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Bckanntmacstung.
Nach Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 6. v. Mts. ist die Stadt (sieben, zwecks leichterer Verständigung der Einwohner über die Oertlicbkeit eine» ausqebrochenen Brandes, in die unten näher bezeichneten 5 Bezirke eingetheilt worden, und sollen diese Bezirke bei Alarmirung durch den Stadlthürmer, wie folgt, näi,er kenntlich gemacht werden.
Der 1. Bezirk (Stadtinneres)
umfaßt alle von der Nord-, Ost-, Süd- und Wcüanlage umschlossene Hofraithen und einzelnen Gebäude der inneren Stadt, also Kreuz-, Markts Kirchen-, Linden- und Brandplatz, Neuenweg, Diezstraße, Straße „In den neuen Bauen", Triller-, Weiden- und Erlengasse, Mäusburg, Sonnenstraße, Dreihäuser., Waaaen-, Wetter- und Riitergasse, Schulstraße, Kanzleiberg, Kaplanei- und Schloßgasse, Marktlauben- und Senckenbergstraße, Linden-, Hunds-, Brand- und Braugasse, Wallthorstraße, Asterweg bis zur Nord» onlage, Schiller, und Dammstraße bis zur Nordanlage, Zotzels und Wetz steingasie, Wetzfteinstraße, Gäßchen „Auf der Bach", Kirchstraße, Burggraben, Marktstraße, Stall, und Sandgasse, Neustadt, Osmaldsgarten, Große und Kleine Mühlgasse, Tiefenweg, Kaplans-, Katharinew, Löwen- und Wolkengasse, Bahnhosstraße bis zur Westanlage und Schanzenstraße, Seltersweg, Goethestraße bis zur Südanlage, Teufelslustgärtchen, Plack- straße, Maigasse und die nach dem Stadtinneren gerichteten Seiten der Nord-, Ost-, Süd- und Westanlage.
Der 2. Bezirk (Nordbezirk)
umfaßt die Hofraithen und einzelnen Gebäude, welche in dem Gebiet zwischen dem Damm der Main-Weserbahn nördlich des Neustädterthores. der Nordanlage, der Ostanlage vom Wallthor bis zum Gerichtsgebäude, dem Fußpfad von dort nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck liegen also die nach West und.nach Nord gerichteten Seiten der Nordanlage, die Steinstraße, Damm» und Schillerstraße westlich der Nordanlage, Weser-, Eder« und Scholtstraße, Asterweg nördlich der Nord- anlage, Eder-, Schwarzlach., Rodtberg- und Wieseckerweg, Marburgerstraße, die Nordostseite der Ostanlage zwischen der Marburgerstraße und dem Pfad nach dem Philosophenwald und die nördliche Seite dieses Pfades.
Der 3. Bezirk (Oftbezirk)
umfaßt die Hofraithen und einzelnen Gebäude in dem Gebiet südlich des Fußpfades vom Gerichtsgebäude nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wiescck und östlich der Ost und Südanlage bis zur Johanneskirche und der vom Thurm der Stadtkirche nach dem der Johannes- ttrche nach Süden verlaufenden Vistrlinie, also Philosophenwald, Wege in den Eichgärten, Alter Rödger Weg, Grünberger-, Licher-, Landmann- Wolf. und Moltkeftraße, Lutherberg, Friedhof und Nahrungsberg, Alter Steinbacher-, Schiffenberger« und Erdkauterweg, Berg-, Hessen, Garten-, BiSmaick-, Löber-, Bruch- und Stephansstraße, Ostseite der Ostanlage, vom Gerichtsgebäude bis zum Neuenwegerthor, Steinweg, Südseite der Südanlage zwischen Neuenwegerthor und Johanneskirche, Goethestraße, von der Südanlage südostwärts, Lonystraße mit Ausnahme des Eckhauses Nr. 20, Ludwigstraße, zwischen Ludwigsplatz und Aliceftraße, die östlicb g-legenen Theile des Riegelpfads und der Ebelstraße, Aulweg zwischen der Bahn nach Gelnhausen und der Kreisstraße nach Leihgestern und die Letztere vom Ausweg an.
Der 4. Bezirk (Südbezirk)
umfaßt die Hofraithen und einzelne Gebäude in dem Gebiet, welches um grenzt wird von der oben genannten Vistrlinie zwischen den Kirchthürrnen der Südanlage zwischen Johanneskirche und Seltersthor, der Wesianlag von da bi» zum Hause Geilfus, dem Damm der Main Weserbahn bis zum Bahnhofe und dem Lauf der Lahn unterhalb der Wieseckmündung, also Südseite des genannten Theils der Südanlage und Südwestseite der West anlage bis zur Pumpstation, Straßen und Wege daselbst, Bleichftrafi Mischen Südanlage und Löberstraße, Alicestraße, Ludwigstraße, südlich ter Aliceftraße, vorderer Riegelpfad, südwestliche Hälfte der Ebelstraße, Leih gesternerweg bis zum flut re eg, letzterer zwischen der Kreisstraße nach Leih gestern und der Frankfurterstraße, Liebig-, Wilhelm-, Klinik-, Frankfurter und Hofmannstraße, Hollergasse, Bahnhosstraße zwischen Westanlage und Bahnhof, Grabenstraße, Bahnhöfe und deren Zufuhrstraßen mit sämmt lichen Gebäuden, chemische Fabrik von Throm, Margarethenhütte, sämmt liche neuen Kliniken, Schöne Aussicht und Actienbrauerei.
Der 5. Bezirk (Weftbezirk)
umfaßt alle Hofraithen und einzelnen Gebäude westlich des Dammes der Main-Weferbohn und der Lahn unterhalb der Wieseckmündung, also den „Hamm", Rodheimer-, Krosdorfer- und Schützenstraße, Mühlen, Badeanstalten, Schlachthaus, Neustädterfeld und Hardt.
Feuer - Alarm - Signale.
Der Stadtthürmer hat, sobald er ein Feuer entdeckt, die Sturmglocke mit rasch hintereinander folgenden Schlägen zu ziehen, und darauf zur näheren Bezeichnung des Bezirks je ein weiteres Zeichen zu geben, welches besteht bei einem Brande
a) im 1. Bezirk (Stadtinneres) in 1 Glockenschlag
b) „ 2. „ (Nordbezirk) „ 2 Glockenschlägen
c) „ 3. „ (Ostbezirk) „ 3 „
d) n 4. „ (Südbezirk) „ 4 1 n
e) „ 5. „ (Weftbezirk) „5 • „
Gleichzeitig hat der Thürmer durch das Sprachrohr die Gegend noch näher kenntlich zu machen und außerdem am Tag eine
rothe Fahne
bei Nacht eine brennende
rothe Laterne
»ach der betreffenden Richtung hin aufzustecken.
Dauert der Brand länger als eine halbe Stunde, so hat der Thürmer »ach deren Ablauf das Stürmen ganz einzustellen, und damit erst wieder, |ii beginnen, wenn er ein zweites Feuer entdecken sollte.
Die Alarmirung geschieht ferner durch die Schutzmannschaft mit der Huppe, und durch die Trommler und Hornisten der Freiwilligen Feuerwehren und bei sehr großen Bränden auch durch die Glocken der Johannes- Küche und der katholischen Kirche.
Gießen, den 10. April 1896.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnautb. 3630
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Städtischer Arbeitsnachweis Gießen.
Garteuftrahe 2.
Vom 19. bis 21. November:
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1 Buchbinder.
1 Friseurgehilfe.
1 Maurer.
1 schmied.
2 Sch ibmacherges.
1 Schne dergeselle
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1 Klstenmach r.
7 Hausburschen.
1 Gärtner.
3 Fahrburschen.
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1 Hausdiener.
1 Aushilfskellner.
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1 Lauffrau.
1 B chblnderlehrling
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4 Dienftmädch n.
2 Hausmädchen.
9 Taglöhner.
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1 geprüfter Heizer. 1 Taglöhner.
1 Maschinenmeister für feinen Accidmz- und mehrfarbigen Druck, seldsiständ Arbeiter, per 28. November, spätestens 4. December. 1 Gärtner.
10 Lehrlinge, je 1 Schuhmacher,, Bäcker-, Schlosser-, Schmied-, Schneider», Schreiner- Setzer- und Buchdruckerund 2 Buchbinderlebrltnge.
6 Dienstmädchen auf sofort.
2 Dienstmädchen auf sofort nach AuSw
2 do. für landwtrthschastliche Arbeiten.
2 tüchtige Pferdeknechte 1 perfekte Köchln 1 Schweizer nach AuswäriS.
Verein Jugendfreund.
Wie in früheren Jahren so gestatten wir uns auch diesmal wieder die Bitte an die bekannte Mildthätigkeit der Einwohner Gießens, dieselbe wolle uns auch dieses Jahr wieder darin unterstützen, einer Anzahl Kinder unbemittelter hiesiger Familien eine Weihnachtsfreude zu bereiten.
Cigarrenabschnitte, Staniolkapseln und Geldbeiträge werden gerne in Empfang genommen von unseren Vorstandsmitgliedern: Buchbinder- meister Bourgeois, Rechner Döring, Schlossermeister Dörr, Monteur Friedrich, Friseur Gerhardt, Bibliothekscustos Heuser, Bildhauer Kalbfleisch, Verwalter Keller, Quästor Orbig, Verwalter Schneider.
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