[8uf der Innenseite deS Umschlags.)
3«r Beachtung.
Der Inhaber dieses Scheines hat bei dem Gewerbebetriebe die -reiche- und landesgesetzlichen Vorschriften zu beobachten. Insbesondere: I) Er hat den Schein während der Ausübung des Gewerbe, betriebes stets bet sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorz-zriaen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis jar Herbetschaffung des Scheines etnzustellen. Er darf den Schein Anderen nicht überlassen.
2) Er darf bet dem G-werbebetrtebe keine Person mit sich führen, die in dem Scheine nicht genannt ist.
3) Er darf mit anderen als den auf der ersten Seite des Scheines bezeichneten Maaren und Leistungen das Gewerbe nicht be treiben.
Ausgeschlossen vom Ankauf oder Feilbteten im Umherziehen find: geistige Getränke, soweit nicht das Feilbteten derselben von der OrtSpoltzetbehörde tm Falle besonderen Bedürfnisses vorübergehend gestattet ist; gebrauchte Kleider, gebrauchte Wäsche, gebrauchte Betten und gebrauchte Bettstückc, insbesondere Bettfedern, Menschenhaare, Garnabfälle, Enden und Dräumen von Seide, Wolle, Leinen oder Baumwolle; Gold- unb Stlberwaaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschenuhren; Spielkarten; Staats- und sonstige Werthpapiere, Lotterteloose, Bezugs- und Antheilscheine auf Werthpaptere und Lotterieloose; explosive Stoffe, insbesondere Feuerwerkskörper, Schießpulver und Dynamit; solche mineralische und andere Oele, welche leicht entzündlich sind, insbesondere Petroleum, sowie Spiritus; Stoß-, Hieb- und Schußwaffen; Gifte und gifthaltige Waaren, Arznei- und Gehetmmiltel; Bäume aller Art, Sträucher, Schnitt-, Wurzel-Reben, Futtermittel und Sämereien, mit Ausnahme von Gemüse- und Blumensamen; Schmucksachen; Bijouterien, Brillen und optische Instrumente; soweit nicht gemäß S 56b, Absatz 1 der Gewerbeordnung einzelne dieser Waaren zuaelassen sind.
Ausgeschlossen vom FeUbieten und Aufsuchen von Bestellun gen im Umherziehen find ferner: Druckschriften, andere Schriften urch Bildwerke, insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerntß zu geben geeignet find, oder mittelst Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, oder in Lieferungen erscheinen, wenn nicht der Ge- sammtpreiS auf jeder einzelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle bestimmt verzeichnet ist.
Endlich find von dem Gewerbebetriebe tm Umherziehen ausgeschlossen ; die Ausübung der Heilkunde, insoweit der Ausübende für dieselbe nicht approbirt ist; daS Aufsuchen, sowie die Bermittelung von DarlehnSgeschäften und von Rückkaufs- geschästen ohne vorgängige Bestellung, ferner d»S Aufsuchen »on Bestellungen auf Staats- und sonstige Werthpapiere, Lotterteloose und Bezug»- und Anthetlscheine auf Werthpaptere und Lotterieloose; das Aussuchen von Bestellungen auf Branntwein und Spiritus bet Personen, in deren Gewerbebetriebe dieselben keine Verwendung finden; das Feilbieten von Waaren, sowie da» Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren, wmn solche gegen Theilzahlungcn unter dem Vorbehalt veräußert werden, daß der Veräußerer wegen Nichterfüllung der dem Erwerber obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrage zurücktreten kann (SS 1 und 6 des Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894).
4) In einem anderen, als dem auf der ersten Seite de8 Scheines genannten Bezirke darf der Inhaber das Gewerbe nicht be- treibm, bevor ihm durch einen Vermerk der zuständigen Behörde in dem Scheine solches gestattet ist.
5) Im Zollgrenzbezirk ist für den Handel im Umhcrziehm noch besondere Erlaubniß nöthig; in der Erlaubniß werden das Gebiet und die Waaren, für welche fle gilt, ausdrücklich bezeichnet.
6) Zum Zweck des Gewerbebetriebes ist ohne vorgängige Erlaubniß der Eintritt tn fremde Wohnungen, sowie zur Nachtzeit das Betreten sremder Häuser und Gehöste nicht gestattet.
7) In jedem Bundesstaate muß der Inhaber dieses Scheines, bevor er den Gewerbetrteb beginnt, den für den Staat geltenden Steuervorschriften genügt haben. Insbesondere hat er die Landessteuern (Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben) zu entrichten.
8) Wer Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke im Umberziehen feilbteten will, hat etn Verzetchntß derselben der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmi- gung vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat nur die in dem genehmigten Verzeichnisse enthaltenen Druckschriften, anderen Schriften oder Bildwerke bet fich zu führen, auf Erfordern der Mständigen Behörden oder Beamten vorzuzetgen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheih den Betrieb bis zur Herbetschaffung des Verzeichnisses etnzustellen.
Gieße« vor fünfuudfünfzig Jahren.
Welchen Aufschwung unsere Stadt Gießen seit füufund« fünfzig Jahren erfahren hat, dürften die nachstehenden Mittheilungen zeigen, die einem Adreßbuche der Stadt Gießen vom Jahre 1841 entnommen und denen Vergleiche über unsere heutigen Verhältnisse beigefügt find. Da» Adreßbuch, das kaum etwa» über Westentaschenformat hat, bietet vieles Jntereffante, es ist fast so eingerichtet, wie unsere heutigen Adreßbücher.
Die Stadt Gießen hatte im Jahre 1841 eine Einwohnerzahl von 8669, fie zählte 33 öffentliche und 780 Privatgebäude, jetzt hat sie 23,000 Einwohner und 1780 Gebäude. Unter den Einwohnern finden wir: 151 Staatsdiener, 412 Gewerbsleute, 37 Ackerleute, 62 Acker« und Gewerbsleute, 30 Taglöhner, 538 Dienstboten, 335 Fabrik arbeiter, 101 Handwerksgesellen und 38 Lehrlinge.
ES bestanden damals 13 Zünfte- au sogen, unzünftigen Gewerben sehen wir: Apotheken: 3, die fich bis jetzt erhalten haben- Barbiere: 7 (jetzt 23)- Buchbinder 11 (14)- Buchdruckereien: 4 (6)- Cigarrenfabriken: 2 (20)- Ellen« waarenhandlungen: 19- Gasthäuser: 8 (37), NB. nur Wtrth- schaften mit Logiren- Goldschmied: 1 (8)- Häfner: 1 (5)- Kaffeehäuser: 2 (7)- Knopfmacher: 2- Lederhandlungen: 3 (5); Leiuenweber: 7- Liqueurfabrikanten: 2 (13)- Materialisten: 2 (13); Mechaniker: 2 (7)- Müller: 3 (2) mit 3 Mühlen - Perrückenmacher: 3- Posamentier 2 (2)- Seifensieder: 3 (2 Fabriken) - Seiler: 6 (2)- Schornsteinfeger: 3 (2)- Specereihandlungen: 27 (83): Steindruckereien: 3 (4)-Tabak- fabrikeu: 3 (4)- Tapezirer: 5 (29)- Uhrmacher 4 (13).
Die Stadt, die damals nur wenige Häuser außerhalb unserer jetzigen Anlagen (früher Schoor genannt) aufwns, hatte 44 Straßen, die mit wenigen Ausnahmen ihre jetzige Benennung führten. Nur die damalige Judengaffe ist in Rittergasie, die Htntergaffe in Wetzsteiugaffe, der Reicheusand in Bahnhofstraße, die Flügelögaffe in Damm» straße umgetauft. Das Kaltenloch zählt jetzt zur Neustadt. Die jetzige ZozelSgaffe hieß früher Schulhof, weil darin die .Judenschule stand. Die unter diesem Namen nicht mehr
exiftirende neue Stadtanlage umfaßte 21 vor dem Selter-- thor gelegene Häuser, welche tn der nunmehrigen Wrstanlage, Fraukfurterftraße, Liebtgstraße und Südanlage standen bezw. noch stehen. Jetzt hat Gießen 102 Straßen.
Die Universität war damals ziemlich gut besucht. Sie weift 407 Studenten, darunter 331 Hessen und 76 Ausländer auf. Außer diesen Studenten besuchten da» chemische Laboratorium, dem der berühmte Liebig Vorstand, 2 auswärtige Professoren und 2 auswärtige Doctoren. Die Uni» verfität war reich an bedeutenden Lehrkräften. ES gehörten au: Der evangel. theol. Facultät: Dr. Sühnöl, Dr. Diesten« buch, Dr. C. S. Credner, Dr. Meter, Dr. Koobel und Dr. Zimmermann. Dcr kathol. theol. Facultät: Dr. LöhniS, Dr. Riffel, Dr. Schmtd und Cbr. Kmdhäußer. Der juri« stischen Facultät: Dr. v. Löhr, Dr. Birnbaum, Dr. v. Grol- man, Dr. Müller, Dr. StnrentS, Dr. Weiß, und die Privat« docenten: Dr. Schmidt, Dr. Seitz und Dr. Heinrich. Der medtctutscheu Facultät: Dr. Nebel, Dr. Balser, Dr. I. B. Milbrand, Dr. v. Ritgen, Dr. Plagge, Dr. A. Wernher, Dr. Dix, Dr. Jul. Milbrand, Dr. Wetter, Dr. Stammler. Der philosophischen Facultät: Dr. Joseph Hillebrand, Dr. Adrian, Dr. Umpfenbach, Dr. Osann, Dr. JustnS Liebig, Dr. Schmttthenner, Dr. Schäfer, Dr. Heyer, Dr. Bullers, Dr. o. Kltpstetn, Dr. Buff, Dr. Klein, Dr. Ammer, Dr. von Rttgen, Dr. Knapp, Dr. W. Mettenheimer, Dr. Zimmermann und Dr. Gustav Schilling. Lehrer der freien Künste waren: Im Reiten: Stallmeister Frankenfeld und Bereiter Bansa- in der Mufik: Musikdirector Hoffmann- im Zeichnen: Franz DtkorL- im Tanzen und Fechten: P. B. Bartholomah. UniverfitatSrichter war Dr. TrygophoruS, die Univ.-Polizei wurde geübt von Pedell Krämer, Pedell Gerbode und einem unvermeidlichen Carcerdtener (Schmidt).
DaS Pädagog (Gymnasium) war bestellt mit 1 Director (Dr. Geist), 5 ordentlichen und 4 Hilfslehrern (jetzt 18).
Die Realschule mit 1 Director (Braubach), 6 ordentl. und 2 Hilfslehrern (jetzt 31). Die Namen Weigand, Ettling, Hanstein, Stein, Dikors und Cantor Schwabe werden noch in Vieler Erinnerung fein.
An Stadtschulen existirten: Die Knabenschule mit 2 Lehrern: LipS und Braun (jetzt 16)- die Mädchenschule mit 2 Lehrern (jetzt 20)- die Elementarschule mit 1 Lehrer - die Freischule mit 1 Lehrer (dem noch lebenden I. Römer), die israelitische Elemeutarschnle mit 1 Lehrer.
Die Geistlichkeit bestand aus: 1 Superintendenten (Simon), 2 Pfarrern (Kirchenrath Dr. Engel und Bonhard), 1 Freiprediger (LipS), 1 kathol. Pfarrer (Hartnagel).
Als Gemeindevertretung finden wir: 1 Bürger« meister (Schneider), 2 Beigeordnete und 13 Gemeinderäthe (jetzt 1 Oberbürgermeister, 3 Beigeordnete und 30 Stadtverordnete).
Dann existtrte eine Arm,'en « Commission und eine Pfand-Leihanstalt, die unter der Direction des Polizei- rarhs Zulehner stand. Kassier war der im hohen Alter verstorbene Rendant Bieler- Controleur: Hospitalverwalter Pfeil- Taxator: Aron Heichelheim- Kassendiener: Schnecko.
An Verwaltungsbehörden existirten: 1) daS Provinzial-Commissariat (jetzt Prov.-Direction)- 2) die Kreis» Verwaltung (jetzt Kreisamt)- KretSrarh: Geh.«Rath Knorr.
Der Polizeiverwaltung stand vor: Polizeirath Zulehner- 6 Polizeiofficianten besorgten den Sicherheitsdienst (jetzt 22): Polizeiwachtmeister Bierau, Polizeisergeaut Keßler, Schweizer, Reinig, Bärrn, Schirmer.
Die Justiz wurde geübt: 1) von einem Hofgericht der Provinz Oberheffen (Präsident: C. v. Preuschen- Director: Dietz- Räthe: 11- Assessoren: 5- Secretäre: 6, Accefisten: 40). 2) von 1 Criminalgericht (Crimioalrichter: Dauz und Röllner). 3) von eine» Stadtgeriät (Stadt« richter: Müller, 3 Assessoren, 1 Actuar). 4) von 1 Landgericht (Landrichter: Ploch, 2 Assessoren, 1 Actuar).
An Rechtsvertretern existirten 37 Hofgerichts- Advocaten, während jetzt nur 18 Rechtsanwälte practiciren, ein Beweis, daß früher der Rechtsbeistand nicht gut zu entbehren war. Unter den HofgerichtSadvocaten finden wir einige, die nach Einführung der neuen Juftizgesetze noch als Rechtsanwälte thätig waren (Briel, Dornseiff, Kohlermann, Thorwart).
Dann bestanden in Gießen noch folgende Behörden: 1 Obereinnehmerei (Steuerrath: Hoffmann)-1 Steuer« commissariat (Steuercommissär: Schüler)- 2 Steuer« einnehmereien: (Mändl, Bertram)- 1 Rentamt (Reut« amtmanu: Schneider)- 1 Hauptzollamt (Oberinspector: Dietz- Rendant: Martin)- 1 Forstinspector: (Professor Dr. Heyer) und 1 Revierförster: (Prof. Dr. Zimmer).
Das damalige Postamt hatte nur 9 Beamte: 1 Post« meister, 1 Posthalter, 1 Postsecretär, 3 Postasfistenten, 1 Packer und 2 Briefträger, während heute circa 130 Beamte kaum die Arbeiten bewältigen können. Au Fahrposten gingen von Gießen täglich ab nach: Frankfurt und Darmstadt, Cassel über Wabern und Fritzlar, Fulda über Grünberg, Alsfeld, Lauterbach, nach ArnSberg über Gladenbach, Biedenkopf, Battenberg, nach Lich, Hungen, Nidda, nach Siegen über Herborn und Dillenburg. Familienwagen (Privatuuter- nehmen) nach Friedberg, Marburg und Gladenbach. Fracht« fuhren wurden besorgt: bis Mainz von Fuhrmann Leng (Vorgänger von A. Lyncker)- bis Darmstadt von Fuhrmann Velten in Langgöns u. v. A. Dann kamen noch Boten von: Biedenkopf, Butzbach, Gladenbach, Homberg a. O-, Hungen, Lich und Wetzlar.
Ein Einblick in den Personengeldtarif der Post zeigt uns, daß daS Reisen zu damaliger Zeit neben der Unbequemlichkeit auch noch recht kostspielig war. So kostete eine Poftfahrt nach Alsfeld 3 fl. 9 kr., ArnSberg 9 fl. 55 kr., Battenberg 4 fl. 38 kr., Butzbach 1 fl. 23 kr., Cassel 7 fl. 38 kr., Darmstadt 5 fl. 5 kr., Frankfurt 4 fl. 5 kr., Friedberg 2 fl. 16 kr., Fulda 5 fl. 36 kr., Reiskirchen 42 kr., Wetzlar 1 fl. 8 kr.
Eine Garnison hatte Gießen damals nicht.
von den im Adreßbuch aufgeführten Einwohnern erfreuen sich nur noch zwei des Daseins und geistiger Frische: die Herren Rabbiner Dr. Levy und Lehrer JohS. Römer, denen wir bei dieser Gelegenbett wünschen wollen, daß ihre Namen noch recht lange im Adreßbuche zu finden sein möchten.
Emil Geißler.
• Der Dichter bei weltbekannten Soldatenliedes „König Wilhelm saß ganz heiter re.", Geh. SanitatSrath Dr.KreuSler, ein geborener Waldecker, der in Brandenburg lebt, wurde anläßlich seines 80. Geburtstages von der Stadt Branden« bürg zum Ehrenbürger ernannt.
* Der berühmte Wiener Kliniker Hofrath Nothnagel hat kürzlich in einer Vorlesung sehr bemerkenSwerthe Aeuße« rungen über die großen Gefahren von bchnap», Wein, vier ». s. w. für Kinder gethan. Er sagt u. A.: E» ist eine schwere Sünde, wenn man Kindern SchvapS, Bier oder Wein zu trinken gibt. Bis zum 14. Lebensjahre sollte kein Kind Wein, Bier, Thee oder Kaffee zu trinken bekommen. All' dies find Erregungsmittel, die für daS Kind gänzlich entbehrlich find. ES ist ein Verbrechen, zu behaupten, der Wein nähre, und geradezu kindisch ist eS, wenn ein Arzt noch sagt, der rothe Wein stärke mehr als der weiße. Kinder bedürfen nicht dieser Erregungsmittel, fie sind für dieselben ungemein schädlich, und ich bitte, daraus in Ihrer ärztlichen Praxis besonders zu sehen, Kindern keine geistigen Getränke zu geben- denn die geradezu furchtbare Nervosität unserer Zeit beruht gerade auf diesem frühzeitigen Alkoholgenuß. WaS den Alkoholgenuß beim Erwachsenen betrifft, so ist nichts dagegen einzuwenden, wenn dieses in geringer Quantität geschieht, doch daS Maß des Erlaubten schwankt tn weiten Grenzen. Maß und Besonnenheit sind hier vor Allem am Platze, und ich bitte Sie, nicht zu vergessen, daß die Bei« spiele, wo manche Leute ganz ungemein viel Alkohol ohne sichtbaren Schaden vertragen, seltene Ausnahmen find. Der Alkohol ist zuweilen etn angenehmes Genußmittel- aber etn Gift ist er doch unter allen Umständen und vollkommen Recht haben jene, welche sagen, daß der Mensch den Alkohol nicht braucht- denn wir sehen ja die ganze Thierwelt um uns ohne Alkohol leben, nur der Mensch hat daS Vorrecht, das Alkoholgift zu genießen. Alkohol regt eine Welle an, später macht sich aber die Abspannung nm so mehr fühlbar, waS Sie bei energischer geistiger Thätigkett besonders beobachten werden, um so mehr, wenn sie den Alkohol deS Morgen» genießen. Der sogenannte Frühschoppen ist eine gefährliche Einrichtung.
Citcratur und Kanft
— Soeben erschien: Dr. jar. Albrecht, ,3» welche« Asrmerr errichtet man ein Testamentr* Preis 1,50 Mk. Verleg von Eurt Staegltch, Leipzig. Die Errichtung eines Testaments gehört zu den wichtigsten Rechtshandlungen im menschlichen Leben. Man darf wohl sagen: neben der Eheschließung stellt fich die Testamentserrichtung als der tn seinen rechtlichen Folgen belangreichste Act dar. — In knapper, aber leicht faßlicher Weise schildert der Verfasser die Formen der Testamentserrichtung nach gemeinem, preußischem, französischem, sächsischem und zukünftigm deutschem Recht. Alle Vorzüge, welche die Broschüre bietet, hervor« zuhebm, ist unmöglich, doch wollen wir einige der bedeutendsten Abschnitte wie z. B.: „Das Militär- und Marinclestamentt in Anbetracht der allgemeinen Wehrpflicht nicht unterlassen zu erwähnen, ferner das Schtffstestamenl, Dorftestament rc. — Sehr eingehend berichtet der Verfasser über die Bestimmungen deS neuen bürgerlichen Gesetzbuches für Deutschland betreffs Abfassung von Testamenten. Das Interesse an dem Buch wird noch dadurch erhöht, daß die auf Testamentserrichlung bezüglichen Vorschriften des österreichischen Rechts demselben beigegeben sind. Mit einem Worte Wir können unteren geehrten Abonnenten die Anschaffung obiger Broschüre bestens empfehlen.
— Ein stattlicher Band — das soeben vollendete 4. Quartal 1896 der ,Vleggati»atfet Bl&ttet* — liegt UN« vor. In unserer so ernsthaften Zeit sucht alle Welt Erholung, Zerstreuung, Erfrischung in Scherz und Humor und die Litteratur kommt dieser Neigung eifrigst entgegen. Es ist aber schwer, In jetziger Zeit, in der die gesammte Kunst stürmisch nach Naturwahrheit drängt, sich von der krassen Wiedergabe unschöner Wirklichkeit fernzuhalten, namenllich auf dem Gebiete der humoristischen Kunstleistungen — und schätzen wir die Meggendorfer Blätter ganz besonders hoch, well es ihnen gelingt, stets die goldene Mitte zu fassen und in Bild wie in Text Wirklichkeit mit künstlerisch Schönem zu verbinden. Da ist nichts, was den feineren Sinn zurückstößt, den guten Geschmack beleidigt. Die herrlichen, zum großen Theile farbigen Illustrationen, sind dem Leben unserer Tage entnommen, die große Zahl komischer Erzählungen, Witze, Scherze, Gedankensplitter ist mit gesundem, frischem, fröhlichem Geist ausgewäblt. Diese Borthelle sind auch die Ursache, daß die Meggendorfer Blätter nicht allein tn jedem einigermaßen bedeutenden öffentlichen Locale gehalten werden, auch in Familien sind sie ein wöchentlich — ober bei Bezug in Heften 14 tägig — jederzeit gerne gesehener Gast, der jedoch, wenn einmal Hausfreund geworden, nicht mehr entbehrt werden mag. Wir machen unsere Leser aufmerksam, daß bei beabsichtigtem Abonnement von der Geschäftsstelle der Meggendorfer Blätter München, Schubertstraße 6 auf Verlangen Gratis-Probenummer erhältlich ist.
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