ilt. 229
Dienstag den 29. September
Zweites Blatt
1896
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
Redaction, Expcdiüow und Druckerei:
Schulgraße ^lr.7.
Fernsprecher 51.
Vierteljähriger Kbonncmentsprcir: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Amts- und Anzeigeblatt für den Ttveis Gietzen
Der
-»ieheurr Aureigcr ^scheint täglich, rtt Ausnahme deS Montags.
Die Gießener n mikien bkälter neiden dem Anzeiger ptchentlich dreimal brigelegt.
chratiskeilage: Hießener Aamilienölätler.
.. Airnahmr von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
■
Amtlicher TH«U.
Nr. 32 des Reichs-Gesetzblattes, aulgegeben den 25. \\i. Mts., enthält:
(Nr. 2339 ) Bekanntmachung, betreffend die Verein« launig erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Ver« Khr -wischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Boa 16. September 1896.
(Nr. 2340 ) Bekanntmachung, betreffend die dem inter« lattonalen Ueberetnkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr leigt fügte Liste. Vom 20. September 1896.
Gießen, den 26. September 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gag ern.
Gießen, den 23. September 1896.
Betreffend: Die Ableistung des Huldigung-« und Der- faffungSetdeS.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke Grüuberg und Homberg.
Die Ableistung deS Huldigung-« und VerfaffungSeideS lir In Ihren Gemeinden neu aufgenommenen OrtSbÜrger, lotBlr derjenigen Großherzoglich Hessischen Umerthanen, welche Pt, ohne Ort-bürger zu werden, verheirathet haben, soll wie ichktehend angegeben, stattfiuden:
1) der OrtS« und Staatsbürger au- den in den Amt-« gerichtSbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden de- Kreises Gießen Freitag den
2. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Rathhause zu Lich-
2) der OrtS- und Staatsbürger au- den in den Amts- gerichtSbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden de- Kreises Gießen Mittwoch den 7. October d. I, Nachmittags 2 Uhr, in dem Rathhause zu Hungen,-
3) der OltS- und Staatsbürger au- den in dem Amts- gerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag den 20. Oetober d. I., Bormittags
11 Uhr, in dem RegterungSgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.
Wir beauftragen Tie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen aozuzetgen oder zu berichten, daß Niemand vorzuladen war.
Halten fich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Gagern.
vekarmtmachmlL
betreffend: Die Maul- und Klauenseuche,- hier Abhaltung von Viehmärkten.
Das Großh. Ministerium der Innern hat die Abhaltung eines Viehmarktes zu Echzell am 5. October d. I. unter den nachstehenden Bedingungen genehmigt:
1. Für den Auf- und Abtrieb ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Der Marktort hat das nöthige Aufsichtspersonal zu stellen, damit den getroffenen Anordnungen genau nachgekommen wird.
2. Auf den Markt dürfen nur Thiere aus unverseuchten Orten des Großherzogthums Heffen, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens sieben Tage in unverseuchten hessischen Orten in seuchefteiem Zustand zugebracht haben, aufgetrieben werden. Beim Auftrieb der Thiere ist durch eine streng zu handhabende Controle der betreffenden Ursprungsscheine zu verhüten, daß andere Thiere auf den Markt gebracht werden.
3. Außer der Controle der Ursprungszeugniffe hat selbstverständlich auch die thierärztliche Besichtigung der Thiere vor dem Auftriebe zu erfolgen.
Büdingen, den 22. September 1896. Grobherzogliches Kreisamt Büdingen.
________________Klietf ch._____________________
Bekanntmachung,
betreffend die zu veranstaltenden Erhebungen für den diesjährigen Jahresbericht des FabrikinspectorS für den AuffichtS« bezirk II.
Die rubr. Erhebungen sollen wie im vorigen Jahre auch diesmal in der Weise bewirkt werden, daß für jeden
Alle Annonccn-Burcaux deS In- und Auslandes nehmen , Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
der Aufsicht des FabrikinspectorS unterliegenden Gewerbebetrieb von dem Gew erbeuuteruehmer selbst ein besonderer Fragebogen auSgefüllt wird.
Dieser Fragebogen wird in den nächsten Tagen den Gewerbeunteruehmeru von den Ort-Polizeibehörden zur Ausfüllung Übermittelt werden.
Wir weisen die Gewerbennternehmer hierdurch darauf hin, daß sie nach § 139b, Absatz 5, der Gewerbe« ordnung verpflichtet find, die gewünschten statistischen Angaben innerhalb der vorgeschriebenen Frist und in der vorgeschriebenen Form zu machen, widrigenfalls fie im Unterlassungsfälle nach § 149, Abs. 1, Nr. 7 der Gewerbeordnung strafbar sein würden.
Da die OrtSpolizeibehvrden von uns angewiesen find, bis zum 10. Oktober d. I. die auf den Ziegeleibetrieb bezüglichen und bis zum 1. Januar 1897 die übrigen au-gefüllten Fragebogen wieder an nnS einzusenden, so wird rechtzeitige Ausfüllung seitens der Unternehmer erwartet.
Soweit Fragebogen für Betriebe auszufüllen find, welche nur zu gereiften Zeiten des Jahres betrieben werden, find die für die Zeit des Betriebes solcher Anlagen im Jahre 1896 giltigen Arbeiterzahlen in dieselben einzutragen. Gewerbeunternehmer, deren Betrieb der Aufficht deS Fabrik« inspectors unterstellt ist und die keinen Fragebogen zugeftellt erhalten, wollen solchen bei ihrer Polizeibehörde reclamiren.
Gießen, den 25. September 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, 25. September 1896.
Detr.: Wie vorher.
De8 Grotzherzogliche.Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien «ud Polizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser heutiges Ihnen besonders zugehendes Amtsblatt ohne Nummer machen wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung noch ausdrücklich aufmerksam.
v. Gagern.
^uiUeion.
„Lhirr-Narre n".
Von Claus Menger.
(Nachdruck verboten.)
Wer die Natur liebt, wird auch den fie bevölkernden 1t|chöpfen seine Sympathie nicht vorenthalten. Der Johannis« iiisrr, rote er aus dem Moose zur Mitsommerzeit hervor« lliüchtet, das Eichhörnchen, wenn es an den Arsten so drollig Utiöe akrobatischen Künste zeigt, Golddrossel und Blutfink, die •n|en Herz mit köstlichem Gesang erquicken — eS ist so »lÜrlich, so selbstverständlich, daß wir an diesen Geschöpfen -rsvllen finden und ihn auf jede nur mögliche Weise an den log legen. Aber der Mensch kann seine Freundschaft für :Hl Thierwelt ebensogut auch Übertreiben. Sie kann zur iüonlc werden, die jedes andere Gefühl in seiner Brust aiksidrückt, zur Narrheit, die sein Denken in schiefe Bahnen viöngt. Magoan in Paris, ein Gelehrter, der die über« wlbenen Sympathien des Menschen sür die Thierwelt zum «igenstand seiner Forschungen gemacht hat, theilt mehrere Ml- mit, in denen ans jener Neigung ein regelrechter Wahn« jfrn hervorgegaogen. So lernte er eine Vegetarierin kennen, ft- au- Furcht, die Thiere könnten geschlachtet werden, ihr fliy.e Vermögen darauf verwendet, in die Schlachthäuser zu Hm und so viel Vieh fortzukaufen, wie eS ihr irgend die Still tl erlauben. Die Thiere selbst setzte fie in Freiheit, ohne Biron zu denken, daß fie doch wieder auf irgend eine Weise üu ihnen selber so verhaßten Bestimmung in die Arme laufen. !Smn ihre Mittel erschöpft find, so bittet fie die Fleischer- Men flehentlich, den Thieren doch nicht- zu Leide zu thnn. 3irb fie gewahr, daß fie auf diesem Wege nichts erreicht, so Mvh fie in Zorn und stößt die härtesten Beleidigungen anS. MH krasser tritt der durch eine übertriebene Thierfreundschaft »unsachte Wahnsinn bei einer anderen Frau hervor. Die OStllbevnng, welche der Gelehrte vou ihr entwirft, ist geradezu »thrand: „6te kann bei Nachts nicht schlafen, wenn eS eignet, weil fie an die unglücklichen Thiere denken muß, die Buchen ohne Schutz find- fie wird krank, wenn fie steht, Bii ।dn Pferd mit der Peitsche geschlagen wird- fie bricht i1°r."hränen an-, wenn fie an dieBivisectton denkt- fie sucht
auf btr Straße die Glasscherben auf, an denen die Pferde fich etwa verwunden können- fie leidet am Droschkenhalteplatz nicht, daß man ein Gefährt nimmt, wenn daS Pferd gerade frißt- fällt ein Thier, so hat fie keine Ruhe, bi- eS abgespannt ist, und geräth in Wuth, wenn man eS schlägt. Einen Kohlenfuhrmann, der beim Anspannen sein Pferd mißhandelte, bat fie, ihr daS Thier zu überlassen. Sie liebkoste eS, spannte eS selber an und kam alle Morgen eigens zu dem Zweck in den Stall. Sie kaufte ein altes Pferd, nur um für dasselbe das Futter zu bezahlen, und ist unglücklich, daß fie nicht die Mittel besitzt, ein Asyl für alle alf und schwach gewordenen Pferde errichten zu können."
ES ist eine bisher von der Wissenschaft noch nicht aufgeklärte Erscheinung, daß gerade da- weibliche Geschlecht diese Neigung zeigt, solche übergroße Freundschaft für die Thierwelt an den Tag zu legen. Besonders Hund und Katze erfreuen fich derselben. Welcher Überschwänglichen Freund- schaftSänßerungen solch eine Hundefreundin fähig sein kann, wird wohl schon jeder von uns aus eigener Erfahrung kennen gelernt haben. Zumal einige bestimmte Rassen müssen einen schier unwiderstehlichen Eindruck auf so ein für die Hundewelt schwärmendes Gemüth machen. Dies gilt vor allem vom Mops. Diese Rasse, von der eS im Sprichwort heißt, fie sei so dumm, daß fie den Mond anbellt, ist eß vornehmlich, die eß der Frauenwelt angethan hat. Ich habe eine Bekannte, eine sonst vortreffliche Frau, welche nur die eine Untugend besitzt, daß fie die Liebe, welche fie im Grunde der Menschheit schuldet, ans ihren Mopß Übertragen hat. Eß ist ein abscheuliches Thier: launenhaft, unartig, naschsüchtig und kläffend. Sie und ihr Mop- find von einander unzertrennlich. Als fie mich, das scheußliche Thier unter dem Arm, einmal auf der Straße traf, sagte fie mir gerade ins Geficht: fie und ihr Mopperl seien hochersrent, mich einmal wtederzuseheu. Sie identifictrte fich eben mit dem Thiere ganz und gar- fie schiebt ihrem Liebling alle Gedanken und Gefühle unter, deren fie selbst fähig. Gleichwohl hat er alle Gutthatev, mit denen fie ihn überhäufte, mit dem schwärzesten Undank belohnt. Denn all ich neulich in der Zeitung die so fett wie nur möglich gedruckte Annonce laß: »Zehn Mark Belohnung. Verloren ein Schooßhund mit einem Auge, ohne Schwanz, auf den Namen Moppel hörend, zu fett, um laufen zu
können," — da wußte ich sofort auß diesem Signalement, daß eß nur der garstige Liebling meiner Hnndefreundtn sein könne.
Die Absonderlichkeiten, welche gerade bei der Freundschaft solcher Thiernarren für den Hund zu Tage treten, lassen sich gar nicht aufzählen. Eine Frau in Warschau hat drei Stubenhunde, die fie mit besonderer Sorgfalt Pflegt. „Einmal nun arrangirte die Dame für ihre Lieblinge eine Hunde-Gesellschasl. Zur bestimmten Stunde kamen in Kutschen und anderen Equipagen zwölf dazu geladene Hündchen an« gefahren, die verschiedene phantastische CoftÜme und Mützen trugen. Im Speisesaal war die Mittagstafel gedeckt. Daß Menn für die vierfüßigen Gäste war ein außgesncht feines. Als Imbiß wurden schön decorirtePastetchen gereicht, darauf folgte Roastbeef, Kalbsbraten, Wildbraten, Geflügel und znm Schluß das Dessert. Bedient wurden die Vierfüßler von Lakaien, die über diese exceotrische Laune der Hausherrin allerdings sehr tndignirt waren." — Ein anderer Fall wird aus Paris berichtet: Auf ein Polizeicomwiftariat daselbst wurde eine auf der Straße aufgegriffene Windhündin gebracht, „die einen mit Seide abgefütterten, stark toattirten und mit Zobel besetzten kaffeebraunen Tuchwantel trug. In einer Innentasche des Mantels befand fich ein mit echten Spitzen umsäumtes und mit einer Grafeukrone bestickte! Battisttascheutuch. Um den Hals hatte die vornehme Hündin ein gelbseidenes Band, das mit einer goldenen, mit echten Perlen und Brillanten besetzten Spange am Mantel befestigt war." Da- Thier wurde natürlich dort behalten, bis fich die Besitzerin beffelbcn, rote man schon aus dem Eostüm ihres Lieblings errathen konnte: eine den höchste» Kreisen zugehörige Dame, geweidet hatte. Als fie ihre! Hundes ansichtig wurde, vergoß fie Freudenthränen. Sie küßte und liebkoste ihn unaufhörlich. Aber ihr Zorn kannte anderseits keine Grenze, als fie vernahm, daß das liebe Vieh die Nacht ohne jegliche Bequemlichkeit auf der bloßen Diele hatte zubringen müffen, zusammengesperrt mit anderen plebejischen Hunden uod Hündinnen, denen jedes Berständniß dasür zu fehlen schien, daß fie der Ehre einer so vornehmen Hunde-Gesellschaft theilhaftig geworden waren.
(Schluß folgt.)


