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27.6.1896 Erstes Blatt
 
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tu «Gießener MMe«»tHter * N0c !««n Anzeiger Wlch dreimal logdegt.

ErstesBlatt. Samstag den 27 Juni

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1896

iehener Anzeiger

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pichst en log erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr. | ^*UU5vtUUy". ^UUllUCTlVlUllCl. | «nzergen für den »Gießener Anzeiger- entgegen.

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Deutscher Aeich-tag.

UL Sitzung. DouuerStag, »en 25. Znni 1896.

- lBundesrathStische: Staates,cretLr v. Nieberding und die Öefifcl-Sitigt Planck und Struckmann.

Die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird beilÄrFauiUtenrecht, Eingehung der Ehe, fortgesetzt mit $ 1286.

Dtchtm zufolge soll dem Manne die Ehe nicht vor der Voll- jähihM, der Frau nicht vor vollendetem 16. Lebensjahre erlaubt setm., dcch soll bei letzterer DtSpenS von dieser Vorschrift eintreten bürifla.

Ibß. Bebel befürwortet einen Antrag Auer: Dem Manne soll ! iir Tche schon vom vollendeten 20. Lebensjahre ab erlaubt sein, au'ifinbti soll auch beim Manne DiSpenS möglich sein.

N v. Cuny, sowie Geb. Rath Man dry bUten um Ab- lehitziW liu-6 Antrages. Unter Umständen könne ja auch schon mit dei! r.i 18 Lebensjahre die Volljährigkeit ausgesprochen werden, in weL.jfcm fiatte also auch eit entsprechender früherer Abschluß der Eh-d^chttlet sein würde. Für dm Antrag Auer liege also keinerlei 9to LjitrUigfcU vor.

Na<st kurzer Entgegnung Bebels wird der Antrag Auer ab- gehilht.

RüS» S 1288 bedarf ein eheliches Kind bis zur Vollendung deS 2b. i ddm^jahreü zur Eingehung einer Ehe der Einwilligung deS Ba to'n?.

Bebel befürwortet einen Antrag Auer, statt 26 zu lefci|iii:2l Die elterliche fluioitiat, die man mit der höheren Ziffer rou Imiici walle, gehe gar zu ofi von nichts weniger alS idealen Beweg- grüMlm raus und suche eine Eye des Kindes sehr ost aus reinen geniimateriellen Rücksichten zu htnccrn, etwa weil das Mädchen nid4il&lh genug in die Ebe bringe ober der Mann eine genügende todioali SieHung in der Weit einnehme. Jeder könne aus feinen (^rfiTeiriiiiucn heraus eine Fülle solcher Fälle beibringen. Wer eine rell Ai!» sittliche Auffaffung von der Ehe bade, wie dieS die Conser- oatlti«it und daS Centrum von sich behaupteten, der müsse doch dem Sn iinizt pasttmmen.

R-tzadem Abg. Gröber kurz sein Einoerständniß erklärt, wird der: Inling Auer angenommm gegen di, Stimmen der Conser- vatabm.

8<i S 1293 besagt Abs. 2: eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwltistm Personen, von denen die eine mit Eltern, Voreltern oder flbHiiimnlingeii der anderen Geschlechtsgemeinschast gepflogen hat.

jbl 3 statuirt hinsichtlich der Ehehtndernisse für Verwandte getatPm Grades auch eine .Verwandtschaft" r nehelicher Statur.

ein von Stadthagen begründeter Antrag, Abs. 2 zu streichm unci find eine Aenderung 'm Ads. 3, die Verwandtschaft unebelichen Urf wungü generell anb nicht bios hinsichtlich der Ehedinderniss^, al« Vermeri^chaft anzuerkennen, wird, nach kurzer Bekäirpfung durch den: Mtwnten Bachem abgelehnt.

S12298 betrifft die behördliche Erlaubniß zur Eheschließung für Mi-Mipaifonen rc., den Landesgeietzen gemäß.

lb$. Bebel beantragt Streichung. Der Antrag wird debaiteloS abarÄb-t

ttt 5. Titel handelt von den Wirkungm der Ehe im All- a e rimnnein.

Ile Berathung über S 1336 wird ausgesetzt.

$ 13137 erkennt dem Manne die Entscheidung in allen das oemmtvih-stliche eheliche Leben betreffenden Angelegmheiten zu, tnS- bekmiine bezüglich Wohnort und Wohnung. Nur wenn die Ent- scheeili^z des ManneS sich als Mißbrauch seines Rechts Umstellt, bramtl ötle Frau ihm nicht Folge zu leisten.

rin Antrag Auer will beide Ebega ten für gleichberechtigt <rfl>ji vuld trifft noch einige Sonderbestimmungen.

ibc, Träger (frf. Vp.) bezeichnet diesm Theil des Gesetzbuches alS l itmi der allerwtchltgsten. Die Beschlüsse der Commission führtm uns»,ale ein Aufruf von Frauen mit Recht ausführe, in das dunkelste Mi'bLstlti r zurück. (Gelächter rechts.) Die Ehegattm müßten gletch- bereri*l,t lein. Durchaus zutreffend verlange der Antrag Auer auch, daß« kl MeinungSverschiedmbeitm über den ehelichen Aufwand der- icntdaibtll entscheide, aus dessen Vermögen die Ehelasten zum aröfchlu TheU bestritten würden. Die Frauen verlanaten nicht Gal^'kiii- sondern Ger-chtigkett. Er bitte dringend um Ablehnung der i immtsstonSbeschlüsse, damit nicht die grauen zum Schlüsse faaem,3fa, wenn wir Haien wären!" (Heiterkeit.)

iba Rickert (frf. Vg.) bekennt sich als ein Freund der Framw'-Degung, protcstirt gegen den Grundsatz, als ob immer der IQaiBcWein die Vernunft repläsentire und befürwortet Streichung de» Paragraphen.

!ci. Bebel: Wenn man den Paragraph einfach stretche, so sei iMt;fiird)ten, der Richter werde das, waS bisher nach bestehendem ReckHa K«brauch fei, noch ferner für Recht halten und danach gegedk:riraa9 entscheiden. Der Frau müffe ihr bisher in dem Gesetz Dori:tat:iÜene6 Recht voll gegeben werden, nachdem unsere sociale Emtchal-lÄng sie gezwungen habe, weit mehr als ehemals erwerbend "Ä Planck bemerkt, er halte die Bestrebungm für bereattri' welche die Stellung der Frau zu einer würdigen, höheren, btffriatD machen wollen. In dieser Beziehung habe aber der Ent- rouLdHl<!8 getban, was möglich sei: beim. Güterrecht, beim Vor- Tnurdtliil§r*d)t, der elterlichen Gewalt u. s. w. Der Entwurf habe aberb : jil die Int rdsen der Frau ausschließlich berücksichtigen können. Bet'! !- vorltegend.n Paraaraphen haben die Rücksichten auf die EheÜ |c Ausschlaa ^eo.n müssen. Bei jeder Gemeinschaft muffe trgenri (Uic Drgar.tfaiton sein, irgend Einer Mischehen in ben bdüin Lttgen Fragen des ebeltchen Lebens. Das Gesetz dürst! fich nichÄU-iaus oerlassen, daß Alles von selber g.he. G!etLberechtigt feer« tu Ehegatten ganz gewiß, das grhe schon ouS dem 8 1336 bertm1« esber erner müffe doch die Entscheidung treffen. Und bas lomciiiK doch nur der Mann sein. Gegen Mißbrauw mffe 1- der 91 bliNSeltnen Schutz. Das J.rertffe der Frau sei also in aller- vollEiMahe gesichert.

v. Dziembowski Pomian (Pole) führt auS: wenn man für ilfoS-runds-'tz sei: maller taceat, so dürfte man d:r Frau doch n'chlirtiver untergeordnete Stellung ün Hause anweisen. Deshalb empiMi sich, 8 1337 zu streichen.

Nach Ablehnung deS Antrages Auer wird der Paragraph in der Fassung der Commission aufrechterhalten.

Die SS 1339 1341 handeln von den Pflichten und Rechten der Frau im Haufe. 8 1341 insbesondere giebt dem Mann das Recht, LeistungSverpfltchtungen der Frau gegenüber einem Dritten ohne Frist zu kündigen.

Ein vom Abg. Stadthagen befürworteter Antrag Auer, die Paragraphen zu streichen, wird abgelehnt. Ter sechste Titel handelt von dem ehe'tchen Güterrecht. 8 1836 unterwirft das eingebrachte Vermögen der Frau der Verwaltung und Nutznießung deS ManneS, tbenfo das von der Frau während der Ebe erworbene Vermögen.

Von dem Abg. Stumm einer- und Bebel andererseits liegen Anträge vor, dahin, daß in Ermangelung von Eheoerträgen Güter­trennung stattbaben soll. Der Antrag Bebel spricht noch aus­drücklich auS, daß jeder Ehegatte selbstständig verwaltet und verfügt über fein tingeln achtes ober in der Ehe erwOlbeneS Vermögen.

Abg. v. Stumm (Rp.) erblickt eine Herabwürdigung der Frau darin, wenn ihr bei Eingeben einer Ehe die Disposition über ihr Vermögen entzogen werde. Sie werde dadurch zu einem Geschöpf zweiten Grades degradir«. Und welche überaus traurigen Conse- quenzen könnten unter Umständen für die Frau daraus entstehen, wenn der Mann das unbedingte Verfügungsrecht über daS Vermögen der Frau erhalte. Der Einwand, daß man ja Eheoerträge ab- schlietzen könne, sei hinfällig, denn wie oft unterblieben nicht solche Eheoerträge, weil die Eltern der Braut sich scheuten, bet dem zu­künftigen Schwiegersohn durch solche» Ansinnen Anfloß zu erregen. In England bestehe die Gütertrennung, und mit vollem Erfolg: nirgends fönst sei das Famtltenlebm ein fo gutes wie dort. Auch für Deuifchland gezieme eS fich, in der Cultur fortzufchreiien und nicht barbarische Einrichtungen beizubehalten. Er beschwöre das Lau» noch in letzter Stunde, die Frau von der Knechtschaft biefer DerwaltungSgemeinfchafl zu befreien.

Adg. Bebel (Soc.): ES ist ein seltenes Vorkommniß, daß der Vorredner und wir einmal einer Meinung find. (Heiterkeit.) Seine Ausführungen haben meine vollste Sympathie. Herr v. Stumm befindet fich beute in angenehmer Gefellfchasi. (Große Heiterkeit.) Redner tritt dann ebenfalls in längeren Ausführungen für die ge­setzliche Gütertrennung ein, dieHerrenmoral" verwerfend, derzufolge die Frau dem Manneuntertbintg" sei.

Geh-imrath Planck: Theoretische Erwägungen können hier nicht maßgebend sein. Es handle fich hier nicht etwa um eine Stellung bet Frau unter Dormunbfchaft, sondern um die Frage, wie die ehelichen Lasten am zweckmLßlgften getragen werden könnten. Unsere geschichtliche Entwickelung gehe, wie die Rechtsgeschichte auS- weise, dabin, daß matedeQ zwar beide Ehegatten in gleicher Weise zu den ehelichen Lasten beizutragen haben, formell aber der Mann die Last trägt, weshalb ihm gewisse Rechte auf das Vermögen der Frau zuständen. Diese deutsche Auffaffung habe fich auch, dem römischen Recht zum Trotz, fast überall in Deutschland erhalten. Der Auffassung, die er selbst hege, würden zwar die Anträge ent­sprechen, aber bet Auffassung der großen Mehrheit deS deutschen Volkes nicht. Diese würde es nicht verstehen, wenn der Mann allein der Gebende, die Frau die Empfangende fein solle. Der An­trag Stumm würde für gesunde Ehen paffen. Aber wo die ehelichen Verhältriss' nicht so gesund seien, da würden sich doch unerquickliche Zustände Herausstellen. Aus England könnten Schlüffe auf unS nicht gezogen werden. Die Fraumbewegung bestehe auch nur in großen Städten, der kleine Bürger und der Bauernstand werde fich, wenn er befragt werde, sicher auf den Standpunkt des Entwurfs stellen. Durch die nachiolgendcn Bestimmungen über Verwaltung und Nutznießung fei überdies das Derfügungsrecht des ManneS er­heblich eingeschränkt und das Interesse der Frau gesichert worden. Man möge also nicht ein Experiment machen, welches unseren ganzen bisherigen Gewohnheiten ins Gesicht schlage.

Abg. Rickert tritt für den Antrag Stumm ein, ebenso

Abg. Prinz Car olath (nl.): Wenn Herr Geheimerath Planck ins Land ginge, bann würde er sich leicht überzeugen können, wie viel Unheil daS bestehende Recht schon angerichtet hat, wie viel Frauen gerade in dieser Beziehung, um die es sich hier handelt, deS Schutzes gegen Ausbeutung bedürfen Wir machen doch hier Gesetze nicht für die, die des Schuhes entbehren können, sondern gerade für die Schutzbedürftigen, habet verstehe ich nicht, wie man den Frauen ein Vorbthaltsrecht geben kann für das, was sie in der Ehe er­worben, es ihnen aber verweigern kann für das, was sie vor Ein­gehung der Ehe sauer erworben haben. Ich habe den vortrefflichen Worten des Herrn v. Stumm eigentlich nichts hinzuzusügen. Nur muß ich noch betonen: Die Agitationen der Frauen sind in keiner Weise von hier auS angeregt worden, sie sind durchaus fponten.

Geheimerath Planck bestreitet, daß der Mann das eingebrachte Vermögen der Frau durcbbringen könne. Das Vermögen sei ebenso sicher gestellt w>e bei der Gütertrennung.

Abg. Conrad (südd. Vp.) tritt im Gegensätze zu seiner Fractton für den Antrag ein. ES gelte hier ein altes Unrecht zu sühnen, daS der ganzen einen Hälfte der Culturwelt seit Jahrtausen­den zugefügt worden ist.

Die Anträge Auer und Stumm werden a-gelehnt, letzterer gegen Socialdemokraten, Südd. Volkspartei, beide freistnn. Parteien, Reichspartei und einige Nationalliberale.

Weitere Adänderungsanträge liegen erst wieder vor bei dem Titel Ehescheidung, 8 1551 und folgende.

Abg. Muncket (frf. Vg.) begründet einen Antrag Lenzmann zu 8 1551, als Scheidungsgründe und zwar als fchwere Verletzung der Pflichten eines Ehegatten nicht nurgrobe Mißhandlung" gelten zu lasten, sondern überhaupt Mißhandlung, sowie Beschimpfung, Verleumdung und rechtswidrige Bedrohung. Wo die fitttichen Grundlagm der Ehe fehlen, fei es am besten und sittlichsten, dieselbe zu lösen.

Abg. Bebel vertritt einen Antrag Auer, den 8 1551 kurz­weg dahin zu fassen: eine The kann geschiedm werden, wenn eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Leben- oorliegt, daß dem Ehegatten die Fortxtzung der The nicht zugemuthet werden kann. Auch muß eine Ehe auf Grund oegenfdtiger Einwilligung geschieden werden.

Gehermeralb v. Mandey b^ämpfte beide Anträge.

Abg. Munckel (irs. Vg) begründete bann einen weiteren ' Antrag, daß kinderlose Ehen auf Grund betberfeüiger Einwilligung geschieben werden können, wenn roe.er Leichtsinn noch Ueberetiung,

noch heimlicher Zwang oorliegt und die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.

Sämmtliche Anträge werden abgelehnt.

Weiterberathung morgen 11 Uhr. (Schluß 6V< Uhr.)

Neueste ct>u-<

Wolff» telegraphische» Lorrefpond<rrz.«urcan

Berlin, 25. Juni. Morgen beginnen hier die Sach­verständigen -Berathungen für die Ausführung-- bestimmungen zum Zuckersteuergesetz.

Piel, 25. Juni. Der Kaiser hörte heute Bormittag die Borträge des Chefs des EtviicabtnettS, von Lucanuö, und deS Chefs deS MilitärcabinettS, von Hahnke, welch' letzterer heute früh hier eingetroffen ist. Hierauf nahm der Katfer militärische Meldungen entgegen. Zur FrühstückStafel waren u. A. eingeladeu: Generaloberst Graf von Walderfee und der Commandeur deS FüfilierregimentSKönigin", Oberst von Leutchen. Der Kaiser begibt fich morgen früh an Bord derHoheozollern" nach Travemünde, wo er an der Regatta thetlnimmt. Die Kaiserin verbleibt morgen in Kiel und ge­denkt Abend» auf einige Tage nach Plön zu reisen und Montag früh hierher zurückzukehren.

Piel, 25. Juni. Der Chef deS Civilcabinets Geheim­rath von LucanuS ist mit den Beamten des C vtlcabinet» heute Mittag nach Potsdam zurückgereist, während General 6 o|n Hahnke vorläufig an Bord derHohenzollern" ver­blieben ist. Die heutige FrühstückStafel an Bord der Yacht zählte 30 Gedecke. Zum NachmittagSthee um 4 Uhr waren 160 Einladungen ergangen. Im Anschluß an den Thee fand Coneert und Tanz an Bord statt. Die Eingeladeuen ge­hörten den Kreisen der Marine, des kaiserlichen YachtclubS und den Familien der Umgebung an.

KarlSrnhe, 25. Juni. Der zum siebzigsten Ge­burtstage de» Großherzogs am 9. September in Karlsruhe stattfindende JabiläumSfestzug wird sich zu einer großartigen Huldigung für den Großherzog gestalten. Der gefammte Zug wird etwa 70 Gruppen mit 40 Festwagen umfaffen und auS folgenden 12 Abtheilungen bestehen: 1. Schule und Erziehung, 2. die W ffenschaft, 3. die Kunst, 4. das Gewerbe, 5. die Industrie, 6. der Handel, 7. der Verkehr, 8. der Gartenbau und die Landwirthfchaft, 9. Tur­ner, Feuerwehr und Schützen, 10. das deutsche Lied, 11. Hul­digung dem Fürsten und dem Hause der Zähringer und 12. daS geeinte deutsche Volk in Waffen. An diesen Festzug schließen fich noch eine Reihe weiterer Festacte, deren Pro­gramm später bekannt gegeben wird.

Dapasch^u uv# y»icw4 ^Hrrov".

Berlin, 25. Jnni. Nach den in maßgebenden Kreism getroffenen Vereinbarungen soll die Vertagung deS Reichstages bestimmt am Freitag den 3. Juli erfolgen.

Berlin, 25. Juni. DerPost" zufolge ist Dr. Fried­mann bereits heute auS Berlin wieder abgereist.

Berlin, 25. Juni. Die sechste Abtheiluug deS Reichs­tages hat die Wahl des Abgeordneten Dr. Conrad (südd. VolkSp.) für giltig erklärt.

Berlin, 25. Juni. Der BundeSrath ertheilte heute dem Nachtrags.Etat für 1896/97, dem Depotgefetz in der vom Reichstage befchloff-nen Faffung und den Ausschuß- anträgen, betreffend Reorfion der AuSführungSvorfchrifteu zum ReichS'Stempclgefktz vom 27. April 1894, feine Zu­stimmung Ferner wurde befchloffeu, die Gesetzentwürfe wegen Feststellung e>ueS zweiten Nachtrags zum ReichShauS- Halts-Etats für 1896/97 und betreffend die kaiserlichen Schutz­truppen für Deutfch-Ostafrika, Südwestafrika und Kamerun zur Allerhöchsten Vollziehung vorzulegen.

Berlin, 25. Jnni. Die Meldung, Finanzminitzer Dr. Miquel fei in Riel eingetroffen, ist, der ,Post" zufolge, falsch. Der Finanzminister habe Berlin in den letzten Tagen nicht verlaffen. Der Besuch drS bayerischen FiuauzmiuifterS Frhrn. v. Riedel in Berlin hatte, demselben Blatte zufolge, wesentlich eine conventionelle Bedeutung.

Berlin, 25. Jnni. Der Deutsche Handels tag hat gleich nach Veröffentlichung des HaudelSgesetzbuch-EntwurfS die bereits in der letzten AuLschußfitzung zur weiteren Bor- berathung dieser Vorlage ernannte Commfsfiou auf den 7. Juli nach Berlin einberufen. Diese Cowmisfion fetzt sich auS denjenigen Ausschaßmitgliedero zusammen, die zu den f. Z. im Reich« Justizamt gepflogenen Berathungen zugezogen waren. Die mit der Berathung der einzelnen Abschnitte betrauten Uatercomwisfionen sollen den Gegenstand für die Herbst- plenaroerfammlung de» HandelStagS vorbereiten.

Berlin, 25. Juni. Zur dritten Berathung des Mar- garine-Gesetzes hat der Abg. v. PodbielSki mtt ! Unterstützung weiterer conservativer Abgeordneter folgenden