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28.7.1896 Erstes Blatt
 
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Dienstag bett 28 Juli

Erstes Blatt

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Vierteljähriger

Kenerat-Anzeiger

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sei, daß das kleine Hessen von dem großen Preußen durch den Vertrag majorifirt werde. Er begrüße eS auch, daß nach dem Abschluß deS Staatsvertrags die Aussicht vorhanden sei, daß auch andere Staaten in die BetriebSgemeiuschaft eintreten und so zur Bildung eines Deutschen Eisenbahn- Vereins zusammentreten werden. Vielleicht sei dies eine beffere Lösung als ReichSeisenbahnen. ES sei gesagt worden, Preußen habe seine Macht mißbraucht zum Schaden Hesiens. Nichtig sei, daß Preußen seine Bedingungen genau in dem Verhältniß seiner Größe gemacht habe. Keineswegs sei aber der Vorwurs gerechtfertigt, als stehe Hessen durch den Abschluß deS Vertrags vor seinem Verfall. Auch für die Beamten und Arbeiter unserer jetzigen Bahnen sei in besserer und ausreichender Weise gesorgt, und die Herren Socialdemokrateu der Zweiten Kammer hätten alle Ursache gehabt, für den Vertrag zu stimmen. Mit dem Hinweis auf den vom Ausschuß einstimmig gefaßten Beschluß der Annahme des Staats« Vertrags empfiehlt er dem hohen Hause desien Genehmigung.

Commerzienrath Michel präcistrt seinen jetzigen Stand­punkt, daß er jetzt auch für den Staatsvertrag sei, weil dadurch ein ausschließlicher hessischer Betrieb der LudwigS- bahn au-geschlofien sei. Der Kernpunkt deS ganzen Ver« trage sei der Artikel 18 desselben, in welchem die Rechte beider Contrahentev genau ausgedrückt und in präciser Form gewahrt seien. Er danke der Großh. Regierung auS vollem

I Herzen, daß sie bet Abschluß deS Vertrags der Stadt Mainz in so ausreichendem Maße Rechnung getragen habe. Er kann es daher nicht verstehen, daß die Abgeordneten von Mainz und aus Mainz sich nicht bewogen gesehen haben, die Nütz­lichkeit des Vertrags eiuzusehen und gegen den Vertrag ge­stimmt haben.

Frhr. v. Hehl: Als Bewohner des südlichen Thetls von Rheinhessen schließt er sich dem Dank deS Herrn Com- merzienrathS Michel an die Regierung an, die mit dem 2tb* schluß des Vertrags ein großes Werk gethan habe. Durch die Verstaatlichung der LudwigSbahn habe sich Hesien die« selben Verdienste erworben, wie bei Gründung des Zoll­vereins. Bei Abschluß deS Vertrags habe sich ebenfalls in der Kammer damals eine Opposition geltend gemacht und der Minister du Thil habe einen schweren Stand gehabt, bis Großherzog Ludwig I. den Werth deS Zollvereins erkennend, I den Vertrag protegirte. Auch dem Ministerium Finger werde noch in späteren Zeiten der Dank Hesiens sicher sein, daß dasselbe dmch Abschluß deS vorliegenden Vertrags in die Fußtapfen deS Ministers du Thil getreten sei.

Staatsminister Finger weist auf die bedeutsamen Worte des Grafen Laubach hin und würde es für eine Sünde halten, wollte er denselben noch etwas hinzufügen. Für die I Worte der Anerkennung, die der Regierung gezollt worden I sind, dankt er dem Hause und besondere Befriedigung habe

Aus den Verhandlungen der Ersten Kammer der hesfischen Stünde.

nn. Darmstadt, 25. Juli 1896.

p» Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten, Fürst Isenburg-Büdingen, eröffnet.

Bor Eintritt in die Tagesordnung verkündigt der Präsident ein Schreiben des Großh. Staatsministeriums, vonach Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu be­stimmen geruht haben, den jetzigen Landtag am Montag den 27. Juli, Mittags um 12 Uhr, im Großh. Residenzschloß ia höchsteigener Person zu schließen.

Der erste Punkt der Tagesordnung betrifft den Antrag de« Abg. Müller und Genosien auf Errichtung eines Gewerbegerichtes in Darmstadt. Staatöminister a. D. Freiherr v. Starck als Berichterstatter trägt den AuSfchußbertcht vor. Derselbe empfiehlt dem Hause die Ueberetnstimmung mit Zweiter Kammer.

Wegen eines Antrages des Abg. Kähler und Genosien wegen Errichtung einer staatlichen Ersatzrasse (ät Hagelschäden im Großherzogthum Hesien beschließt daS HauS Beitritt zum Beschluß Zweiter Kammer.

Nunmehr tritt daS HauS in die Berathung des Hessisch-Preußischen StaatSvertrageS und des Vertrags wegen Uebergang deS Betriebs der Hessischen LudwigSbahn in die Betriebsgemein« schaftbeiderStaaten. |

Berichterstatter Graf Laubach ergreift daS Wort und führt Folgendes auS: ES fei wohl noch kaum dagewesen, drß ein mündlicher Bericht über einen so wichtigen Gegenstand abgestattet wurde wie dies heute geschehe und dem die Ehre eines schriftlichen Berichts gewiß zu gönnen gewesen wäre. Der drängenden Zeit wegen sei dies zu entschuldigen, frr gibt einen historischen Rückblick über die Entwickelung deS E-isenbahnwesenS in Hesien und Preußen und weist auf den Werth und Nutzen der LudwigSbahn für Hesien hin. Der vorliegende Staatsvertrag, der in seinem ganzen Inhalt die Weisheit der hesfischen und preußischen Regierung in hellstem Acht erscheinen lasie, finde den Beifall deS AusschusieS in einstimmiger Weise. In großartigster Weise trete in dem Staatsvertrag die Würdigung der nationalen Bedeutung Hesiens hervor. Er sei kein Unitarist und würde eS beklagen, «enn man in dem Tobel eines Einheitsstaates zusammen« brechen würde. Daß bei Preußen die besten Abfichten bei Abschluß deS Vertrags vorhanden waren, sei für ihn sicher und schließe jede Verdächtigung, wie sie in der Zweiten Ständekammer erhoben worden sei, vollständig auS. Daß Lieser Staatsvertrag auf ewige Zeiten abgeschlosien, begrüße er sympathisch und auch den Gedanken auf Durchbildung eines Reichseisenbahnnetzes könne er nur befürworten. Unrichtig

vielfacher Streitigkeiten zwischen den Studenten und dem akademischen Senat oder der Regierung werden. Freilich hatte der Student nur geringe Mittel, um seine Meinung durchzusetzen. Nur eins war bei den vorgesetzten Behörden aufs höchste gefürchtet, das war ein Studentenauszug.

Was wollten die Professoren anfangen, wenn eines schönen Tages die ganze unzufriedene Studentenschaft die Hochschule verließ? Sie mußten aufs eifrigste bemüht sein, den Frieden wieder herzustellen und die Studenten zur Rückkehr zu be- wegen. Nur bei den Stipendiaten und anderen Studenten, welche' für irgend welche Wohlthaten seitens des Staates dankbar zu sein lebhafte Ursache hatten, war dies leichter, wenn sie sich überhaupt dem Auszug angeschloffen hatten, schwerer schon bei solchen, die später einmal eine Anstellung in dem Staat erhofften, welcher di- Hochschule unterhielt. Gar keinen Einfluß aber hatte der Staat auf die vollkommen unabhängigen und dabei meist auch wohlhabenden Ausländer, welche nur gekommen waren, um von der Gelehrsamkeit der Professoren wissenschaftliche Vortheile zu ziehen, oder sich der akademischen Freiheit zu erfreuen.

Fand also wirklich ein Auszug statt, so mußte Regierung und Senat, um die Streitigkeiten mit der Studentenschaft möglichst bald beizulegen, gute Worte geben und Versprechungen machen, auch völlige oder nahezu völlige Straflosigkeit zu­sichern. War dann der Karren wieder im altgewohnten Geleis, war vollkommene Ruhe zurückgekehrt, so konnten ja die Gewalthaber die studentischen Rädelsführer trotz der zu­gesagten Straflosigkeit noch nachträglich zur Rechenschaft ziehen.

Bei derartigen Streitigkeiten war die Bürgerschaft in der Regel auf Seiten der Studenten. Wurde sie doch durch einen Auszug ganz besonders geschädigt. Wenn auch für gewöhnlich die Miethe weiter ging, so hörte doch der Haus­pump auf, Metzger und Bäcker, Schneider und Schuster,

und -Fette Mette, ieifenpulver eit lität inerung.

FettmMusactur trasse 15.

Feuilleton.

Allerlei über Studentenauszüge.

Bon Dr. O. Buchner.

(Nachdruck verboten.)

Zu allen Zeiten, so lange es Hochschulen giebt und welchem Lande dieselben auch errichtet worden waren, blickte Ser Student mit Stolz auf seine verschiedenen Vorrechte, die rufs eifersüchtigste überwacht und gehütet wurden. Daß dies in früheren Jahrhunderten noch viel mehr als später 1 ter Fall war, ist begreiflich. Wurde doch dem Studenten im Laufe der Zeit langsam und vorsichtig ein Vorrecht um das andere entzogen. So auch in Gießen. Wie lange schon hat die Berechtigung der freien Jagd aufgehört, dann folgte das Verbot des offenen Waffentragens- 1848 wurde dieses vorübergehend wieder ins Leben gerufen. Als die akademische Gerichtsbarkeit aufgehoben wurde und der Student für eine Gesetzesübertretung ebenso in Untersuchung gezogen und ge­grast wurde, wie jeder Philister oder Knoten auch, da war s- ziemlich das letzte Bollwerk, hinter welches sich der Studenten­stolz und Uebermuth verschanzt hatte, gefallen. Das einzige, was jetzt der Student noch vor einem nicht akademischen Staatsbürger voraus hat, das ist, daß er sich auf der Mensur

Gesicht verhacken lassen kann, ohne abgefaßt zn werden. Auch weit harmlosere Vergnügungen, wie Gänseschießen oder Laterneneinwerfen und dergleichen Zeitvertreib, die noch vor 50 Jahren Nacht für Nacht vorkamen, werden nicht mehr vom akademischen Richter untersucht und mit längerer oder kürzerer Carcerftrafe gesühnt, da kommt gleich der gefürchtete Schutzmann und dann der bürgerliche Strafrichter.

Die Ausnahmestellung der Studenten und die eifersüchtige Wahrung ihrer Rechte mußte aber auch wieder die Ursache

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Der tUfeaer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener Ma»itte«ölätter werden dem Anzeiger sSchentlich dreimal brigelrgt.

namentlich aber die Wirthe verloren für einige Zeit ihre guten Kunden.

Aber nur ausnahmsweise dehnte sich ein solcher Studenten­auszug auf längere Zeit, mehrere Wochen oder gar Monate aus, noch seltener aber verliefen sich die Studenten während dieser Zeit mehr und mehr, um auf andere Hochschulen über­zugehen. In einem solchen Fall war natürlich eine Universität aufs höchste geschädigt und gerade deßhalb bemühte sich auch der Senat so viel wie möglich, die Streitpunkte zu beseitigen und die Zwistigkeiten auszugleichen. Hatte man doch Beispiele genug, die lehrten, daß nur dadurch der gesunde Bestand einer Hochschule erhalten blieb.

Ist doch durch einen solchen Auszug der deutschen Stu­denten von Prag nach Leipzig die Hochschule daselbst ins Leben gerufen worden. Es ist nicht ohne Interesse, darauf kurz einzugehen.

Nach dem Vorbild der Universität Paris war Prag durch päpstliches Privilegium 1347 und durch kaiserliche Stiftungs­urkunde 1348 als erste und älteste deutsche Hochschule ge­gründet worden. Tausende von Studenten aus aller Herren Länder bevölkerten dieselbe und brachten sie zu einer hohen Blüthe und großer Berühmtheit. Wie überall gruppirten sich auch in Prag die Studenten nach Landsmannschaften, die sich den von Kaiser Karl IV. gestifteten vier Nationen der Böhmen, Bayern, Sachsen und Polen einfügten. Damals hatten diese verschiedenen Nationen noch das Recht, die Rektoren und Dekane zu wählen und andere wichtige Be­stimmungen durch Stimmenmehrheit zu entscheiden. Nun entstand zu Beginn des 15. Jahrh. heftiger Streit nnter den Studenten darüber, ob die drei den Böhmen nebenstehen­den Nationen der Bayern, Sachsen und Polen, die man zusammengenommen kurzweg Deutsche nannte, auch drei Stim­men haben sollten. Bis dahin hatten sie dieses Recht unter

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es ihm gemacht, daß die Stadt Mainz zufrieden sei. Ge« Heimrath Fink sei es gewesen, der den ersten Vorschlag zum Abschluß eines solchen Vertrags gemacht habe und von ihm verfochten wurde. Er hofft und wünscht, daß der Vertrag zum Segen und Gedeihen deS Landes abgeschloffen worden et.

Präsident Görz dankt der Regierung sür die Berück­sichtigung der Stadt Mainz bei Abschluß deS Vertrags.

Ftnanzminister Weber spricht dem Hause den Dank der Regierung auS. Dem von Frhrn. v. Heyl gestellten Ersuchen auf Bildung eines Reservefonds kann er nicht zu­stimmen. Hierauf nimmt die Kammer den Staatsvertrag mit Preußen und die Vorlage wegen Verstaatlichung der LudwigSbahn und die Aufbringung der erforderlichen Mittel dazu einstimmig an. __

Aus den Verhandlungen der Zweiten

Kammer bet hesfischen Stände.

nn. Darmstadt, 25. Juli.

Die Zweite Kammer trat um 11 Uhr zu ihrer letzten Sitzung zusammen, um noch über Rückäußerungen auS der Ersten Kammer zu berathen. Bezüglich deS Kunftstraßen« Gesetzes erfolgte Beitritt zu dem Beschluß der Ersten Kammer, dagegen beharrte die Kammer auf ihrem früheren Beschluß Ausschließung der Cameralisten bei der Bildung eines Obersten Verwaltungsgerichtshofes". Damit wurde die Sitzung um 2 Uhr geschloffen.

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Deutscher Reich.

Frankfurt a. M, 25. Juli. Wie dieFranks. Ztg." auS Würzburg meldet, hat der bayerische Kriegs- Minister laut Erlaß an die General CommandoS die Mittel flüssig gemacht, und die Pension derjenigen Theilnehmer au den früheren Kriegen, die bisher weniger alS 120 Mk. jähr­lich bezogen und infolge Krankheit dauernd arbeitsunfähig find, auf 120 Mk. erhöht. Die BezirkScommaudoS sollen diesbezügliche Erhebungen pflegen.

Sondershausen, 25. Juli. Dem Landtag ist ein Gesetz« entwurf zugegangen, wodurch der Bundesbeschluß von 1854, daS Verbot der Verbindung politischer Vereine betreffend, ausgehoben werden soll.

Metz, 25. Juli. Der wegen Verdachts des Landes« verraths verhastete srühere Wirth Sonntag ist wieder in Freiheit gesetzt worden. ES scheint sich um eine Personen- Verwechselung gehandelt zu haben.

Pari», 25. Juli. Die Unruhen in Lille dauerten gestern Abend fort. Wiederholt kam eS zwischen den Socia«

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