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Freitag den 27. März
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Erstes Blatt
M. 74
Gießener Anzeiger
Kmeral-Mnzeiger.
flebaction, Expcditio« und Druckerei:
Kck-tstraße^lr.7.
Fernsprecher 51.
vierteljähriger >6oen«nenbprets 1 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Poft brtogm 2 Mark 50 Psg.
Die Gießener Pamtkienvtätler werden dem «nzeiger wöchentlich dreimal heigelegt.
Der chieße«er Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montag».
Anrts- und 2lnzergeblcrtt fut den Tk^eis Gieren.
chratisbeikage: chießener Jamikienökätter.
Abonnements^ Einladung.
Zum Bezug des „Giesiener Anzeiger" für das 2. Vierteljahr 1896 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrichten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben aus dem Lausenden. Unterstützt durch an allenOrtenderP rov i n z Oberhessen ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschast wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gietzener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärttge Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch & Scheyda).
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
betreffend den Handel mit denaturirtem Branntwein.
Nachstehende Bersügung Großh. Ministeriums der glanzen, Abtheilung für Steuerwesen, an die Großh. Hiuptsteuerämter wird hiermit unter dem Ansügen zur ts tätlich en Kenntniß gebracht, daß die Anmeldungen bei kroßh. Hauptsteueramt Gießen einzureichen sind.
Gießen, den 24. März 1896.
Großherzogliches Kretsamt Gießen.
v. Gagern.
Darmstadt, am 2. März 1896.
Bett.: Den Handel mit denaturirtem Branntwein.
Au die Großherzoglichen Hauptsteuerämter.
Der BundeSrath hat in seiner Sitzung vom 27. v. MtS. hn folgenden Beschluß gefaßt:
3. Die anliegenden Bestimmungen über den Handel mit denaturirtem Branntwein (nachstehend abgedruckr) werden mit der Maßgabe genehmigt, daß sie am l. April 1896 in Kraft treten.
2. Diejenigen Gewerbetreibenden, welche bereit- mit denaturirtem Branntwein handeln und diesen Handel fortfetzen wollen, haben die in Ziffer 2 der Anlage vorgeschriebenen Anzeigen bis zum 20. März 1896 einzureichen.
Bestimmungen über den Handel mit denaturirtem Branntwein.
Auf Grund der §§ 1 und 43e des Gesetzes, betreffend
24. Juni 1887 die Besteuerung des Branntweins, vom —gun| 1^95 wird hiermit Folgendes bestimmt:
1. Auf den Kleinhandel mit denaturirtem Branntwein findet § 33 der Gewerbeordnung keine Anwendung.
2. Wer mit denaturirtem Branntwein handeln will, hat dies 14 Tage vor Eröffnung des Handels der zuständigen Steuerbehörde und der OrtSpolizeibehöide anzumelden. Ueber die erfolgte Anmeldung ertheilt die Steuerbehörde eine Be- fcheinigung.
3. Denaturirter Branntwein, deffen S.äcke weniger als 80 Gewichtsprocente betrögt, darf nicht verkauft oder feil- gehalten werden.
4. Wer mit denaturirtem Branntwein handelt, hat in seinem Verkaufslocal an einer in die Augen fallenden Stelle und in deutlicher Schrift eine Bekanntmachung auSzuhängen, wonach es verboten ist:
a) denaturirten Branntwein, deffen Stärke weniger als 80 Gewichtsprocente beträgt, zu verkaufen oder feilzuhalten ;
b) aus denaturirtem Branntwein das DenaturirungSmittel ganz oder theilwcifr wieder auszufcheiden ober dem dcnaturirtrn Branntwein Stoffe beizufügen, durch welche die Wirkung deS DenaturirungSmittelS in Bezug auf Geschmack oder Geruch verändert wird, und solchen Branntwein zu verkaufen ober feilzuhalten.
5. Der Handel mit denaturirtem Branntwein kann Seitens der Steuerbehörde untersagt werden, wenn Thatsachen Varliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbe« treibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb wahrscheinlich machen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an die Directiobehörde und die oberste Landesfinanzbehörde zulässig. Die Entscheidung der letzteren ist endgültig. Von jeder Untersagung ist der Ortspolizeibehörde Mitlheilung zu machen.
6. Die Beamten der Zoll- und Steuer-, sowie der Polizei- Verwaltung sind befugt, in die Räumlichkeiten, in welchen denaturirter Branntwein feilgehalten wird, während der Üblichen GeschäflSstundrn oder während die Räumlichkeiten dem Verkehr geöffnet find, einzutreten, den daselbst feilgehaltenen ober verkauften, denaturirten ober unbenaturirten Branntwein zu untersuchen und Proben zum Zwecke ber Untersuchung gegen Empfangsbescheinigung zu entnehmen. Auf Verlangen ist bem Besitzer ein Theil ber Probe amtlich verschlossen ober versiegelt zurückzulassen. Für bte entnommene Probe ist Entschädigung in Höhe deS üblichen Kaufpreises zu leisten.
Die weitergehenden Befugnisse, welche der Steuerverwaltung im § 15 Absatz 2 deS Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit deS Branntweins zu gewerblichen Zwecken, etngeräumt find, werden hiervon nicht berührt.
Wir setzen Sie hiervon zur Nachachtung, Jnstruirung Ihrer Untergebenen und geeigneten Bedeutung der Beteiligten in Kenntniß.
v. Krug.
Hellwig.
Bekanntmachung.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. April 1896 an auf die Dauer von zwei Jahren ber 1. Kaminfegerbezirk bem Kaminfeger Franz Nebl bahier unb ber 2. Kaminfegerbezirk bem Kaminfeger Karl Zwesch dahier zugewiesen ist.
- W Der 1. Bezirk besteht:
a. aus dem Theile der Stadt Gießen, welcher, von Frankfurt auS gerechnet, rechts der Straße von Frankfurt nach Marburg gelegen ist, einschließlich der Gemarkung Schiffenberg,-
b. aus den Orten: Albach, Allendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Garbenteich, Großen-Linden, Haufen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-GönS, Leihgestern, Oppenrod, Steinbach und Watzenborn Steinberg.
Der 2, Bezirk besteht:
a. aus dem links der Frankfurt Marburger Straße gelegenen Theil der Stadt Gießen, sowie
b. aus den Orten: Alten-Buseck, Annerod, BerSrod, Beuern, Daubringen mit HeibertShausen, Großen-Buseck,
Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Stoufenberg mit Friedelhausen, Trohe, Wteseck und Winnerod.
Gießen, den 25. März 1896.
GroßherzogltcheS Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
Aus den Verhandlungen der Ersten Kammer der hessischen Stände.
NN. Darmstadt, 25. März 1896.
Die E?ste Kammer setzte heute ihre Berathungen um 1/210 Uhr fort und erledigte die umfangreiche Tagesordnung in kaum einer Stunde. Conform mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer genehmigte die Kammer die Annahme eines Lehrers für den Unterricht im Zeichnen, Entwerfen und Modelliren von Ornamenten an derTechnischenHoch- schule sowie die Anstellung eines Mechanikers daselbst. Auch die Deckung ber Mehrausgaben pro 1895/96 unb 1896/97 sowie bte Erhöhung beS UnterrichtSgelbeS an ber Technischen Hochschule wurde gut geheißen.
Der Gesetzentwurf, die Gehalte der VolkSschul- lehrcr betr., fand nach Beschluß der Zweiten Kammer Annahme.
Ebenso der Antrag auf Uebernahme der Kosten der Fortbildungsschulen auf die Staatskasse und die Erhöhung der Gehalte ber KretSv eterinärärzte unb bie Errichtung einer Dritten Civilkammer in Mainz.
Bezüglich ber Anstellung weiblicher ® eto erbe» Inspektoren beharrt die Kammer auf ihrem Beschluß vom Mai 1895 unb ersucht bie Regierung, die Anstellung eines weiblichen FabrikinspectorS herbeizufuhren.
Zu dem Antrag Wasserburg, Einführung ber btrectcn Wahlen für ben hessischen Lanbtag, beschließt die Kammer gegen 2 Stimmen dem genehmigenden Beschlüsse der Zweiten Kammer nicht beizutreten.
Die übrigen Punkte ber TageSorbnung betrafen Personal- Angelegenheiten unb wurden für erledigt erklärt.
Um 1/211 Uhr war die Sitzung beendigt. Heute Nachmittag findet eine Besichtigung der Neubauten der Technischen Hochschule durch die Mitglieder ber Ersten Kammer statt. Morgen Früh Sitzung.
Hcuefk Nachekhten»
Wolff» telegraphisches Sorresponderrz-Burum.
Berlin, 25. März. Nach ben bisherigen Bestimmungen wird die Kaiseryacht „H 0henz0llern" bis zum 31. März vor Neapel Anker werfen und dann nach Palermo in See gehen.
Tilsit, 25. März. Die Schifffahrt auf der Memel ist heute eröffnet worden.
Rom, 25. März. Heute Morgen um 5 Uhr 15 Min. wurden in Optdo, Mamertina, Reggio di Calabria und Messina Erdstöße verspürt.
Neapel, 25. März. DaS deutsche Kaiserpaar und die kaiserlichen Prinzen find an Bord der „Hohenzollern" heute Nachmittag 5 Uhr 20 Min. hier eingetroffen.
Loudon, 25. März. Die Verhandlungen in dem Prozeß Jameson wurden Henle fortgesetzt und dann bis zum 28. April vertagt. ____________
Depefcha brt Stare«* »Herold*.
Berlin, 25. März. Das Staatsministerium trat heute Nachmittag in seinem Dienstgebäude unter dem Vorsitze deS Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.
Berlin, 25. März. Die diesjährige FrühjahrS- parade deS Garbe-CorpS wirb in Berlin am 29. und in Potsdam am 30. Mai stattfinden.
Berlin, 25. März. Während ber Anwesenheit dcS Kaisers in Wien wirb sich auch Fürst Hohenlohe in Wien einfinben. Er reift borthin, um ber Hochzeit seiner Nichte beizuwohnen.
Berlin, 25. März. Anläßlich des 200jährigen Bestehens derAkademie derKünste wird am2. Mai, Nachmittags 3 Uhr, in ber Rotunde deS Königlichen Schlaffes eine Festsitzung stattfinben, an welcher ber Kaiser, die Kaiserin und die Kaiserin Friedrich theilnehmen werden.
Berlin, 25. März. Die drei wegen ber Entwenbung deS Kaiserlichen Gnaben-ErlasseS vom 18. Januar verurteilten Personen haben gegen daS Urtheil Berufung eingelegt.


