten. Bei Aufnahme des Inventars durch den ConcurSverwalter ermahnte ihn derselbe zur Wahr- .heit und machte den Angeklagten auf die schweren Folgen deS Verschweigen! von Vermögensstücken aufmerksam. Trotz dieser Warnung hatten verschiedene Gegenstände keine Aufnahme gefunden, die der Angeklagte besessen und auS dem Hause geschafft hatte (z. B. 4 Sack Frucht, 1 Faß Petroleum, Kartoffeln). Die Anklage gegen den 39jährigen Hofmann besagt, daß er Ende September 1894 und im Januar 1895 als Schuldner, welcher seine Zahlung eingestellt hatte bezw. über deffen Vermögen das ConcurSverfahren eröffnet war, in der Absicht, seine Gläubiger zu benachtheiligen, Ver- mögenlftücke verheimlicht und bei Seite geschafft habe und dieselbe Handlung in der Erkermtniß seiner Zahlungsunfähigkeit einiger seiner Gläubiger in der Absicht, sie vor den übrigen zu begünstigen, eine Befriedigung gewährt zu haben, welche sie nicht in der Art zu beanspruchen hatten. Der Angeklagte erklärt, er sei wegen Beleidigung vorbestraft und habe außer den 24 Morgen eigenen Acker noch 5 Morgen Pachtland bewirtschaftet und 8 Stück Vieh gehalten. Er beschuldigt den Feist Sommer, mit dem er seine Viehhändel besorgte und welcher seit 1893 eine Hypothek in Höhe von 3400 Mark auf daS Gut in Niedermoos hat, deS Betrugs, dieser sei an seinem Unglück schuld. Bei Bestellung der Hypothek für Sommer habe dieser ihm 900 Mk. baar gegeben, er sei ja Geld für Vieh an denselben schuldig gewesen, aber die Hypothek sei doch zu hoch bestellt.
Der Vorsitzende bemerkt, daß Sommer selber eine zu habende Forderung von 4270 Mk. zur ConcurSmaffe angemeldet habe. — Der Angeklagte erzählt weiter, daß, nachdem man erfahren, daß er in Herbstein bei Gericht gewesen, seine Gläubiger auf ihn eingestürmt seien und hätten, was er nicht gutwillig gegeben, sich genommen, und da habe er gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Der Angeklagte ist im Großen und Ganzen der ihm zur Last gelegten Delicte geständig, er will sich allerdings der Tragweite seines Handeln! nicht bewußt gewesen
fehl. Der Angeklagte gibt noch an, sechs Kinder zu haben und für deren Bekleidung rc. bei Baer 100 Mk. schuldig zu fein, die mit in die Maffe gingen. Die Frucht, die er bei Sette geschafft, habe er zu Mehl machen lassen, welche! er zur Ernährung für sich und seine Familie verwenden wollte. Da! Faß Petroleum, welche! er verheimlicht, kann etwa 3 Zentner schwer gewesen sein, er hat dasselbe, ehe der Massenverwalter kam, an einen Nachbar zur Aufbewahrung gegeben, um t! dem Kaufmann, dem er el noch schuldig, zurückzugeben. Nachher ist dal Petroleum wieder in des Angeklagten Stall geschafft. In ähnlicher Weise ist von Hofmann apch mit einem Quantum Kartoffeln verfahren. Der Vorsitzende stellt fest, daß der Angeklagte 14,000 Mk. Schulden hat, denen nicht ganz 600 Mk. als Werth des Inventars gegenüberstehen. Der Angeklagte gesteht zu, daß es bei seinen Manipulationen darauf abgesehen war, besonders den Feist Sommer zu benachtheiligen. (Forts, folgt.)
♦ München, 26. September. Der technische Director der vor einigen Jahren in ConcurS geratenen Tricotwaaren- fabrtk vormals Koblenzerin Augsburg, Adolf Koblenzer, wurde nach der „AugSb. Abendztg." gestern vom Landgericht in Augsburg zu 3 Monaten Gefängniß und 1000 Mark Geldstrafe verurtheilt, weil er eine der Gesellschaft gehörige Tratte zu 20,000 Mark zur Ausstattung seiner Tochter verwendet hat. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr beantragt. In einer Reihe von anderen Anklagpunkten, wie die Anklage deS einfachen Bankerott! und weiterer Verwendung von Gesellschaftsgeldern für seine Passion, unordentlicher Buchführung u. s. w. erfolgte seine Freisprechung.
Literatur und Aunßt.
- Geschichte der Stadt Weilburg von der ältesten Zett bi! zur Gegenwart von Dr. C. Spielmann. Weilburg, Verlag von Hermann Diesterweg. Der Verfasser bat, wie er in seinem Vorworte zu dem 19 Bogen 8° umfassenden Werke darlegt, dasselbe zu einem wirklich interessanten Lesebuche für Alle gestaltet und sich bestrebt, auf wissenschaftlicher Grundlage populär darzustellen, so daß Fachmann und Laie das Werk mit Freude lesen werden. Auf Grund des Studiums der Acten des König! Staatsarchivs zu Wiesbaden ist der Verfasser zu mancherlei neuen Resultaten gelangt. Aber nicht nur die politische Geschichte von Stadt und Herrschaft Weilburg wird erzählt, sondern mit jener die sociale und culturelle gleichwerthtg verbunden. Wir sind überzeugt, daß das Werk nicht nur freundliche Aufnahme bei den an unserer freundlichen Labnstadt direct Jnteresfirten findet, sondern auch bei btnen, die sich für deutsche Geschichte überhaupt interessiren, denn Weilburg bildet ein Stück Boden, auf welchem sich in den frühesten Zeiten Begebenheiten abspielten, die mttbestimmend waren für die spätere Gestaltung und Verfassung des deutschen Vaterlandes._____________
Verkehr, tmfc Vsttswirthschaft»
Gieße«, 29.September. Marktbericht. Aus dem heutig« Wochenmarkt kostete: Butter pr. Psd. X 1,15-1,20, Hühnereier pr. St. 6-7 H, 2 St. 00 H, Enteneier 0 2 St e H, Gänse-
eier pr. <5t. 00—00 <4, Käse pr. St. 5—7 Käsematte pr. St. 3 * Erbsen pr. Liter 16 5l, Linsen pr. Liter 28 4, Taub« pr. Paar X 0,60 bis 0,70, Hühner pr. Stück 0,85 bis 1,00, Hahnen pr. Stück X 0,50-0,85, Enten pr. Stück X 1,50—1,80, Gänse pr. Pfund X 0,48-0,58, Ochsenfleisch pr. Pfd. 70-74 H, Kuh- und Rindfleisch pr. Pfd. 64-68 H, Schweinefleisch pr. Pfd. 56 bis 66 4, Schweine- fleisch, gesalzen, pr. Psd. 70 H, Kalbfleisch pr. Pfd. 50-00 * Hammelfleisch pr. Pfd. 60—70 H, Kartoffeln pr. 100 Kilo 5,00 bi! 6,00 X, Weißkraut pr. Stück 0 00 H, Zwiebeln pr. Eentner X 5,00—6.00, Milch pr. Liter 16 H, Zwetschen pr. Gentner X 6—8.
Behördliche Anzeigen
Vergebung von Bauarbeitern
Die zu verschiedenen Herstellungen in der Zehntscheuer bei der Gen- bmerlefaferne zu Gießen erforder- :i$en Arbeiten, nämlich:
Maurerarbeit u. Zimmerarbeit
•feilem öffentlich verdungen werden.
Die Ausführungsbedingungen und 'libntsbefchreibungen liegen in unferm Mneau zur Einsicht offen und können liftere daselbst, mit Vordruck zudem feiltAlichen Angebotsvermerk versehen, ;pn Selbstkostenpreis bezogen werden.
Ulir die Bewerbung um diese Arbeiten, sowie für die Ausführung lliselben sind die Bestimmungen des Kiiristerial - Erlasses vom 16. Juni W3 maßgebend.
Angebote sind bis zum 10. Oe- vber 1896, Borm. 10 Uhr, »rwgelt und mit entsprechender Aschrift versehen, portofrei an uns «sstZeben.
zuschlagsftist 14 Tage.
Äießen, den 28. Septbr. 1896.
Snoßherzogl. Hochbauamt Gießen.
Neuling.8616
Versteigerungen. *
Wltwoch den 30. jfrpf. l. I,
Nachmittags 2 Uhr, wrban im »ieter'schen Saale — Neu- W 55 — versteigert:
Sovhas. Commoden, 1 Verticow, 22 Hobelbänke, 1 Partie Werkholz, Vorzellan- und Glaswaaren u. a.
8C3 Ätitzler. Gerichtsvollzieher.
Versteigerung.
Donnerstag den 1. October, Nachmittags 2 Uhr, werden Neustadt (Sieker'scher Saal) nachfolgende Gegenstände gegen Baarzahlung versteigert:
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